Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

27. August 2013 Niedrige Geldstrafe anstatt Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Berufungsinstanz

Das Amtsgericht Tiergarten hatte unseren Mandanten wegen Diebstahls in einem Berliner Baumarkt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Hintergrund der hohen Freiheitsstrafe war, dass unser Mandant in der Vergangenheit wiederholt wegen Diebstahlstaten verurteilt worden ist. Er stand bereits unter zwei Bewährungen wegen Diebstahls. Im vorliegenden Verfahren hatte unser Mandant laut der Anklage im Baumarkt Waren unter seinen Kleidungsstücken versteckt. Als er bemerkte, dass er vom Ladendetektiv beobachtet wird, hat er sich der Ware wieder entledigt. In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich den als Zeugen vernommen Detektiv insoweit verwirren, als dass der Detektiv nicht mehr wusste, ob die Ware tatsächlich unter Kleidungsstücken verborgen gewesen ist. Aufgrund der Angaben unseres Mandanten am Tatort wurde dieser deshalb lediglich wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Raub

29. April 2013 Freispruch vom Raubvorwurf

Unser Mandant wurde angezeigt, eine Frau auf offener Straße ausgeraubt und hierbei die Frau mit dem Schädel gegen einen Laternenmast geschlagen zu haben. Die Frau hatte Verletzungen am Hinterkopf. Die Frau gab an, den Täter zu kennen und benannte den Namen unseres Mandanten. Unser Mandant bestätigte, die Frau zu kennen, bestritt aber die Tat. Nach Angaben unseres Mandanten hatte die Frau wiederholt vergeblich versucht, mit unserem Mandanten eine Beziehung einzugehen. Die Strafanzeige sei die Rache für die Abweisung gewesen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt im Rahmen der Beweisaufnahme herausarbeiten, dass die Frau wohl an einer Borderline Erkrankung leidet. Nach Vernehmung eines Alibizeugens wurde deshalb unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ladendiebstahl

22. März 2013 Freispruch bei Vorwurf Ladendiebstahl im Strafbefehlsverfahren

Unser Mandant wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin mittels Strafbefehl angeklagt, in einem Supermarkt in Berlin einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Nach der Ermittlungsakte wurde durch den Supermarkt keine Polizei gerufen. Die Personalien beruhten auf den Angaben des Täters, und wurden nicht überprüft. Unserem Mandanten wurde aufgrund des Vorfalls ein Strafbefehl zugestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten den Tatvorwurf. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere aus, dass der Täter die Personalien unseres Mandanten verwendet haben muss. Der im Anschluss als Zeuge vernommene Ladendetektiv konnte sich aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr an den Täter erinnern. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / räuberischer Diebstahl

13. März 2013 Einstellung bei räuberischem Diebstahl

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls und wegen Körperverletzung geführt. Hintergrund der Ermittlungen war, dass unser Mandant in einem Berliner Baumarkt im Anschluss an einen Diebstahl gegenüber dem Detektiv Gewalt angewendet haben soll. Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahre Freiheitsstrafe bedroht ist. Das Diebstahlgeschehen war laut Aussage der eingesetzten Polizeibeamten und des Detektivs auf Video aufgenommen. Nach Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 400,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung an. In diesem Schreiben setzte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Qualität des Videos auseinander und wies darauf hin, dass Diebstahlshandlungen nicht wahrnehmbar seien. Die bei unserem Mandanten durch die Polizei aufgefundenen Gegenstände müssen auch nicht aus dem Baumarkt stammen. Spätere körperliche Handlungen gegenüber dem Detektiv im Büro des Detektivs waren dem Umstand geschuldet, dass unser Mandant Platzangst bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin war aufgrund des Schreibens von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 400,00 - einzustellen. Unser bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretener Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung / Betrug

14. Februar 2013 Einstellung ohne Auflage bei Fälschung Studentenausweises als BVG Ticket

Unser Mandant hatte einen Studentenausweis gefälscht und mit diesem die Berliner Verkehrsbetriebe genutzt. Bei einer Kontrolle fiel die Fälschung auf und es wurde deshalb gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug eingeleitet. Nach der Beauftragung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten bereut. Da er nicht vorbestraft war, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren ohne Auflage mit Verfügung vom 14. Februar 2013 ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl

12. Februar 2013 Freispruch bei Vorwurf Schrottdiebstahl

Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl, weil er von der Polizei festgestellt wurde, wie er einen Einkaufswagen mit 150 Metern Kupferkabel der Deutschen Bahn schob. Er wurde gemeinsam mit einem Bekannten verhaftet. Der Bekannte hatte unmittelbar am Tatort gegenüber der Polizei angegeben, dass er gemeinsam mit unserem Mandanten die Kabelrolle auf dem nahgelegenen Bahngelände gestohlen habe. Unser Mandant hatte sich dagegen auf sein Schweigerecht berufen. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn soll ein Schaden von ca. 3.500,00 - entstanden sein.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten räumte der Bekannte den Tatvorwurf in Bezug auf sich ein, bestritt aber, dass unser Mandant an der Tat beteiligt gewesen sei. Deshalb wurden zahlreiche mittelbare Tatzeugen gehört, die aber nicht bestätigen konnten, dass unser Mandant auf dem Bahngelände gewesen sei. Rechtsanwalt Dietrich befragte dann die am Tatort anwesenden Polizeibeamten. Diese konnten sich nicht mehr erinnern, ob der Bekannte am Tatort über sein Schweigerecht belehrt worden sei. Ein Polizeibeamter räumte schließlich auch ein, dass eine Belehrung am Tatort wohl nicht stattgefunden habe. Rechtsanwalt Dietrich widersprach deshalb der Verwertung der Aussage des Bekannten. Weiterhin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant den Bekannten erst getroffen habe, nachdem dieser den Schrott auf dem Bahngelände entwendet hatte.

Da die am Tatort abgegeben Erklärung des Bekannten aufgrund der mangelnden Belehrung nicht verwertet werden durfte, konnte die Einlassung unseres Mandanten durch das Gericht nicht widerlegt werden. Unser Mandant wurde deshalb auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Bekannte erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

30. Januar 2013 Einstellung mangels Tatnachweis bei Taschendiebstahlsvorwurf

Unser Mandant wurde beschuldigt, in einem Berliner Café einem anderen Gast mehrere hundert Euro aus der Jackentasche gestohlen zu haben. Der Gast behauptete, unseren Mandanten beim Diebstahl erwischt zu haben. Die zum Café gerufene Polizei fand bei unserem Mandanten einen größeren Bargeldbestand, der über den vom anderen Gast genannten Betrag hinausging. Rechtsanwalt Dietrich trug bereits im Ermittlungsverfahren vor, dass unser Mandant keinen Diebstahl begangen habe. Vielmehr stammte der von der Polizei aufgefundene Betrag aus der selbständigen Tätigkeit unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Einlassung nicht wiederlegen und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein.