Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug
27. Januar 2017: Gefälschtes Semesterticket - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich nahm frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft auf und regte mit Hinweis auf den geringen Schaden und den kooperativen Umgang unserer Mandantin mit dem Kontrollpersonal die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Leider war die Amtsanwaltschaft jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr stellte sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. In diesem wurde unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilt. Nach Rücksprache mit unserer Mandantin legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
Das Amtsgericht ging davon aus, die Angelegenheit aufgrund der scheinbar klaren Beweislage schnell erledigen zu können. Rechtsanwalt Dietrich verlangsamte jedoch das Verfahren, indem er zahlreiche Anträge stellte. Zudem verwies er auf eine Rückenverletzung, die unsere Mandantin während eines Auslandsaufenthalts erlitten hatte und die in Deutschland operativ behandelt werden musste.
Das Amtsgericht zeigte sich schließlich gesprächsbereit und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, deren Höhe jener des Strafbefehls entsprach, ein. Dies hatte Rechtsanwalt Dietrich bereits seit Beginn des Ermittlungsverfahrens vorgeschlagen.
Gegenüber der Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil in der Hauptverhandlung war die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für unsere Mandantin sehr vorteilhaft. Insbesondere gilt sie im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Zudem muss sie die Verfahrenskosten nicht zahlen.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Betrug / Erschleichen von Leistungen
08. Dezember 2016: Urkundenfälschung an Trägerkarte - Einstellung in der Hauptverhandlung
Im Rahmen einer Bewertung der Polizeiinspektion Angermünde wurde sodann mittels Mikroskopaufnahme festgestellt, dass die ursprüngliche Datumsangabe - 01.04.2016? gelautet haben müsste. Damit wäre die Trägerkarte nicht mehr gültig gewesen. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserer Mandantin daher Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen vor.
Unsere Mandantin ging zunächst davon aus, sich selbst verteidigen zu können. Sie argumentierte, dass nicht sie die Veränderung vorgenommen habe, sondern ein Auszubildender der S-Bahn-Berlin GmbH am Bahnhof Südkreuz, bei dem sie die Trägerkarte beantragt hatte. Der Auszubildende habe sich zunächst im Datum geirrt und - 01.10.2016? auf der Trägerkarte notiert, die Gültigkeitsdauer jedoch nach Bemerken des Fehlers um einen Tag verkürzt. Nach dieser Version wäre die Trägerkarte gültig gewesen. Außerdem benannte unsere Mandantin einen Zeugen der S-Bahn Berlin GmbH, der ihr gegenüber erklärt haben soll, dass dieser Azubi in der Vergangenheit viele Fehler gemacht habe.
Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung unserer Mandantin aufgrund der Einschätzung der Polizeiinspektion Angermünde keinen Glauben und beantragte den Erlass eines Strafbefehls. Daher beauftragte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
In der nachfolgenden Hauptverhandlung wurde der von der Mandantin benannte Zeuge gehört. Leider gab er an, sich nicht an seine Aussage erinnern zu können. Der Azubi habe stets zuverlässig gearbeitet und ein Überschreiben sei nach den Regularien der S-Bahn Berlin GmbH ohnehin unzulässig. Da eine Verurteilung aufgrund der Bewertung der Bundespolizeiinspektion Angermünde und der Aussage des von der Mandantin benannten Zeugen sehr wahrscheinlich war, besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit Gericht und Amtsanwaltschaft. Die Beteiligten einigten sich darauf, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage noch in der Hauptverhandlung einzustellen. So konnte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Erschleichen von Leistungen verhindert werden. Somit gilt unsere Mandantin weiterhin als unschuldig.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug
04. November 2016: Fälschung eines Semestertickets - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Akteneinsicht und bereitete gemeinsam mit unserer Mandantin eine Stellungnahme vor. Hierin verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das freundliche und kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber dem Zugpersonal. Auch verwendete unsere Mandantin kein Spezial- sondern normales Druckerpapier, was aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich für eine geringe kriminelle Energie spreche. Schließlich verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Universität Fälschungen begünstigte, da sie auf Hologramme oder sonstige Sicherheitsmerkmale verzichte. All dies spreche für eine geringe Schuld.
