Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. April 2018: Betrug mit Schaden von fast 30.000 € - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Nach dem Tod eines ihrer Bekannten soll unsere Mandantin die EC-Karte und die auf einem Zettel notierte PIN des Verstorbenen an sich genommen haben. Anschließend soll unsere Mandantin an verschiedenen Geldautomaten in Berlin-Lichtenrade über mehrere Tage hinweg fast 30.000 € von dem Konto des Verstorbenen abgehoben haben. Die Erben des Verstorbenen verdächtigten unsere Mandantin dieser Tat, weil sie sich um den Erblasser zuletzt regelmäßig gekümmert und somit auch Zugang zu seinem Haus hatte.

Nachdem die Erben unsere Mandantin bei der Polizei angezeigt hatten, führte die Staatsanwaltschaft gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich später unter Bezugnahme auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass die emotionale Beziehung unserer Mandantin zu ihrem Bekannten in dessen Familie Konflikte ausgelöst hatte und die Strafanzeige gegen unsere Mandantin nicht ausschließbar eine Art Racheakt der Kinder des Verstorbenen darstellte. Nach weiterer Begründung regte Rechtsanwalt Dietrich daher an, das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Im Gegenzug sollte unsere Mandantin an eine gemeinnützige Einrichtung lediglich einen Geldbetrag von weniger als 1.000 € zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Geldwäsche

16. April 2018: Verdacht der Geldwäsche durch Tätigkeit als Paketagentin – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Über ein Stellenangebot im Internet hatte unsere Mandantin einen Job als Paketagentin angenommen. Ihre Aufgabe war es, den Inhalt der zu ihr gesandten Pakete auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Pakete anschließend weiterzuschicken. Dafür erhielt sie von ihrem Auftraggeber eine Vergütung und Paketscheine. Jedoch wurden die verschickten Waren durch Betrugstaten erlangt. Es bestand deshalb der Verdacht, dass unsere Mandantin durch ihre Tätigkeit als Paketagentin in Fälle von Geldwäsche involviert war. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, sie gegen den Vorwurf der Geldwäsche zu verteidigen.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die umfangreichen Ermittlungsakten an und sah diese gründlich durch. Anschließend beantragte er gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass unsere Mandantin das Jobangebot über eine seriöse Plattform gefunden und angenommen hatte und auch ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit als Paketagentin existierte. Zudem hob Rechtsanwalt Dietrich hervor, dass die Überprüfung von Paketen in anderen Staaten durchaus eine verbreitete Tätigkeit ist, insbesondere in den USA. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin diese Tätigkeit ernst nahm und keine Kenntnis davon hatte, dass die Waren aus Betrugstaten herrührten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

04. April 2018: Einstellung in Hauptverhandlung trotz (einschlägiger) Vorstrafen

Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie von der Berliner Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Hierbei stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in den letzten drei Jahren bereits zwei Mal durch das Amtsgericht Tiergarten einmal wegen Betruges und einmal wegen Schwarzfahrens verurteilt worden ist. Rechtsanwalt Dietrich regte trotz dieser Vorstrafen im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens an. 

Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin in einer schweren psychischen Situation wegen einer Essstörung und Burnout befunden habe. Mittlerweile nehme sie aber therapeutische Hilfe in Anspruch. Die Amtsanwaltschaft war aufgrund der Vorstrafen nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem lediglich eine Geldstrafe festgesetzt worden ist. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruche ein. Rechtswalt Dietrich bereitete unsere Mandantin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die Stabilisierung unserer Mandantin dar. Das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb in der Hauptverhandlung bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierüber ist unsere Mandantin sehr erleichtert, weil die alten Vorstrafen bald nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

09. März 2018: Vorwurf der Hehlerei – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts und Abwendung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (ED-Behandlung) angeordnet. Bei der zuständigen Polizeidienststelle sollten unserem Mandanten deshalb Fingerabdrücke abgenommen, Lichtbilder gefertigt und eine Personenbeschreibung erstellt werden. Weil die Polizei in ihrem Bescheid über die ED-Behandlung auch die sofortige Vollziehbarkeit dieses Verwaltungsakts anordnete, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um anwaltliche Unterstützung. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. Februar 2018: Ladendiebstahl im Baumarkt – Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, wie er in einem Baumarkt in Berlin-Charlottenburg teure Akkus aus der Verpackung nahm, sämtliche Etiketten entfernte und die Waren ohne Bezahlung einsteckte. Die Akkus hatten einen Wert von fast 400 €. Zudem existierten mehrere Überwachungsvideos, die belegen sollten, dass unser Mandant bereits mehrfach Waren in demselben Umfang in dem Baumarkt entwendet hatte.

Die zuständige Staatsanwaltschaft leitete deshalb ein Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unseren Mandanten ein. In der Folge beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und regte nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte deutlich machen, dass unser Mandant den Diebstahl nicht in böser Absicht, sondern vielmehr in einem unkontrollierten Zustand der Frustration begangen hatte. In diesem Zusammenhang verwies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Straftaten, die zuvor gegen unseren Mandanten begangen worden waren und zu einem erheblichen Vermögensschaden bei ihm geführt hatten, ohne dass ein Täter ermittelt werden konnte. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass unser Mandant den Diebstahl in einem allgemeinen Zustand der Ohnmacht und Hilflosigkeit begangen hatte. Nach den umfangreichen Ausführungen, die mit entsprechenden Belegen glaubhaft gemacht wurden, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun nicht zusätzlich durch eine strafrechtliche Verurteilung belastet wurde.

Anwalt für Strafrecht: Schwerer Diebstahl

26. Februar 2018: Besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls – Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde von einem Ladendetektiv dabei beobachtet, wie sie gemeinsam mit zwei anderen Frauen in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg mehrere Kleider im Gesamtwert von über 800 € in ihre Handtasche steckte, um diese anschließend zu stehlen. Aufgrund dessen wurde die Polizei alarmiert, die unsere Mandantin stellte und zu dem Vorfall befragte. Unsere Mandantin konnte sich nicht überzeugend zu ihrem Verhalten erklären, sodass sogar der Verdacht aufkam, die Frauen hätten schon mehrere solcher Diebstähle begangen. Daher durchsuchte die Polizei kurze Zeit später auch das Auto sowie die Wohnung unserer Mandantin. Dort wurden weitere neuwertige Kleidungsstücke aufgefunden.

Nachdem ein Strafverfahren wegen schweren Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet worden war, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Um die Situation genau einschätzen zu können, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere entlastende Umstände hin und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich jedoch nicht bereit dazu und erhob stattdessen aufgrund des hohen Schadens und des professionellen Vorgehens unserer Mandantin Anklage beim Amtsgericht.

Unsere Mandantin war darüber sehr beunruhigt, da ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Daher nahm sich Rechtsanwalt Dietrich im Vorfeld Zeit, um unsere Mandantin über den Ablauf einer solchen Hauptverhandlung aufzuklären und sie darauf vorzubereiten.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht schließlich die zugunsten unserer Mandantin zu berücksichtigen Umstände glaubhaft darlegen und dadurch den Tatvorwurf entschärfen. Durch seinen umfangreichen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich auf diese Weise im Ergebnis doch noch eine Verfahrenseinstellung und verhinderte somit, dass unsere Mandantin strafrechtlich verurteilt wurde. Unsere Mandantin war angesichts der vorherigen Schwierigkeiten über die erreichte Verfahrenseinstellung sehr erleichtert

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei 8 Diebstählen trotz 29 Vorstrafen

19 Dezember 2017: Bewährungsstrafe bei 8 Ladendiebstählen und 29 Eintragungen im Führungszeugnis

Unser gegenwärtig in einer JVA inhaftierter Mandant meldete sich erstmals bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihn mehrere Anklagen zugestellt worden sind. Ihm wurden 8 Ladendiebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn, im wesentlichen Elektroartikel und Kosmetik mit einem Gesamtwert von über 1.200 Euro zu Last gelegt.

Weiterhin ist er in sieben Fällen ohne Fahrschein gefahren (Schwarzfahren). Problematisch war, dass unser Mandant bereits 29 Eintragungen in seinem Führungszeugnis hatte. Überwiegend handelte es sich um Diebstähle. Unser Mandant hatte deshalb bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung das Gericht davon überzeugen, dass es zu einer deutlichen Stabilisierung unseres Mandanten, insbesondere auch aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und Gesundheitszustandes gekommen sei. Er würde mittlerweile ihm angebotene Hilfe annehmen. Die Diebstähle könne sich unser Mandant nicht erklären. Sie standen wohl im Zusammenhang mit einem regelmäßigen Alkoholkonsum und einer nicht stark ausgeprägten Kleptomanie. Deshalb war das Amtsgericht zunächst bereit, das Schwarzfahren einzustellen. Obwohl sich unser Mandant gegenwärtig in Haft befindet, verhängte das Amtsgericht für die acht Diebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn lediglich eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hatte mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit mit einer Anschlussnotierung gerechnet. Nun steht einer Haftentlassung nichts mehr im Wege.