Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

28. Januar 2019: Gefälschte Monatsmarke - Einstellung

Im Rahmen eine Fahrscheinkontrolle in der Berliner U-Bahn wurde unser Mandant im U-Bahnhof Adenauerplatz angetroffen. Er lege eine Monatsmarke vor, die aus einem Einbruch stammte.

Unser Mandant gab gegenüber den Kontrolleuren an, dass er gutgläubig die Monatsmarke erworben habe. Trotzdem wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitete. Mit der vom LKA übersandten Belehrung und schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und besprach die Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Markengesetz

25. Januar 2019: Verstoß gegen Markengesetz - Einstellung

Durch das Hauptzollamt Dresen wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 143 Markengesetzt eingeleitet. Unser Mandant hatte als deutscher Internethändler in China größere Mengen an Elektroartikel bestellt, die sich als Produktfälschungen herausgestellt haben.

Nach der Beauftragung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und erörterte die Sach- und Rechtslage mit unserem Mandanten. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere dar, dass unserem Mandanten nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich um Produktfälschungen gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft stellt hierauf das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

17. Januar 2019: Untreue eines Gesellschafters – Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Untreue gem. § 266 StGB. Unser Mandant hatte als Architekt gemeinsam mit einem anderen Architekten ein Architekturbüro. Dieses wurde als GbR geführt. Der andere Architekt hatte unseren Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Untreue angezeigt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gelder von rund 100.000,00 € veruntreut zu haben. Belegt wurde dieser Vorwurf insbesondere durch Kontoauszüge, die Überweisungen auf das Konto unseres Mandanten belegten. Weiterhin wurden Zeugen benannt, die bestätigten, dass unser Mandant die Vorwürfe ihnen gegenüber eingeräumt habe.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung

14. Januar 2019: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung - niedrige Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin hatte mit mehreren gestohlenen EC-Karten 37 Einkäufe im Einzelhandel getätigt. Zum Teil hatte sie EC Kartenbelege mit falschem Namen unterschrieben. Es ist ein Schaden von mehr als 5.000,00 € entstanden. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage vor dem Schöffengericht in Berlin Tiergarten. Unserer Mandantin wurde gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Anklage vor dem Schöffengericht erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren ausging.

Eine Bewährungsstrafe wäre hier nicht möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich aufgrund der Straferwartung als Pflichtverteidiger beiordnen. In mehreren Gesprächen mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die schlechte wirtschaftliche Situation unsere Mandantin zu den Tatzeitpunkten darstellen. In der angesetzten Verhandlung stellte Rechtsanwalt Dietrich umfassend das Leben unsere Mandantin dar. Insbesondere verwies er auf die deutliche Stabilisierung. Trotz der vielen Taten und des hohen Schadens wurde unsere Mandantin lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. Januar 2019: Diebstahl – Einstellung des Verfahrens

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.

Auf das Anschreiben der Polizei „Belehrung – schriftliche Äußerung im Strafverfahren“ entschuldigte sich unsere Mandantin und hoffte zugleich, das gegen sie wegen Diebstahls geführte Verfahren würde sich erledigen. Daraufhin bekam sie jedoch einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe zahlen. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und konnte das Amtsgericht Tiergarten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit der Einstellung des Verfahrens konnte Rechtsanwalt Dietrich auch eine Eintragung im Bundeszentralregister zu Lasten unserer Mandantin verhindern.

Fachanwalt für Strafrecht: Schwere räuberische Erpressung

20. Dezember 2018: Schwere räuberische Erpressung – Niedrige Bewährungsstrafe

Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten. Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben.

Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst, aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung ist drei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor. Aufgrund der Beweislage legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung für unseren Mandanten zunächst ein Geständnis ab. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die bereits erfolgte Veränderung der Lebensumstände hin. Mittlerweile waren auch bereits drei Jahre vergangen. Deshalb wurde unser Mandant wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu lediglich 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Richterin wies in der Urteilsverkündung darauf hin, dass sie bisher noch nie eine solche niedrige Strafe bei einer schweren räuberischen Erpressung verhängt habe.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug

14. Dezember 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – Bewährungsstrafe

Der Bundeszentralregister (BZR) unserer Mandantin enthielt bereits 9 Vorstrafen. Unsere Mandantin wurde insbesondere wegen Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug wiederholt bestraft. Insgesamt gab es Verurteilungen wegen Betruges in über 60 Fällen. Unsere Mandantin hatte auch bereits wegen Betruges in Haft gesessen. Im vorliegenden Verfahren wurde unserer Mandantin vorgeworfen, das Vertrauen einer älteren Dame erschlichen zu haben. Die ältere Dame hatte in 28 Fällen unserer Mandantin darlehensweise Geld von über 60.000,00 € überlassen.

Diese Gelder wurden durch unsere Mandantin nicht zurückgezahlt. Aufgrund der Strafanzeige der Geschädigten wurde gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges eingeleitet. Bereits im Ermittlungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren in die Länge ziehen. Trotzdem erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Zur ersten angesetzten Verhandlung ist unsere Mandantin nicht erschienen. Deshalb wurde ein Haftbefehl erlassen. Rechtsanwalt Dietrich besprach das weitere Vorgehen mit zuständigen Richterin am Amtsgericht. Er vereinbarte einen Termin, an dem sich meine Mandantin stellen würde. In diesem Termin wurde der Haftbefehl ohne eine Verhaftung aufgehoben. Da die Beweislage eindeutig war, legte Rechtsanwalt Dietrich im Namen unserer Mandantin in der weiteren Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Geständnis ab. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unsere Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung aufgrund der vielen Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch begann unsere Mandantin mit der Rückzahlung der Darlehensverpflichtung in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 €. Im Weiteren besprach Rechtsanwalt Dietrich wiederholt das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Landgericht Berlin. Die Berufungsverhandlung fand deshalb erst ca. ein Jahr nach der Verurteilung vor dem Amtsgericht statt. Die Vorwürfe lagen mittlerweile fünf Jahre zurück. Aufgrund des langen Zeitablaufs und der begonnen Rückzahlung wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und – unter Protest der Geschädigten- unsere Mandantin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Geschädigte hatte noch vor dem Landgericht Berlin gefordert, dass unsere Mandantin ins Gefängnis gehen soll.