Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage

08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurden zwei Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Zum einen hatte er während der Silvesternacht in Berlin-Neukölln mit einer Pistole Knallpatronen in Luft geschossen, obwohl er nicht im Besitz eines dafür nötigen Waffenscheins war. Bei diesem Geschehen wurde er von einer vorbeifahrenden Polizeistreife beobachtet, anschließend gestellt und durchsucht. Zum anderen führte unser Mandant zur selben Zeit Pyrotechnik aus Polen, die in Deutschland nicht zugelassen ist und unter das Sprengstoffgesetz fällt, mit sich. Diese Gegenstände fand die Polizei im Zuge der Durchsuchung.

Unser Mandant wurde dann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz beschuldigt. Nachdem unser Mandant im Internet nach geeigneten Strafverteidigern umgeschaut hatte, mandatierte er schließlich Rechtsanwalt Dietrich in diesem Fall. Nachdem das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben wurde, beantragte diese Strafbefehle wegen beider Verstöße beim Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin Einspruch ein. Das Amtsgericht Tiergarten terminierte dann für eine mündliche Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft die geringe Schuld unseres Mandanten sowohl im Falle des Verstoßes gegen das Sprengstoff- als auch Waffengesetz herausarbeiten. Unser Mandant war sich über ein Verbot bezüglich des Waffengebrauchs nicht im Klaren gewesen und hatte die Pyrotechnik zudem geschenkt bekommen. Angesichts dieser Umstände regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft stimmten dieser Verfahrenserledigung zu, worüber unser Mandant überglücklich war. So kam es zu keiner Eintragung ins Bundeszentralregister.