Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betrug

16. Juni 2017: Umtauschbetrug - Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafen

Unserer Mandantin wurde ein sogenannter Umtauschbetrug vorgeworfen. Ein Ladendetektiv hatte beobachtet, wie unsere Mandantin ein paar neue Damenschuhe im Wert von 120 - aus dem Regal nahm, diese in einen mitgeführten leeren Schuhkarton verpackte und anschließend zur Kasse ging. Dort habe sie versucht, durch die vorgetäuschte - Rückgabe? der Schuhe und unter Verwendung eines alten Kassenzettels den Kaufpreis zu erhalten und sich auf diese Weise zu bereichern. Ein Überwachungsvideo sollte diesen Betrug beweisen. Zudem wurden bei unserer Mandantin eine Schere und ein Schraubendreher gefunden.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf und beantragte zunächst Akteneinsicht.

In einem Schriftsatz konnte er anschließend klarstellen, in welcher schwierigen mentalen und familiären Lage sich unsere Mandantin zur Tatzeit befand. Anhand einer umfangreichen Schilderung der persönlichen Gesamtsituation, von der unsere Mandantin zur Tatzeit regelrecht überfordert war, konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass das unserer Mandantin zur Last gelegte Verhalten nicht in erster Linie von einer Bereicherungsabsicht getragen war, sondern eine Ausformung der sie zur Tatzeit überlastenden Lebensumstände darstellte. Obwohl unsere Mandantin bereits mehrfach wegen Diebstahls- und Betrugstaten vorbestraft ist, konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage schließlich eingestellt wurde.

Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin möglicherweise auch ihren Arbeitsplatz in der Pharmabranche verloren. Dies konnte durch die Einstellung verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

12. Juni 2017: Diebstahl von acht Flaschen hochwertigen Parfüms - Lediglich Geldstrafe trotz zahlreicher einschlägiger Vorstrafen

Unsere Mandantin wurde in zwei Fälle dabei beobachtet, wie sie am Kurfürstendamm insgesamt acht Flaschen hochwertigen Parfüms stahl. Unmittelbar nach der Tat setzte sie sich mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung.

Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte noch im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft und berichtete von der Kleptomanie-Erkrankung unserer Mandantin, aufgrund derer die Tat kaum vorwerfbar sei. Angesichts unzähliger einschlägiger Vorverurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafe kam eine Einstellung zwar nicht mehr in Betracht. Allerdings konnte Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig die Weichen für eine Geldstrafe stellen.

In der Hauptverhandlung wies sogar die Amtsanwaltschaft das Gericht darauf hin, dass unsere Mandantin an Kleptomanie leide und die Schuldfähigkeit somit vermindert sei. Entsprechend beantragte sie in ihrem Plädoyer die Verurteilung zu einer Geldstrafe. Rechtsanwalt Dietrich und das Gericht schlossen sich dem an. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, dass ihr auf diese Weise das Gefängnis erspart geblieben ist.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

10. Mai 2017: Zwei Ladendiebstähle - lediglich Geldstrafe trotz 13 Vorstrafen wegen Diebstahls

Unsere Mandantin ist bereits 13 Mal wegen Diebstahl vorbestraft. Im Bundeszentralregister sind Eintragungen wegen einfachen Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen räuberischen Diebstahls enthalten. Unsere Mandantin hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Freiheitsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Im vorliegenden Verfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, da sie wieder bei zwei Ladendiebstählen erwischt worden war.

In beiden Fällen wollte sie in zwei Kaufhäusern in Berlin Parfüm im Werte von jeweils über 300,00 - entwenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. Aufgrund der vielen Vorstrafen wegen Diebstahls drohte eine Gefängnisstrafe. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unsere Mandantin psychisch instabil sei und nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstähle begehen würde. Das Gericht war deshalb bereit, lediglich eine Gelstrafe und nicht eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)

05. Mai 2017: Schwerer Diebstahl durch Wegnahme der Tageseinnahmen eines Restaurants in Höhe von rund 4.000,00 - - Einstellung des Verfahrens

Nachdem die Inhaberin eines Berliner Restaurants feststellte, dass die Tageseinnahmen vom Vortag in Höhe von etwa 4.000,00 - nicht wie erwartet im Safe lagen, rief sie die Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, das Geld entwendet zu haben, da er als einer von sehr wenigen Kenntnis vom elekronischen Code hatte und am Vortrag für einige Stunden ungestörten Zugang zum Safe hatte. Zudem fiel der Polizei negativ auf, dass er noch am selben Tag das Arbeitsverhältnis kündigte.

Unser Mandant machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und nahm Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und konnte so die Einlassung unseres Mandanten mit diesem gut vorbereiten. Es stellte sich heraus, dass die Inhaberin den Code für den Safe in einem Büchlein notiert hatte, das in der Nähe des Safes lag. Hiervon hatte unser Mandant zuvor keine Kenntnis gehabt. Nun konnte unser Mandant erklären, dass unter anderem ein Elektriker, der am Tattag im Restaurant tätig war, aber auch eine Kollegin, vom Code Kenntnis erlangt haben und das Geld an sich genommen haben könnten.

