Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

11. Januar 2022: Einstellung bei Fälschung einer ärztlichen Bescheinigung trotz Geständnis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine verfälschte ärztliche Bescheinigung eingereicht zu haben, um seine Abwesenheit vom Unterricht zu entschuldigen. Dies räumte er gegenüber der Polizei auch ein. Das Amtsgericht Hannover verurteilte unseren Mandanten, unter Beteiligung eines anderen Rechtsanwaltes, daher zunächst wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe.

Als sich unser Mandant daraufhin dann an Rechtsanwalt Dietrich wandte, legte Rechtsanwalt Dietrich gegen dieses Urteil umgehend Berufung ein und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an das Landgericht Hannover. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es äußerst zweifelhaft sei, dass die Tat unserem Mandanten nachgewiesen werden könne. Rechtsanwalt Dietrich trug außerdem vor, dass nicht unser Mandant, sondern vielmehr seine ehemalige Lebensgefährtin die Atteste gefälscht hatte, da sie seine berufliche Karriere torpedieren wollte. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auch darauf hin, dass einige Beweismittel teilweise nicht verwertbar seien. Insbesondere die Vernehmung und das Geständnis unseres Mandanten durch die Polizei können nicht verwertet werden, da wohl eine ordnungsgemäße Belehrung unseres Mandanten zuvor unterblieben war. Das Landgericht Hannover war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Erschleichen von Leistungen

22. Dezember 2021: Vorwurf des Fahrkartenbetruges – Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin hatte sich über das Handy ihres Ehemannes ein Zugticket gekauft. Auf dem Handy war jedoch die BahnCard ihres Mannes registriert, wodurch ihr Ticket dann etwas günstiger wurde. Als sie dann während der Zugfahrt kontrolliert wurde, zeigte sie ihr Ticket und die BahnCard ihres Ehemannes vor. Es folgte eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen und wegen Betruges. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere glaubhaft dar, dass sich unsere Mandantin keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollte, da sie nicht gewusst hatte, dass die BahnCard auf dem Handy ihres Ehemannes registriert war. Dies war unserer Mandantin erst kurz vor der Abreise aufgefallen. Eine Stornierung und Neubuchung des Tickets waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich wies außerdem darauf hin, dass der entstandene Schaden vorliegend als gering anzusehen ist. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main kam dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich nach und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

20. Dezember 2021: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung. Er soll versucht haben, bei einer Bank die Genehmigung eines Darlehensantrages zu erreichen. Hierbei soll er durch gefälschte Entgeltabrechnungen versucht haben, über seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit zu täuschen. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich sogleich als Verteidiger anzeigte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Neuruppin, in dem er anregte, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Bank zu täuschen und zu schädigen und davon überzeugt war, die monatlichen Kreditraten bezahlen zu können. Etwas anderes konnte von der Staatsanwaltschaft Neuruppin auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Rechtsanwalt Dietrich wies weiter darauf hin, dass es unserem Mandanten ausweislich seines monatlichen Einkommens auch ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Kreditzahlen zu bezahlen. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant andere bestehende Kreditraten auch immer regelmäßig und pünktlich getilgt hatte. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin war daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dies hatte vor allem den Vorteil, dass eine Eintragung unseres Mandanten ins Vorstrafenregister unterblieb.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Dezember 2021: Vorwurf des Diebstahls durch einen BVG Mitarbeiter – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Ein Fahrgast hatte bei Verlassen eines Busses der Berliner Verkehrsbetriebe seine Tasche auf seinem Sitz vergessen. Er war daraufhin zum Betriebsbahnhof gefahren, wo ihm seine Tasche durch unseren Mandanten, dem Fahrer des Busses, ausgehändigt wurde. Als der Fahrgast festgestellt hatte, dass sein Portemonnaie aus seiner Tasche entwendet wurde, erstattete dieser Anzeige wegen Diebstahls.

Im Zuge des anschließenden Ermittlungsverfahrens wurden die Videoaufnahmen der Verkehrsbetriebe ausgewertet. Darin soll zu erkennen gewesen sein, wie unser Mandant die Tasche an sich genommen, geöffnet und einen Gegenstand entnommen haben soll. Den Gegenstand, bei dem es sich nach Auffassung der Amtsanwaltschaft um das Portemonnaie gehandelt haben soll, soll unser Mandant anschließend eingesteckt haben. Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens wegen Diebstahls hatte unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts der aufgeführten persönlichen Umstände war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer Geldauflage und Wiedergutmachung des für den Fahrgast entstandenen Schadens einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

06. Dezember 2021: Anklage wegen Beförderungserschleichung – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage

Innerhalb weniger Wochen wurde unsere in Strausberg wohnende Mandantin mehrmals in der S-Bahn Berlin durch Fahrkartenkontrolleure ohne einen gültigen Fahrausweis festgestellt. Die S-Bahn Berlin erstattete daraufhin Anzeige wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB. Unsere Mandantin hatte zunächst auch das erhöhte Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens von jeweils 60,00 € nicht bezahlt und sich zu dem Tatvorwurf gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert. Dies hatte neben weiteren Mahnkosten auch zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) unsere Mandantin wegen des Erschleichens von Leistungen angeklagt hatte.

Aus diesem Grund kontaktierte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich anschließend mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Strausberg und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin eine außergerichtliche Verfahrenserledigung an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Das Amtsgericht war daher auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

03. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Ladendiebstahls gegen eine geringe Geldauflage

In einer Filiale eines Kaufhauses in Berlin-Steglitz wurde unser Mandant von einem Ladendetektiv dabei beobachtet, wie er mehrere Waren im Wert von 350,00 €, darunter auch ein Messerset, den Regalen entnahm und in seinen Stoffbeutel steckte. Unser Mandant wurde durch die Ladendetektive davon abgehalten, das Kaufhaus mit der unbezahlten Ware zu verlassen. Im Rahmen einer späteren polizeilichen Durchsuchung wurden in der Tasche unseres Mandanten weitere ungeöffnete Waren entdeckt, auch hinsichtlich dieser bestand ein Verdacht auf Diebstahl.

Aufgrund der entwendeten Messer bestand zudem der Verdacht auf einen Diebstahl mit Waffen, sodass unser Mandant den Diebstahl noch vor Ort zum Teil zugegeben hatte. Nachdem unser Mandant die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht und argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens. Er verwies dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Gegen Zahlung einer geringen Geldauflage konnte das Verfahren wegen Diebstahls daher eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrraddiebstahl

01. Dezember 2021: Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage bei einem Verdacht auf Fahrraddiebstahl

Unser Mandat wurde von einer Polizeistreife in Berlin Neukölln dabei beobachtet, wie er ein abgeschlossenes Damenfahrrad zunächst näher betrachtet und anschließend davongetragen hatte. Die Beamten hatten unseren Mandanten daraufhin auf den vermeintlichen Fahrraddiebstahl angesprochen. Unser Mandant soll gegenüber den Polizeibeamten angegeben haben, dass es sich nicht um sein Fahrrad handelte und er auch keinen Schlüssel für das Fahrradschloss besitze. Dies hatte zur Folge, dass unser Mandant verdächtigt und auf die Polizeiwache mitgenommen wurde.

Nachdem ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt wurde, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Wie befürchtet, hatte die Amtsanwaltschaft unseren Mandanten wegen besonders schweren Diebstahls angeklagt und bereits einen Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an das Amtsgericht, in welchem er Zweifel an der Verwertbarkeit der Aussagen unseres Mandanten gegenüber den Polizeibeamten wecken konnte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Hauptverfahren abzulehnen und das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da sich die Amtsanwaltschaft der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich anschloss, konnte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden.