Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage

08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurden zwei Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Zum einen hatte er während der Silvesternacht in Berlin-Neukölln mit einer Pistole Knallpatronen in Luft geschossen, obwohl er nicht im Besitz eines dafür nötigen Waffenscheins war. Bei diesem Geschehen wurde er von einer vorbeifahrenden Polizeistreife beobachtet, anschließend gestellt und durchsucht. Zum anderen führte unser Mandant zur selben Zeit Pyrotechnik aus Polen, die in Deutschland nicht zugelassen ist und unter das Sprengstoffgesetz fällt, mit sich. Diese Gegenstände fand die Polizei im Zuge der Durchsuchung.

Unser Mandant wurde dann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz beschuldigt. Nachdem unser Mandant im Internet nach geeigneten Strafverteidigern umgeschaut hatte, mandatierte er schließlich Rechtsanwalt Dietrich in diesem Fall. Nachdem das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben wurde, beantragte diese Strafbefehle wegen beider Verstöße beim Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin Einspruch ein. Das Amtsgericht Tiergarten terminierte dann für eine mündliche Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft die geringe Schuld unseres Mandanten sowohl im Falle des Verstoßes gegen das Sprengstoff- als auch Waffengesetz herausarbeiten. Unser Mandant war sich über ein Verbot bezüglich des Waffengebrauchs nicht im Klaren gewesen und hatte die Pyrotechnik zudem geschenkt bekommen. Angesichts dieser Umstände regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft stimmten dieser Verfahrenserledigung zu, worüber unser Mandant überglücklich war. So kam es zu keiner Eintragung ins Bundeszentralregister.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz / Waffengesetz / Betäubungsmittelgesetz

17 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit

Im Jahr 2015 wurde gegen unseren damals jugendlichen Mandanten ein Ermittlungsverfahren geführt, weil der Verdacht bestand, er würde Betäubungsmittel unerlaubt herstellen. Ein Nachbar hatte gegenüber der Polizei Berlin angeben, dass er bei unserem Mandanten ein Drogenlabor auf dem Balkon vermute. Des Weiteren berichtete dieser Nachbar von chemischen Experimenten, die auf dem Balkon stattgefunden haben sollen.

Nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten erwirkt hatte, konnten sie bei der Durchsuchung verschiedene Chemikalien sicherstellen, bei denen es sich um Explosionsstoffe oder Grundstoffe zu deren Herstellung gehandelt haben soll. Unser Mandant erfuhr kurze Zeit später, dass er als Beschuldigter wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz vorgeladen wird. Zu diesem Zeitpunkt wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Da es sich bei unserem Mandanten zu diesem Zeitpunkt um einen Jugendlichen handelte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren zunächst nach dem Jugendgerichtsgesetz einzustellen. Immer wieder stellte Rechtsanwalt Dietrich dann Anträge auf ergänzende Einsichtnahme in die Ermittlungsakte oder legte Widersprüche gegen die während der Wohnungsdurchsuchung vollzogene Beschlagnahmung des Handys unseres Mandanten ein. So konnte Rechtanwalt Dietrich das Verfahren insgesamt drei Jahre hinauszögern. Rechtsanwalt Dietrich verfasste schließlich einen umfangreichen Schriftsatz, der versuchte die Ereignisse in der Wohnung unseres Mandanten richtigzustellen und die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer Einstellung des Verfahrens anzuregen. Aus der Ermittlungsakte gehe kein Nachweis darüber hervor, ob es sich tatsächlich um die Chemikalien unseres Mandanten handelt. Auch seien die Chemikalien vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unser Mandant ein ausgeprägtes Interesse an den Fächern Chemie und Physik zeigte und diesbezüglich auch seinen beruflichen Werdegang gestaltete. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrich folgend, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit ein.