Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

14. März 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant legte im Rahmen eines Asylantragsverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Reisepass vor. Während der Untersuchung dieses Dokuments durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde jedoch festgestellt, dass einige Seiten aus dem Reisepass fehlten, da diese absichtlich herausgerissen worden waren. Daher wurde unser Mandant von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, eine Urkundenfälschung durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde begangen und somit gegen § 267 StGB verstoßen zu haben.

Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant umgehend einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach einem Gespräch beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und kam nach Auswertung der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass ein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage mangels hinreichenden Tatverdachts nicht vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 170 StPO einzustellen.

Mit seinem umfassenden Schriftsatz überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, dass unser Mandant die fehlenden Seiten aus seinem Reisepass nicht entfernt hatte oder diesen nicht zu Täuschungszwecken verwenden wollte. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst glaubhaft dar, dass unser Mandant für die fehlenden Seiten in seinem Reisepass und somit für die Beschädigung des Passes nicht verantwortlich war. Ferner arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass unser Mandant keineswegs selbst für die gezielte Entfernung der fehlenden Seiten verantwortlich war.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Für unseren Mandanten, der einen Asylantrag gestellte hatte, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

11. März 2024: Strafverfahren wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Nachdem unserem Mandanten eine Strafanzeige wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung zuging, wendete er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich für rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine nicht öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Geldauflage einzustellen. Insbesondere stützte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.

Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, die das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung der angeregten Geldauflage vorläufig einstellte. Nach Erfüllung dieser geringen Auflage wurde das Verfahren sodann endgültig eingestellt, und unser Mandant gilt daher weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenunterdrückung

25. Januar 2024: Veränderung eines Testaments – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren ohne Auflagen ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Zuvor hatte sich jedoch folgendes ereignet: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenunterdrückung von der Polizei erhalten hatte, suchte unser Mandant mit diesem Schreiben die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Testament seiner Schwägerin vernichtet zu haben. Nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

Nachdem er die Ermittlungsakte gesichtet hatte, arbeitete er sowohl die rechtlichen als auch tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In seinem Schriftsatz führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass es der Feststellung bedürfe, ob es sich bei dem von unserem Mandanten vernichteten Schriftstück tatsächlich um ein Testament gehandelt hat. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Auch wies er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin und verneinte argumentativ das Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einstellten.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

23. Januar 2024: Fälschung des Bewohnerparkausweises - Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da er einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten hatte. Unser Mandant wurde von dem Amtsgericht Tiergarten beschuldigt, die Datumsangabe des Bewohnerparkausweises um einen Jahr verändert und in sein Fahrzeug gelegt zu haben, um den Eindruck zu erwecken, dass sein bereits ausgelaufener Ausweis noch über ein Jahr gültig sei. Unser Mandant wurde auf die Strafrechtskanzlei Dietrich aufmerksam, nachdem er einige überzeugende Referenzen gelesen hatte. Nach einem telefonischen Besprechungstermin, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen.

Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. In einem langen Telefonat wurde das Amtsgericht Tiergarten von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Bezahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Darüber hinaus machte er auf diverse Beweisschwierigkeiten aufmerksam, indem er insbesondere darlegte, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergab, wer für den strafrechtlich relevanten Vorwurf verantwortlich war. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: versuchter Betrug und Urkundenfälschung

05. Dezember 2023: Versuchter Betrug durch Urkundenfälschung eines Fahrausweises - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Nachdem unserem Mandaten eine Strafanzeige wegen versuchtem Betrug und Urkundenfälschung zuging, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich für rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Fahrausweis gefälscht zu haben, indem er das alte Datum wegradiert haben soll, um ihn mit einem aktuellen Datum zu stempeln.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei wies er auf die nicht als schwer zu bewertende Schuld hin. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

21. September 2023: Fälschung eines Parkausweises – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Bewohnerparkausweis selbst handschriftlich für die nächsten zwei Jahre verlängert zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich regte nach Durchsicht der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dabei legte er ausführlich dar, dass es im Zuge der Corona-Pandemie häufig zu Terminengpässen in den Bürgerämtern gekommen ist und es sich folglich schwer gestaltete, einen Parkausweis zu erneuern.

Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

18. Juli 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Bewohnerparkausweis gefälscht zu haben. Das wurde von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeldet, welcher den angeblich gefälschten Parkausweis fotografierte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In diesem trug er unter anderem vor, dass die Schuld als eher gering anzusehen ist, da es sich um keine sehr hohen Parkgebühren handelt, die angefallen wären.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage