Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

16. Januar 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Geldauflage

Vor dem Hintergrund, dass eine Hauptverhandlung gerade für Mandanten, die noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen sind eine große psychische Belastung darstellen kann, war unsere Mandantin ersichtlich erleichtert als Rechtsanwalt Dietrich ihr telefonisch mitteilte, dass er mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Cottbus davon überzeugen konnte, das gegen sie laufende Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.

Zuvor hatte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht und Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Unsere Mandantin wurde vorgeworfen, mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss in einem nicht mehr fahrtüchtigen Zustand gefahren zu sein. Dabei soll sie unter dem Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht haben. Daraufhin wurde die Polizei von Passanten alarmiert. Nach Aussagen unabhängiger Zeugen und verschiedener Polizeibeamten soll sich unsere Mandantin gegenüber den Polizeibeamten sowohl aggressiv als auch provokant verhalten und den Anweisungen der Beamten keine Folge geleistet haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Cottbus neben vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr insbesondere wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.

Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich anschließend mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Cottbus. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Auch entkräftigte er argumentativ das Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war darüber ersichtlich erleichtert.

Fachanwalt für Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

18. Oktober 2022: Einstellung des Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gegen Zahlung einer Geldauflage

Nach dem Konsum von Drogen hatte unser Mandant im Hausflur randaliert. Als die Polizei eintraf, soll unser Mandant die Polizeibeamten beleidigt und um sich getreten haben. Dabei soll er einen der Beamten verletzt haben.

Der Vorfall wurde von den Polizeibeamten aufgenommen und ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen unseren Mandanten eingeleitet. Da bei einem tätlichen Angriff gegen Polizeibeamte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei der Auswertung der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich mehrfach auf, dass unser Mandant bei dem Geschehen abwesend wirkte und auf die Ansprache der Beamten nicht reagierte. Er wurde deshalb auch ins Krankenhaus verbracht, wo eine nicht unerhebliche Intoxikation von Drogen festgestellt wurde. Trotz des Zustandes unseres Mandanten hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben.

In einem umfangreichen Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten, das Verfahren gegen unseren Mandanten aufgrund dessen körperlicher und psychischer Ausnahmesituation gegen eine Geldauflage einzustellen. Er legte ein Attest eines Psychologen bei, der bestätigte, dass es sich um einen einmaligen Kontrollverlust handelte und unser Mandant über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagt. Er soll mit zwei Mitangeklagten einen Mann verfolgt und geschubst haben, um ihn anschließend zusammenzuschlagen. Die Gründe für die Verfolgung waren unklar.

Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung

05. November 2021: Angriff auf Vollstreckungsbeamte durch Schläge und Tritte - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage

In einer Gaststätte in Berlin Lichterfelde soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und einem weiteren Gast gekommen sein. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, soll unser Mandant gegenüber den Beamtinnen aggressiv reagiert haben. Ihm wird vorgeworfen, wiederholt mit Fäusten um sich geschlagen zu haben. Gegen weitere polizeiliche Maßnahmen soll sich unser Mandant mit Tritten und Schlägen gewehrt haben, wodurch die Polizeibeamten Verletzungen erlitten haben sollen.

Im Zuge des gegen unseren Mandanten wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleiteten Strafverfahrens hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Dieser hatte sich zunächst mithilfe der Ermittlungsakte einen Überblick über den Geschehensverlauf verschafft. Anschließend hatte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht überzeugen und es wurde ein Termin vor dem Amtsgericht angesetzt. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geführt und diese schließlich davon überzeugt, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht, in der zahlreiche Zeugen ausgesagt hätten, blieb unserem Mandanten so erspart.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

07. September 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung. Unserem Mandanten wurde dabei vorgeworfen, Polizeibeamte, die wegen einer randalierenden Person in Berlin-Spandau gerufen worden waren, zunächst beleidigt und dann versucht zu haben, diese zu treten. Die Polizeibeamten, denen unser Mandant aufgrund seiner erheblichen Schwankungen aufgefallen sein soll, wollten zunächst eine Personenfeststellung bei diesem durchführen. Im Zuge dieser Feststellung soll unser Mandant dann versucht haben, zwei der Beamten zu schlagen. Auch im Rettungswagen sowie im Krankenhaus soll sich unser Mandant erheblich gewehrt, den anwesenden Personen mit Konsequenzen gedroht und diese vermeintlich beleidigt haben.

Die Polizeibeamten stellten daraufhin Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Mit einer Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in seinem umfänglichen Schriftsatz insbesondere die allgemeinen und zum Tatzeitpunkt vorliegenden physischen sowie psychischen Beschwerden unseres Mandanten heraus. Rechtsanwalt Dietrich ging sowohl auf die psychische Verfassung unseres Mandanten als auch auf die starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ein und verdeutlichte, dass unser Mandant nur aufgrund dieser Umstände die für ihn ungewöhnlichen Handlungen vornahm. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlenden Verletzungen bei den Polizeibeamten hin und konnte so die geringe Schuld unseres Mandanten verdeutlichen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

23. Oktober 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren gegen geringe Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Unsere Mandantin soll im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes der Polizei wegen Ruhestörung in Berlin-Friedrichshain einen Polizeibeamten absichtlich verletzt haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er herausarbeitete, dass die Provokation von den Polizeibeamten ausging. Bei der Auswertung der verschiedenen Zeugenaussagen war Rechtsanwalt Dietrich aufgefallen, dass die Polizei zunächst lautstark eine andere Wohnung aufgesucht und unsere Mandantin sofort des Hauses verwiesen haben soll, als diese die Maßnahme in Frage stellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass unsere Mandantin in Panik geriet, als die Polizei mit der Durchsetzung des Verweises begann und in dieser Angstreaktion lediglich versehentlich einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

18. Oktober 2019: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung – Einstellung

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen. In dem Strafbefehl wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in Berlin Wilmersdorf den Anordnungen von Polizeibeamten nicht nachgekommen zu sein. Auch nach einem erteilten Platzverweis soll er Maßnahmen der Polizei gestört haben. Als er daraufhin festgenommen werden sollte, soll unser Mandant die Polizeibeamten geschlagen und getreten haben. Auch soll er „Ihr scheiß Polizisten“ gerufen haben. Im Strafbefehl wurde deshalb eine Geldstrafe gegen unseren Mandanten festgesetzt.

Zunächst hatte sich unser Mandant selbst gegen die Vorwürfe verteidigt. Insbesondere hatte unser Mandant auch noch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und nochmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Erst mit der Ladung zur Hauptverhandlung meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb kurzfristig Akteneinsicht und fertigte einen Schriftsatz, in welchem er sich mit der rechtlichen Bewertung auseinandersetzte. In der angesetzten Verhandlung vertiefte Rechtsanwalt Dietrich nochmals bereits aufgeworfene tatsächliche und rechtliche Probleme, so dass schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit waren, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.