Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
18. Juli 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In diesem trug er unter anderem vor, dass die Schuld als eher gering anzusehen ist, da es sich um keine sehr hohen Parkgebühren handelt, die angefallen wären.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage
Fachanwalt für Strafrecht: Betrug
20. Juni 2023: Warenbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragte, legte er ausführlich die Schwachstellen der Anklage dar und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund der Vielzahl der vorgeworfenen Fälle war das Amtsgericht nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten dann endgültig davon überzeugen. Dabei trug er Zweifel am objektiven Geschehensablauf vor und wies darauf hin, dass das Ausbleiben der Lieferung nicht aufgrund von einer betrügerischen Absicht geschehen sein kann.
Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
14. Juni 2023: Fahrraddiebstahl – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis nicht gelingen würde. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant das Fahrrad gutgläubig erwarb. Auch wies er darauf hin, dass bereits Verjährung eingetreten sein könnte.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug
25. Mai. 2023: Vorlegen eines falschen Rezepts in der Apotheke – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant das Rezept von einem befreundeten Arzt bekam, der einst in der Praxis arbeitete. Auf Grund seiner Approbation ging unser Mandant davon aus, dass dieser Rezepte ausstellen darf. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs hier ausscheidet, da es sich um kein Kassenrezept handelt.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, die daraufhin das wegen Urkundefälschung und Betruges geführte Verfahren einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.
09. Mai. 2023: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
03. Mai. 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft erregte Rechtsanwalt Dietrich zum einen Zweifel daran, ob es sich vorliegend um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt und legte außerdem dar, dass nicht geklärt ist, wer diese an das Auto unseres Mandanten anbrachte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Urkundenfälschung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche und Betrug
14. April 2023: Transfer von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant als sogenannter Finanzagent missbraucht worden ist und selber getäuscht wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.