Die Staatsanwaltschaft Mainz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage im Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin war sehr erleichtert darüber, dass sie weiterhin als nicht vorbestraft gilt.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Schwarzfahren / Betrug
29. August 2016: Schwarzfahren mit gefälschter Bahncard 100 - Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Um eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichen von Leistungen zu verhindern, schlug Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft vor, einen kooperativen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen. Rechtsanwalt Dietrich verwies unter anderem darauf, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle gegenüber dem Personal freundlich und kooperativ verhalten und die Bahncard freiwillig herausgegeben hatte. Zudem habe er seinen korrekten Daten angegeben, was die Feststellung erheblich erleichtert hatte, und den erhöhten Fahrpreis für die zurückgelegte Fahrstrecke gezahlt.
Im Ergebnis stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiter als unbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
26. August 2016: Warenbetrug - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
01. August 2016: Diebstahl bei Netto und Primark - Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Hierzu weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der für unseren Mandanten ungünstigen Beweislage. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass das italienische Formular, das unserem Mandanten zur Unterschrift vorgelegt worden war, zahlreiche ungenaue Formulierungen enthielt, die verschieden interpretierbar waren. Ebenso hätte unser Mandant der auf Deutsch geführten Vernehmung nicht hinreichend sicher folgen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass die Anlage des Kassen- und Eingangs-/Ausgangsbereich in einem der Geschäfte nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen war und es unserem Mandanten möglicherwiese nicht bewusst war, dass er den Laden mit den unbezahlten Produkten bereits verlassen hatte.
Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den bislang beanstandungsfreien Bildungsweg unseres Mandanten und mehrere ehrenamtliche Einsätze für soziale Projekte verweisen. Nach alledem war die Amtsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
29. Juni 2016: Diebstahl - Freispruch in Berufungsinstanz
Rechtsanwalt Dietrich gab für unseren Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren eine Einlassung ab und bestritt, dass unser Mandant den Diebstahl begangen hatte. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere auf, dass der Bekannte eine kurze Beziehung mit der Lebensgefährtin unseres Mandanten gehabt habe. Nach Bekanntwerden dieser Beziehung gab es zwischen dem Bekannten und unserem Mandanten mehrere Streitgespräche. Die Anzeige des Bekannten sei lediglich aus Rache erfolgt. Da unser Mandant bereits wiederholt z.B. wegen Diebstahls und schweren Raubes vorbestraft war und unter Bewährung stand, erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage vor dem Amtsgericht Neuruppin.
Der Bekannte belastete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuruppin abermals unseren Mandanten. Im Rahmen der konfrontativen Verteidigung konnte Rechtsanwalt Dietrich den Bekannten in zahlreiche Widersprüche zu seiner früheren Aussage verwickeln. Insbesondere führte er im Verlauf der Vernehmung aus, dass er den Diebstahl gemeinsam mit unserem Mandanten begangen habe. Da trotz dieser Widersprüche das Amtsgericht Neuruppin zum Ausdruck brachte, unseren Mandanten zu verurteilen, stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge. Es mussten deshalb zahlreiche weitere Zeugen gehört und Urkunden verlesen werden. Aufgrund dieser Beweisanträge gab es vor dem Amtsgericht Neuruppin insgesamt vier Hauptverhandlungstermine. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Insbesondere die in der Verhandlung erfolgte Selbstbelastung des Bekannten sah das Gericht als wesentliches Glaubwürdigkeitskriterium an. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch vor dem Landgericht Neuruppin legte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage des Bekannten und die Motivation für die Falschaussage dar. Nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung mehrerer Zeugen, insbesondere dem Bekannten, wurde unser Mandant durch das Landgericht Neuruppin freigesprochen. Das Landgericht Neuruppin führte in der Urteilsbegründung aus, dass es möglich sei, dass unser Mandant den Diebstahl begangen habe, aufgrund der zahlreichen Abweichungen im Aussageverhalten des Bekannten und der Belastungsmotivation könne aber eine Verurteilung nicht erfolgen.