Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung erstattet. Er soll zunächst auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und diesen daraufhin durch Ausbremsen beinahe zu einem Aufprall erzwungen haben. Als unser Mandant den Fahrer des anderen Fahrzeugs bei einer späteren Gelegenheit mit dem Vorfall konfrontieren wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Im Zuge dessen soll unser Mandant versucht haben, den Anzeigenerstatter eine Treppe hinunterzustoßen.

Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Verbrechen nach dem Waffengesetz, Betäubungsmittelhandel

21. April 2021: Vorwurf des Handels mit Kokain und Verkauf einer Schusswaffe im Internet – Einstellung mangels Tatnachweises

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Landeskriminalamtes sollten Händler auf kriminellen Marktplätzen im Internet identifiziert werden. Auf einem dieser Portale hatte ein Händler neben Kokain auch eine Schusswaffe für 2.500,00 € angeboten. Im Rahmen der Deanonymsierung der Händler konnte das dem Account hinterlegte Bitcoin-Konto unserem Mandanten zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und wegen eines Verbrechens nach dem Waffengesetz gegen unseren Mandanten ein.

Die Staatsanwaltschaft Berlin war derart überzeugt davon, dass es sich bei dem Händler um unseren Mandanten handelte, dass sie beim Amtsgericht Tiergarten zudem eine Durchsuchung beantragte. In Anbetracht der schweren Tatvorwürfe hatte das Gericht dem zugestimmt und die Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten angeordnet. Aus diesem Grund hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewandt und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich sich ein umfassendes Bild vom Stand der Ermittlungen gegen unseren Mandanten machen. Rechtsanwalt Dietrich konnte herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt werden konnte und stellte dies in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft dar. Das führte dazu, dass sich die Staatsanwaltschaft Berlin auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich dazu entschloss, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung

19. April 2021: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung – Freispruch nach mehrtägiger Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, ein ihm bekanntes 14-jähriges Mädchen unter Androhung der Verbreitung von ausgetauschten Nachrichten, sexuell genötigt und ins Gesicht geschlagen zu haben. Zudem soll er einer 18-Jährigen, mit der er zuvor Nachrichten ausgetauscht hatte, gedroht haben, ein Foto von ihr zu veröffentlichen und sie daraufhin mehrfach vergewaltigt und körperlich misshandelt haben.

Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Berlin Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Zuvor hatte unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich genommen und ihn gebeten, ihn in der Hauptverhandlung zu verteidigen.  Nach Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich Widersprüche in den Aussagen der Zeuginnen herausarbeiten. In der mehrtägigen Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, diese Widersprüche vor dem Gericht vorzutragen. Er konnte so die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen entkräften. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass etwaige andere Beweise fehlten, um die Tatbegehung mit Sicherheit nachzuweisen. So stimmte etwa die DNA-Probe unseres Mandanten nicht mit den auf der Kleidung der Zeugin aufgefundenen männlichen DNA-Spuren überein. Dem Gericht war es daher nicht möglich, unserem Mandanten die Tat nachzuweisen. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen. 

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

16. April 2021: Unfallflucht mit Schaden in Höhe von 800,00 € - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises

Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

14. April 2021: Betrug in Höhe von 23.000,00 € - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unsere Mandantin Anklage erhoben. Ihr wurde vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem Ehemann durch Verkauf einer Parzelle in einer Kleingartenanlage die Käufer um 23.000,00 € betrogen zu haben. Sie soll bei Verkauf der Parzelle gewusst haben, dass die Käufer die Kriterien für den Abschluss eines Pachtvertrages nicht erfüllen. Bewusst wahrheitswidrig habe unsere Mandantin ihnen dennoch zugesichert, dass es keine Probleme geben werde, die Parzelle zu nutzen.

Nach seiner Mandatierung hatte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte befasst und daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gerichtet, in welchem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich hiervon zunächst nicht umstimmen und es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich erneut den Standpunkt unserer Mandantin vortragen, welche aufgrund ähnlicher Verkäufe in der Kleingartenanlage davon ausgegangen sei, dass eine Verpachtung möglich sein würde. Die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen hatten bestritten, dass solche Verkäufe in der Kleingartenanlage möglich seien. Rechtsanwalt Dietrich hatte daher angekündigt, weitere Beweisanträge zu stellen und Zeugen laden zu lassen, die bestätigen würden, dass diese Vorgehensweise gelegentlich vorkam. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher ohne eine Geldauflage in der Hauptverhandlung eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB

31. März 2021: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB – Einstellung mangels Tatverdachts

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten gem. § 315c StGB. Unser Mandant soll einen Fahrradfahrer und dessen Kinder in Berlin-Neukölln bedrängt und an einer besonders engen Fahrbahnsituation überholt haben. Insgesamt soll sich unser Mandant während des Vorfalls sehr aggressiv verhalten und den Fahrradfahrer im Rahmen eines anschließen Streits auf offener Fahrbahn zusätzlich beleidigt haben.

Der Fahrradfahrer notierte sich daraufhin das Autokennzeichen des Autos unseres Mandanten und schilderte den Vorfall gegenüber der Polizei, welche daraufhin die Ermittlungen wegen des genannten Tatbestandes aufnahm. Unser Mandant machte gegenüber der Polizei eigenständig Angaben zum Sachverhalt, als er über die Fahrzeugführerermittlungen mitbekam, dass gegen ihn ermittelt wird. Nachdem unser Mandant dann eine Beschuldigtenvorladung der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte den Vorfall gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin richtig. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass das Überholmanöver trotz der engen Straßenführung nicht von unserem Mandanten sondern vom Fahrradfahrer ausging. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich dabei dar, dass sich das anschließende Streitgespräch lediglich darauf bezog, dass unser Mandant den Fahrradfahrer auf sein unverantwortliches Verhalten hinweisen wollte. Der Fahrradfahrer hatte seine Kinder ohne Kindersitz oder anderweitige Sicherungen bei sich und brachte sie dadurch in Gefahr. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf fehlende Zeugenaussagen hin und arbeitete Widersprüche in den Aussagen des Fahrradfahrers heraus. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht widerlegen und musste das Verfahren daher antragsgemäß, sehr zur Freude unseres Mandanten, einstellen.