Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

16. Juni 2015: Betrug durch Überweisung von Mietkautionen auf eigenes Konto - Einstellung des Verfahrens trotz eines Schadens von über 60.000,00 -

Unserer Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, als Angestellte einer Hausverwaltung innerhalb von etwa vier Jahren fällig gewordene Mietkautionen nicht an die berechtigten Mieter ausgezahlt, sondern deren Überweisung auf das eigene Konto sowie das Konto ihres Sohnes angewiesen zu haben. Gegenüber den Mietern soll unsere Mandantin wahrheitswidrig erklärt haben, sie habe die Kaution mit Betriebs- und sonstigen Kosten verrechnet. Den vorgesetzten Team- und Abteilungsleiter, welche die Überweisungsanweisungen gegenzeichnen mussten, soll sie unrichtig mitgeteilt haben, sie würden die Kontonummern der ehemaligen Mieter enthalten.

Dabei soll in 57 Fällen ein Gesamtschaden in Höhe von über 60.000,00 - entstanden sein. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug im besonders schweren Fall gemäß § 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 2 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Unsere einschlägig vorbestrafte Mandantin führte die Tathandlungen auf eine psychische Erkrankung (pathologisches Kaufen, Depression) zurück. Daher unterstützte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin bei der Einholung der nötigen ärztlichen Atteste und regte eine ärztliche Begutachtung durch das Amtsgericht an. Gleichzeitig begleitete Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin im Rahmen der Therapie (Selbsthilfegruppe, Psychotherapie). Aus den eingeholten Gutachten wurde ersichtlich, dass die Tathandlungen jeweils in eine Zeit fielen, als sich unsere Mandantin nicht in Therapie befand. Aufgrund einer neuerlich angeregten Psychotherapie konnte Rechtanwalt Dietrich glaubhaft zeigen, dass unsere Mandantin nunmehr gewillt ist, in Zukunft keine Straftaten zu begehen. Zudem bestünde nach Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich die Gefahr, dass eine Hauptverhandlung gegen unsere Mandantin die bereits erzielten Therapieerfolge gefährden könnte. Da schließlich eine Überwachungspflichtverletzung durch die Vorgesetzten unserer Mandantin nicht auszuschließen war und unsere Mandantin monatliche Raten auf die Schadenssumme leistete, hielt Rechtsanwalt Dietrich trotz der hohen Schadenssumme die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für angemessen und konnte das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, diesen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen.

Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin - abgesehen von der Freiheitsstrafe - erhebliche Schwierigkeiten gehabt, nach der Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle zu finden, die den Kontakt mit zu betreuendem Vermögen umfasst. Da Rechtsanwalt Dietrich eine Verurteilung abwenden konnten und unsere Mandantin in Bezug auf die 57 Taten weiter als unschuldig gilt, hat sie jedoch rasch einen neuen Arbeitgeber gefunden.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

08. Mai 2015: Diebstahl von Baumaterial - Einstellung des Verfahrens

Unserer bereits vorbestraften Mandantin wurde vorgeworfen, des Nachts gemeinsam mit einem Freund eine Baustelle in Berlin-Prenzlauer Berg aufgesucht und von dieser Baumaterial entwendet zu haben. Während des Abtransports der Baumaterialien sollen beide von der Polizei angetroffen worden sein.

Nach Zustellung eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten, in welchem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich unmittelbar mit dem Amtsgericht in Verbindung und führte in einem Schriftsatz zugunsten unserer Mandantin aus, dass diese das Baumaterial nach Aufforderung durch die Polizei zurückgebracht habe und der Baufirma letztlich kein Schaden entstanden sei. Zudem hatte es die Baufirma unterlassen, Strafantrag zu stellen, weshalb eine Verurteilung nur unter der Annahme eines besonderen öffentlichen Strafverfolgungsinteresses denkbar wäre. Es gelang ihm, das Gericht davon zu überzeugen, dass es an diesem Interesse fehlen könnte.

Daher schloss sich das Amtsgericht im Ergebnis den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, die darüber hinaus deutlich niedriger als die ursprüngliche Geldstrafe angesetzt war, ein. Unsere Mandantin gilt bzgl. des Diebstahlsvorwurfs damit weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

15. April 2015: Betrug und Urkundenfälschung - Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung

Unsere bereits in anderer Sache zu Freiheitsstrafe verurteilte Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, sie habe in einer Filiale der Bekleidungsfirma Hennes & Mauritz mehrere Kleidungsstücke sowie einen Kassenbon vom Vortag, dessen aufgelistete Warennummern mit den an den Kleidungsstücken angebrachten Etiketten übereinstimmten, zum Umtausch gegen Geld vorgelegt.

Dabei soll jedoch der Mitarbeiterin von Hennes & Mauritz aufgefallen sein, dass die vorgelegten Kleidungsstücke nicht der aktuellen Kollektion entstammten und mindestens zwei Jahre alt seien.

Unsere Mandantin räumte sodann gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten ein, die Etiketten von am Vortrag erworbenen Kleidungsstücken an vor mehreren Jahren erworbenen Kleidungsstücken befestigt zu haben. Auf diese Weise wollte sie sich der alten Kleidungsstücke entledigen, den Kaufpreis der am Vortag erworbenen Kleidungsstücke erstattet bekommen und gleichzeitig die neuen Kleidungsstücke behalten. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug und Urkundenfälschung strafbar. Beide Tatbestände sind jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bewehrt.

