Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

In Berlin-Marienfelde soll unser Mandant eine Gruppe von Leuten, die die Straße passieren wollten, gefährdet haben. Unser Mandant soll zum fraglichen Tatzeitpunkt Auto gefahren sein und eine Kreuzung linksabbiegend überquert haben. Im Kreuzungsbereich soll er zunächst an einer Kreuzung vorfahrtsbedingt gehalten haben. Dann soll unser Mandant das ebenfalls wartende vor ihm stehende Auto von links überholt haben und den gegenüberliegenden Mittelstreifen der Fußgänger zum Teil befahren haben. Nur durch die schnelle Reaktion der Kinder und weiterer beteiligter Personen soll unser Mandant kein weiteres Unglück hervorgerufen haben.

Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, da er mehrere Urkundendelikte begangen haben soll. So soll unser Mandant unter falschem Namen Anzeige gegen eine andere Person erstattet haben und den entsprechenden Zeugenbefragungsbogen dann selbst ausgefüllt und unterschrieben haben. Bei einem weiteren potentiellen Zeugen in der angeblich von unserem Mandanten angezeigten Sache soll er den Zeugenbefragungsbogen ebenfalls selbst ausgefüllt und unterschrieben haben.

Dazu wurde ihm bei diesem zweiten Zeugen die Fälschung einer Vorsorgevollmacht vorgeworfen, indem unser Mandant die Unterschrift des zu Betreuenden manipuliert haben soll. Unser Mandant war als gerichtlicher Betreuer für die beiden Zeugen zuständig, sodass er darüber auch von dem gegen ihn gerichteten Verfahren erfahren hatte. Mit der Zeugenvorladung erschien unser Mandant bei der Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Rechtsbeistand an und beantragte Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte half zunächst dabei einen Überblick über die durchaus verworrene Situation zu gewinnen. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich ein Bild des Sachverhalts verschafft hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Das Verfahren, das unser Mandant unter falschem Namen initiiert haben soll, richtete sich gegen eine Person, die in der Wohnung in Berlin-Wedding bei einem der von unserem Mandanten zu betreuenden Personen eine nicht unerhebliche Sachbeschädigung begangen hatte. Als Zeuge dieses Vorfalls war neben der geschädigten Person die zweite Person, die von unserem Mandanten betreut wurde, von der Polizei Berlin befragt worden. Diese hatte sich zu diesem Vorfall ebenfalls in der Weise geäußert, dass eine Sachbeschädigung von der angezeigten Person begangen worden war. Der Anzeige folgte zwei Jahre später eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser bestritten beide Zeugen, dass sie damals eine Zeugenaussage getätigt, eine Anzeige erstattet oder eine Vorsorgemachtvollmacht zugunsten unseres Mandanten ausgefüllt hatten. In seinem Schriftsatz griff Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte gezielt an. Aufgrund fortgeschrittener Alkoholkrankheiten hatte bei beiden ein zunehmender Gedächtnisverfall eingesetzt. Als Folgeschäden kamen andere die Erinnerungsleistung hemmende Krankheiten hinzu. Rechtsanwalt Dietrich betonte daher insbesondere die Tatsache, dass es den beiden Zeugen schlicht nicht mehr möglich war, sich an die entsprechenden Handlungen zu erinnern. Dies konnte Rechtsanwalt Dietrich durch mehrere ärztliche Gutachten auch belegen. In Bezug auf die Vorsorgevollmacht wurde durch Rechtsanwalt Dietrich darauf hingewiesen, dass diese bei der Bundesnotarkammer wirksam eingetragen worden war. Rechtsanwalt Dietrich betonte zudem, dass unser Mandant seinen „Schützlingen“ lediglich dabei behilflich war, adäquate Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Der Staatsanwaltschaft Berlin war es nicht möglich die Ausführungen zu widerlegen. Sie musste das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatverdachts einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung

20. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin war gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung ermittelt worden. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Vater körperlich angegriffen und verletzt zu haben, als er Unterhaltszahlungen von ihm forderte. Dazu soll unser Mandant seinen Vater bei sich zu Hause in Berlin-Kreuzberg aufgesucht haben und ihn mit dem Thema der Zahlungen konfrontiert haben. Als der Vater sich dann weigerte weiterhin Geld an seinen Sohn zu zahlen, habe dieser ihn geschubst. Dadurch hatte der Vater sein Gleichgewicht verloren und war mit dem Kopf gegen einen Flurschrank gefallen.

Der Vater machte umfangreiche Aussagen bei der Polizei und erhob schwere Vorwürfe gegen seinen Sohn. Als unser Mandant dann eine Vorladung als Beschuldigter einer räuberischen Erpressung von der Polizei Berlin erhielt, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um ihn mit der rechtlichen Vertretung in diesem Fall zu beauftragen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, beantragte er das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies auf den Umstand hin, dass unser Mandant Unterlagen für einen Bafög-Antrag von seinem Vater verlangte, nicht die direkte Zahlung von Geld. Unser Mandant hatte seinem Vater in dem darauffolgenden Streit gesagt, dass er ihn auf Unterhalt verklagen werde, wenn er die für seinen Bafög-Antrag nötigen Unterlagen nicht erhalte. Daher betonte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Möglichkeit, dass der Vater seinen Sohn zu Unrecht belaste. Diesen Verdacht konnte Rechtsanwalt Dietrich durch die Widersprüchlichkeit der Aussagen des Vaters gegenüber der Polizei weiter untermauern. Insgesamt zog Rechtsanwalt Dietrich die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Vaters in Zweifel. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

14. Mai 2019: Verfahrenseinstellung bei Fälschung von Bewohnerparkausweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unser Mandant soll einen Bewohnerparkausweis manipuliert haben. So soll er das Gültigkeitsdatum des Ausweises verfälscht haben.

Während einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Mitte fiel dem Ordnungsamt auf, dass das Gültigkeitsdatum auf den Anfang des Monats datiert war. Üblich ist hingegen, dass Bewohnerausweise bis zum Ende eines jeden Monats gültig sind. Als nächstes wurde die zum Parkausweis gehörende Vignette überprüft. Die Prüfung zu dieser Vignette verlief negativ. Sie war mithin vom Bezirksamt nicht ausgestellt worden. Daraufhin wurde ein Strafantrag gegen den Halter des Fahrzeugs, unseren Mandanten, gestellt. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei insbesondere den Tatnachweis gegenüber unserem Mandanten in Frage. Weiterhin streute Rechtsanwalt Dietrich Zweifel, inwiefern unser Mandant das Auto genutzt hatte. Unser Mandant war während der Feststellung der Unregelmäßigkeiten am Parkausweis nicht angetroffen worden. Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

13. Mai 2019: Sozialleistungsbetrug - Einstellung des Verfahrens

Vom Hauptzollamt Berlin war unser Mandant darüber informiert worden, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Der Vorwurf lautete Betrug. Unser Mandant soll unrechtsmäßig Gelder vom Jobcenter in Marzahn-Hellersdorf bezogen haben. Als Teil einer Bedarfsgemeinschaft wurden unserem Mandanten Gelder zur Sicherung des Lebensunterhalts zugebilligt. Änderungen der Arbeitssituation unseres Mandanten oder seiner Lebensgefährtin mussten diese dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Da unser Mandant dies unterlassen haben soll, er aber weiterhin die staatlichen Leistungen bezogen haben soll, wurde ihm Sozialleistungsbetrug vorgeworfen.

Geschädigte in diesem Fall war die Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Brief des Hauptzollamts Berlin suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Zunächst wurde Akteneinsicht beantragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte schickte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage anregte. Darin hob Rechtsanwalt Dietrich deutlich hervor, dass unser Mandant über fortgesetzte Zuwendungen nach Arbeitsaufnahme keine Kenntnis hatte und ihm daher keine Absicht vorzuwerfen sei. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf einen Fehler des Jobcenters, der unberücksichtigt geblieben war. So hatte es das Jobcenter verpasst, unseren Mandanten im Rahmen einer Integrationsmaßnahme vom Leistungsbezug abzumelden. Leider ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten. In der folgenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann glaubhaft darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass seine ehemalige Lebensgefährtin dem Jobcenter seine Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt hat. Das Amtsgericht Tiergarten konnte die Einlassung Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen. Weitere Zeugenvernehmungen wären dafür erforderlich gewesen. Deshalb stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant bereits einen neuen Job aufgenommen hatte, war er über eine Einstellung sehr erleichtert. Eine Verurteilung hätte zu erneuten Komplikationen bei der Arbeitssuche und -aufnahme führen können

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Mai 2019: Diebstahl durch eine Pflegedienstmitarbeiterin - Einstellung in Hauptverhandlung

Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl zugestellt bekommen hattet. In diesem wurde ihr vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Pflegedienstes in der Wohnung eines Patienten in Berlin Reinickendorf verschiedene Wertgegenstände gestohlen zu haben. In dem Strafbefehl wurde deshalb gegen unsere Mandantin eine Geldstrafe festgesetzt.

Als Mitarbeiterin des Pflegedienstes muss unsere Mandantin regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, so dass sich unsere Mandantin eine Verurteilung wegen Diebstahls nicht erlauben konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Neben dem Patienten hatte auch der Arbeitgeber unsere Mandantin belastet. Insbesondere hatte er angegeben, dass bereits andere Patienten sich bei ihm wegen angeblich abhanden gekommener Gegenstände über unsere Mandantin beschwert haben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Patienten konfrontativ befragen, so dass nicht mehr sicher war, ob unsere Mandantin als Einzige Zugriff auf die Wertgegenstände gehabt habe. Deshalb waren schließlich das Amtsgericht und die Staatanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen. Hierdurch konnte ein Eintrag im Bundeszentralregister verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

06. Mai 2019: Freispruch bei Diebstahl trotz Vorstrafen und doppelten Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin ist bereits 15 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In der Vergangenheit hatte unsere Mandantin mehrere Bewährungsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Aktuell stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Sie soll von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden sein, wie sie das Kaufhaus einer Modekette in Berlin Steglitz mit einem zuvor nicht bezahlten Kleidungsartikel verließ. Sie wurde daraufhin vor dem Laden vom Detektiv angesprochen. Anschließend wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt wurde, nahm er zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin zur Tatzeit unter einem Migräneanfall litt. Aufgrund der daraus resultierenden Übelkeit hatte unsere Mandantin das Kaufhaus verlassen, ohne in diesem Moment an die mitgeführten Kleidungsartikel in ihrer Tasche zu denken. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin das Kaufhaus nur aufgrund dieser körperlichen Ausnahmesituation mit der unbezahlten Ware verlassen hatte. Da die Beobachtungen des Ladendetektivs schon vor einem langen Zeitraum aufgestellt wurden, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Glaubwürdigkeit dieser entkräften.

Auch nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung von weiteren Ladendetektiven und Sicherheitsmitarbeitern, konnte die Einlassung nicht bestätigt werden. Deshalb beantrage die Amtsanwaltschaft Berlin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer drauf hin, dass letztlich nicht ausgeschlossen werden könne, dass unsere Mandantin die Ware nachträglich bezahlen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch sein Plädoyer das Amtsgericht überzeugen und unsere Mandantin wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.