Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

20. März 2019: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch das Jobcenter Berlin Neukölln wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er dem Jobcenter Berlin Neukölln die Aufnahme einer Beschäftigung nicht mitgeteilt hatte. Über einen Datenabgleich hatte das Jobcenter erfahren, dass unser Mandant Arbeitsentgelt erzielte. Hierdurch war es zu einer Überzahlung von über 2.500,00 € gekommen. Durch den Zoll wurde unserem Mandanten ein Anhörungsbogen übersandt. Aufgrund dieses Schreibens erstatte unser Mandant den überzahlten Betrag und entschuldigte sich beim Zoll für seine Nachlässigkeit.

Unser Mandant hoffte, dass sich hierdurch das Strafverfahren erledigen würde. Wie typisch in dieser Konstellation wurde das Strafverfahren nicht eingestellt. Vielmehr erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe in Höhe von fast drei Monatsgehältern verurteilt werden sollte. Unser Mandant legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wandte sich an das Amtsgericht und legte nochmals da, warum er nur nachlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt hatte. Das Gericht stellte deshalb Nachforschungen an, die aber den Sachvortrag unseres Mandanten nicht bestätigten. Deshalb wurde ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Erst jetzt wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm kurzfristig Akteneinsicht und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide überzeugen, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von lediglich einem Monatsgehalt einzustellen. Es erfolgte somit kein Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

05. März 2019: Einstellung bei fahrlässiger Brandstiftung

Unser Mandant hatte auf seinem Grundstück neben seinem Wohnhaus eine Laube aufgestellt, in welcher er Gartenpartys veranstaltete. Die Laube wurde mit einem Ofen beheizt. Nach einer Gartenparty hatte unser Mandant vor dem zu Bett gehen den Ofen nochmals ordentlich angefeuert, um sich anschließend in seinem Wohnhaus schlafen zu legen. Kurze Zeit später stand die Laube in Flammen und brannte fast vollständig ab. Die am Tatort erschiene Polizei machte einen Atemalkoholtest, der bei unserem Mandanten einen Wert von über 1 Promille ergab. Die Polizei vermutete, dass der Ofen wohl nicht richtig verschlossen worden ist und es so zum Brand kam.

Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unserem Mandanten auch vorgeworfen wurde, unmittelbar nach dem kräftigen Anheizen die Laube verlassen und sich schlafen gelegt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem umfangreichen an die Staatsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz darlegen, dass ein etwaiger Schuldvorwurf im unteren Bereich anzusiedeln wäre und ein Tatnachweis trotz der vermeintlichen Angaben unseres Mandanten am Tatort schwierig sei. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen

Fachanwalt Strafrecht: Betrugsvorwurf

04. März 2019: Freispruch bei Betrugsvorwurf

Unser Mandant hat bereits über 25 Eintragungen im Bundeszentralregister. Insbesondere gab es Vorstrafen wegen Betruges, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Körperverletzung und Verstoß gegen die Abgabenordnung.

Wegen Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt stand unser Mandant unter Bewährung. Deshalb erhielt unser Mandant in einem neuen Verfahren neben der Anklageschrift auch die Aufforderung einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger bestellt werden sollte. Mit der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtanwalt Dietrich. Nach der Anklage sollte unser Mandant eine GmbH als Gesellschafter übernommen haben. Die GmbH war Nutzer von zwei hochwertigen Fahrzeugen, die mittels Kredit abgezahlt werden sollten. Unser Mandant hatte sich gegenüber dem alten Gesellschafter verpflichtet, diese Ratenzahlung fortzuführen. Nach Übertragung der GmbH erfolgten aber keine weiteren Zahlungen. Die Bank kündigte deshalb den Kreditvertrag und forderte die Herausgabe der Fahrzeuge. Da eine Herausgabe nicht erfolgte, erstatte die Bank Strafanzeige gegenüber unseren Mandanten. In der durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant nicht zwingend von der Kündigung des Kreditvertrages gewusst haben müsste. Auch konnte nicht belegt werden, dass unser Mandant die Kontodaten der Bank erhalten habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

27. Februar 2019: Versicherungsbetrug – Einstellung in Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren bereits wiederholt vorbestraften und auch unter Bewährung stehenden Mandanten ein Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges und Vortäuschen einer Straftat. Unser Mandant soll gemeinsam mit einem Bekannten am eigenen Auto einen Einbruch vorgetäuscht haben, bei welchem hochwertige Teile des KFZ entwendet worden sein sollen.

