Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

09. Oktober 2024: Strafverfahren wegen Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingestellt

Zwischen unserer Mandantin und ihrem ehemaligen Lebensgefährten war es zu einer Auseinandersetzung gekommen, in dessen Verlauf die Polizei verständigt worden war. Anschließend soll unsere Mandantin sich dann gegen die Maßnahmen der hinzugerufenen Polizeibeamten gewehrt und diese angehustet haben, obwohl bei ihr der Verdacht auf den Corona-Virus bestand. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) führte gegen unsere Mandantin deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. 

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass keiner der Beteiligten erhebliche Verletzungen von sich gezogen hatte. Auch führte er aus, dass ein behandelnder Arzt zu der Überzeugung gekommen war, dass unsere Mandantin nicht an dem Corona-Virus erkrankt ist und von ihr daher zu keinem Zeitpunkt eine Ansteckungsgefahr ausgegangen war. Mit seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mangels Tatnachweises einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

07. Oktober 2024: Widerstand gegen und Angriff auf Polizist – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Unser Mandant soll auf mehrere Polizeibeamte zugelaufen, diese angeschrien und einen der Polizeibeamten auch geschubst haben. Zudem soll er auf die Motorhaube des Polizeieinsatzwagens gesprungen sein. Von dem betroffenen Polizeibeamten war daher Anzeige erstattet worden. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte dann Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und der sorgfältigen Auswertung aller Zeugenaussagen, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte die Hintergründe des Vorfalls dar und wies unter anderem auf die widersprüchlichen Aussagen der anwesenden Polizeibeamten und den alkoholisierten Zustand unseres Mandanten am Tag des Vorfalls hin. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung

22. Juli 2024: Angriff auf Polizisten auf einer 1. Mai Demo – Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von Sozialstunden

Gegen unseren Mandanten war Anzeige erstattet worden. Am 1. Mai war es – wie jedes Jahr – zu vielen demonstrativen Aktionen gekommen, an denen auch unser Mandant und seine Freunde teilgenommen haben. Im Rahmen dessen war es zum Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen sowie zu diversen Sachbeschädigungen an geparkten Fahrzeugen gekommen. Ein Freund von unserem Mandanten war deshalb von der Polizei festgenommen worden, woraufhin unser Mandant versucht hatte, seinen Freund wieder zu befreien. Hierfür schlug und trat unser Mandant mehrmals in Richtung der Polizeibeamten und traf diese auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung ein. Unser Mandant wandte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich, der unseren Mandanten darüber aufklärte, dass allein für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen ist. 

Nach seiner Mandatierung und Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfänglichen Schriftsatz alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände heraus und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere hervor, dass unser Mandant seinem Freund nur hatte helfen wollen und die Polizeibeamten keine Verletzungen erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte das Verfahren jedoch zunächst nicht einstellen, weshalb die Anklage gegen unseren Mandanten erhoben wurde. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten wies Rechtsanwalt Dietrich dann darauf hin, dass unser Mandant den Vorfall sehr bereut und aus diesem auch gelernt hat. Dies überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung gegen das Ableisten von Sozialstunden einzustellen. Unser Mandant – der eine Freiheitsstrafe sowie die mit einem Eintrag in das Bundeszentralregister einhergehenden Konsequenzen für seinen weiteren Berufsweg befürchtet hatte – war darüber sehr erfreut.  

Fachanwalt für Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

30. Juni 2024: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant soll gegenüber der Polizei auffällig verhalten haben. Deshalb erkundigten sich die Polizeibeamten nach dem Wohlbefinden unseres Mandanten. Dieser soll sich jedoch laut Aussagen der Polizeibeamten aggressiv gegenüber den Polizeibeamten verhalten und sie beleidigt haben. Ferner soll unser Mandant nach den Polizeiaussagen versucht haben, einen Polizeibeamten mit der Faust zu treffen. 

