Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

02. November 2017: Fälschung des Schulzeugnisses – Verfahrenseinstellung

Unser Mandant hatte sich als Schüler eines Oberstufenzentrums für ein Praktikum beworben und seine Bewerbungsunterlagen per E-Mail eingereicht. Bei der Durchsicht der eingereichten Dokumente stellte eine mit der Praktikumsstelle in Kontakt stehende Lehrerin fest, dass unser Mandant seine Zeugnisnoten „beschönigt“ hatte, um sich bessere Chancen auf den Praktikumsplatz zu verschaffen. Daraufhin erstattete die Schule Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten. In diesem Zusammenhang verlor unser Mandant auch seinen dortigen Ausbildungsplatz.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durchgesehen hatte, beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt Dietrich gelang es mit seinem Schriftsatz, das scheinbar eindeutige Ermittlungsergebnis begründet in Zweifel zu ziehen. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass bereits die Urkundenqualität des per E-Mail übersandten Zeugnisses zweifelhaft sei. Zudem wies er daraufhin, dass keinem Beteiligten ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.

 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

30. Oktober 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Fälschung von TÜV-Prüfzeichen

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen hatte, TÜV-Prüfzeichen auf Taucherflaschen gefälscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützte ihren Tatvorwurf zunächst auf eine wohl ebenfalls gefälschte Prüfliste, die dem TÜV anonym zugespielt worden war und auf der unser Mandant als Mitarbeiter vermerkt war. Nach der polizeilichen Vernehmung eines Tauchers deuteten mehrere Umstände darauf hin, dass unser Mandant dessen Pressluftflaschen ohne erfolgte Sachverständigenprüfung mit TÜV-Aufklebern versehen hatte.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakten, die er sorgfältig studierte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine Schutzschrift für unseren Mandanten, in welcher er die Einstellung des Verfahrens anregte. Darin schilderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die übliche Prozedur bei der Prüfung von Taucherflaschen, die regelmäßig in der Tauchschule unseres Mandanten bis zum nächsten Prüftermin gesammelt wurden. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei auf Routineabläufe hinweisen, die eine gezielte Manipulation durch unseren Mandanten unwahrscheinlich werden ließen. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der möglichen Tatbeteiligten vergrößern und dadurch die Vorwürfe gegen unseren Mandanten weiter abschwächen. Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant die Prüfung von Taucherflaschen in seiner Tauchschule zukünftig nicht weiter betreiben wolle. Auch eine Wiederholungsgefahr bestehe somit nicht. Angesichts dieser Schilderung war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Landesjustizkasse einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

27. Oktober 2017: Warenbetrug im Wert von über 3.000 € - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant arbeitete in Brandenburg als Kassierer in einem Supermarkt. Mit seinen Angehörigen vereinbarte er, die von ihnen ausgewählten Waren an der Kasse nicht abzurechnen, sondern den Scanner der Kasse zu verdecken. Bis zur Entdeckung der Tat wurden dadurch nachweislich Waren im Wert von über 3.000 € nicht ordnungsgemäß abkassiert. Beobachtet wurde dies von mehreren Angestellten, deren Aussagen unseren Mandanten stark belasteten.

Nachdem der Supermarkt unserem Mandanten fristlos gekündigt und Strafanzeige wegen Betruges erstattet hatte, wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung bei der Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungsakte an. Nach sorgfältiger Lektüre der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Potsdam, in welchem er auf entlastende Umstände hinwies. So konnte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft insbesondere die schwierige Situation unseres Mandanten klarmachen. Unter Hinweis darauf, dass unser Mandant während seiner bereits sechsjährigen Anstellung in dem Supermarkt bislang nicht negativ aufgefallen war, konnte Rechtsanwalt Dietrich in diesem Zusammenhang glaubhaft darlegen, dass die unkorrekte Abrechnung der Waren ein Fehltritt war, den unser Mandant ehrlich bedauert. Gleichzeitig wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass dem Supermarkt kein Schaden entstanden ist, da sämtliche Waren im Geschäft verblieben sind. Rechtsanwalt Dietrich betonte in seinem Schriftsatz, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei, die Konsequenzen des Strafverfahrens hingegen die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten. Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich trotz des hohen Warenwertes von über 3.000 € auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25.10.2017: Einstellung bei Diebstahl eines PKW

In einem Sportstudio in Berlin Prenzlauer Berg wurden aus einem Spint das Portemonnaie und der Autoschlüssel entwendet. Als der Geschädigte nach seinem Auto vor dem Sportstudio schaute, war auch dieses verschwunden. In der Folge wurde unser 20-jähriger Mandant im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem PKW angetroffen. Nach der Ermittlungsakte hatte unser Mandant den Diebstahl gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant den Diebstahl begangen oder gegen den Polizeibeamten eingeräumt habe. Vielmehr gab Rechtsanwalt Dietrich an, dass unser Mandant den Autoschlüssel von einem Freund erhalten habe.

Auch sei nicht sicher geklärt, ob unser Mandant zum Zeitpunkt des Diebstahls überhaupt noch Mitglied in dem Fitnessstudio gewesen ist. Der Polizeizeuge war erkrankt, so dass ein Fortsetzungstermin notwendig gewesen wäre. Da sich entgegen der ursprünglichen Annahme des Gerichts das Verfahren als komplizierter herausstellte, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Unser Mandant hat bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung. Er hatte bereits im Gefängnis gesessen und stand aktuell unter Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wurde zum Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung ab, dass unser Mandant beim Ladendiebstahl keine Kenntnis vom Messer gehabt habe. Mangels Vorsatz lag kein Waffendiebstahl vor. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zeitnah eine Umschulung aufnehmen könnte. Eine Inhaftierung sich deshalb nicht positiv auswirken würde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten lediglich wegen einfachen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. September 2017: Lediglich Geldstrafe trotz wiederholten Diebstahls und vorangegangener Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin ist wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft. Zuletzt wurde sie durch das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einige Zeit nach diesem Urteil beging unsere Mandantin jedoch erneut einen Diebstahl, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantin einleitete. Da unsere Mandantin befürchtete, diesmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erhalten, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen hatte, hielt er Rücksprache mit unserer Mandantin.

Aus der Schilderung ihrer persönlichen Lebensumstände wurde deutlich, dass unsere Mandantin berufstätig ist und über ein sicheres Einkommen verfügt. Die Diebstähle brachten ihr keine erheblichen finanziellen Vorteile. Vielmehr konnte Rechtsanwalt Dietrich in dem Gespräch herausarbeiten, dass unsere Mandantin bei den Diebstählen immer von einem psychischen Zwang geleitet wurde. In dem Gespräch verfestigten sich im Ergebnis die Hinweise auf Kleptomanie.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft und machte deutlich, dass unsere Mandantin die Diebstähle nicht in böser Absicht begangen hatte, sondern unter einem kleptomanischen Zwang litt. Infolge dessen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht trotz der Vorstrafen unserer Mandantin lediglich eine Geldstrafe verhängt.

Unsere Mandantin war sehr froh und bedankte sich bei Rechtsanwalt Dietrich mit folgenden Worten:

?Jeder glückliche Moment verdient Dankbarkeit. Lieber Herr Dietrich, ich möchte heute einem wunderbaren, verständnisvollen Menschen von ganzem Herzen danken und das sind Sie, Herr Dietrich, denn Sie haben mich nicht allein gelassen, sondern mir Zuversicht, Einfühlsamkeit und wertvolle Impulse geschenkt.

Für Ihre überaus großartige Unterstützung haben Sie mir strafrechtlich sehr professionell in Ihrer Tätigkeit als Strafverteidiger / Rechtsanwalt zur Seite gestanden. Dafür meinen überaus großen Dank an Sie.?

Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug

21. September 2017: Vorwurf des eBay Betrugs wegen Verkaufs und Zurückbehaltens eines iPhones - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, auf der Plattform eBay ein iPhone verkauft und dieses nach Eingang der Kaufbetrags nicht an den Käufer versandt zu haben. Weil unser Mandant häufig den Wohnsitz wechselte, dauerte es über vier Jahre, bis der ausgefertigte Strafbefehl unserem Mandanten zugestellt werden konnte.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte in der Hauptverhandlung, dass das Strafbedürfnis des Staates vier Jahre nach dem Vorfall kaum mehr bestehe. Auch weckte er bei Gericht und Amtsanwaltschaft Zweifel, ob unser Mandant das iPhone tatsächlich nicht versandt hatte, oder es nicht vielmehr erst beim Transport abhanden gekommen war.

Obwohl der Strafbefehl noch einen Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 - vorgesehen hatte, einigten sich die Beteiligten auf eine Geldauflage - an eine gemeinnützige Einrichtung in Höhe von lediglich 500,00. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun in Bezug auf den vorgeworfenen eBay-Betrug als unschuldig gilt und somit keinen Eintrag im Bundeszentralregister erhielt und darüber hinaus die Sanktion um die Hälfte reduziert werden konnte.