Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Schwere räuberische Erpressung

12. Oktober 2018: Schwere räuberische Erpressung – Niedrige Bewährungsstrafe

Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten.

Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben. Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst, aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung ist drei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor. Aufgrund der Beweislage legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung für unseren Mandanten zunächst ein Geständnis ab. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die bereits erfolgte Veränderung der Lebensumstände hin. Mittlerweile waren auch bereits drei Jahre vergangen. Deshalb wurde unser Mandant wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu lediglich 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Richterin wies in der Urteilsverkündung darauf hin, dass sie bisher noch nie eine solche niedrige Strafe bei einer schweren räuberischen Erpressung verhängt habe.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

03. Oktober 2018: Hehlerei mit gestohlenem Mercedes-Navigationsgerät – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant hatte über eBay ein hochwertiges Navigationsgerät für Mercedes-Fahrzeuge zu einem recht günstigen Preis gekauft. Einige Wochen nach diesem Schnäppchen-Kauf erhielt unser Mandant plötzlich einen Brief vom Polizeipräsidium Koblenz, mit dem man ihn zum Beschuldigten in einem Strafverfahren erklärte.

Angeblich sei das Navigationsgerät zuvor gestohlen worden und weil unser Mandant das Gerät angekauft hat, soll er sich wegen Hehlerei gemäß § 259 StGB strafbar gemacht haben. Der Tatvorwurf stützte sich auf umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen, die bereits zur Einleitung zahlreicher Folgeverfahren in gleichartigen Fällen geführt hatten.

Da unser Mandant in leitender Position in der Medienbranche tätig ist und wegen des Ermittlungsverfahrens nun erhebliche berufliche Konsequenzen befürchtete, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und den Sachstand mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Koblenz, das Ermittlungsverfahren einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant nicht gewusst hat, dass das Navigationsgerät zuvor gestohlen worden war. Vielmehr sei unserem Mandanten in seinem Mercedes-Autohaus noch geraten worden, ein solches Gerät im Internet zu bestellen. Dort habe sich unser Mandant für den seriösesten Anbieter entschieden und das Gerät zu einem günstigen Preis gekauft. Anzeichen für einen vorherigen Diebstahl des Navigationsgerätes waren für unseren Mandanten nicht ersichtlich. Diese Einlassung bekräftigte Rechtsanwalt Dietrich mit entsprechenden Nachweisen über den Online-Kauf. Daraufhin wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt. Eine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgte nicht. Die befürchteten beruflichen Konsequenzen für unseren Mandanten blieben damit aus.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde beschuldigt, abends gegen 21 Uhr eine Jacke aus dem Garten einer Familie in Berlin Schöneweide gestohlen zu haben. Hierbei soll ein unbekannter Mittäter an der Haustür der Familie geklingelt haben, um diese so vom Geschehen im Garten abzulenken. Kurze Zeit später und in unmittelbarer Tatortnähe wurde die Polizei auf vier Personen aufmerksam. Darunter unser Mandant, welcher die gestohlene Jacke trug. Als die Personen das Erscheinen der Polizei bemerkten, flohen sie. Unser Mandant wurde als einziger festgehalten, bei ihm wurde neben der Jacke eine Sporttasche mit einem Brecheisen und mehreren Gummihandschuhen festgestellt.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich engagierte, forderte dieser zunächst Akteneinsicht an. Im Verlaufe der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, dass es hierbei bereits an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Er klärte über die Umstände der vermeintlichen Tat auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht davon überzeugen, dass unser Mandant in keinem Zusammenhang mit dem Diebstahl steht und die Jacke von einem ihm flüchtigen Bekannten kurze Zeit vorher ausgehändigt bekommen habe. Dieser, ihm namentlich Unbekannte forderte unseren Mandanten beim Erscheinen der Polizei ebenfalls zur Flucht auf. Das Gericht stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daraufhin ein. Unser Mandant war über diesen Ausgang sehr erfreut, da er so seine weiteren Karriereziele erfolgreich verfolgen kann.

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

26. September 2018: Strafbefehl wegen wiederholten Schwarzfahrens – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant war bei Fahrscheinkontrollen in der S-Bahn fünfmal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen gegen ihn eingeleitet. Unser Mandant erhielt dann Post von der Polizei und sollte Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Den beigefügten Fragebogen füllte unser Mandant selbst aus und schickte ihn an die Polizei zurück. Kurze Zeit später wurde vom zuständigen Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen, in dem unser Mandant wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Daraufhin wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Sodann schrieb Rechtsanwalt Dietrich an das Gericht und legte glaubhaft dar, dass unser Mandant sehr vergesslich sei und seinen Fahrschein bei den entsprechenden Kontrollen tatsächlich einfach vergessen hatte. Aus diesem Grund sei unser Mandant auch zu keinem Zeitpunkt mit Absicht schwarzgefahren. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich ein.

Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Betrug

19. September 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – trotz einschlägiger Vorstrafen lediglich Bewährungsstrafe in Berufungsverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte mehrere Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen gewerbsmäßigen Betruges. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich zuerst das Vertrauen von mehreren Frauen erschlichen zu haben und sie dann unter Vorspiegelung eigener finanzieller Engpässe dazu bewegt zu haben, ihm insgesamt mehr als 25.000 € zu leihen. Unser Mandant war seiner Rückzahlungspflicht jedoch mehrfach nicht nachgekommen, sodass die Frauen schließlich Strafanzeige erstatteten. In der Vergangenheit war unser Mandant aufgrund eines solchen Verhaltens bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt worden und hatte mehrere Jahre im Gefängnis gesessen.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in einem Verfahren die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt hatte, verteidigte er unseren Mandanten zunächst gegen den erhobenen Betrugsvorwurf vor dem Amtsgericht. Dort befragte Rechtsanwalt Dietrich die Hauptbelastungszeugin ausführlich zu dem Tathergang. Unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die Aussagen der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich im Ergebnis glaubhaft darlegen, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt mit Täuschungsabsicht gehandelt hatte. Vielmehr sei unser Mandant stets davon ausgegangen, das geliehene Geld zurückzahlen zu können. In diesem ersten Verfahren wurde unser Mandant daher freigesprochen. In einem weiteren Verfahren war das Amtsgericht jedoch von der Schuld unseres Mandanten, auch wegen des gleichen Vorgehens wie in früheren Fällen, überzeugt und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen dieses Urteil Berufung ein, sodass es zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kam. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal herausarbeiten, dass die früheren Verurteilungen unseres Mandanten bereits viele Jahre zurücklagen und sich unser Mandant mittlerweile weiter positiv verändert habe. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant bereit sei, das geliehene Geld teilweise an die Betroffenen zurückzuzahlen. Durch seinen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich vor dem Landgericht, dass die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant war froh, dass er dadurch die Haft nicht antreten musste, sondern in Freiheit blieb.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

17. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug - Einstellung in Hauptverhandlung in Königs Wusterhausen

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges in Höhe von 5000 Euro geführt. 

Unsere Mandantin hatte dem Jobcenter Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen nicht mitgeteilt, dass sie nach Berlin gezogen sei. Auch nachdem sie bereits in Berlin lebte, hatte sie beim Jobcenter in Königs Wusterhausen einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt. Insgesamt hatte unsere Mandantin Leistungen in Höhe von fast 5.000 € zu Unrecht erhalten. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Auch sei sie von ihrem damaligen Lebensgefährten unter Druck gesetzt worden. Mittlerweile hatte unsere Mandantin begonnen, den Schaden in kleinen Raten an das Jobcenter Dahme-Spreewald zurückzuzahlen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen war deshalb bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Für einen Sozialleistungsbetrug sieht § 263 StGB als Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Fachanwalt Strafrecht: Eingehungsbetrug – Einstellung im Ermittlungsverfahren

30. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Eingehungsbetrug – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unsere Mandantin wurde durch den Inhaber eines Sportstudios in Chemnitz angezeigt, einen Betrug begangen zu haben. Bei seiner Anzeige reichte er einen durch unsere Mandantin unterschriebenen Mitgliedsvertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren ein. Auf diesen Vertrag hatte unsere Mandantin keine Zahlungen geleistet. 

Auf diesen Vertrag hatte unsere Mandantin keine Zahlungen geleistet. Deshalb wurde durch die Staatsanwaltschaft Zwickau gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet. Unsere Mandantin meldete sich per Mail bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Zwickau ab. In dieser legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin lediglich ein Probeabo abschließen wollte. Offenbar hatte man ihr bei Vertragsschluss die Mitgliedschaft untergeschoben. Die Staatsanwaltschaft Zwickau schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.