Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

29. April 2024: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Über die Internetplattform Tumblr waren kinderpornographische Dateien hochgeladen worden. Die Auswertung der IP-Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Halle gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Verbreitung und des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184 StGB. Im Zuge der Ermittlungen fand bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung statt, bei der diverse elektronische Geräte beschlagnahmt wurden. Besonders an diesem Fall war, dass sich unser Mandant schon vor den Ermittlungen beruflich im Ausland befand. 

Als seine Familie allerdings von den Ereignissen berichtete, geriet unser Mandant in Panik. Das Strafverfahren, wegen der Verbreitung und des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften, war für unseren Mandanten insbesondere deshalb äußerst belastend, da er Vater war und sogar Enkelkinder hatte. Daher kontaktierter unser Mandant unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einige überzeugende Referenzen gelesen hatte. Trotz der unterschiedlichen Zeitzonen, nahm sich Rechtsanwalt Dietrich genügend Zeit für unseren Mandanten und leistete ihm rechtlichen Beistand .Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einsicht in die Ermittlungsakten. Auf diesem Wege konnte sich Rechtsanwalt Dietrich einen genauen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen. Zudem wertete er zahlreiche Zeugenaussagen aus.
Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Halle. In einem langen Telefonat wurde die Staatsanwaltschaft Halle von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien. Darüber hinaus machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam, indem er darlegte, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergab, wer für den strafrechtlich relevanten Vorwurf verantwortlich war.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, folgte die Staatsanwaltschaft Halle seiner Anregung und stellte das Verfahren ein. Unser Mandant war darüber sichtlich erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

15. April 2024: Verbreitung und Besitz von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Auf einer Internetplattform waren kinderpornografische Bilder hochgeladen worden. Darüber hinaus soll einigen Chatpartnern hierdurch der Besitz an diesen kinderpornografischen Dateien verschafft worden sein, wodurch auch der Besitz zu diesem Tatzeitpunkt nicht auszuschließen war. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen der Verbreitung und des Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB. Eine Auswertung der IP Adresse hatte den Internetanschluss unseres Mandanten ergeben, weshalb bei diesem durch das Amtsgericht Tiergarten eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet worden war. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden diverse elektronische Geräte unseres Mandanten beschlagnahmt. Nach Durchsicht seines Computers, wurde unserem Mandanten vorgeworfen über hunderte kinder- und jugendpornografische Darstellungen besessen zu haben.

Aus diesem Grund nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte und regte nach Durchsicht der Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Zunächst führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass unser Mandant keine pornografischen Dateien besaß. Ferner wies er auf Verfahrenshindernisse der Strafverfolgung hin. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall als gering anzusehen ist.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein. Unser Mandant musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldbuße zahlen. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

21. März 2024: Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Auf einer Internetplattform wurde eine kinderpornografische Datei hochgeladen worden, von wo aus andere Nutzer diese Datei herunterladen konnten und sollten. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b StGB. Als die Auswertung der IP Adresse den Internetanschluss unseres Mandanten ergab, ordnete das Amtsgericht Cottbus eine Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten an. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden diverse elektronische Geräte unseres Mandanten beschlagnahmt.

Aus diesem Grund kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte die Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In einem ausführlichen Telefonat regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Insbesondere stützte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten und wies darüber hinaus auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin.

Vor dem Hintergrund, dass ein Strafverfahren wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften psychisch sehr belastend ist, war unser Mandant sichtlich erleichtert, als Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Cottbus davon überzeugen konnte, das gegen unseren Mandanten laufende Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Kindern

01. März 2024: Sexueller Missbrauch von Kindern – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sich von einer 13-Jährigen Bilder im Rahmen eines WhatsApp-Chats übersenden lassen zu haben, auf denen die Minderjährige leicht bekleidet war und ihr anschließend auch Bilder sowie ein Video von seinem unbedeckten Geschlechtsteil übermittelt zu haben. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen des Einwirkens auf ein Kind mittels Bild oder Ton suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und beantragte anschließend Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese ausführlich mit unserem Mandanten und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin.

 

In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich mittels zahlreicher Chatverläufe dar, dass auf das Versenden der Dateien beide Parteien gleichermaßen gekommen waren. Auch erläuterte er ausführlich, dass zwischen den Parteien eine emotionale Beziehung bestand und unser Mandant zum Versenden der Dateien die 13-Jährige nicht genötigt hatte.

Rechtsanwalt Dietrich überzeugte mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Auflagen eingestellt wurde. Für unseren Mandanten, der zuvor nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt für Strafrecht: Kinderpornographie

26. Juli 2023: Verbreitung von Kinderpornographie auf Twitter – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt kinderpornographische Schriften auf Twitter verbreitet zu haben. Durch Zurückverfolgen der genutzten IP-Adresse kamen die Strafverfolgungsbehörden auf die Wohnanschrift unseres Mandanten und machten ihn zum Tatverdächtigen.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei Berlin vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war durch die Ermittlung der IP-Adresse und die dazugehörende Wohnadresse fest davon überzeugt, dass es sich bei dem Twitter Nutzer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben vor, dass nicht auszuschließen ist, dass die IP-Adresse auch von einem Dritten genutzt wurde. Auch wies er darauf hin, dass es sich um eine überschaubare Anzahl an Dateien handelt, und die Schuld somit nicht als schwer einzustufen ist.

Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Jugendpornographie

24. Juli 2023: Besitz und Verbreiten von Jugendpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Jugendpornographie geführt wurde. Unser Mandant wurde beschuldigt in einem Chat-Portal jugendpornographische Inhalte geteilt zu haben. Die IP-Adresse des Nutzers konnte ermittelt werden und wurde auf die Adresse unseres Mandanten zurückgeführt. Anschließend kam es zu einer Wohnungsdurchsuchung, und der Beschlagnahmung von mehreren Datenträgern. Auf zwei von diesen wurden mutmaßlich jugendpornographische Bilder gefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass nicht eindeutig feststellbar ist, dass es sich um jugendpornographische Inhalte handelt und regte an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gem. § 184b StGB

31. Mai. 2023: Briefe mit Kinderpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Besitzes von Kinderpornographie gem. § 184b StGB von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. In dem Schreiben wurde ihm vorgeworfen, bei einem Briefverkehr um kinderpornographische Lichtbilder gebeten und diese zugesandt bekommen zu haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden dann weitere kinderpornographische Bilder im Sinne des § 184b StGB aufgefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant ihm gegenüber sein falsches Verhalten einsah und bereits eine Verhaltenstherapie durchführte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Anzahl von aufgefundenen Bildern hin. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, die Strafsache gegen eine kleine Geldauflage einzustellen.