Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

27. Oktober 2015: Untreue durch Einbehalten von Milchgeld mit fünfstelliger Schadenssumme - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, nachdem sie eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhalten hatte. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, als Schulsekretärin über einen Zeitraum von etwa vier Jahren das von den Schülern in Empfang genommene Milchgeld nicht in voller Höhe an den Schulträger ausgezahlt, sondern unberechtigt einbehalten zu haben. Zur Verschleierung dieser Handlungen soll unsere Mandantin die Milchgeldabrechnungen unvollständig und fehlerhaft erstellt und darüber hinaus durch eigenhändig erstellten Aushang den Preis für das Milchgeld angehoben haben, ohne dass der Milchzulieferer hierfür eine Veranlassung gegeben hätte.

Insgesamt soll ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden sein.

Nach Durchsicht sowohl der Akte als auch der Anklageschrift konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Fehler feststellen. Insbesondere listete die Anklageschrift mehrere Tathandlungen auf, die sich zudem gegen verschiedene Rechtsgüter gerichtet haben sollen, und summierte die unterstellten Einzelschäden zu einem Gesamtschaden, ohne die Einzelpositionen kenntlich zu machen, sodass offen blieb, welche Handlung zu welchem Schaden geführt haben sollte. Zudem verhielt sich die Anklageschrift nicht zu dem Umstand, dass unsere Mandantin zeitweilig in Teilzeit arbeitete und damit ihre Kollegin als auch andere Angestellte der Schule Zugriff auf die Milchgeldkasse hatte.

Außerdem stellte Rechtsanwalt Dietrich ein erhebliches Mitverschulden des Arbeitgebers in den Raum, der spätestens im Rahmen der ordnungsgemäßen Erstellung eines Jahresabschlusses auf den Fehlbetrag hätte aufmerksam werden müssen, was den unterstellten Gesamtschaden erheblich gemindert hätte. Aufgrund dieser Ausführungen in der Hauptverhandlung entschied sich das Gericht, auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue mit einem derart hohen Schaden hätte unsere Mandantin zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe große Schwierigkeiten gehabt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der den Umgang mit Geldern einschließt. Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin jedoch weiterhin als unschuldig und hat auch rasch eine neue Stelle gefunden.

Fachanwalt Strafrecht: Unterhaltspflichtverletzung

12. Oktober 2015: Unterhaltspflichtverletzung - Freispruch

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Ehefrau angezeigt, nach der Scheidung keinen Unterhalt an die zwei gemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Ehefrau verwies insbesondere darauf, dass unser Mandant Geschäftsführer von über 10 Firmen sei und mehrere Autos fahren würde. Vor dem Familiengericht würde er sein Einkommen verschleiern und deshalb müsse die Unterhaltsvorschusskasse einspringen. Aufgrund dieser Angaben fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei unserem Mandanten statt in welchen zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Ein Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft Berlin arbeitete diese Unterlagen auf.

Es erfolgte schließlich aufgrund dieser Auswertung eine Anklage, in welcher unserem Mandanten vorgeworfen wurde, sich seit 2010 seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen.

Im Zwischenverfahren konnte Rechtsanwalt darlegen, dass bereits nach den Ausführungen des Wirtschaftsreferenten fraglich sei, inwieweit unser Mandant von 2010 bis Ende 2012 Einnahmen erzielt habe. Deshalb wurde die Anklage lediglich ab einem Tatzeitraum von Ende 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen. Unser Mandant hatte aber seit Ende 2012 regelmäßige Zahlungen an seine ehemalige Ehefrau oder das Jugendamt gezahlt. In einer zweitägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht, diese Zahlungsvorgänge nachzuvollziehen. Da letztlich nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant umfassende Zahlungen geleistet hatte, wurde er am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Hierüber war der während des gesamten Verfahrens im Gerichtssaal anwesende Ex-Schwiegervater - im Gegensatz zu unserem Mandanten - nicht erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei / Betrug

06. Oktober 2015: Hehlerei und - Schrottfrisierung? - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. In dessen Ergebnis wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gestohlene und verunfallte Fahrzeuge aufgekauft und verwertet zu haben. So soll er den Fahrzeugen u. a. Airbag-Steuergeräte entnommen und über die Plattform ebay verkauft haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Hehlerei und Betrug strafbar.

Zudem soll unser Mandant mithilfe von Fahrzeugbriefen verunfallter Fahrzeuge gestohlene Fahrzeuge mit einer neuen Identität ausgestattet haben, um sie sodann gewinnbringend veräußern zu können.

Dies wird zumeist als - Schrottfrisierung? bezeichnet.

Im Rahmen einer Durchsuchung der Gewerberäume unseres Mandanten wurde darüber hinaus ein Motorroller gefunden, dessen Motor als gestohlen gemeldet war.

Unser Mandant nahm nach Bekanntwerden des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sogleich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und nahm Akteneinsicht. Aufgrund der zusammengetragenen Beweismittel und Indizien und weil unser Mandant in der Vergangenheit bereits wiederholt von der Polizei mit ähnlichen Delikten in Verbindung gebracht worden war, erschien eine Verurteilung im Falle einer Anklageerhebung wahrscheinlich. Daher schlug Rechtsanwalt Dietrich in einem ausführlichen Schriftsatz und einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Verfahren einverstanden und gewährte zudem absprachegemäß die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Nach Zahlung von sechs niedrigen Monatsraten wurde das Verfahren schließlich eingestellt.

