Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

11. Februar 2016: Urkundenfälschung - Einstellung bei Verwenden einer gefälschten HU-Plakette

Bei einer Verkehrskontrolle waren Mängel an dem Lkw, mit dem unser Mandant auf dem Tempelhofer Damm in Berlin unterwegs war, festgestellt worden. Der Lkw wurde daher sichergestellt und zu einem technischen Gutachter verbracht. Dieser stellte im Rahmen der anschließenden Begutachtung fest, dass es sich bei der auf dem amtlichen Kennzeichen aufgebrachten HU-Plakette um eine Fälschung handelte. Ebenso soll der eingetragene Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der die HU-Abnahme bestätigt, gefälscht worden sein, um einen technisch ordnungsgemäßen Zustand des Lkw vorzutäuschen.

Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da unser Mandant nach der Vorladung durch die Polizei, zu der er nicht erschien, in den folgenden fünf Monaten nichts mehr von der Polizei hörte, ging er davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt habe. Die Polizei hatte die Sache jedoch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die nun erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten beantragt hatte. Danach sollte unser Mandant eine hohe Geldstrafe zahlen, zudem wurde ihm verboten, für die Dauer von einem Monat im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen.

Mit der Ausfertigung des Strafbefehls wandte sich unser Mandant nun an Rechtsanwalt Dietrich, der umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte und Akteneinsicht beantragte. Im Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich heraus, dass ein Verwandter unserem Mandanten angeboten hatte, für ihn die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges beim TÜV durchführen zu lassen. Aufgrund Zeitmangels hatte unser Mandant eingewilligt und seinem Verwandten für die Vornahme der Begutachtung auch etwas gezahlt.

Rechtsanwalt Dietrich konnte dann die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant von den Fälschungen nichts wusste, da er davon ausging, dass eine ordnungsgemäße HU-Abnahme des Lkw erfolgt war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein, so dass auch das Fahrverbot gegen unseren Mandanten entfiel.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei und eBay-Betrug

25. Januar 2016: Hehlerei durch Verkauf eines gestohlenen Handys - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400,00 - verurteilt. Dem Strafbefehl lag zugrunde, dass unser Mandant ein iPhone5 von einem Dritten angekauft haben soll, der das Telefon gefunden, den Fund aber nicht gemeldet haben soll. Sodann soll unser Mandant das Smartphone auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen unter der Bezeichnung - Apple iPhone 5 - 64 GB? angeboten und an einen gewerblichen Handyverleiher verkauft haben. Tatsächlich soll das Mobiltelefon lediglich eine Speicherkapazität von 16 GB aufgewiesen haben.

Dies soll dem Käufer jedoch erst später im Wege der Recherche auf einem Online-Portal durch Angabe der IMEI-Nummer bewusst geworden sein, weil das iPhone im Zeitpunkt der Übergabe einen Softwarefehler angezeigt haben soll, der einen Zugriff auf die Gerätedaten unmöglich machte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Amtsgerichts Tiergarten soll sich unser Mandant aufgrund dieses Sachverhalts wegen Hehlerei und Betrugs strafbar gemacht haben.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme in einem ausführlichen Schriftsatz mit den Tatvorwürfen auseinander und weckte erhebliche Zweifel daran, dass sich unser Mandant wie vorgeworfen strafbar gemacht haben soll.

So führte er zunächst aus, dass es hinsichtlich des Hehlerei-Vorwurfs nicht fernliege, dass das gefundene Handy zum Zeitpunkt nicht mehr im Eigentum des ursprünglichen Inhabers stand, weil dieser das Handy möglicherweise nicht verloren sondern es aufgrund des Softwarefehlers schlicht weggeworfen und so das Eigentum aufgegeben hat (sog. Dereliktion). Doch wenn an dem Handy kein Eigentum mehr bestand, scheide auch der Hehlerei-Vorwurf aus.

Hinsichtlich der zu hoch angegebenen Speichergröße des iPhones, die regelmäßig erhebliche Auswirkung auf dessen Wert hat, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant diesen Wert durch Angabe der IMEI-Nummer auf einem entsprechenden Portal recherchiert hat, da er auf das Handy selbst nicht zugreifen konnte. Obgleich dies ein üblicher Weg ist, konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Recherche verschiedener Handyportale zeigen, dass sich die Werte der Speichergröße durchaus unterscheiden, die Portale also den Wert nicht immer korrekt angeben. Daher sei es nicht ausgeschlossen, dass unserem Mandanten bei dessen Vorab-Überprüfung tatsächlich der geschilderte Wert von 64 GB angegeben worden sei.

Zudem sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich zu berücksichtigen, dass den gewerblichen Handy-Verleiher eine besondere Sorgfaltspflicht beim Ankauf von Mobiltelefonen über eine Plattform wie eBay-Kleinanzeigen treffe, gerade die Speichergröße selbst vor Abschluss des Kaufvertrags zu überprüfen.

Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich all diesen Erwägungen an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, die weit unter der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe lag, ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. Januar 2016: Urkundenfälschung - Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwenden einer gefälschten Feinstaub-Plakette

Bei einer Verkehrskontrolle war festgestellt worden, dass an dem Fahrzeug, mit dem unser Mandant innerhalb der Umweltzone in Leipzig unterwegs war, widerrechtlich eine grüne Feinstaub-Plakette angebracht worden war. Dem Fahrzeug hätte nur eine gelbe Feinstaub-Plakette zugeteilt werden dürfen. Bei genauerer Untersuchung der grünen Plakette durch die Polizei stellte sich dann heraus, dass auf der Plakette ursprünglich auch ein anderes Kfz-Kennzeichen aufgedruckt worden war, dieses Kennzeichen jedoch mit dem Kennzeichen des festgestellten Fahrzeuges überklebt wurde.

Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Unser Mandant versuchte zunächst, den Vorwurf durch eine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei zu entkräften. Ungeachtet der Einlassung unseres Mandanten ist der Vorgang nach Abschluss der Ermittlungen jedoch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, die den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten erwirkte. Nach dem Strafbefehl hätte unser Mandant eine hohe Geldstrafe zahlen müssen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakten. Aus den Akten ging hervor, dass unser Mandant in seiner schriftlichen Äußerung einen zu seiner teilweisen Entlastung führenden Sachverhalt vorgetragen hatte. Die Äußerung unseres Mandanten war von der Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch nicht hinreichend gewürdigt worden. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daher umgehend an die Staatsanwaltschaft, um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass das Fahrzeug während eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes unseres Mandanten aufgrund seiner Ladekapazitäten und der Möglichkeit, einen Anhänger an dem Fahrzeug verwenden zu können, von mehreren Freunden unseres Mandanten mit dessen Einverständnis genutzt worden sei, sodass unserem Mandanten nicht nachgewiesen werden könne, dass er die gefälschte Plakette an dem Fahrzeug angebracht hatte. Die Staatsanwaltschaft machte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich zum Bestandteil ihrer Abwägungen und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein. Damit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

24. November 2015: Untreue durch Abschluss von Stromlieferverträgen - Einstellung in der Berufungsinstanz gegen Zahlung einer Geldauflage nach mehr als dreijähriger Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin soll unser Mandant, ein Berliner Vermieter, als eingesetzter Betreuer einer dementen Mieterin in deren Namen Stromlieferverträge für sich und Angehörige abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Beweisschwierigkeiten, weil der Tatvorwurf zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Strafbefehls bereits 5 Jahre zurücklag und die vermeintlich Geschädigte seit vier Jahren tot war.

Rechtsanwalt Dietrich erhob deshalb gegen den Strafbefehl Einspruch.

Die nachfolgende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten führte zwar ebenfalls zu einer Verurteilung. Die Geldstrafe wurde jedoch gegenüber dem Strafbefehl bereits um zwei Drittel reduziert. Gleichwohl wollte unser Mandant eine Verurteilung nicht hinnehmen. Daher legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und entschied, im Berufungsverfahren streitig zu verhandeln.

In der zweijährigen Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, die aufgrund zahlreicher Anträge von Rechtsanwalt Dietrich mehrfach ausgesetzt und von neuem begonnen werden musste, ging es im Wesentlichen um die Frage, ob hinreichend sicher sei, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromverträge bereits dement war. Unser Mandant vertrat die Ansicht, die Betreute habe ihm gegenüber erklärt, sie wolle die Begleichung der Stromrechnungen zum Dank für die langjährige Betreuung durch unseren Mandanten übernehmen.

Das Landgericht beauftragte einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zu klären, ob die Betreute aufgrund ihrer Demenz unseren Mandanten überhaupt wirksam mit dem Abschluss von Stromlieferverträgen beauftragen konnte. In einem 27-seitigen Gutachten kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Betreute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromlieferverträge stark dement und damit nicht mehr geschäftsfähig war. Dies würde die Strafbarkeit unseres Mandanten begründen.

Nach Zustellung des Gutachtens legte Rechtsanwalt Dietrich in einem eigenen Schriftsatz dar, dass der Gutachter in Wirklichkeit nicht in der Lage sei, den Demenzverlauf der Betreuten aus den Kranken- und Verfahrensakten zu rekonstruieren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich dem Gutachter nach, an mehreren Stellen im Gutachten voreingenommen vorgetragen zu haben. Im Ergebnis lehnte er den Gutachter in der Hauptverhandlung wegen Befangenheit ab. Das Gericht kam dem nach einiger Diskussion auch nach. Da nunmehr seit Zustellung des Strafbefehls bereits über drei Jahre konfrontativer Hauptverhandlung vergangen waren, hatte das Landgericht ein Einsehen und stellte das Verfahren auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr zufrieden, dass er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

27. Oktober 2015: Untreue durch Einbehalten von Milchgeld mit fünfstelliger Schadenssumme - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, nachdem sie eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhalten hatte. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, als Schulsekretärin über einen Zeitraum von etwa vier Jahren das von den Schülern in Empfang genommene Milchgeld nicht in voller Höhe an den Schulträger ausgezahlt, sondern unberechtigt einbehalten zu haben. Zur Verschleierung dieser Handlungen soll unsere Mandantin die Milchgeldabrechnungen unvollständig und fehlerhaft erstellt und darüber hinaus durch eigenhändig erstellten Aushang den Preis für das Milchgeld angehoben haben, ohne dass der Milchzulieferer hierfür eine Veranlassung gegeben hätte.

