Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
14. August 2017: Vorwurf des Diebstahls hochwertiger Spirituosen - Einstellung des Verfahrens
So konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der Tatverdächtigen erheblich vergrößern, indem er in Erinnerung rief, dass auf der Messe eine Vielzahl von Menschen mit dem Abbau der Stände beschäftigt war und jeder von ihnen die Gelegenheit hatte, die Flaschen zu stehlen. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass aufgrund des Ermittlungsergebnisses nicht sicher festgestellt werden kann, dass sich unser Mandant tatsächlich zur Tatzeit auf dem Messegelände aufgehalten hat. Insgesamt ergab sich damit aus der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Nach Eingang des Schriftsatzes sah die Staatsanwaltschaft die Sachlage ebenso wie Rechtsanwalt Dietrich, folgte daher seinem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung ? Fälschung eines Rezeptes
27. Juli 2017: Urkundenfälschung durch Vorlage eines gefälschten Rezeptes - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt Dietrich empfahl unserem Mandanten, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zu machen, und nahm Akteneinsicht.
In einem ausführlichen Schriftsatz weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Nachweisbarkeit der Urkundenfälschung und verwies zudem auf den Zusammenbruch unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich regte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer sehr niedrigen Geldauflage an.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) war hierzu schließlich nach mehreren zusätzlich geführten Telefonaten bereit.
Unser erleichterter Mandant schrieb Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Brief unter anderem: - Hiermit bedanke ich mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das von Ihnen für mich erzielte Ergebnis!?
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
21. Juli 2017: Diebstahl von Wein im Wert von über 600 Euro - Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO
Diese war geprägt von großen finanziellen Sorgen und Zahlungsrückständen in erheblicher Höhe. Hinzu kam der Umstand, dass enge Familienangehörige unseres Mandanten kurze Zeit vor der Tat schwer erkrankt waren, was unseren Mandanten zusätzlich stark belastete. Am Tattag versuchte unser Mandant daher, seiner quälenden Situation durch Alkohol zu entfliehen. An den Diebstahl konnte er sich kaum erinnern, vielmehr nahm er das Geschehen wie einen Film wahr.
Rechtsanwalt Dietrich machte der Staatsanwaltschaft diese Ausnahmesituation unseres Mandanten mit einem umfangreichen Schriftsatz klar. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darauf hin, dass unserem Mandanten die Begehung eines Diebstahls grundsätzlich fernliegt. Vielmehr war die Entwendung des teuren Weins eine ungeplante Reaktion auf die belastende Lebenssituation, von der unser Mandant überfordert war. Rechtsanwalt Dietrich hob außerdem hervor, dass dem Kaufhaus gar kein Schaden entstanden ist, weil der Wein einbehalten wurde. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich abschließend ausgeführt hatte, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen ist und sich die Lebensumstände unseres Mandanten inzwischen wieder verbessert hatten, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit entging unser Mandant einer möglichen Verurteilung.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
13. Juli 2017: Diebstahl von Waren im Wert von 460 Euro - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin mit der Verteidigung beauftragt worden war, legte er sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, in welch schwieriger Situation sich unsere Mandantin zur Tatzeit befand. Aufgrund erheblicher psychischer Belastungen hatte unsere Mandantin ihr Tatverhalten gar nicht bewusst wahrgenommen. An den Diebstahl konnte sie sich nur bruchstückhaft erinnern. Rechtsanwalt Dietrich konnte zudem nachweisen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in psychologischer Behandlung befand.
Aufgrund der besonderen Umstände war das Amtsgericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren trotz des nicht unerheblichen Sachwertes der gestohlenen Waren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl
10. Juli 2017: Diebstahl eines nicht unerheblichen Geldbetrages am Geldautomaten - Einstellung des Verfahrens
In der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Unklarheiten in den Ermittlungsergebnissen feststellen, die einen sicheren Tatnachweis trotz des scheinbar eindeutigen Tatgeschehens in Frage stellten. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen.
