Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung

12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.

Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche

08. Juni 2018: Vorwurf der Geldwäsche durch Tätigkeit als sog. Paketagent – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant hatte ein Jobangebot über die Internetplattform ebay-Kleinanzeigen angenommen. Sein Auftrag war die Entgegennahme von Paketen, welche er weiterleiten sollte. Der Auftraggeber teilte unserem Mandanten die jeweiligen Adressen per E-Mail oder SMS mit. Außerdem wurde Geld auf das Konto unseres Mandanten überwiesen, welches er anschließend auf ein anderes Konto im Ausland weiterleiten sollte. Nachdem sein Auftraggeber den Kontakt nach einiger Zeit plötzlich abgebrochen hatte, erstattete unser Mandant Anzeige bei der Polizei wegen Betruges. Nach Schilderung des Sachverhalts leitete die Polizei jedoch auch ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein – wegen Geldwäsche. Geldwäsche ist gem. § 261 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. s. unsere Seite zur Geldwäsche

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach seiner Mandatierung erklärte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Polizei, dass unser Mandant von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Dann nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und beantragte schließlich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unser Mandant nicht wusste, dass der Inhalt der zu ihm gesandten Pakete möglicherweise aus Straftaten herrührte. Ferner wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Tätigkeit als sogenannter Warenagent auch zunehmend in Deutschland praktiziert wird, unser Mandant also keine Verschleierungsabsicht hatte und auch sein Konto in gutem Glauben zur Verfügung stellte. Die Staatsanwaltschaft entsprach dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren letztlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

29. Mai 2018: Strafverfahren wegen Bestellbetruges mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über das Internet teure Basecaps bestellt und diese nicht bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte deshalb Ermittlungen wegen Betruges. Nachdem die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit von der Polizei durchsucht worden war, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Strafverteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und wertete anschließend die Ergebnisse der umfangreichen Aktenbände aus.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht glaubhaft seien, da sie aus Rache nach einem Streit mit unserem Mandanten um eine gemeinsame Freundin gemacht wurden. Ferner rief Rechtsanwalt Dietrich noch einmal in Erinnerung, dass bei unserem Mandanten auch keine Basecaps gefunden worden waren. Nachdem die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt weitere Zeugen befragt hatte, rügte Rechtsanwalt Dietrich das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und stellte klar, dass die Zeugen sich zwischenzeitlich abgesprochen haben könnten und zudem durch das bisherige in den Akten dokumentierte Verteidigungshandeln mittelbar in ihren Aussagen beeinflusst worden seien. Daher bestünde trotz der umfangreichen und belastenden Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchdiebstahl

11. Mai 2018: Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

In Berlin-Wedding waren mehrere Personen in eine Wohnung eingebrochen und hatten Schmuck und andere Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von ca. 15.000 € entwendet. Der Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Am Tatort wurde der Führerschein unseres Mandanten gefunden. Kurze Zeit nach der Tat konnte die Polizei in der Nähe der Wohnung mehrere verdächtige Personen in einem Auto festnehmen und unseren Mandanten als Beifahrer feststellen. Im Kofferraum des Autos wurden mehrere der entwendeten Gegenstände gefunden.

Trotz der vorgefundenen Beweislage, die unseren Mandanten schwer belastete, beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass unser Mandant seinen Führerschein an einen Freund ausgeliehen hatte, das Auffinden am Tatort folglich nicht die Täterschaft unseres Mandanten belegen würde. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte die anfänglichen Belastungsmomente gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

26. April 2018: Diebstahl von Handwerksmaschinen im Wert von über 1.500 € - Einstellung im Berufungsverfahren

Unser Mandant war als Bauunternehmer tätig und hatte wiederholt Handwerkerwaren aus einem Baumarkt in Berlin-Köpenick entwendet, jedoch war erst der Diebstahl einer teuren Bohrmaschine aufgefallen. Bei seiner ersten Befragung ohne Verteidiger räumte unser Mandant sofort die weiteren Diebstähle aus dem Baumarkt ein. Insgesamt hatten die entwendeten Waren einen Wert von über 1.500 €.

Weil die Staatsanwaltschaft anschließend ein Strafverfahren wegen Diebstahls einleitete, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Noch im Ermittlungsverfahren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben ausführlich dar, dass unser Mandant von seinen Bauherren nicht bezahlt worden war, die Diebstähle also aus Existenznot begangen hatte. Die Staatsanwaltschaft stimmte einer Verfahrenseinstellung aber nicht zu, sondern beantragte erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls. In der darauf folgenden Hauptverhandlung wurde unser Mandant vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Im Berufungsverfahren hob Rechtsanwalt Dietrich nun gegenüber dem Landgericht erneut die besonderen Umstände der Tat hervor. Durch seine ausführliche Einlassung zugunsten unseres Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unser Mandant musste im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Aufgrund der Verfahrenseinstellung gilt unser Mandant in dieser Sache aber als nicht vorbestraft.   

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. April 2018: Betrug mit Schaden von fast 30.000 € - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Nach dem Tod eines ihrer Bekannten soll unsere Mandantin die EC-Karte und die auf einem Zettel notierte PIN des Verstorbenen an sich genommen haben. Anschließend soll unsere Mandantin an verschiedenen Geldautomaten in Berlin-Lichtenrade über mehrere Tage hinweg fast 30.000 € von dem Konto des Verstorbenen abgehoben haben. Die Erben des Verstorbenen verdächtigten unsere Mandantin dieser Tat, weil sie sich um den Erblasser zuletzt regelmäßig gekümmert und somit auch Zugang zu seinem Haus hatte.

Nachdem die Erben unsere Mandantin bei der Polizei angezeigt hatten, führte die Staatsanwaltschaft gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich später unter Bezugnahme auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass die emotionale Beziehung unserer Mandantin zu ihrem Bekannten in dessen Familie Konflikte ausgelöst hatte und die Strafanzeige gegen unsere Mandantin nicht ausschließbar eine Art Racheakt der Kinder des Verstorbenen darstellte. Nach weiterer Begründung regte Rechtsanwalt Dietrich daher an, das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Im Gegenzug sollte unsere Mandantin an eine gemeinnützige Einrichtung lediglich einen Geldbetrag von weniger als 1.000 € zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Geldwäsche

16. April 2018: Verdacht der Geldwäsche durch Tätigkeit als Paketagentin – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Über ein Stellenangebot im Internet hatte unsere Mandantin einen Job als Paketagentin angenommen. Ihre Aufgabe war es, den Inhalt der zu ihr gesandten Pakete auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Pakete anschließend weiterzuschicken. Dafür erhielt sie von ihrem Auftraggeber eine Vergütung und Paketscheine. Jedoch wurden die verschickten Waren durch Betrugstaten erlangt. Es bestand deshalb der Verdacht, dass unsere Mandantin durch ihre Tätigkeit als Paketagentin in Fälle von Geldwäsche involviert war. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, sie gegen den Vorwurf der Geldwäsche zu verteidigen.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die umfangreichen Ermittlungsakten an und sah diese gründlich durch. Anschließend beantragte er gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass unsere Mandantin das Jobangebot über eine seriöse Plattform gefunden und angenommen hatte und auch ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit als Paketagentin existierte. Zudem hob Rechtsanwalt Dietrich hervor, dass die Überprüfung von Paketen in anderen Staaten durchaus eine verbreitete Tätigkeit ist, insbesondere in den USA. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin diese Tätigkeit ernst nahm und keine Kenntnis davon hatte, dass die Waren aus Betrugstaten herrührten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.