Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt für Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
18. Oktober 2022: Einstellung des Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gegen Zahlung einer Geldauflage
Der Vorfall wurde von den Polizeibeamten aufgenommen und ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen unseren Mandanten eingeleitet. Da bei einem tätlichen Angriff gegen Polizeibeamte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei der Auswertung der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich mehrfach auf, dass unser Mandant bei dem Geschehen abwesend wirkte und auf die Ansprache der Beamten nicht reagierte. Er wurde deshalb auch ins Krankenhaus verbracht, wo eine nicht unerhebliche Intoxikation von Drogen festgestellt wurde. Trotz des Zustandes unseres Mandanten hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben.
In einem umfangreichen Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten, das Verfahren gegen unseren Mandanten aufgrund dessen körperlicher und psychischer Ausnahmesituation gegen eine Geldauflage einzustellen. Er legte ein Attest eines Psychologen bei, der bestätigte, dass es sich um einen einmaligen Kontrollverlust handelte und unser Mandant über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.
Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung
05. November 2021: Angriff auf Vollstreckungsbeamte durch Schläge und Tritte - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage
Im Zuge des gegen unseren Mandanten wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleiteten Strafverfahrens hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Dieser hatte sich zunächst mithilfe der Ermittlungsakte einen Überblick über den Geschehensverlauf verschafft. Anschließend hatte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht überzeugen und es wurde ein Termin vor dem Amtsgericht angesetzt. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geführt und diese schließlich davon überzeugt, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht, in der zahlreiche Zeugen ausgesagt hätten, blieb unserem Mandanten so erspart.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
07. September 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Die Polizeibeamten stellten daraufhin Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Mit einer Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in seinem umfänglichen Schriftsatz insbesondere die allgemeinen und zum Tatzeitpunkt vorliegenden physischen sowie psychischen Beschwerden unseres Mandanten heraus. Rechtsanwalt Dietrich ging sowohl auf die psychische Verfassung unseres Mandanten als auch auf die starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ein und verdeutlichte, dass unser Mandant nur aufgrund dieser Umstände die für ihn ungewöhnlichen Handlungen vornahm. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlenden Verletzungen bei den Polizeibeamten hin und konnte so die geringe Schuld unseres Mandanten verdeutlichen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
23. Oktober 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren gegen geringe Geldauflage
Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er herausarbeitete, dass die Provokation von den Polizeibeamten ausging. Bei der Auswertung der verschiedenen Zeugenaussagen war Rechtsanwalt Dietrich aufgefallen, dass die Polizei zunächst lautstark eine andere Wohnung aufgesucht und unsere Mandantin sofort des Hauses verwiesen haben soll, als diese die Maßnahme in Frage stellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass unsere Mandantin in Panik geriet, als die Polizei mit der Durchsetzung des Verweises begann und in dieser Angstreaktion lediglich versehentlich einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
18. Oktober 2019: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung – Einstellung
Zunächst hatte sich unser Mandant selbst gegen die Vorwürfe verteidigt. Insbesondere hatte unser Mandant auch noch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und nochmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Erst mit der Ladung zur Hauptverhandlung meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb kurzfristig Akteneinsicht und fertigte einen Schriftsatz, in welchem er sich mit der rechtlichen Bewertung auseinandersetzte. In der angesetzten Verhandlung vertiefte Rechtsanwalt Dietrich nochmals bereits aufgeworfene tatsächliche und rechtliche Probleme, so dass schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit waren, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
16. Oktober 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht hatte, regte er erfolgreich an, zunächst die Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen fallen zu lassen. Denn erst kurz bevor die Kontrollansage verkündet worden war, stieg unsere Mandantin in die Bahn ein. Sie hatte keine Chance, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten. Bezüglich der zweiten Anzeige, wurde Rechtsanwalt Dietrich nach einem Gespräch mit unserer Mandantin schnell klar, dass ein Missverständnis für den Widerstand verantwortlich war. Unsere Mandantin, die durch ihre schwierige Gesamtsituation emotional ohnehin schon stark belastet war, wurde durch die Polizeibeamten behandelt, wie eine Verbrecherin. Außerdem wurde ihr von behördlicher Seite aus mitgeteilt, ein Führerschein reiche nicht aus, um sich adäquat auszuweisen. Rechtsanwalt Dietrich wies in mehreren umfassenden Schreiben auf die Umstände hin, die zum Verhalten unserer Mandantin führten. Rechtsanwalt Dietrich versuchte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung das Verfahren einzustellen. Doch erst in der Hauptverhandlung einigten sich die Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Dietrich darauf das Verfahren einzustellen, nachdem Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin riet, sich bei den Beamten zu entschuldigen. Da ihr das Geschehen ebenfalls sehr Leid tat, entschuldigte sie sich umfassend bei den Polizeibeamten. Das Verfahren wurde dann gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgreich eingestellt.