Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. August 2017: Vorwurf des Diebstahls hochwertiger Spirituosen - Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Messe mehrere Flaschen hochwertiger Spirituosen gestohlen zu haben. Der Gesamtwert der Flaschen belief sich auf über 800 - . Unser Mandant wurde des Diebstahls verdächtigt, weil er als Mitarbeiter der beauftragten Firma für den Auf- und Abbau der Messestände zuständig war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend nach seiner Mandatierung Akteneinsicht, um die Sachlage genau prüfen zu können. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und wies auf mehrere Umstände hin, die die Täterschaft unseres Mandanten infrage stellten.

So konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der Tatverdächtigen erheblich vergrößern, indem er in Erinnerung rief, dass auf der Messe eine Vielzahl von Menschen mit dem Abbau der Stände beschäftigt war und jeder von ihnen die Gelegenheit hatte, die Flaschen zu stehlen. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass aufgrund des Ermittlungsergebnisses nicht sicher festgestellt werden kann, dass sich unser Mandant tatsächlich zur Tatzeit auf dem Messegelände aufgehalten hat. Insgesamt ergab sich damit aus der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Nach Eingang des Schriftsatzes sah die Staatsanwaltschaft die Sachlage ebenso wie Rechtsanwalt Dietrich, folgte daher seinem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung ? Fälschung eines Rezeptes

27. Juli 2017: Urkundenfälschung durch Vorlage eines gefälschten Rezeptes - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant, ein im Wirtschaftsleben erfolgreicher Berliner, ist seit Jahren Patient einer orthopädischen Privatpraxis. Infolge erheblicher beruflicher Belastung erlitt unser Mandant einen Zusammenbruch und wollte rasch ein Psychopharmakon im Internet bestellen. Hierzu fälschte er ein Rezept der orthopädischen Privatpraxis und reichte es postalisch bei einer Versandapotheke ein. Entsprechend wurde ihm durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Urkundenfälschung vorgeworfen.

Nachdem unser Mandant vom gegen ihn geführten Strafverfahren erfuhr, nahm er unmittelbar Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich empfahl unserem Mandanten, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zu machen, und nahm Akteneinsicht.

In einem ausführlichen Schriftsatz weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Nachweisbarkeit der Urkundenfälschung und verwies zudem auf den Zusammenbruch unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich regte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer sehr niedrigen Geldauflage an.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) war hierzu schließlich nach mehreren zusätzlich geführten Telefonaten bereit.

Unser erleichterter Mandant schrieb Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Brief unter anderem: - Hiermit bedanke ich mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das von Ihnen für mich erzielte Ergebnis!?

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

21. Juli 2017: Diebstahl von Wein im Wert von über 600 Euro - Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO

Unser Mandant hatte in einem Kaufhaus mehrere hochpreisige Flaschen Wein (insgesamt über 600 - ) entwendet und hatte sich dann, ohne diese zu bezahlen, zum Ausgang begeben. Ladendetektive beobachteten unseren Mandanten und sprachen ihn am Ausgang auf den Diebstahl an. Ein anschließend am Ort durchgeführter Alkoholtest ergab bei unserem Mandanten einen Wert von über 1,2 - .

Gegenüber den Ladendetektiven und der hinzugerufenen Polizei machte unser Mandant zunächst keine Angaben zum Sachverhalt, sondern beauftragte umgehend Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In einem persönlichen Gespräch schilderte unser Mandant seine Situation zum Tatzeitpunkt.

Diese war geprägt von großen finanziellen Sorgen und Zahlungsrückständen in erheblicher Höhe. Hinzu kam der Umstand, dass enge Familienangehörige unseres Mandanten kurze Zeit vor der Tat schwer erkrankt waren, was unseren Mandanten zusätzlich stark belastete. Am Tattag versuchte unser Mandant daher, seiner quälenden Situation durch Alkohol zu entfliehen. An den Diebstahl konnte er sich kaum erinnern, vielmehr nahm er das Geschehen wie einen Film wahr.

Rechtsanwalt Dietrich machte der Staatsanwaltschaft diese Ausnahmesituation unseres Mandanten mit einem umfangreichen Schriftsatz klar. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darauf hin, dass unserem Mandanten die Begehung eines Diebstahls grundsätzlich fernliegt. Vielmehr war die Entwendung des teuren Weins eine ungeplante Reaktion auf die belastende Lebenssituation, von der unser Mandant überfordert war. Rechtsanwalt Dietrich hob außerdem hervor, dass dem Kaufhaus gar kein Schaden entstanden ist, weil der Wein einbehalten wurde. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich abschließend ausgeführt hatte, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen ist und sich die Lebensumstände unseres Mandanten inzwischen wieder verbessert hatten, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit entging unser Mandant einer möglichen Verurteilung.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

13. Juli 2017: Diebstahl von Waren im Wert von 460 Euro - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unsere Mandantin wurde von zwei Ladendetektiven beobachtet, wie sie in einem Kaufhaus mit mehreren Jacken und Mänteln in die Umkleidekabine ging und diese anschließend nur mit wenigen Kleidungsstücken wieder verließ. Zudem wurde beobachtet, wie unsere Mandantin Lebensmittel in ihren Rucksack steckte. Der Wert der Waren belief sich insgesamt auf ca. 460 - . Beim Verlassen des Kaufhauses wurde unsere Mandantin von den Detektiven angesprochen. Es wurde anschließend eine Strafanzeige wegen Diebstahls gefertigt und unsere Mandantin wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen.

Unsere Mandantin erhielt später einen Strafbefehl, in dem gegen sie eine Geldstrafe von 600 - festgesetzt wurde.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin mit der Verteidigung beauftragt worden war, legte er sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, in welch schwieriger Situation sich unsere Mandantin zur Tatzeit befand. Aufgrund erheblicher psychischer Belastungen hatte unsere Mandantin ihr Tatverhalten gar nicht bewusst wahrgenommen. An den Diebstahl konnte sie sich nur bruchstückhaft erinnern. Rechtsanwalt Dietrich konnte zudem nachweisen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in psychologischer Behandlung befand.

Aufgrund der besonderen Umstände war das Amtsgericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren trotz des nicht unerheblichen Sachwertes der gestohlenen Waren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

10. Juli 2017: Diebstahl eines nicht unerheblichen Geldbetrages am Geldautomaten - Einstellung des Verfahrens

Gegen unsere Mandantin wurde wegen Diebstahls von 400 - ermittelt. An einem Geldautomaten hatte unsere Mandantin 400 - an sich genommen, die sich eine andere Bankkundin zuvor an dem Automaten auszahlen lassen, dann aber dort vergessen hatte. Unmittelbar nachdem unsere Mandantin die 400 - dort gefunden hatte, zahlte sie das Geld auf ihr eigenes Konto ein. Das Tatgeschehen konnte durch das Kreditinstitut bestätigt werden.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach seiner Beauftragung als Verteidiger umgehend Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und forderte die Ermittlungsakte an.

In der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Unklarheiten in den Ermittlungsergebnissen feststellen, die einen sicheren Tatnachweis trotz des scheinbar eindeutigen Tatgeschehens in Frage stellten. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen.

Die Amtsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Unsere Mandantin musste trotz des nicht unerheblichen Wertes des gestohlenen Geldes im Gegenzug lediglich eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

07. Juni 2017: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - Einstellung mangels Tatverdacht

Im Winter 2016 ging beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Gesundheit und Soziales, ein anonymes Schreiben ein. Darin wurde unserem Mandanten, einem Geschäftsführer eines Pflegebetriebes, vorgeworfen, er würde Pflegeleistungen abrechnen, obwohl die Patienten gar nicht pflegebedürftig seien. Vielmehr arbeite jedenfalls eine der Patientinnen schwarz in einem Backshop, was unser Mandant auch wüsste, da er sie morgens gelegentlich zu Arbeit begleite.

Zwei Mitarbeiterinnen des Bezirksamts besuchten daraufhin inkognito den bezeichneten Backshop. Sie trafen dort tatsächlich die angebliche Patientin an und protokollierten über eine Stunde lang sämtliche Tätigkeiten, die die Patientin vornahm.

Um ganz sicher zu gehen, ob es sich bei der Patientin um die Leistungsberechtigte handelte, luden sie sie unter einem Vorwand zu einem Besprechungstermin in die Behörde.

Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden stellte sich die Angelegenheit als strafbarer Abrechnungsbetrug dar, weil der Pflegebetrieb Pflegeleistungen abgerechnet hatte, obgleich die Patientin dieser nicht bedurfte - die Leistungen also offensichtlich auch nicht erbracht worden waren. Insbesondere warfen sie unserem Mandanten vor, dass er den nicht pflegebedürftigen Zustand seiner Patientin gekannt haben musste, weil er seine Patientin zu Begutachtungsterminen und anderen Behördengängen begleitet hatte und zeitweise auch Pflegeleistungen erbracht haben soll.

Nachdem unser Mandant die Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, nahm er Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich setzt sich nach Akteneinsicht mit der Staatsanwaltschaft Berlin in Verbindung und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises. Insbesondere sei unserem Mandanten nicht nachzuweisen, aufgrund welcher Tatsachen unserem Mandanten die behauptete fehlende Pflegebedürftigkeit seiner Patientin bekannt gewesen sein sollte.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass der Pflegebetrieb mit 22 Mitarbeitern ca. 100 Patienten versorge und es nicht in den Aufgabenbereich des Geschäftsführers zähle zu überprüfen, ob die Bedarfsfeststellungen einzelner Patienten mit deren tatsächlichen Pflegebedarfen übereinstimmen. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass die Pflegeleistungen aufgrund der bestehenden Pflegebedarfsfeststellung erbracht worden seien. Sollte die Patientin die erfahrene Gutachterin über ihre Pflegebedürftigkeit getäuscht haben, so könne auch von einem Geschäftsführer nicht erwartet werden, tatsächliche von vorgespiegelter Pflegebedürftigkeit unterscheiden zu können.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

19. Mai 2017: Verkauf gestohlener Modelleisenbahnen über eBay - Einstellung des Verfahrens

Das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wurde durch die Anzeige des Geschädigten eines Einbruchsdiebstahls in Gang gesetzt, bei dem zahlreiche Modelleisenbahnen entwendet worden waren. Als er gegenüber der Versicherung den Zeitwert der Modelle angeben sollte, recherchierte er entsprechende Angebote im Netz und fand zahlreiche - seiner? Wagen auf eBay und ähnlichen Portalen. Einige der Modelleisenbahnen hatte unser Mandant eingestellt. Diese stimmten nicht nur weit überwiegend in Typ und Verpackungszustand mit den entwendeten Wagen überein, teilweise hatte unser Mandant offenbar auch Wagen eingestellt, die über bauliche Veränderungen verfügten, welche der Geschädigte des Diebstahls selbst vorgenommen hatte.

Daher warf ihm die Amtsanwaltschaft Berlin Hehlerei vor. Unser Mandant verteidigte sich zunächst ohne anwaltlichen Beistand. Hierzu reichte er unter anderem eine schriftliche Bestätigung eines unbekannt gebliebenen älteren Herren ein, wonach unser Mandant dessen umfangreiche Eisenbahnsammlung verkaufe. Zu dieser sollen auch die bei eBay eingestellten Eisenbahnen gehören. Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte dieser Einlassung keinen Glauben. Folglich beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit der Amtsanwaltschaft Berlin in Verbindung und beantragte die Einstellung des Verfahrens, weil ein Tatnachweis nicht zu führen sei.

Rechtsanwalt Dietrich untermauerte die ursprüngliche Einlassung mit dem Hinweis, dass unser Mandant unter seinem eBay-Account nie als Händler, sondern nur als Verkäufer der Modelleisenbahnsammlung des älteren Herren in Erscheinung getreten sei. Zudem stellte er fest, dass zwar zahlreiche Bahnen bei eBay eingestellt worden waren, die mit denen des Einbruchdiebstahls übereinstimmten. Da es jedoch nie zur Übergabe der Bahnen gekommen sei, da die Modelle anderweitig abhanden gekommen seien, lasse sich eine etwaige Übereinstimmung kaum bestätigen. Auch erscheine es wenig aussichtsreich, den älteren Herren als Zeugen zu vernehmen, da dieser bereits fast 90 Jahre alt sei und unter Gedächtnisschwierigkeiten leide.

Die Amtsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß ein.