Da gegen unseren Mandanten Strafanzeigen erstattet wurde, nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. In seinem Schreiben arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zunächst heraus, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt nicht nüchtern war, da er vorher auf einer Geburtstagsfeier viel Alkohol getrunken hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant folglich auch nicht die Maßnahmen der Polizeibeamten verstehen und Folge leisten konnte. Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Aussagen der Polizeibeamten nicht mit anderen Zeugenaussagen übereinstimmten und erklärte auch ausführlich die Gründe für das aggressive Verhalten unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung

31. Mai 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Mehrere Polizeibeamten erstatteten Anzeige gegen unseren Mandanten. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung. Auch ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer vulgären Aussage unseres Mandanten wegen Beleidigung. Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach § 1114 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. 

Nach Aussagen der Polizeibeamten soll unser Mandant nach dem Bemerken des Einsatzwagens der Polizei in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sich aggressiv auf den Weg zu den Beamten gemacht und anschließend mit ihnen eine recht lange Diskussion geführt haben. Während der Diskussion soll unser Mandant entgegen wiederholter Aufforderungen den Beamten sehr nahe getreten sein und sich dabei laut und aggressiv verhalten haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auf die Motorhaube des Einsatzwagens gesprungen und sich im Anschluss absichtlich zu Boden geworfen haben. Während des Anlegens der Handfessel durch die Polizei soll unser Mandant stets Widerstand geleistet und dabei einen Polizeibeamten verletzt haben.
Mit dem Erhalt des Äußerungsbogens von der Polizei nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich zunächst die hohe Blutalkoholkonzentration unseres Mandanten vor. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Beweisschwierigkeiten. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die vulgäre Aussage unseres Mandanten nicht als eine Beleidigung einzuordnen war. Hierfür arbeitete er ausführlich die eigentliche Bedeutung der Aussage unseres Mandanten heraus.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der überzeugenden Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und folgte seiner Anregung. Daher wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Unser Mandant, der bisher noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine sehr große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

14. Februar 2024: Widertand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren ohne Auflagen eingestellt

Unser Mandant war ersichtlich erleichtert als ihm Rechtsanwalt Dietrich mitteilte, dass er mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Hagen davon überzeugen konnte, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflagen einzustellen.

Zuvor hatte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht und Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen der Eishockey-Spielbegegnung der Iserlohn Roosters gegen den EHC Eisbären Berlin in eine polizeiliche Maßnahme geraten zu sein und Widerstand gegen diverse Polizeibeamte geleistet zu haben. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Hagen gegen unseren Mandanten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Akte fertigte er ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Hagen an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich den tatsächlichen Tathergang vor und legte in diesem Zusammenhang glaubhaft dar, dass sich unser Mandant zu keiner Zeit einer polizeilichen Maßnahme entziehen wollte. Darüber hinaus nutzte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Zeugenaussagen zu Gunsten unseres Mandanten und legte auf diesem Wege argumentativ dar, dass von unserem Mandanten entgegen der anzeigenden Polizeibeamten keinerlei Widerstandshandlungen ausgegangen waren.

Die Staatsanwaltschaft Hagen folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

16. Januar 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Geldauflage

Vor dem Hintergrund, dass eine Hauptverhandlung gerade für Mandanten, die noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen sind eine große psychische Belastung darstellen kann, war unsere Mandantin ersichtlich erleichtert als Rechtsanwalt Dietrich ihr telefonisch mitteilte, dass er mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Cottbus davon überzeugen konnte, das gegen sie laufende Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.

Zuvor hatte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht und Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Unsere Mandantin wurde vorgeworfen, mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss in einem nicht mehr fahrtüchtigen Zustand gefahren zu sein. Dabei soll sie unter dem Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht haben. Daraufhin wurde die Polizei von Passanten alarmiert. Nach Aussagen unabhängiger Zeugen und verschiedener Polizeibeamten soll sich unsere Mandantin gegenüber den Polizeibeamten sowohl aggressiv als auch provokant verhalten und den Anweisungen der Beamten keine Folge geleistet haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Cottbus neben vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr insbesondere wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.

Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich anschließend mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Cottbus. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Auch entkräftigte er argumentativ das Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war darüber ersichtlich erleichtert.