Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Betrug
15. April 2015: Betrug und Urkundenfälschung - Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung
Unsere Mandantin räumte sodann gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten ein, die Etiketten von am Vortrag erworbenen Kleidungsstücken an vor mehreren Jahren erworbenen Kleidungsstücken befestigt zu haben. Auf diese Weise wollte sie sich der alten Kleidungsstücke entledigen, den Kaufpreis der am Vortag erworbenen Kleidungsstücke erstattet bekommen und gleichzeitig die neuen Kleidungsstücke behalten. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug und Urkundenfälschung strafbar. Beide Tatbestände sind jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bewehrt.
Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr die Anklageschrift zugestellt worden war. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. In einer ausführlichen Einlassung schilderte er plastisch die Umstände der Tat. Er führte insbesondere aus, die Mandantin sei mit einem psychisch kranken Mann verheiratet und dadurch erheblich belastet. Auch die Geschehnisse in der Hennes & Mauritz - Filiale seien auf eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Ehemann zurückzuführen gewesen. Ferner verwies Rechtsanwalt Dietrich auf eine schriftliche Entschuldigung unserer Mandantin gegenüber Hennes & Mauritz. Nach alldem sei eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage ein geeigneter Weg der Verfahrenserledigung. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin musste somit nicht vor Gericht erscheinen und gilt trotz ihres Geständnisses weiter als unschuldig.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
27. Februar 2015: Ladendiebstahl - erneute Bewährungsstrafe trotz mehrmaligen Bewährungsbruchs
Da unsere Mandantin angab, sich die Diebstahlstaten selbst nicht erklären zu können, empfahl Rechtsanwalt Dietrich die Aufnahme einer Psychotherapie. Nach Aufnahme der Therapie besprach Rechtsanwalt Dietrich die Problematik mit dem Therapeuten. Rechtsanwalt Dietrich erhielt dann vom Therapeuten eine schriftliche Bestätigung, dass unsere Mandantin an Kleptomanie leiden würde. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und zum zuständigen Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unsere Mandantin ernsthaft an sich arbeiten würde, zukünftige Ladendiebstähle zu verhindern. Das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, nochmals eine Bewährungsstrafe zu verhängen.