Somit war aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich ein Tatnachweis nicht zu führen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)

02. Mai 2017: Moped-Diebstahl - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Kfz-Zulassungsstelle in Weimar auf, um ein Mofa anzumelden. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten stellte die Behörde fest, dass das Mofa zwei Jahre zuvor in Berlin gestohlen worden war. Um herauszufinden, von wem unser Mandant das Mofa erworben hatte, wurde unser Mandant zur polizeilichen Zeugenbefragung geladen. Dort erklärte er zur Überraschung der Polizisten, das Mofa selbst gestohlen zu haben.

Unser Mandant ging davon aus, es sei für sein Strafverfahren am besten, ehrlich zu sein, den Diebstahl zuzugeben und das Moped selbständig nach Berlin zurückzuführen, damit es dort dem ursprünglichen Halter übergeben werden konnte.

Leider hat die Amtsanwaltschaft Berlin den erheblichen und reumütigen Beitrag unseres Mandanten an der Aufdeckung der durch ihn begangenen Straftat nicht erkannt und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 1.800,00 - (90 Tagessätze), den das Amtsgericht Tiergarten erließ.

Nach Zustellung des Strafbefehls entschloss sich unser Mandant, Rechtsrat einzuholen und beauftragte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich in einem ausführlichen Schriftsatz mit den besonderen Umständen des Falls, dem Geständnis, der eigenhändigen Rückführung des Mofas und dem erheblichen Zeitablauf seit Tatbegehung auseinander. Dennoch waren das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich noch einmal ausführlich mit den Verfahrensbeteiligten die Umstände und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 800,00 - einzustellen. Nunmehr zeigten sich Amtsanwaltschaft und Amtsgericht mit der Verfahrenseinstellung einverstanden. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

28. März 2017: Bewährungsstrafe nach mehreren Online-Betrugstaten trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung

Unser Mandant wurde vor dem Amtsgericht Norderstedt wegen Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Kiel warf ihm vor, in mehreren Fällen Kleidungsstücke über verschiedene Online-Portale an Nutzer verkauft, sie jedoch nach Zahlungseingang nicht abgeschickt zu haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug strafbar.

Der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten wies bereits zahlreiche einschlägige Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen auf. Zudem stand unser Mandant bereits zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tathandlungen unter (einschlägiger) Bewährung.

Der ursprüngliche Verteidiger unseres Mandanten hatte ihm nach Kenntniserlangung vom Tatvorwurf mitgeteilt, er - könne schon einmal die Koffer für das Gefängnis packen?. Daraufhin, entzog unser Mandant dem ursprünglichen Verteidiger das Mandant und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit dem Amtsgericht in Verbindung und legte schriftlich zahlreiche Beweisprobleme der Anklage dar. Vor dem Hauptverhandlungstermin regte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein informelles Vorgespräch mit dem Amtsgericht Norderstedt und der Staatsanwaltschaft Kiel an. Darin verwies er auf die zwischenzeitlich eingetretene Stabilisierung unseres Mandanten, der bis zum Hauptverhandlungstermin keine Straftaten begangen hatte. Auch führte er aus, dass aufgrund des zeitlichen Abstands von einem Jahr zwischen den Tathandlungen und der Hauptverhandlung der staatliche Strafanspruch gemindert sei.

In einem Vorgespräch erklärte die Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragen zu wollen. Nach Durchführung der Beweisaufnahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Das Amtsgericht Norderstedt schloss sich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung wäre auch ein Bewährungswiderruf wahrscheinlich

Fachanwalt Strafrecht: Gemeinschaftlicher Betrug

16. Februar 2017: Gemeinschaftlicher Betrug an der Kasse im Warenhaus - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unsere Mandantin, eine Studentin der Psychologie, war über ein Subunternehmen seit zehn Monaten als Kassenmitarbeiterin in einem großen Berliner Warenhaus beschäftigt. Während eines ihrer Kassendienste näherte sich ihre Mutter mit einem großen Stapel Kleidungsstücke im Wert von über 1.000,00 - . Unsere Mandantin tat so, als würde sie die - Kundin? nicht kennen, und scannte zum Schein einen Großteil der Kleidungsstücke ein. Um kein Aufsehen zu erregen, druckte sie einen sogenannten - offenen Bon? aus und gab ihn ihrer Mutter, die mit den Kleidungsstücken das Warenhaus verließ. Weder Mutter noch Tochter war allerdings bewusst, dass Kaufhausdetektive den Vorgang per Videokamera beobachtet hatten.

Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten räumten beide den Betrugsvorwurf ein. Der Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und diskutierte den Verfahrensstand ausführlich mit dem zuständigen Dezernenten. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die sozialen Umstände unserer Mandantin, die kurz vor Beendigung ihres Studiums stand und im Falle einer Verurteilung große Schwierigkeiten hätte, einen Arbeitsplatz zu finden. Er verwies ebenso darauf, dass unsere Mandantin über einen längeren Zeitraum bei dem Warenhaus beschäftigt war, ohne dass es zu vergleichbaren Vorkommnissen gekommen war. Rechtsanwalt Dietrich regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, um auf diese Weise eine Verurteilung unserer Mandantin zu vermeiden. Der Staatsanwalt lehnte zunächst mit Hinweis auf die bei Begehung der Straftat zu Tage getretene - erhebliche kriminelle Energie? ab, konnte aber schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert.