Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung / Betrug

14. Februar 2013 Einstellung ohne Auflage bei Fälschung Studentenausweises als BVG Ticket

Unser Mandant hatte einen Studentenausweis gefälscht und mit diesem die Berliner Verkehrsbetriebe genutzt. Bei einer Kontrolle fiel die Fälschung auf und es wurde deshalb gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug eingeleitet. Nach der Beauftragung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten bereut. Da er nicht vorbestraft war, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren ohne Auflage mit Verfügung vom 14. Februar 2013 ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl

12. Februar 2013 Freispruch bei Vorwurf Schrottdiebstahl

Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl, weil er von der Polizei festgestellt wurde, wie er einen Einkaufswagen mit 150 Metern Kupferkabel der Deutschen Bahn schob. Er wurde gemeinsam mit einem Bekannten verhaftet. Der Bekannte hatte unmittelbar am Tatort gegenüber der Polizei angegeben, dass er gemeinsam mit unserem Mandanten die Kabelrolle auf dem nahgelegenen Bahngelände gestohlen habe. Unser Mandant hatte sich dagegen auf sein Schweigerecht berufen. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn soll ein Schaden von ca. 3.500,00 - entstanden sein.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten räumte der Bekannte den Tatvorwurf in Bezug auf sich ein, bestritt aber, dass unser Mandant an der Tat beteiligt gewesen sei. Deshalb wurden zahlreiche mittelbare Tatzeugen gehört, die aber nicht bestätigen konnten, dass unser Mandant auf dem Bahngelände gewesen sei. Rechtsanwalt Dietrich befragte dann die am Tatort anwesenden Polizeibeamten. Diese konnten sich nicht mehr erinnern, ob der Bekannte am Tatort über sein Schweigerecht belehrt worden sei. Ein Polizeibeamter räumte schließlich auch ein, dass eine Belehrung am Tatort wohl nicht stattgefunden habe. Rechtsanwalt Dietrich widersprach deshalb der Verwertung der Aussage des Bekannten. Weiterhin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant den Bekannten erst getroffen habe, nachdem dieser den Schrott auf dem Bahngelände entwendet hatte.

Da die am Tatort abgegeben Erklärung des Bekannten aufgrund der mangelnden Belehrung nicht verwertet werden durfte, konnte die Einlassung unseres Mandanten durch das Gericht nicht widerlegt werden. Unser Mandant wurde deshalb auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Bekannte erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

30. Januar 2013 Einstellung mangels Tatnachweis bei Taschendiebstahlsvorwurf

Unser Mandant wurde beschuldigt, in einem Berliner Café einem anderen Gast mehrere hundert Euro aus der Jackentasche gestohlen zu haben. Der Gast behauptete, unseren Mandanten beim Diebstahl erwischt zu haben. Die zum Café gerufene Polizei fand bei unserem Mandanten einen größeren Bargeldbestand, der über den vom anderen Gast genannten Betrag hinausging. Rechtsanwalt Dietrich trug bereits im Ermittlungsverfahren vor, dass unser Mandant keinen Diebstahl begangen habe. Vielmehr stammte der von der Polizei aufgefundene Betrag aus der selbständigen Tätigkeit unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Einlassung nicht wiederlegen und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl

09. Januar 2013 Freispruch bei Vorwurf Einbruchdiebstahl vor AG Senftenberg

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Ermittlungsverfahren wegen Einbruchdiebstahls geführt. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten in der Nacht in einen Supermarkt in Lauchhammer eingebrochen zu sein. Bei diesem Einbruch soll ein Schaden in Höhe von 10.000,00 - entstanden sein. Unsere Mandantin hatte unmittelbar vor dem Supermarkt gegenüber der Polizei den Tatvorwurf bestritten, sich aber in Widersprüche verwickelt. Aufgrund dieser Widersprüche räumte sie schließlich ein, dass ihr Lebensgefährte in den Supermarkt eingebrochen sei.

Sie selber habe nur einmal am Einstiegsloch die Gitter der Lüftungsklappen hochgezogen, um zu schauen, wo ihr Lebensgefährte bliebe. Der später an seinem Wohnsitz verhaftete Lebensgefährte gab gegenüber der Polizei an, gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin den Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Aufgrund dieser Aussage und am festgestellter Verschmutzungen am Rücken unserer Mandantin erfolgte die Anklage wegen Einbruchsdiebstahl vor dem Amtsgericht Senftenberg.

Rechtsanwalt Dietrich gab in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Senftenberg eine Erklärung ab, wonach unsere Mandantin wiederholt vergeblich versucht hatte, ihren Lebensgefährten von der Tatausführung abzuhalten. Im Anschluss habe sie sich auf den Boden gelegt und geschlafen. Hierdurch habe sie sich die Verschmutzungen am Rücken zugezogen. Auch habe der ehemalige Lebensgefährte aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen unsere Mandantin falsch belastet. Er hatte in seiner Vernehmung nachweisbar an unterschiedlichen Stellen nicht die Wahrheit gesagt. Der ehemalige Lebensgefährte konnte durch das Gericht nicht geladen werden und deshalb konnte die Aussage des ehemaligen Lebensgefährten nicht auf ihre Glaubhaftigkeit überprüft werden.

Da auch die Staatsanwaltschaft Cottbus nicht nachweisen konnte, dass unser Mandantin selbst mit in den Supermarkt eingedrungen ist, beantragte sie eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die nicht überprüfbare Aussage des ehemaligen Lebensgefährten einer notwendigen besonders kritischen Hinterfragung nicht Stand hält. Aufgrund der Widersprüche in der Aussage des ehemaligen Lebensgefährten könne eine Verurteilung unserer Mandantin nicht auf dessen Aussagen gestützt werden.

Das Amtsgericht Senftenberg schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unsere Mandantin frei. Da die Staatsanwaltschaft Cottbus mit dem Urteil nicht einverstanden war, legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung ein. Die Berufung wurde dann aber durch die Staatsanwaltschaft Cottbus wieder zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.