Die Amtsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Unsere Mandantin musste trotz des nicht unerheblichen Wertes des gestohlenen Geldes im Gegenzug lediglich eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
07. Juni 2017: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - Einstellung mangels Tatverdacht
Um ganz sicher zu gehen, ob es sich bei der Patientin um die Leistungsberechtigte handelte, luden sie sie unter einem Vorwand zu einem Besprechungstermin in die Behörde.
Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden stellte sich die Angelegenheit als strafbarer Abrechnungsbetrug dar, weil der Pflegebetrieb Pflegeleistungen abgerechnet hatte, obgleich die Patientin dieser nicht bedurfte - die Leistungen also offensichtlich auch nicht erbracht worden waren. Insbesondere warfen sie unserem Mandanten vor, dass er den nicht pflegebedürftigen Zustand seiner Patientin gekannt haben musste, weil er seine Patientin zu Begutachtungsterminen und anderen Behördengängen begleitet hatte und zeitweise auch Pflegeleistungen erbracht haben soll.
Nachdem unser Mandant die Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, nahm er Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.
Rechtsanwalt Dietrich setzt sich nach Akteneinsicht mit der Staatsanwaltschaft Berlin in Verbindung und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises. Insbesondere sei unserem Mandanten nicht nachzuweisen, aufgrund welcher Tatsachen unserem Mandanten die behauptete fehlende Pflegebedürftigkeit seiner Patientin bekannt gewesen sein sollte.
Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass der Pflegebetrieb mit 22 Mitarbeitern ca. 100 Patienten versorge und es nicht in den Aufgabenbereich des Geschäftsführers zähle zu überprüfen, ob die Bedarfsfeststellungen einzelner Patienten mit deren tatsächlichen Pflegebedarfen übereinstimmen. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass die Pflegeleistungen aufgrund der bestehenden Pflegebedarfsfeststellung erbracht worden seien. Sollte die Patientin die erfahrene Gutachterin über ihre Pflegebedürftigkeit getäuscht haben, so könne auch von einem Geschäftsführer nicht erwartet werden, tatsächliche von vorgespiegelter Pflegebedürftigkeit unterscheiden zu können.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei
19. Mai 2017: Verkauf gestohlener Modelleisenbahnen über eBay - Einstellung des Verfahrens
Daher warf ihm die Amtsanwaltschaft Berlin Hehlerei vor. Unser Mandant verteidigte sich zunächst ohne anwaltlichen Beistand. Hierzu reichte er unter anderem eine schriftliche Bestätigung eines unbekannt gebliebenen älteren Herren ein, wonach unser Mandant dessen umfangreiche Eisenbahnsammlung verkaufe. Zu dieser sollen auch die bei eBay eingestellten Eisenbahnen gehören. Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte dieser Einlassung keinen Glauben. Folglich beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.
Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit der Amtsanwaltschaft Berlin in Verbindung und beantragte die Einstellung des Verfahrens, weil ein Tatnachweis nicht zu führen sei.
Rechtsanwalt Dietrich untermauerte die ursprüngliche Einlassung mit dem Hinweis, dass unser Mandant unter seinem eBay-Account nie als Händler, sondern nur als Verkäufer der Modelleisenbahnsammlung des älteren Herren in Erscheinung getreten sei. Zudem stellte er fest, dass zwar zahlreiche Bahnen bei eBay eingestellt worden waren, die mit denen des Einbruchdiebstahls übereinstimmten. Da es jedoch nie zur Übergabe der Bahnen gekommen sei, da die Modelle anderweitig abhanden gekommen seien, lasse sich eine etwaige Übereinstimmung kaum bestätigen. Auch erscheine es wenig aussichtsreich, den älteren Herren als Zeugen zu vernehmen, da dieser bereits fast 90 Jahre alt sei und unter Gedächtnisschwierigkeiten leide.
Die Amtsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß ein.