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr die Anklageschrift zugestellt worden war. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. In einer ausführlichen Einlassung schilderte er plastisch die Umstände der Tat. Er führte insbesondere aus, die Mandantin sei mit einem psychisch kranken Mann verheiratet und dadurch erheblich belastet. Auch die Geschehnisse in der Hennes & Mauritz - Filiale seien auf eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Ehemann zurückzuführen gewesen. Ferner verwies Rechtsanwalt Dietrich auf eine schriftliche Entschuldigung unserer Mandantin gegenüber Hennes & Mauritz. Nach alldem sei eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage ein geeigneter Weg der Verfahrenserledigung. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin musste somit nicht vor Gericht erscheinen und gilt trotz ihres Geständnisses weiter als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

27. Februar 2015: Ladendiebstahl - erneute Bewährungsstrafe trotz mehrmaligen Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie erneut beim Ladendiebstahl erwischt worden war.

Im Bundeszentralregister waren bereits mehrere Voreintragungen wegen Diebstahls verzeichnet. In den letzten vier Verurteilungen wurde unsere Mandantin zu Freiheitsstrafen zur Bewährung verurteilt. Gegenwärtig stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Als Folge drohte aufgrund des neuen Ladendiebstahls eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und ein Bewährungswiederruf in den zwei offenen Verfahren.

Da unsere Mandantin angab, sich die Diebstahlstaten selbst nicht erklären zu können, empfahl Rechtsanwalt Dietrich die Aufnahme einer Psychotherapie. Nach Aufnahme der Therapie besprach Rechtsanwalt Dietrich die Problematik mit dem Therapeuten. Rechtsanwalt Dietrich erhielt dann vom Therapeuten eine schriftliche Bestätigung, dass unsere Mandantin an Kleptomanie leiden würde. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und zum zuständigen Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unsere Mandantin ernsthaft an sich arbeiten würde, zukünftige Ladendiebstähle zu verhindern. Das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, nochmals eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. September 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Diebstahl im besonders schweren Fall

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf seiner Arbeitsstelle eine Geldkassette aufgebrochen und das sich darin befindliche Geld gestohlen zu haben. Die Geldkassette befand ich in einem abgeschlossenen Raum. Mehrere Zeugen hatten gegenüber der Berliner Polizei angegeben, dass unser Mandant als einziger zum Tatzeitraum den Raumschlüssel besessen hatte. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere bisher unbekannte Personen Zugriff auf den Schlüssel hatten. Diese Einlassung konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb mangels Tatnachweis eingestellt. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, weil seine berufliche Zukunft im Falle einer Verurteilung gefährdet gewesen wäre.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. August 2014: Einstellung bei Vorwurf des Anstellungsbetruges durch Fälschung eines Diplomzeugnisses

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Diplomzeugnis einer Fachhochschule gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich bei einem Wirtschaftsverband auf eine Stelle als Arbeitswissenschaftler beworben und sich dabei als - Diplom-Ingenieur (FH)? für Maschinenbau ausgegeben. Nachdem unser Mandant seine Tätigkeit als Arbeitswissenschaftler bereits für einige Monate aufgenommen hatte, erhielt sein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter einen Hinweises, dass etwas mit den Bewerbungsunterlagen unseres Mandanten nicht in Ordnung sein könnte. Der Wirtschaftsverband fragte daraufhin bei der Fachhochschule an, ob unser Mandant dort eine Diplom-Prüfung zum Maschinenbau-Ingenieur (FH) erfolgreich abgelegt habe. Die Fachhochschule teilte mit, dass unser Mandant dort weder Studierender gewesen sei, noch einen entsprechenden Abschluss gemacht habe. In der Folge wurde unserem Mandanten gekündigt und gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Anstellungsbetruges eingeleitet. Auf Beschluss des Amtsgerichts Hamburg wurde zudem seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Hamburg dar, dass unser Mandant ungeachtet des Fehlens des Diploms durch seine sonstige Ausbildung und langjährig erworbenen Fähigkeiten für die Stelle qualifiziert war. Zudem habe unser Mandant die im Rahmen der Anstellung bei dem Wirtschaftsverband erforderliche Arbeitsleistung auch erbracht. Ein Betrug liege daher nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat sich von dieser Argumentation überzeugen lassen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Dadurch konnte auch erreicht werden, dass unser Mandant, der begeisterter Jäger ist, seinen Jagdschein behalten konnte. Im Falle einer Verurteilung hätte er mit dem Entzug seines Jagdscheins rechnen müssen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

04. August 2014: Einstellung bei Diebstahl von Baumaterialien

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Komplizen Baumaterialien vom Hof einer Baufirma entwendet zu haben. Sie sollen von einem Mitarbeiter der Baufirma dabei beobachtet worden sein, wie sie u. a. Gerüstteile vom Firmengelände trugen und auf einen Anhänger luden. Nachdem der Zeuge die Polizei gerufen hatte, habe sich unser Mandant dann dem Versuch der Beamten, seine Personalien festzustellen, in aggressiver Weise widersetzt. So soll er u. a. mit seinen Händen, in denen er eine brennende Zigarette und eine Bierflasche hielt, direkt vor den Gesichtern der Polizisten wild herumgestikuliert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daraufhin gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. In dieser Lage hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Bewertung der Ermittlungsergebnisse stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass durch die Polizei nicht hinreichend aufgeklärt werden konnte, ob die Baumaterialien unrechtmäßig vom Gelände verbracht wurden und es sich tatsächlich um Diebesgut handelte. Darüber hinaus ging aus der Ermittlungsakte hervor, dass bei unserem Mandanten zum Zeitpunkt des Widerstandsleistens gegen die Polizeibeamten eine erhebliche Alkoholisierung vorlag. Daher regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages durch unseren Mandanten an eine gemeinnützige Einrichtung an. Dieser Anregung ist die Staatsanwaltschaft gefolgt.