Insgesamt soll ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden sein.

Nach Durchsicht sowohl der Akte als auch der Anklageschrift konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Fehler feststellen. Insbesondere listete die Anklageschrift mehrere Tathandlungen auf, die sich zudem gegen verschiedene Rechtsgüter gerichtet haben sollen, und summierte die unterstellten Einzelschäden zu einem Gesamtschaden, ohne die Einzelpositionen kenntlich zu machen, sodass offen blieb, welche Handlung zu welchem Schaden geführt haben sollte. Zudem verhielt sich die Anklageschrift nicht zu dem Umstand, dass unsere Mandantin zeitweilig in Teilzeit arbeitete und damit ihre Kollegin als auch andere Angestellte der Schule Zugriff auf die Milchgeldkasse hatte.

Außerdem stellte Rechtsanwalt Dietrich ein erhebliches Mitverschulden des Arbeitgebers in den Raum, der spätestens im Rahmen der ordnungsgemäßen Erstellung eines Jahresabschlusses auf den Fehlbetrag hätte aufmerksam werden müssen, was den unterstellten Gesamtschaden erheblich gemindert hätte. Aufgrund dieser Ausführungen in der Hauptverhandlung entschied sich das Gericht, auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue mit einem derart hohen Schaden hätte unsere Mandantin zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe große Schwierigkeiten gehabt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der den Umgang mit Geldern einschließt. Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin jedoch weiterhin als unschuldig und hat auch rasch eine neue Stelle gefunden.

Fachanwalt Strafrecht: Unterhaltspflichtverletzung

12. Oktober 2015: Unterhaltspflichtverletzung - Freispruch

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Ehefrau angezeigt, nach der Scheidung keinen Unterhalt an die zwei gemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Ehefrau verwies insbesondere darauf, dass unser Mandant Geschäftsführer von über 10 Firmen sei und mehrere Autos fahren würde. Vor dem Familiengericht würde er sein Einkommen verschleiern und deshalb müsse die Unterhaltsvorschusskasse einspringen. Aufgrund dieser Angaben fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei unserem Mandanten statt in welchen zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Ein Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft Berlin arbeitete diese Unterlagen auf.

Es erfolgte schließlich aufgrund dieser Auswertung eine Anklage, in welcher unserem Mandanten vorgeworfen wurde, sich seit 2010 seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen.

Im Zwischenverfahren konnte Rechtsanwalt darlegen, dass bereits nach den Ausführungen des Wirtschaftsreferenten fraglich sei, inwieweit unser Mandant von 2010 bis Ende 2012 Einnahmen erzielt habe. Deshalb wurde die Anklage lediglich ab einem Tatzeitraum von Ende 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen. Unser Mandant hatte aber seit Ende 2012 regelmäßige Zahlungen an seine ehemalige Ehefrau oder das Jugendamt gezahlt. In einer zweitägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht, diese Zahlungsvorgänge nachzuvollziehen. Da letztlich nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant umfassende Zahlungen geleistet hatte, wurde er am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Hierüber war der während des gesamten Verfahrens im Gerichtssaal anwesende Ex-Schwiegervater - im Gegensatz zu unserem Mandanten - nicht erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei / Betrug

06. Oktober 2015: Hehlerei und - Schrottfrisierung? - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. In dessen Ergebnis wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gestohlene und verunfallte Fahrzeuge aufgekauft und verwertet zu haben. So soll er den Fahrzeugen u. a. Airbag-Steuergeräte entnommen und über die Plattform ebay verkauft haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Hehlerei und Betrug strafbar.

Zudem soll unser Mandant mithilfe von Fahrzeugbriefen verunfallter Fahrzeuge gestohlene Fahrzeuge mit einer neuen Identität ausgestattet haben, um sie sodann gewinnbringend veräußern zu können.

Dies wird zumeist als - Schrottfrisierung? bezeichnet.

Im Rahmen einer Durchsuchung der Gewerberäume unseres Mandanten wurde darüber hinaus ein Motorroller gefunden, dessen Motor als gestohlen gemeldet war.

Unser Mandant nahm nach Bekanntwerden des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sogleich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und nahm Akteneinsicht. Aufgrund der zusammengetragenen Beweismittel und Indizien und weil unser Mandant in der Vergangenheit bereits wiederholt von der Polizei mit ähnlichen Delikten in Verbindung gebracht worden war, erschien eine Verurteilung im Falle einer Anklageerhebung wahrscheinlich. Daher schlug Rechtsanwalt Dietrich in einem ausführlichen Schriftsatz und einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Verfahren einverstanden und gewährte zudem absprachegemäß die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Nach Zahlung von sechs niedrigen Monatsraten wurde das Verfahren schließlich eingestellt.

Mit diesem Ergebnis war angesichts des Umfanges der in der Verfahrensakte zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft, die schließlich vier Bände füllten, zunächst nicht zu rechnen gewesen.