Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

08. Mai 2024: Strafverfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung und Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, nahm er unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das vermeintliche Opfer zunächst getreten und geschlagen zu haben. Anschließend soll unser Mandant, das in Folge der körperlichen Auseinandersetzung heruntergefallene Handy des vermeintlichen Opfers vom Boden aufgehoben und mit in seine Wohnung genommen haben. 

Nach einem langen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger unseres Mandanten an. Zunächst beantragte er die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass die Tatbewertung nach dem gesamten Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertigte.
Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken dar.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den wahren Geschehensablauf heraus und entkräftete dabei insbesondere argumentativ zahlreiche Schutzbehauptungen des vermeintlichen Opfers. Auch machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Die Einstellung war eine große Erleichterung für unseren Mandanten.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz (MarkenG)

30. April 2024: Strafbare Kennzeichenverletzung - Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant betrieb ein Geschäft für PKW-Ersatzteile und Zubehör. Nachdem ein ehemaliger Kunde unseres Mandaten einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, wurde unserem Mandanten vorgeworfen, dass er Rückleuchten, welche mit einem „E-Prüfzeichen“ versehen waren, an diesen Kunden verkauft habe, wobei eine Zulassung für den Straßenverkehr nicht bestanden haben soll.
Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Durchsicht der Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen.
Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich argumentativ mithilfe zahlreicher Beweismittel dar, dass die von unserem Mandanten verkauften Rückleuchten für den Straßenverkehr zugelassen waren. Des Weiteren machte er auf Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Darüber hinaus führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass es sich bei dem „E-Prüfzeichen“ um keine Marke oder ein markenrechtliches Kennzeichen im Sinne des MarkenG handelte. Auch nannte er Gründe, die gegen einen Verstoß gegen das MarkenG sprechen.
Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

25. April 2024: Strafverfahren wegen Taschendiebstahl – Freispruch

Mit der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft Berlin wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Rolltreppe im U-Bahnhof Alexanderplatz das Mobiltelefon eines Mannes aus seiner hinteren Gesäßtasche entwendet zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten, in dem er beantragte, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass kein Anlass zur Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, da kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Aussagen des Zeugen eingehend, indem er auf ihre Widersprüchlichkeit hindeutete, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.

Es kam dennoch zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Gleichwohl wurde unser Mandant in der Hauptverhandlung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da ihm eine Tatbeteiligung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen war.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

18. April 2024: Strafverfahren wegen Computerbetrugs – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke wurde eine Strafanzeige erstellt, da das Internetportal Amazon von dem geschädigten Opfer eine Buchung für einen nicht erteilten Auftrag vorgenommen hatte. Im Zuge der Ermittlungen wegen Computerbetruges nach § 263a StGB, wurde unser Mandant von der Staatsanwaltschaft Braunschweig beschuldigt, über das Internetportal Amazon Waren für sich bestellt zu haben, wobei er für die Bezahlung seines Einkaufs die Kreditkartendaten des geschädigten Opfers genutzt haben soll.

Aus diesem Grund kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich unverzüglich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach dem Inhalt der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Braunschweig und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

In dem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Braunschweig legte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der ermittelten E-Mail-Adresse und der IP-Adresse argumentativ die Unschuld unseres Mandanten dar. Auch führte er in diesem Zusammenhang aus, dass nicht unser Mandant die Bestellung über das Internetportal Amazon vorgenommen hatte.

Darüber hinaus trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant selbst Opfer einer rechtswidrigen Tat geworden war, durch die seine persönlichen Daten von Unbekannten erlangt wurden, um die Tat zu begehen, die Gegenstand des gegen unseren Mandanten geführten Strafverfahrens war. Hierfür arbeitete er ausführlich den Geschehensablauf heraus, wie die Unbekannten an die persönlichen Daten unseres Mandanten gelangten.

Dieser ausführliche Schriftsatz überzeugte die Staatsanwaltschaft Braunschweig, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte

Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug (Computerbetrug)

09. April 2024: Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug – Verfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Warenkreditbetruges nach § 263 StGB von der Polizei erhalten hatte, kontaktierte er mit diesem Schreiben Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, über das Internet Waren bestellt zu haben, wobei er für die Zahlung unrechtmäßig erlangte Kreditkartendaten verwendet haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem ausführlichen Telefonat beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts.

Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich dar, dass unser Mandant ebenfalls ein Opfer war, da seine persönlichen Daten von Unbekannten erlangt und verwendet wurden, um die vorliegende Straftat zu begehen. Dies untermauerte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte, indem er darauf aufmerksam machte, dass im Zuge der Verkaufsabwicklung Daten angegeben wurden, die nicht unserem Mandanten zugeordnet werden konnten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe zahlreicher Zeugenaussagen auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.

Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl

26. März 2024: Räuberischer Diebstahl im Spielzeuggeschäft – Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung

Mit der Anklageschrift wegen räuberischen Diebstahls, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Spielzeuggeschäft verschiedene Spielzeuge für ihr Kind im Kinderwagen verstaut zu haben, um ohne die Spielzeuge zu bezahlen das Spielzeuggeschäft verlassen zu können. Als sie jedoch eine Mitarbeiterin des Geschäfts darauf aufmerksam machte, dass sie die Spielzeuge noch bezahlen müsse, soll unsere Mandantin diese an den Armen gepackt und geschubst haben. Auch soll unsere Mandantin die Zeugin mit einer Spielzeugverpackung im Gesicht geschlagen haben. Nachdem gegen unsere Mandantin wegen räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB ermittelt wurde, wurde sie von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. Besonders an unserer Mandantin ist, dass sie zahlreiche Einträge im Bundeszentralregister hat.

Nach einem Gespräch mit unserer Mandantin, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus und arbeitete sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Besonders problematisch an dem Fall war, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte.

In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Schwachstellen vor. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass unsere Mandantin keine Ware aus dem Spielzeuggeschäft mitgenommen hatte. Hierbei arbeitete er umfassend dar, dass keine Wegnahme im Sinne des § 252 StGB vorlag. In diesem Zusammenhang führte Rechtsanwalt Dietrich auch die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unserer Mandantin aus. Des Weiteren nutzte er den Umstand, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte, zu ihrem Vorteil aus.

Mit seinen Argumenten überzeugte Rechtsanwalt Dietrich sowohl die Richter im Schöffengericht als auch die Staatsanwaltschaft, sodass unsere Mandantin lediglich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wurde.

Auch erreichte Rechtsanwalt Dietrich bereits bei zwei Anklagen, dass unsere Mandantin lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

14. März 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant legte im Rahmen eines Asylantragsverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Reisepass vor. Während der Untersuchung dieses Dokuments durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde jedoch festgestellt, dass einige Seiten aus dem Reisepass fehlten, da diese absichtlich herausgerissen worden waren. Daher wurde unser Mandant von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, eine Urkundenfälschung durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde begangen und somit gegen § 267 StGB verstoßen zu haben.

Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant umgehend einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach einem Gespräch beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und kam nach Auswertung der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass ein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage mangels hinreichenden Tatverdachts nicht vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 170 StPO einzustellen.

Mit seinem umfassenden Schriftsatz überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, dass unser Mandant die fehlenden Seiten aus seinem Reisepass nicht entfernt hatte oder diesen nicht zu Täuschungszwecken verwenden wollte. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst glaubhaft dar, dass unser Mandant für die fehlenden Seiten in seinem Reisepass und somit für die Beschädigung des Passes nicht verantwortlich war. Ferner arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass unser Mandant keineswegs selbst für die gezielte Entfernung der fehlenden Seiten verantwortlich war.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Für unseren Mandanten, der einen Asylantrag gestellte hatte, war die Einstellung eine große Erleichterung.