Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

07. September 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung. Unserem Mandanten wurde dabei vorgeworfen, Polizeibeamte, die wegen einer randalierenden Person in Berlin-Spandau gerufen worden waren, zunächst beleidigt und dann versucht zu haben, diese zu treten. Die Polizeibeamten, denen unser Mandant aufgrund seiner erheblichen Schwankungen aufgefallen sein soll, wollten zunächst eine Personenfeststellung bei diesem durchführen. Im Zuge dieser Feststellung soll unser Mandant dann versucht haben, zwei der Beamten zu schlagen. Auch im Rettungswagen sowie im Krankenhaus soll sich unser Mandant erheblich gewehrt, den anwesenden Personen mit Konsequenzen gedroht und diese vermeintlich beleidigt haben.

Die Polizeibeamten stellten daraufhin Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Mit einer Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in seinem umfänglichen Schriftsatz insbesondere die allgemeinen und zum Tatzeitpunkt vorliegenden physischen sowie psychischen Beschwerden unseres Mandanten heraus. Rechtsanwalt Dietrich ging sowohl auf die psychische Verfassung unseres Mandanten als auch auf die starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ein und verdeutlichte, dass unser Mandant nur aufgrund dieser Umstände die für ihn ungewöhnlichen Handlungen vornahm. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlenden Verletzungen bei den Polizeibeamten hin und konnte so die geringe Schuld unseres Mandanten verdeutlichen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften

03. September 2020: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Bei unserem Mandanten wurde eine Wohnungsdurchsuchung in der Nähe von Recklinghausen durchgeführt, da der Verdacht bestand, dass dieser kinderpornographische Schriften erworben hatte und noch besaß. So soll er auf einer kanadischen Internetseite einige Bild- und Videodateien heruntergeladen haben, die als kinderpornographisch zu bewerten sind.

Unmittelbar nach der Durchsuchung kontaktierte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich in Berlin und bat ihn um die Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Durch die Auswertung des bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellten Computers und Smartphones konnten indes mehrere Dateien aufgefunden werden, die eindeutig als kinderpornographisch zu bewerten waren. Die Staatsanwaltschaft Bochum klagte daher unseren Mandanten wegen des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften an. Umgehend setzte Rechtsanwalt Dietrich dann einen Schriftsatz auf, welcher anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Beweislage stellte sich als nahezu erdrückend dar. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich daher auf den Schuldvorwurf unseres Mandanten. In Anbetracht der Menge der aufgefunden Dateien und der Strafandrohung war dieser als nicht allzu schwerwiegend zu bewerten. Hinzu kam, dass unser Mandant die Dateien besaß und Dritten nicht zugänglich gemacht hat. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich das kooperative Verhalten unserer Mandanten während der Durchsuchung und die psychische Belastung durch den Tatvorwurf bzw. Anklage. Die Staatsanwaltschaft Bochum folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

02. September 2020: Provisionsbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant arbeitete als Filialleiter einer Bank in Berlin Reinickendorf. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten vor, einen Kreditvertrag mit einem Kunden für einen Mitarbeiter in dessen Namen abgeschlossen zu haben. Dadurch würde dem Mitarbeiter eine Provision zufließen und die Bank zu Provisionszahlungen veranlasst. Unser Mandant als Filialleiter hätte darauf keinen Anspruch gehabt. Aufgrund dieses Verhaltens wurde unserem Mandanten Betrug vorgeworfen.

Nachdem unser Mandant von der Bank fristlos gekündigt und gegen ihn ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet wurde, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Einsicht in die Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage anregte. Der Mitarbeiter hatte den Vertragsabschluss zuvor vorbereitet und unserem Mandanten seine persönlichen Informationen übermittelt. Der Vertragsabschluss erfolgte aufgrund einer Erkrankung des Mitarbeiters durch unseren Mandanten.

Da die Staatsanwaltschaft zunächst nicht dazu bereit war, erhob sie Anklage beim Amtsgericht. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten um einen einmaligen Fehltritt unseres Mandanten handelt, den er wahrhaftig bedauert. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass die Konsequenzen des Strafverfahrens bereits zu diesem Zeitpunkt die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister seinen Lebensweg nachhaltig beeinträchtigen würde.

Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich diesen Ausführungen an und stellte das Verfahren, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

31. August 2020: Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldlauflage

Unsere Mandantin soll zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten sieben Azubi-Monatstickets der Berliner Verkehrsbetriebe gefälscht haben. So sollen sie sich an einem Originalticket orientiert und dieses in Gänze mit eigenen Materialien nachgestellt haben. Zusätzlich hatte unsere Mandantin eins der Tickets an eine Bekannte verkauft. Die Bekannte fiel bei einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Lichtenberg durch dieses verkaufte Ticket auf. Nachdem eine Wohnungsdurchsuchung bei der Bekannten angeordnet und durchgeführt worden war, gab sie unsere Mandantin als Verkäuferin an. Belegt wurden diese Aussagen durch Einsichtnahmen in ihr Handy. Darin sind deutliche Angebote und Anfragen bezüglich eines gefälschten Fahrscheins mit unserer Mandantin festgehalten.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

27. August 2020: Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Wegen eines Unterschlagungsvorwurfs wurde gegen unsere Mandantin in Potsdam ermittelt. Unsere Mandantin war als Sachbearbeiterin bei einem Unternehmen für professionelle Küchengerätschaften tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit bearbeitete sie einen Vorgang, bei dem ein Mitarbeiter der gleichen Firma Gerätschaften für den privaten Gebrauch kaufen wollte. Zu diesem Zweck soll er unserer Mandantin Bargeld gegeben haben, welches diese aber nicht an die Firma weitergeleitet haben soll. Stattdessen soll sie das Geld für sich behalten haben. Unsere Mandantin wurde dann vom Käufer der Gerätschaften angezeigt.

Neben dem Anzeigenden wurde unser Mandantin durch eine Zeugin, die ein Verkaufsgespräch zwischen unserer Mandantin und dem Anzeigenden beobachtet haben soll, belastet. Mit einer Vorladung der Polizei Brandenburg suchte unsere Mandantin dann Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte dieser Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gewissenhaft aus. In seinem Schriftsatz zog Rechtsanwalt Dietrich dabei sowohl die Zeugenaussage als auch die Aussage des Anzeigenden in Zweifel. Die Zeugin hatte lediglich gesehen wie sich beide unterhalten haben, jedoch nicht welchen Inhalt die Konversation hatte. Auch erschien fragwürdig, dass der Anzeigende unmittelbar nach Ende dieses Gesprächs auf die Zeugin zuging und ihr detailreich von diesem Gespräch berichtete. Vor dem Hintergrund, dass der Anzeigende von seiner Firma gekündigt worden war und daher versuchte von eigenem Fehlverhalten abzulenken, teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Potsdam seine Bedenken hinsichtlich einer zu erwartenden Verurteilung mit. Zu offensichtlich erschien, dass sich der Anzeigende durch sein Gespräch mit der Zeugin eine für ihn günstige Situation schaffen wollte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg.

Fachanwalt Strafrecht: Erpressung

26. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin wegen des Verdachts der Erpressung ermittelt. Unsere Mandantin soll einer Frau durch Telefonanrufe damit gedroht haben, sie zu verletzen, sollte sie weiterhin die Geldzahlungen unterlassen. Die Frau hatte in Berlin-Tempelhof über einen Zeitraum von ungefähr sechs Jahren immer wieder kleinere bis mittelgroße Geldbeträge im Gesamtwert von fast 100.000,00 € an unsere Mandantin gezahlt. Unsere Mandantin soll gegenüber der Frau angegeben haben, dass durch die Zahlungen Steuerschulden und andere Rechnungen beglichen werden sollen. Eine Rückzahlung wurde dabei stets vereinbart. Unsere Mandantin soll das ihr geliehene Geld allerdings nicht zurückgezahlt haben, weswegen die Frau anfing, weitere Zahlungen einzustellen und Rückzahlungen zu fordern.

Unsere Mandantin soll dann mit der Eintreibung weiterer Gelder durch Drohungen über das Telefon begonnen haben. Nachdem bei unserer Mandantin in Berlin eine Wohnungsdurchsuchung zwecks der Sicherung von Handydaten stattgefunden hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt hinsichtlich etwaiger Entlastungen zugunsten unserer Mandantin aus und beantragte anschließend in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Er zog dabei insbesondere in Zweifel, dass unsere Mandantin in irgendeiner Form mit der Frau in Kontakt getreten war. Die aus dem kriminaltechnischen Bericht hervorgegangen Daten ließen zudem keine Rückschlüsse auf eine Bedrohung unserer Mandantin gegenüber der Frau zu. Auch eine bei der Polizei gemachte Zeugenaussage konnte Rechtsanwalt Dietrich zugunsten unserer Mandantin nutzen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war nicht in der Lage, ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornografischer Schriften

24. August 2020: Besitz von Kinderpornografie – Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war vor dem Amtsgericht angeklagt, zahlreiche kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos besessen zu haben. Aufgrund der großen Menge der sichergestellten Dateien drohte unserem Mandanten eine empfindliche Strafe. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht waren bereit, das Verfahren außerhalb einer Hauptverhandlung zu beenden.

Wegen des sensiblen Tatvorwurfs und der drohenden Strafe, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass es unserem Mandanten nicht auf den Inhalt der betreffenden Bilder und Videos als solchen ankam, sondern er vielmehr eine Sammelleidenschaft entwickelt hatte, die im Vordergrund stand. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte sich unser Mandant bereits in psychologische Behandlung begeben, um an seinem Verhalten zu arbeiten.

Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht schließlich davon überzeugen, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die Schuld unseres Mandanten nicht zu schwer war, sodass das Strafverfahren gegen Zahlung einer höheren Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden konnte. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass das Verfahren auf diese Weise beendet wurde.