Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vortäuschen einer Straftat

28. Mai 2024: Versuchter Betrug durch Vortäuschen einer Straftat – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Aufgrund widersprüchlicher Aussagen unseres Mandanten, dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs und einem weiteren Zeugen, dem Nutzer dieses Kraftfahrzeugs, und dessen finanziell schlechten Lage, drängte sich der von unserem Mandanten beauftragten Versicherung der Verdacht auf, dass unser Mandant im Rahmen eines Einbruchsdiebstahls unwahre Angaben zulasten der Versicherung gemacht oder den Einbruchsdiebstahl vorgetäuscht haben könnte. Nach Aussagen der Mitarbeiter der Versicherung wollte unser Mandant auf diesem Wege durch eine Schadensregulierung von der Versicherung Geld erhalten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten wegen des Vortäuschens einer Straftat. 

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich die Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach dem Inhalt der Akte kein hinreichender Tatnachweis unseres Mandanten ersichtlich wurde. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In einem sehr langen und ausführlichen Telefonat machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf den mangelnden Tatnachweis aufmerksam. Darüber hinaus legte er argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vortäuschen einer Straftat

27. August 2014: Freispruch vom Vorwurf Vortäuschen einer Straftat

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie einen Strafbefehl erhalten hatte. In dem Strafbefehl wurde ihr vorgeworfen, wider besseres Wissen bei einer Behörde vorgetäuscht zu haben, dass zwei Berliner Polizeibeamte eine rechtswidrige Tat begangen haben. Der Ehemann unserer Mandantin hatte mit dem Fahrzeug unserer Mandantin in der Ausfahrt vor seinem Mehrfamilienhaus geparkt. Ein Mieter des Hauses konnte nicht aus dem Hof auf die Straße fahren. Die zwei Berliner Polizeibeamten hatten deshalb eine Anzeige geschrieben. Hierauf wandte sich unsere Mandantin an die Staatsanwaltschaft Berlin und erstattete Strafanzeige gegen die zwei Polizeibeamten wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung . Dieses Verfahren wurde zeitnah eingestellt und gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet in dessen weiteren Verlauf der Strafbefehl erlassen wurde. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin die Strafanzeige auf die Äußerungen ihres Ehemannes gestützt habe. Dieser habe offensichtlich Sachverhalte durcheinander gebracht. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, welche weiterhin im Plädoyer eine Verurteilung beantragte, wurde unsere Mandantin freigesprochen.