Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

29. Juli 2014: Einstellung bei Verwendung eines manipulierten Fahrscheins

Bei einer Fahrkartenkontrolle in der Ringbahnlinie S41 soll unser Mandant einen gefälschten Fahrausweis vorgezeigt haben. Nach Angaben des Kontrolleurs habe der Fahrschein Radierspuren im Stempelfeld ausgewiesen. Entsprechend erstattete die S-Bahn Berlin GmbH gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und stellte Strafantrag wegen Beförderungserschleichung. Der Vorgang wurde an die Amtsanwaltschaft Berlin weitergeleitet. Diese nahm strafrechtliche Ermittlungen auf. Unser Mandant stieß bei seiner Suche nach Hilfe im Internet auf das Angebot eines kostenfreien Kontaktgesprächs in der Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund des Gesprächs beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich machte in einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Zweifel hinsichtlich des Vorwurfs des Manipulierens des Fahrausweises durch unseren Mandanten geltend. Er führte aus, dass unser Mandant den Fahrausweis nicht selbst gefälscht habe, sondern ihm die ungestempelte Fahrkarte am Einsteigebahnhof von einem Fremden angeboten worden war. Zur Erleichterung unseres Mandanten wurde das Verfahren daraufhin von der Amtsanwaltschaft gegen Zahlung einen geringen Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

18. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der Fälschung eines Prüfungszeugnisses

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich dann bei einer Logistikfirma auf eine Stelle als Speditionsleiter beworben und sich dabei als - Geprüfter Technischer Betriebswirt? ausgegeben. Nach Verdachtsanfrage durch die Logistikfirma teilte die Industrie- und Handelskammer mit, dass unser Mandat bei ihr weder den Abschluss zum - Geprüften Technischen Betriebswirt? abgelegt habe noch ein entsprechendes Zeugnis auf seinen Namen ausgestellt worden sei. In der Folge wurde gegen unseren Mandanten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf Beschluss des Amtsgerichts seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant steht noch am Anfang seines Berufsweges. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft in einem Schriftsatz davon überzeugen, dass der weitere Werdegang unseres Mandanten durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt wäre. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin von der Erhebung einer Anklage abgesehen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betrug

17. Juli 2014: Einstellung bei Warenbetrug

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen hochwertige Elektronikartikel über die Plattform ebay versteigert und diese nach Zahlungseingang nicht ausgeliefert zu haben. Dieses Verhalten ist als Warenbetrug strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Übernahme des Mandats Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er konnte in einem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass den Geschehnissen keine Täuschungsabsicht, sondern unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten zugrunde lagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daraufhin wegen fehlenden Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

4. Juli 2014: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei Urkundenfälschung

Unsere Mandantin wurde am S-Bahnhof Springpfuhl von Fahrkartenkontrolleuren der S-Bahn-Berlin GmbH kontrolliert. Dabei wurde ihr vorgeworfen, sie habe ihren Fahrausweis mit einem Stück Klebestreifen manipuliert. Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin durch. Unsere Mandantin wandte sich an Herrn Rechtsanwalt Dietrich.

Herr Dietrich nahm sofort Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf und beantragte, dass das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung eines geringen Geldbetrags einzustellen sei.

In einem Schreiben verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass sich unsere Mandantin bei der Kontrolle kooperativ verhalten habe und unsere Mandantin nicht vorbestraft sei. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, wie stark das Strafverfahren unsere Mandantin psychisch belastete.

Die Amtsanwaltschaft stellt daraufhin das Verfahren wegen Urkundenfälschung endgültig ein. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandantin nicht bestraft wird und auch keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt.

Aus einem Brief unserer Mandantin an Herrn Rechtsanwalt Dietrich: - ? und möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mir alles gut und verständlich erklärt haben und auch, dass sie sehr menschlich geblieben sind. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen und Sie als freundlichen, kompetenten Anwalt in Erinnerung behalten. Vielen Dank.?

