Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

25. Mai. 2023: Vorlegen eines falschen Rezepts in der Apotheke – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen ein gefälschtes Rezept für Tabletten gegen Schlafstörungen in der Apotheke vorgezeigt und sich dadurch wegen Urkundenfälschung und Betrugs strafbar gemacht zu haben. Die Apothekerin hegte auf Grund des fehlenden Arztstempels Zweifel an dem Rezept. Bei einer Rücksprache mit der Arztpraxis konnte außerdem festgestellt werden, dass es die Konstellation an Ärzten, die auf dem Rezept zu erkennen war, seit Jahren nicht mehr gibt. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant anschließend an Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant das Rezept von einem befreundeten Arzt bekam, der einst in der Praxis arbeitete. Auf Grund seiner Approbation ging unser Mandant davon aus, dass dieser Rezepte ausstellen darf. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs hier ausscheidet, da es sich um kein Kassenrezept handelt.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, die daraufhin das wegen Urkundefälschung und Betruges geführte Verfahren einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

09. Mai. 2023: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld

Unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, einen gefälschten Impfausweis gebraucht zu haben. Als sie sich bei der Apotheke einen QR Code für einen digitalen Impfausweis abholen wollte, konnte die Apothekerin die Chargennummer der Impfung nicht im System finden. Unsere Mandantin suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

03. Mai. 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt,  eine Urkundenfälschung begangen zu haben. Durch eine an sein Auto angebrachte Vignette war er ohne weitere Gebühren berechtigt, in einem bestimmten Bereich zu parken. Bei einer Kontrolle der Bewohnerparkausweise sah die Vignette unseres Mandanten deutlich verändert aus. Eine anschließende Abfrage ergab, dass diese für ein anderes Kennzeichen zugelassen war. Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft erregte Rechtsanwalt Dietrich zum einen Zweifel daran, ob es sich vorliegend um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt und legte außerdem dar, dass nicht geklärt ist, wer diese an das Auto unseres Mandanten anbrachte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Urkundenfälschung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche und Betrug

14. April 2023: Transfer von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht,  da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und Betrugs geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, diverse Geldbeträge in dem Wissen weitergeleitet zu haben, dass diese unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte sind. Außerdem soll er auf Ebay ein Nachtsichtgerät verkauft haben, wobei er zwar das Geld auf sein Konto überwiesen bekam, das Gerät jedoch nie versendet haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant als sogenannter Finanzagent missbraucht worden ist und selber getäuscht wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

05. April 2023: Diebstahl im Rewe – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unsere Mandantin den Kassenbereich der Selbstbedienungskasse mit den Waren verließ, ohne diese bezahlt zu haben, wurde sie vom Ladendetektiv aufgehalten. Daraufhin erhielt sie ein Schreiben von der Polizei Wiesbaden, in dem ihr Ladendiebstahl vorgeworfen wurde. Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unsere Mandantin sofort einen telefonischen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und regte daraufhin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Insbesondere stellte Rechtsanwalt Dietrich in den Raum, dass unsere Mandantin den Kassenbereich lediglich verließ, um einen Mitarbeiter des Ladens zu suchen und konnte so Zweifel erwecken. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte das Strafverfahren daraufhin gegen eine Geldauflage ein.

Unsere Mandantin gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Ausspähen von Daten

22. März 2023: Bitcoin-Betrug – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie von der Staatsanwaltschaft Berlin des Computerbetrugs und des Ausspähens von Daten beschuldigt wurde. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, unbefugt Zugangsdaten ausgespäht zu haben, und mit diesen dann anschließend von einem fremden Bitcoin-Konto eine Überweisung zu tätigen. Die Ermittlungsbehörden sind auf unsere Mandantin gestoßen, da der Internetzugang, über den die Überweisung getätigt wurde, ihr gehört.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitete er die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falls heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass nicht feststellbar ist, ob unsere Mandantin oder eine dritte Person den Internetanschluss benutzte. Deshalb war schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl

09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mitarbeiter eines Supermarkts sollen unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Ware in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen den Markt verließ. Daraufhin sprachen die Mitarbeiter unsere Mandantin auf den Vorfall an und stellten sich vor ihren Wagen, woraufhin sie weiter gefahren sein soll. Mit Videomaterial gingen die Mitarbeiter des Supermarkts später zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.