Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

27. April 2022: Falsche Empfehlungsschreiben beim LaGeSo eingereicht - Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant hatte beim LaGeSo die Erteilung seiner Approbation als Arzt beantragt. Er hatte in Syrien Medizin studiert und war bereits seit einigen Jahren in Deutschland, um hier bei diversen Ärzten zu hospitieren. Im Zuge des Antrags fielen dem LaGeSO Empfehlungsschreiben von Ärzten auf, die nicht unterschrieben waren und Schreibfehler enthielten. Der Antrag auf Erteilung der Approbation wurde daraufhin abgelehnt und ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

In Sorge um seine Zukunft als Arzt in Deutschland kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei Auswertung der Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin bereits den Entwurf eines Strafbefehls gefertigt und diesen dem Amtsgericht übersandt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht zu erlassen und das Verfahren einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass einige der Ärzte bereit waren, die Hospitation seines Mandanten zu bestätigen. Außerdem zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundenqualität der Schreiben an und legte dar, dass eine Verurteilung sowohl beruflich als auch aufenthaltsrechtlich erhebliche Konsequenzen für unseren Mandanten haben würde. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde vorgeworfen, nach dem Malern der Wohnung einer Nachbarin Bargeld in Höhe von 60,00 € einfach an sich genommen und die ältere Dame beim Rausgehen geschubst zu haben. Unser Mandant sollte deshalb wegen Körperverletzung und Diebstahls verurteilt werden und eine Geldstrafe von 1.200,00 € zahlen.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Untreue

13. April 2022: Strafverfahren wegen Untreue im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unsere Mandantin hatte eine ältere Frau regelmäßig bei der Erledigung von Aufgaben im Haushalt unterstützt und war für diese einkaufen gegangen. Sie geriet in das Visier der Ermittlungsbehörden, als auf dem Konto der älteren Dame hohe Bargeldabhebungen zu sehen waren, die durch einen Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angezeigt worden waren. Unserer Mandantin wurde daraufhin vorgeworfen, das Geld ohne die Erlaubnis der älteren Dame abgehoben und behalten zu haben.

Mit einer Vorladung als Beschuldigte wegen Untreue wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seinem Schriftsatz auf die widersprüchlichen Angaben der älteren Dame, die selbst eingeräumt hatte, unserer Mandantin Geld als Dankeschön für ihre Tätigkeit gegeben zu haben. Darüber hinaus ergab sich aus der Ermittlungsakte nicht, dass unsere Mandantin die Abhebungen vorgenommen hatte. Anhand der Kontoauszüge arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zudem heraus, dass die ältere Dame ihren gesamten Lebensunterhalt mit Bargeld bestritten und deshalb selbst höhere Bargeldbeträge abgehoben haben musste. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass eine Verurteilung unserer Mandantin wegen Untreue nicht oder nur schwer gelingen würde und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

30. März 2022: Verfahren wegen Diebstahls trotz einschlägiger Vorbelastungen im Ermittlungsverfahren ohne Geldauflage eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Supermarkt der Firma Real in Mainz diverse Waren im Wert von etwa 150,00 € gestohlen zu haben. Sie hatte den Vorwurf bereits vor Ort gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt und angegeben, an Kleptomanie zu leiden. Da sie bereits mehrfach wegen Diebstahls auffällig gewesen war und Angst davor hatte, ins Gefängnis zu kommen, wandte sie sich mit der Vorladung als Beschuldigte an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger unserer Mandantin an und wertete in einem Gespräch mit ihr die Ermittlungsakte aus. Danach wandte er sich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Mainz und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Geringfügigkeit mit oder ohne die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die angespannte gesundheitliche und persönliche Situation unserer Mandantin zur Tatzeit. Die Staatsanwaltschaft war schließlich dazu bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug in 19 Fällen

21. März 2022: Einstellung des Verfahrens in der Berufungshauptverhandlung gegen Schadenswiedergutmachung und Zahlung einer Geldauflage

Vom Amtsgericht Tiergarten wurde unsere Mandantin wegen Betruges in 19 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte bei einer Online-Plattform diverse Waren bestellt und nicht gezahlt. Zudem ordnete das Gericht an, dass unsere Mandantin den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 6.000,00 € an die Staatskasse zahlen sollte. Zu der Hauptverhandlung war unsere Mandantin mit einer nicht ausschließlich im Strafrecht tätigen Rechtsanwältin gegangen, da sie die Mitwirkung eines Fachanwalts für Strafrecht nicht für notwendig hielt.

