Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

19. August 2014: Einstellung nach Trunkenheitsfahrt

Unser Mandant wurde von einem Polizisten in Zivil dabei beobachtet, wie er auf der Stadtautobahn ein Auto führte und dabei alkoholtypische Fahrfehler wie abrupte Geschwindigkeits- und Fahrbahnwechsel aufwies. Nachdem unser Mandant nach längerer Verfolgungsfahrt vom Zivilpolizisten angehalten worden war, wurde eine Blutprobe genommen, die eine erhebliche Alkoholisierung ergab. Der Führerschein wurde noch vor Ort einbehalten. Unser Mandant soll gemäß den Angaben des Polizisten darüber hinaus eingeräumt haben, zuvor im Havanna-Club einige Cocktails getrunken zu haben. Dies hätte bedeutet, dass der Mandant über einen sehr langen Zeitraum alkoholisiert gefahren wäre.

Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Mandatierung gegenüber der Amtsanwaltschaft deutlich machen, dass die Fahrfehler nicht auf die Alkoholisierung, sondern allein auf die Verfolgung unseres Mandanten durch den Zivilpolizisten zurückzuführen waren. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich zeigen, dass unser Mandant nicht im Havanna Club, sondern in der Nähe der Stadtautobahn getrunken hatte. Somit war die Dauer der Trunkenheitsfahrt deutlich kürzer als zunächst vorgeworfen. Die konkrete Angabe - Havanna Club? konnte damit erklärt werden, dass im Auto eine Rumflasche gleicher Marke aufgefunden wurde, was zu einem Missverständnis geführt haben musste.

Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich erreichen, dass das Strafverfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage eingestellt wurde. Darüber war unser Mandant sehr erleichtert, weil im Falle eine Verurteilung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gedroht hätte. Auch wäre die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen und eine Sperre für eine Neuerteilung eingetragen worden. Durch die Verfahrenseinstellung konnte unser Mandant am nächsten Tag seinen Führerschein in Empfang nehmen und gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

15. August 2014: Einstellung bei Unfallflucht und Fremdschaden von über 2.000,00 -

Unsere Mandantin hatte beim Ausparken in Schönefeld ein anderes Fahrzeug beschädigt und ist im Anschluss daran weggefahren. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte unsere Mandantin als Fahrerin und damit als Beschuldigte der Fahrerflucht ermittelt werden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach der Mandatierung zunächst Akteneinsicht und regte im Anschluss daran eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Aufgrund einer Vorstrafe wegen Körperverletzung und des hohen Fremdschadens lehnte die Staatsanwaltschaft Cottbus diese Anregung ab. Sie beantragte vielmehr die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO. Mittlerweile waren bereits einige Monate vergangen. Das als Ermittlungsrichter zuständige Amtsgericht Cottbus lehnte die vorläufige Entziehung ab. Zunächst war der eingetretene Zeitablauf ein Umstand, der die vorläufige Entziehung nicht mehr rechtfertigen würde. Darüber hinaus war das Amtsgericht Cottbus der zutreffenden Auffassung, dass die bisherige Grenze eines Fremdschadens von ca. 1.200,00 - als Grundlage einer Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr zeitgemäß ist. Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob hierauf Anklage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. In einem Vorgespräch kurz vor der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Königs Wusterhausen und die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren nun doch gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Verkehrswacht einzustellen. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert. Der Erhalt des Führerscheins war unserer Mandantin sehr wichtig.
Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / räuberische Erpressung

12. August 2014: Einstellung bei räuberischer Erpressung und Beleidigung

Unser jugendlicher Mandant hatte in acht Fällen in seiner Schule unter Androhung und Anwendung von Gewalt einen Mitschüler aufgefordert, ihm Vermögensgegenstände herauszugeben. In weiteren Fällen hatte er einen anderen Mitschüler mit dem Tode bedroht und beleidigt. Insbesondere aufgrund der räuberischen Erpressungen drohte ein Arrest. Im Erwachsenenstrafrecht wird die räuberische Erpressung als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht. Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur Jugendgerichtshilfe auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Jugendgerichtshilfe überzeugen, dass unser Mandant bereits vor der Hauptverhandlung 20 Sozialstunden ableistet. Ebenfalls wurde ein Täter- Opferausgleich durchgeführt. Aufgrund dieser Maßnahmen war dann schließlich das Amtsgericht bereit, dass Verfahren ohne Verurteilung einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Drogen

11. August 2014: Niedrige Bewährungsstrafe bei Abgabe von Drogen an Minderjährige

Unsere Mandantin hatte in Neubrandenburg in Mecklenburg Vorpommern bei vier Gelegenheiten an ein 14 jähriges Mädchen Marihuana abgegeben. Da unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt bereits 26 Jahre gewesen ist, stellte die Abgabe der Drogen ein Verbrechen dar. Wer als über 21 jähriger an Personen unter 18 Jahren Drogen abgibt, wird pro Tat gem. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht. Aufgrund der vier Abgaben hatte unserer Mandantin eine mehrjährige Freiheitsstrafe gedroht. Bei der Bemessung der Höhe der Freiheitsstrafe war auch maßgeblich, dass unsere Mandantin bereits wiederholt in Neubrandenburg verurteilt worden ist, insbesondere auch bereits zu Freiheitsstrafe. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neubrandenburg konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es sich immer nur um geringe Mengen an Marihuana gehandelt hat. Auch habe unsere Mandantin selber jahrelang Drogen konsumiert. Aufgrund der Einleitung des Verfahrens hatte sie aber mit dem Drogenkonsum aufgehört und die Schule wieder aufgenommen. Der mittlere Schulabschluss stand unmittelbar bevor. Das Gericht war aufgrund der von Rechtsanwalt Dietrich dargelegten positiven Entwicklung bereit, trotz der erheblichen Vorstrafen jeweils von einem minderschweren Fall auszugehen. Deshalb konnte unsere Mandantin lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, welche für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt werden.
Fachanwalt Strafrecht: unterlassene Hilfeleistung

07. August 2014: Einstellung bei Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung

Dem Vorwurf vorausgegangen war ein Unfall auf einer Landstraße in Brandenburg. Ein Kradfahrer war aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Dabei hatte er sich das linke Bein gebrochen. Unser Mandant hatte den Unfall in seinem Rückspiegel bemerkt. Folglich habe er gewendet und sei zum Unfallort zurückgefahren. Dort soll unser Mandant dann kurz telefoniert haben und danach wieder in sein Auto gestiegen und weitergefahren sein. Im Rahmen der polizeilichen Zeugenvernehmungen war dann das Kennzeichen des Fahrzeugs unseres Mandanten ermittelt worden. Die Ermittlungen sollen zudem ergeben haben, dass unser Mandant sich mit dem Kradfahrer ein Rennen geliefert habe und er kurz vor dem Unfall mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Kradfahrer vorbeigefahren sei. In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Neuruppin daher gegen unseren Mandanten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung, sondern auch wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch Rücksichtslosigkeit und wegen Unfallflucht ein. Unser Mandant meldete sich daraufhin telefonisch in unserer Kanzlei und bat Rechtsanwalt Dietrich, ihn in diesem Verfahren zu vertreten. Beim persönlichen Erstgespräch in der Kanzlei teilte unser Mandant dann Rechtsanwalt Dietrich mit, dass er bereits Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg habe und zudem vorbestraft sei. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte nahm Rechtsanwalt Dietrich daher umgehend Kontakt zum zuständigen Staatsanwalt auf. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass sich nach der Ermittlungsakte nicht eindeutig nachweisen lasse, dass unser Mandant zum Zeitpunkt des Unfalls Fahrer des ermittelten Fahrzeuges gewesen sei. So hatte sich im Rahmen der Akteneinsicht herausgestellt, dass die Zeugen unseren Mandanten bei einer Wahllichtbildvorlage nicht mit Sicherheit wiedererkannt haben. Zudem bat Rechtsanwalt Dietrich zu berücksichtigen, dass unser Mandant beschäftigungslos war und eine Verurteilung die Wiederaufnahme einer geregelten Tätigkeit erheblich erschwert hätte. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Staatsanwalt so zur Erleichterung unseres Mandanten dazu bewegen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Missbrauch

06. August 2014: Einstellung bei Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Unser Mandant war als Fußballtrainer im Jugendbereich tätig. Während des Trainings hatte sich einer seiner Spieler eine Zerrung im Adduktorenbereich zugezogen. Unser Mandant trug dem Spieler daraufhin eine Sportsalbe auf den Oberschenkel und in der Leistengegend auf und massierte diese ein. In der Folge soll er den Spieler dann aufgefordert haben, sich mit der Salbe auch im Genitalbereich einzucremen. Aufgrund dessen leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes gegen unseren Mandanten ein. Wegen dieses schwerwiegenden Vorwurfs wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. In einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwältin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die einer Trainertätigkeit im Jugendbereich immanente Gefahr einer entsprechenden Vorverurteilung hin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unser Mandant den Spieler gebeten habe, sich die Salbe im Genitalbereich selbst aufzutragen, um eine Berührung seinerseits zu vermeiden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ist dieser Argumentation gefolgt und hat das Verfahren gegen Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Bei einer Verurteilung wäre der Vorfall auch in das Führungszeugnis unseres Mandanten aufzunehmen gewesen, wodurch der weitere Berufsweg unseres noch jungen Mandanten erheblich eingeschränkt gewesen wäre.
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht / Fahrerflucht

05. August 2014: Einstellung bei Vorwurf der Fahrerflucht

Unser Mandant soll auf der BAB 100 mit Wucht in das Heck eines anderen Fahrzeuges geprallt sein und sich sodann mit hoher Geschwindigkeit unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Am Fahrzeug des Geschädigten sei dabei ein erheblicher Sachschaden in Höhe von über 3.500,00 - entstanden. Mehrere Zeugen hatten den Unfall beobachtet und das Fahrzeug unseres Mandanten so genau beschrieben, dass es in der Nähe des Unfallortes festgestellt werden konnte. Die Fahrzeugbesichtigung durch das Landeskriminalamt ergab, dass es sich bei dem Fahrzeug unseres Mandanten mit hoher Wahrscheinlichkeit um das den Unfall verursachende Fahrzeug handelte, so dass die Staatsanwaltschaft Berlin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten einleitete. Zudem hatte unser Mandant den Schaden seiner eigenen Versicherung gemeldet, hierbei aber wissentlich ein anderes Schadensereignis angegeben. Unter diesen Umständen suchte unser Mandant dann die Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beruhigte unseren Mandanten zunächst und beantragte Akteneinsicht. Aufgrund der Akteneinsicht ergab sich, dass unser Mandant nach der Ermittlungsakte nicht zweifelsfrei als Fahrer identifiziert werden konnte. Dies stellte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft dar. Das Verfahren gegen unseren Mandanten ist daraufhin gegen Zahlung eines Betrages an die Staatskasse eingestellt worden. Über diesen Ausgang war unser Mandant außerordentlich glücklich. Aufgrund des hohen Fremdschadens hätte unserem Mandanten die Entziehung seiner Fahrerlaubnis gedroht.