Bereits bei Aufnahme des angezeigten Diebstahls hatte der Polizeibeamte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage unseres Mandanten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges gegenüber der Versicherung und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die erheblichen Beweisschwierigkeiten und die voraussichtlich lange Verfahrensdauer hinweisen. Deshalb waren schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. Es droht in diesem Verfahren deshalb keine erneute Verurteilung und kein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf mehrfache räuberische Erpressung

22. Februar 2019: Freispruch bei Vorwurf mehrerer räuberischer Erpressungen

Unser Mandant wird bereits seit vielen Jahren durch Rechtsanwalt Dietrich in unterschiedlichsten Strafverfahren vertreten. In diesem Verfahren wurde unser Mandant angezeigt, gemeinschaftlich mit einem weiteren Beschuldigten den Anzeigenerstatter unter Gewaltanwendung gezwungen zu haben, eine hochwertige Kameraausrüstung zu mieten und Handyverträge abzuschließen.

Die Kameraausrüstung und die erlangten Handys musste der Anzeigenerstatter meinem Mandanten übergeben, der sie gemeinsam mit dem andern Beschuldigten eigenständig verwertet haben soll. Nach der Anzeigenerstattung solle der Anzeigenerstatter noch erheblich bedroht worden sein und deshalb Berlin verlassen haben. Die neue Adresse wurde geheim gehalten. Es wurde deshalb ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung in drei Fällen geführt. Bei der räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, die für jede Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht konnte Rechtsanwalt Dietrich den Anzeigenerstatter in verschiedenste Widersprüche verwickeln, die dessen Glaubwürdigkeit erschütterten. Das Gericht schloss sich deshalb in seiner Urteilsbegründung Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen.

15. Februar 2019: Fälschung von Arbeitszeugnissen und Zertifikaten – Einstellung

Durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unsere Mandantin hatte sich um eine Stelle in einer Fachschule beworben und hier unterschiedliche Arbeitszeugnisse und Fortbildungszertifikate eingereicht. Diese wurden durch den Schulleiter als Fälschung erkannt und Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.

Unsere Mandantin benötigt für ihre Tätigkeiten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis. Deshalb wandte sie sich nach Erhalt der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Da unsere Mandantin bisher keine Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Strafbarkeit wecken. Zur Vermeidung eines längeren Verfahrens mit ungewissen Ausgang regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

08. Februar 2019: Warenbetrug – Einstellung mangels Tatnachweis

Das Landeskriminalamt in Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges gem. § 263 StGB. Hintergrund des Strafverfahrens war, dass im Internet Autoreifen auf den Namen des Geschädigten bestellt worden sind. Die Lieferung soll aber nicht an den Geschädigten, sondern an die Anschrift unseres Mandanten erfolgt sein.

Nach Auskunft von DHL soll auch unser Mandant die Reifen in Empfang genommen haben. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus. Nach einer Besprechung mit unserem Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant die Bestellungen vorgenommen habe. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nicht zu belegen sei, wer die Reifen tatsächlich bestellt habe. Auch könne nicht sicher geklärt werden, ob tatsächlich unser Mandant die Reifen in Empfang genommen habe, da man bei Entgegennahme keinen Ausweis vorlegen müsse. Aufgrund dieser Beweisschwierigkeiten stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das gegen unseren Mandanten wegen Betruges geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.