Weil sie sich vom Gericht zu hart bestraft fühlte, wandte sich unsere Mandantin mit der Verurteilung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ein und nahm Einsicht in die Verfahrensakte. In einem Schriftsatz an das Landgericht Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Wiedergutmachung des Schadens einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die damals schwierige Lebenssituation unserer Mandantin, die an einer Depression erkrankt war. Dass sich unsere Mandantin in der Zwischenzeit stabilisiert hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Landgericht Berlin mit einem ärztlichen Attest belegen. Dennoch war das Landgericht zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Berufungshauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Taten nur aufgrund ihrer psychischen Verfassung begangen hatte und eine Bestrafung nicht zielgerichtet sein würde. Das Verfahren wurde aufgrund der Überzeugungsarbeit von Rechtsanwalt Dietrich schließlich gegen die Schadenswiedergutmachung und eine Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

27. Januar 2022: Verfahren wegen Fahrkartenbetrug mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant ist mit dem ICE gefahren und hat bei der Fahrausweiskontrolle eine auf einen anderen Namen vorläufig ausgestellte Bahncard 100 vorgelegt. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Dann wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem legte Rechtsanwalt Dietrich seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten dar. Er wies darauf hin, dass es nicht ersichtlich ist, dass der Deutschen Bahn durch das Verhalten unseres Mandanten überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist. Unser Mandant besaß für die Fahrt ein gültiges Online-Ticket, das er zunächst nur nicht vorgezeigt hatte. Ein Vermögensschaden wäre allenfalls dann entstanden, wenn das Ticket storniert worden wäre. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass unser Mandant eine nachträgliche Stornierung geplant hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant, der für seine berufliche Tätigkeit auf ein einwandfreies Führungszeugnis angewiesen ist, war sehr erleichtert, dass Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens erreichen konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

21. Januar 2022: Ausländische Bauarbeiter angeworben und nicht bezahlt – Einstellung des Strafverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mehrere Personen aus dem Ausland für Tätigkeiten auf Baustellen in Deutschland zunächst angeworben und später weder den vereinbarten Lohn gezahlt noch Sozialabgaben geleistet zu haben. Aufgrund dieser Vorwürfe wurden gegen unseren Mandanten bereits Strafverfahren im europäischen Ausland geführt. Mit einem Rechtshilfeersuchen bat die Staatsanwaltschaft eines Nachbarstaates um weitere Ermittlungen in Deutschland.

Sodann wurden umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen gegen unseren Mandanten durchgeführt. Seine Wohnung und Arbeitsräume wurden durchsucht und verschiedene Datenträger beschlagnahmt. Weil die Ermittlungsmaßnahmen für unseren Mandanten sehr belastend waren und er seine berufliche Existenz bedroht sah, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakten und wertete die Ermittlungsmaßnahmen und die Erkenntnisse aus. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft und wies darauf hin, dass bereits im Ausland umfassende Ermittlungen gegen unseren Mandanten geführt worden sind, die keinen hinreichenden Tatverdacht begründet hatten. Unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrensganges seien weitere Ermittlungen in Deutschland nicht zulässig. Es liege ein Verfahrenshindernis vor. Im Übrigen seien auch die in Deutschland aufgefundenen Beweismittel nicht geeignet, einen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten zu begründen.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein und wies ausdrücklich darauf hin, dass unser Mandant eine Entschädigung beantragen könne. Angesichts der bereits erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen war unser Mandant sehr froh, dass Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens erreichen konnte.