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

16. Juni 2014: Einstellung des Verfahrens bei Kaufhausdiebstahl

Rechtsanwalt Dietrich konnte einer jungen Frau helfen, die in der Filiale eines großen Kaufhauses Bekleidung im Wert von fast 1.500 - entwendet haben soll. Unsere Mandantin war von zwei Ladendetektiven dabei beobachtet worden, wie sie mit mehreren Bekleidungsgegenständen eine Umkleide aufgesucht und die Kabine mit gefüllten Plastikbeuteln wieder verlassen hatte.

Die Ladendetektive hatten unsere Mandantin dann ins Büro des Kaufhauses gebeten.

Nach Aussage der Detektive hatte sich herausgestellt, dass aus den Bekleidungsstücken zudem die Sicherheitsetiketten entfernt worden waren. Durch die herbeigerufene Polizei sind dann bei unserer Mandantin eine Warenentsicherungszange und ein Seitenschneider gefunden worden.

Rechtsanwalt Dietrich konnte der Amtsanwaltschaft ein positives Bild von unserer Mandantin vermitteln. Aufgrund seiner Schilderung der besonderen Lebensumstände unserer Mandantin war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung einzustellen und somit eine Verurteilung unserer bislang straffrechtlich nicht in Erscheinung getreten Mandantin erfolgreich abwenden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

11. Juni 2014: Einstellung bei Fälschung eines Abiturzeugnisses

Unsere Mandantin meldete sich telefonisch in unserer Kanzlei, nachdem gegen sie durch die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet worden ist. In diesem Verfahren wurde ihr vorgeworfen, ein Abiturzeugnis gefälscht zu haben . Mit diesem gefälschten Zeugnis hatte sich unsere Mandantin an einer Universität beworben. Mittlerweile war unsere Mandantin Angestellte im öffentlichen Dienst und befürchtete dienstrechtliche Konsequenzen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht.

Im Anschluss daran regte er nach Rücksprache mit unserer Mandantin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Schuld unserer Mandantin nicht als hoch einzustufen wäre und das Strafverfolgungsinteresse durch Geldzahlung beseitigt werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam war mit diesem Vorschlag einverstanden und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert, da erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gedroht haben.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Raub

29. Mai 2014: Freispruch bei Vorwurf schwerer Raub

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren erwachsenen Mandanten angeklagt, gemeinschaftlich mit einem gesondert verfolgten Jugendlichen versucht zu haben, unter Vorhalt eines Messers einen hochpreisigen Mercedes zu rauben. Der gesondert Verfolgte hatte sich gegenüber einem Autoverkäufer als Interessent ausgegeben und eine Probefahrt vereinbart. Bei diesem Treffen versuchte der gesondert Verfolgte, den Autohändler mit einem Messer ins Gesicht zu stechen, um danach das Auto zu entwenden. Der Autohändler konnte aber mit dem Mercedes flüchten. Kurze Zeit später wurde erneut ein Treffen mit dem Autohändler unter anderem Namen vereinbart. Der Verkäufer schöpfte aber Verdacht und alarmierte die Polizei.

Unser Mandant wurde dann von der Polizei dabei beobachtet, wie er gegenüber dem Verkäufer angab, der Kaufinteressent zu sein. Der gesondert Verfolgte wurde auch am Tatort entdeckt und nach einer kurzen Flucht ebenfalls festgenommen. Hier gab er an, dass er als Jugendlicher durch unseren erwachsenen Mandanten gezwungen worden sei, das Fahrzeug zu rauben. Bei dem ersten Versuch habe unser Mandant in unmittelbarer Tatortnähe gestanden und das Geschehen beobachtet. Durch die Polizei konnte eine umfangreiche Kommunikation zwischen unserem Mandanten und dem gesondert Verfolgten über Handys festgestellt werden.

Unser Mandant bestritt, etwas von einem Raub gewusst zu haben. Vielmehr ließ er sich so ein, dass ihm der gesondert Verfolgte lediglich in Aussicht gestellt habe, dass er eine Probefahrt mit dem Mercedes unternehmen könne. Der mittlerweile rechtskräftig verurteilte gesondert Verfolgte blieb vor Gericht weiterhin dabei, dass er nur aufgrund der Drohungen unseres Mandanten die Tat begangen habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte den gesondert Verfolgten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Aufgrund dieser Widersprüche sprach das Gericht unseren Mandanten frei. Gedroht hatte eine mehrjährige Freiheitsstrafe.