Mit diesem Ergebnis war angesichts des Umfanges der in der Verfahrensakte zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft, die schließlich vier Bände füllten, zunächst nicht zu rechnen gewesen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. September 2015: Urkundenfälschung - Bewährungsstrafe trotz einschlägigen Bewährungsbruchs

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er verhaftet worden war. Er hatte mit einem gefälschten Pass zwei Konten eröffnet, um über diese Konten illegale Gelder zu erhalten. Man hatte unseren Mandanten aufgrund von Fingerabdrücken auf den Kontounterlagen und anhand von Fotos identifiziert. Unser Mandant hatte die Taten innerhalb von zwei Wochen nach seiner letzten Verurteilung begangen. Hintergrund dieser Verurteilung waren gleichartige Taten. Unser Mandant hatte hier eine zehnmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Davor wurde unser Mandant bereits 11 Mal, z.B. wegen Betruges, Drogenbesitzes, Wohnungseinbruchsdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war im Ermittlungsverfahren nicht bereit, unseren Mandanten haftzuverschonen. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung von mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe und Fluchtgefahr aus. Unser Mandant war bereits über längere Zeit nicht polizeilich gemeldet. Nach Anklagerhebung vor dem Schöffenbericht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin. Insbesondere legte er dar, dass nicht mit einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren zu rechnen sei. Deshalb wurde die Anklage lediglich vor dem Strafrichter eröffnet. Auch konnte nicht von einer Fluchtgefahr ausgegangen werden, da sich unser Mandant bei Verwandten anmelden konnte. Deshalb war das Gericht bereit, unseren Mandanten haftzuverschonen. Nach der Entlassung aus der Haft kümmerte sich unser Mandant auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich um eine Weiterbildungsmaßnahme. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich die Lebenssituation unseres Mandanten deutlich verbessert habe, er nun regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind hält und die Weiterbildungsmaßnahme durchführt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten deshalb lediglich zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

06. August 2015: Diebstahl aus Briefkasten - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls geführt. Ihm wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, aus einem Briefkasten in Berlin Friedrichshain mit einem zuvor entwendeten Schlüssel wiederholt Post entwendet zu haben. Aufgrund der nicht beweisbaren Diebstahlshandlungen hatte das Landeskriminalamt Berlin eine Videokamera im Haus installiert. Auf den Videoaufnahmen konnten mehrere Diebstahlshandlungen dokumentiert werden. Nach Auffassung der Wohnungsinhaberin war unser Mandant auf den Videos erkennbar. Nach Akteneinsicht fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Stellungnahme und regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Trotz mehrerer Vorstrafen war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, entsprechend unseres Vorschlages das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug

03. Juli 2015: eBay-Betrug - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei eBay ein iPad eingestellt zu haben und das Gerät nach Zahlungseingang auf dem Konto des Bruders unseres Mandaten nicht an den Höchstbietenden versandt, sondern für sich behalten und sich auf diese Weise wegen Betrugs strafbar gemacht zu haben. Der Geschädigte konnte im Rahmen der Anzeige bei der Polizei einen umfangreichen E-Mail-Schriftverkehr vorlegen, den er mit unserem Mandanten geführt haben will. Dabei setzte sich die E-Mail-Adresse aus dem Vor- und Nachnamen unseres Mandanten zusammen.

Nach Vorladung durch die Polizei machte unser Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch und vereinbarte einen Termin in der Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und erhielt alsbald die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich stellte fest, dass es der Polizei nicht möglich war, die E-Mail-Adresse, mit welcher die umfangreiche - und für Betrugsfälle typische - vertröstende? - Korrespondenz geführt worden war, in Bezug auf ihren Inhaber zu verifizieren.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich zudem dar, dass das Konto nicht dem Bruder unseres Mandanten gehörte, sondern einem Dritten, der vor einigen Jahren einmal bei unserem Mandanten gewohnt hatte und seitdem wiederholt wegen unklarer Zahlungseingänge auf seinem Konto aufgefallen war. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich war unser Mandant nach alldem der vorgeworfenen Straftat nicht hinreichend verdächtig. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Auffassung an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl

29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem sie eine Anklage wegen Betrug , Urkundenfälschung, Diebstahl und Untreue erhalten hatte. Dieser Anklage lag zugrunde, dass unsere Mandantin von ihrem ehemaligen Lebensgefährten angezeigt worden war, mehrere Straftaten zu seinen Lasten begangen zu haben. Der ehemalige Lebensgefährte soll z.B. unserer Mandantin 4.000,00 - übergeben haben, weil sie ihm eine gefälschte Kündigung ihres Wohnungsvermieters wegen Zahlungsrückständen vorgelegt habe. Durch die Übergabe des Geldes sollte die Kündigung abgewendet werden. In Wirklichkeit bestanden keine Zahlungsrückstände.

Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.

Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.