Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung / Betrug
19. August 2019: Verfahrenseinstellung bei gefälschter BahnCard 100
Unser Mandant ist britischer Staatsangehöriger und suchte Rechtsanwalt Dietrich bereits mit der Aufforderung, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, auf. Schon hier beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und bat darum, das entsprechende Schreiben der Polizei Berlin zu übergeben. Sodann wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Eine Ermittlungsakte war Rechtsanwalt Dietrich noch immer nicht übermittelt worden. Daher beantragte er erneut Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Erhalt und Durchsicht der Akten verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Amtsanwaltschaft Berlin dazu anregen sollte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund des Brexits hatte unser Mandant große Angst, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu müssen. Er hatte daher einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt und sich ein berufliches Standbein aufgebaut. Folglich fürchtete unser Mandant angesichts des Verfahrens auch um die Verwehrung der deutschen Staatsbürgerschaft. Jedoch konnte die Amtsanwaltschaft Berlin der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl
14. August 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei besonders schwerem Diebstahl
Die Polizei Dresden war deshalb auf unseren Mandanten als möglichen Täter gekommen, weil ein Sportwagen am Rande einer Autobahn gefunden wurde. Im Kofferraum des Wagens wurde das vermeintliche Diebesgut sichergestellt. Zugelassen war der Wagen auf eine Firma, dessen Geschäftsführer sich im Ausland befand und den Wagen nach Mitteilung des Geschäftsführers an unseren Mandanten ausgeliehen hatte. Zusätzlich sollen persönliche Gegenstände unseres Mandanten im Wagen aufgefunden worden sein. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken hinsichtlich eines weiteren Verfahrenslaufs dar und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. Es lägen keine Umstände vor, die es erlauben, die Tat unserem Mandanten zuzuschreiben. Die Beschuldigung unseres Mandanten auf die Tatsache zu stützen, dass er Mieter des Fahrzeugs gewesen war, reiche nicht aus. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht hervor, dass unser Mandant, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt auch tatsächlich geführt hatte. Dass persönliche Gegenstände nach einer Automietung in entsprechendem Fahrzeug gefunden werden, ist ebenso wenig unüblich. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren wurde von der Staatsanwalt Dresden mangels Tatnachweis eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrgeldbetrug / Widerstand / Körperverletzung / Beleidigung
19 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz mehrfacher Delikte
Mit der Vorladung als Beschuldigte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung, einer Körperverletzung und eines Fahrgeldbetrugs suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen ausschließlich unsere Mandantin belastende Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten und des Taxifahrers hervor. Trotzdem versuchte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz die Umstände darzulegen, die unsere Mandantin zu ihrem Verhalten veranlasst hatten. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei insbesondere auf die starke Alkoholisierung unserer Mandantin und ihren schwierigen gesundheitlichen Zustand zum Tatzeitpunkt ein. Weiterhin beinhaltete der Schriftsatz eine Anregung an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen. Leider konnte die Staatsanwaltschaft Berlin der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich nicht folgen und erhob stattdessen Anklage gegen unsere Mandantin. Insbesondere verwies die Staatsanwaltschaft Berlin darauf, dass unsere Mandantin bereits strafrechtlich, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, in Erscheinung getreten ist. Daraufhin kam es zur Hauptverhandlung. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht erneut die problematischen Lebensumstände unserer Mandantin vor. Dieses Mal konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daher das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
12. Juli 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei missbräuchlicher Verwendung eines polizeilichen Dienstsiegels
Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. In einem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich dabei herausstellen, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten schwer erbracht werden könne. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht nachvollziehbar hervor, wie unser Mandant den Antrag manipuliert haben soll. Auch bestünden erhebliche Zweifel daran, ob es sich überhaupt um eine Urkunde handeln könne. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
08. Juli 2019: Verfahrenseinstellung bei Diebstahlsverdacht
Nach Überprüfung der Halteranschrift ergab sich unser Mandant als Halter des Wagens. Dieser wurde sodann von der Polizei Berlin bei sich zu Hause aufgesucht. Im Zuge dessen übergab unser Mandant die Tasche sowie zuvor entnommenes Bargeld an die Polizei. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant dann zu seinem Erstaunen ein Schreiben der Polizei Berlin. Darin wurde er als Beschuldigter eines Diebstahls geführt. Mit diesem Schreiben wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihm um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. In einem ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen am Tattag richtig und regte an das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es fehlte unserem Mandanten schlicht die Absicht, die Tasche zu entwenden und diese für sich zu behalten. Vielmehr steckte er die Tasche ein, um sie der eigentlichen Eigentümerin zurückzugeben und um sie vor anderen Zugriffen zu schützen. Auch das weitere Handeln unseres Mandanten sprach gegen einen Diebstahlsverdacht. So war es für unseren Mandanten reine Gewohnheit, das Geld von der Handtasche zu trennen. Unser Mandant ist Berufskraftfahrer und besitzt einen Personenbeförderungsschein. Daher hatte er es sich über viele Jahre hinweg angewöhnt, Wertgegenstände beim Verlassen seines Fahrzeugs mitzunehmen. So auch in diesem Fall. Dieser Argumentation konnte die Amtsanwaltschaft Berlin folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut. Er hatte bereits befürchtet, seinen Personenbeförderungsschein im Falle einer Verurteilung zu verlieren.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
02. Juli 2019:: Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung
Nachdem die Polizei hingezogen worden war, gab sie auch noch die vorherigen zwei Taten zu. Kurze Zeit später wurde unsere Mandantin erneut bei dem Versuch, ein Bekleidungsgeschäft ohne vorheriges Bezahlen der Waren zu verlassen, von einem Ladendetektiv gefasst. Insgesamt hatte unsere Mandantin damit Waren im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. Nachdem sie das Mandat an Rechtsanwalt Dietrich erteilt hatte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Daher verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Umstände für die Tat unserer Mandantin näher schilderte. Insbesondere ging Rechtsanwalt Dietrich dabei darauf ein, dass unsere Mandantin seit Jahren unter schweren Depressionen leidet. Die Taten seien daher vor diesem Hintergrund zu bewerten. Auch finanzielle Schäden seien den entsprechenden Filialen nicht entstanden. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Leider ohne Erfolg. Es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Problematisch war nämlich, dass in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingestellt worden waren. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich die Umstände vor, die diesen Taten zu Grunde lagen. Dieses Mal erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Insolvenzverschleppung / Vorenthalten von Arbeitsentgelt
01. Juli 2019: Einstellung gegen Geldauflage in Hauptverhandlung
Hintergrund war, dass unser Mandant eine andere Person dazu überredet hatte, eine Firma für ihn in Potsdam zu gründen. Als Geschäftsführer wurde ebenfalls die andere Person eingetragen. Als sogenannter faktischer Geschäftsführer übernahm unser Mandant allerdings alle Geschäftsführertätigkeiten dieser Firma. Mit der Anklageschrift suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach dessen Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen insbesondere die unseren Mandanten belastenden Zeugenaussagen seiner ehemaligen Mitarbeiter hervor. In einem umfassenden Schriftsatz versuchte Rechtsanwalt Dietrich – zunächst erfolglos – die Staatsanwaltschaft Potsdam von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zu überzeugen. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit dem Wirtschaftsstrafrichter die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten erneut dar. Überzeugt von der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs, stellte das Amtsgericht Potsdam das Verfahren gegen unseren Mandanten gemäß seiner ursprünglichen Anregung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.