Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung und Beleidigung

11. April 2024: Bedrohung und Beleidigung im Internet –Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung geführt wurde. Er wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin beschuldigt, auf einem Bewerbungsportal des Unternehmens für welches er jüngst gearbeitet hatte, einen Mitarbeiter anonym sowohl bedroht als auch beleidigt zu haben. Erschrocken über diese Beschuldigung, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte drängten sich Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Bedenken auf. Er kam zu dem Schluss, dass nach der Ermittlungsakte kein Tatnachweis geführt worden war.

In einem ausführlichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Insbesondere wies er dabei darauf hin, dass nicht ermittelt werden konnte, ob die Kommentare auf dem Bewerbungsportal tatsächlich von unserem Mandanten stammten. Des Weiteren entkräftete Rechtsanwalt Dietrich argumentativ den gegen unseren Mandanten bestehenden Tatverdacht. Darüber hinaus arbeitete er die bestehenden Zweifel an der Strafbarkeit der Drohung und der Beleidigung heraus. In diesem Zusammenhang trug Rechtsanwalt Dietrich die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten der in den Kommentaren auf dem Bewertungsportal verwendeten Redewendungen auf.

Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

02. November 2023: Diss-Track gegen Mitschüler – Einstellung des Verfahrens durch erzieherische Maßnahme

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Beleidigung von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit einem anderen Beteiligten einen Diss-Track gegen einen Mitschüler geschrieben und aufgenommen zu haben und ihm diesen über einen Nachrichtendienst geschickt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete diese ausführlich aus. Bei einem Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich schilderte unser Mandant sein Bedauern über den geschriebenen Diss-Track und dass er derartiges in der Zukunft nicht mehr tun werde. Daraufhin verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem er auf die Einsicht unseres Mandanten hinwies. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant jugendlich ist und strafrechtlich bislang nicht verurteilt worden ist und somit die Schuld nicht als schwer zu sehen ist.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein und sah eine erzieherische Maßnahme als ausreichend an. Unser Mandant war über die Einstellung des Verfahrens ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung, Beleidigung und versuchte Nötigung

18. Oktober 2023: Verkehrsunfall – Verfahren ohne Auflagen eingestellt

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit dem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Mutter mit Kind mit seinem Rennrad auf einem kreuzenden Waldweg angefahren zu haben, sie daraufhin beleidigt und schließlich Geld für sein beschädigtes Fahrrad verlangt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Anschließend wandte er sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwalt und trug unter anderem vor, dass keine Verletzungen des Kindes attestiert wurden und auch unser Mandant durch den Zusammenstoß einen körperlichen sowie materiellen Schaden erlitt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant lediglich die Reparaturkosten aufzeigte, diese jedoch nicht einforderte.

Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich wegen geringer Schuld, ohne eine Auflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber sichtlich erleichtert.

Fachanwalt für Strafrecht: Üble Nachrede

20. Dezember 2022: Hass-Mails – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen übler Nachrede von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den Mitarbeiter einer Firma vor seinen Chefs in E-Mails schlecht geredet zu haben und auch ihm selber beleidigende Mails geschickt zu haben. Die IP-Adresse konnte auf die Firma zurückgeführt werden, in der unser Mandant arbeitet. Nach seiner Aussage gab es vor ein paar Jahren Streit zwischen den Beiden, weshalb er unseren Mandanten als Verfasser der Mails verdächtigt.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger auf und beantragte Akteneinsicht. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Unter anderem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Firma, in der unser Mandant mittlerweile arbeitet, über einen VPN-Zugang verfügt. Mit diesem besteht die Möglichkeit die Mails aus anderen Standorten der Firma geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verleumdung

05. Dezember 2022: Bezeichnung als Kinderschänder – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die angeblich geschädigte Person sagte bei der Polizei aus, dass unsere Mandantin in einem Viertel in Berlin-Neukölln rumerzählt haben soll, dass er ein Kinderschänder ist. Das sollen ihm Nachbarn erzählt haben. Mit der Vorladung von der Polizei als Beschuldigte wegen Verleumdung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Der Straftatbestand der Verleumdung ist dann erfüllt, wenn wissentlich eine unwahre, ehrverletzende Tatsache über eine andere Person verbreitet wird.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit der Mandantin besprochen hatte, beantragte er bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. In einem Schriftsatz führt Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin im Zeitraum vor der Anzeige gar nicht in Berlin war. Zudem wies er darauf hin, dass es keine unabhängigen Zeugen gibt, die den Vorwurf bestätigen können. Die vermeintlichen Zeugen möchte der angeblich Geschädigte nicht benennen.

Die Amtsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

17. Dezember 2021: Strafverfahren wegen Beleidigung trotz zahlreicher Vorstrafen eingestellt

Unser Mandant soll sich wegen Beleidigung strafbar gemacht haben, da er bei einem Ordnungsamt angerufen und eine beleidigende Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen haben soll. Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen verurteilt. Als sich unser Mandant diesmal an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

In einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an einem Tourette-Syndrom leidet, welches vor allem bei psychischen Belastungssituationen verstärkt zum Ausdruck kommt. Da unserem Mandanten kurz vor seinem Anruf von dem Ordnungsamt mitgeteilt worden war, dass ihm sein Haustier entzogen werden soll, war unser Mandant derart emotional aufgewühlt, dass er am Telefon die Kontrolle über seine Äußerungen verlor. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass zudem nicht geklärt sei, gegen wen die Äußerungen gerichtet waren und ob unser Mandant damit rechnete, dass und von wem der Anrufbeantworter abgehört werden würde. Das Amtsgericht Tiergarten konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung

08. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.