Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

04. August 2014: Einstellung bei Diebstahl von Baumaterialien

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Komplizen Baumaterialien vom Hof einer Baufirma entwendet zu haben. Sie sollen von einem Mitarbeiter der Baufirma dabei beobachtet worden sein, wie sie u. a. Gerüstteile vom Firmengelände trugen und auf einen Anhänger luden. Nachdem der Zeuge die Polizei gerufen hatte, habe sich unser Mandant dann dem Versuch der Beamten, seine Personalien festzustellen, in aggressiver Weise widersetzt. So soll er u. a. mit seinen Händen, in denen er eine brennende Zigarette und eine Bierflasche hielt, direkt vor den Gesichtern der Polizisten wild herumgestikuliert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daraufhin gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. In dieser Lage hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Bewertung der Ermittlungsergebnisse stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass durch die Polizei nicht hinreichend aufgeklärt werden konnte, ob die Baumaterialien unrechtmäßig vom Gelände verbracht wurden und es sich tatsächlich um Diebesgut handelte. Darüber hinaus ging aus der Ermittlungsakte hervor, dass bei unserem Mandanten zum Zeitpunkt des Widerstandsleistens gegen die Polizeibeamten eine erhebliche Alkoholisierung vorlag. Daher regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages durch unseren Mandanten an eine gemeinnützige Einrichtung an. Dieser Anregung ist die Staatsanwaltschaft gefolgt.
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht / Fahrerflucht

31. Juli 2014: Einstellung nach Erlass eines Strafbefehls wegen Fahrerflucht

Unsere Mandantin liefert Medikamente an Apotheken aus. Beim Auffahren in eine Einfahrt soll sie infolge Unaufmerksamkeit gegen ein dort abgestelltes Fahrzeug gestoßen sein. Unsere Mandantin dachte zunächst, dass sie den Vorfall ohne anwaltliche Hilfe klären könne. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob jedoch nach Abschluss der Ermittlungen Anklage gegen sie. Das Amtsgericht Tiergarten erließ sodann einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und setzte eine Geldstrafe in Höhe von 600,00 - gegen unsere Mandantin fest. Zudem wurde die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis angeordnet und die Verwaltungsbehörde angewiesen, unserer Mandantin vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. In dieser Situation wandte sich unsere Mandantin dann an unsere Kanzlei. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Nach Einsicht in die Verfahrensakte suchte Rechtsanwalt Dietrich den Kontakt zur zuständigen Richterin und regte eine Einstellung an. Rechtsanwalt Dietrich legte gegenüber der Richterin dar, dass unsere Mandantin, nachdem sie davon erfahren hatte, dass sie einen Unfall verursacht haben soll, alles unternommen habe, um die Aufklärung des Vorfalls zu ermöglichen und den Schaden wiedergutzumachen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem darauf hin, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis im konkreten Fall die Verursachung eines erheblichen Fremdschadens voraussetze. Ein solcher habe hier nicht vorgelegen. Dieser Argumentation ist das Amtsgericht letztlich gefolgt und hat das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Unsere Mandantin konnte damit auch ihre Fahrerlaubnis behalten. Anderenfalls hätte sie ihre selbstständige Tätigkeit als Kurierfahrerin aufgeben müssen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

29. Juli 2014: Einstellung bei Verwendung eines manipulierten Fahrscheins

Bei einer Fahrkartenkontrolle in der Ringbahnlinie S41 soll unser Mandant einen gefälschten Fahrausweis vorgezeigt haben. Nach Angaben des Kontrolleurs habe der Fahrschein Radierspuren im Stempelfeld ausgewiesen. Entsprechend erstattete die S-Bahn Berlin GmbH gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und stellte Strafantrag wegen Beförderungserschleichung. Der Vorgang wurde an die Amtsanwaltschaft Berlin weitergeleitet. Diese nahm strafrechtliche Ermittlungen auf. Unser Mandant stieß bei seiner Suche nach Hilfe im Internet auf das Angebot eines kostenfreien Kontaktgesprächs in der Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund des Gesprächs beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich machte in einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Zweifel hinsichtlich des Vorwurfs des Manipulierens des Fahrausweises durch unseren Mandanten geltend. Er führte aus, dass unser Mandant den Fahrausweis nicht selbst gefälscht habe, sondern ihm die ungestempelte Fahrkarte am Einsteigebahnhof von einem Fremden angeboten worden war. Zur Erleichterung unseres Mandanten wurde das Verfahren daraufhin von der Amtsanwaltschaft gegen Zahlung einen geringen Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

28. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, er habe im August 2013 beim Ausparken einen Verkehrsunfall mit einem Gesamtschaden von rund 2.350,00 - verursacht und sich dann entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Nach der Übernahme des Mandats beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Dabei stellte er fest, dass sich der Mandant gegenüber der Polizei selbst schwer belastet hatte, indem er angab, der alleinige Fahrer im tatgegenständlichen Zeitraum gewesen zu sein.

In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich jedoch beim Gericht Zweifel an der vom Mandanten gegenüber der Polizei geschilderten Version vom Tatablauf wecken. Es gelang ihm darzustellen, dass es auch möglich sei, dass der Mandant lediglich verhindern wollte, dass die Polizei gegen einen Familienangehörigen ermittelt. Rechtsanwalt Dietrich regte schließlich an, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. In der mündlichen Hauptverhandlung wurde dieser Vorschlag vom Gericht und der Staatsanwaltschaft angenommen. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe gedroht. Darüber hinaus wäre unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Sachbeschädigung

25. Juli 2014: Freispruch Vorwurf Sachbeschädigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen hochwertige Elektronikartikel über die Plattform ebay versteigert und diese nach Zahlungseingang nicht ausgeliefert zu haben. Dieses Verhalten ist als Warenbetrug strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Rechtanwalt Dietrich nahm nach Übernahme des Mandats Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er konnte in einem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass den Geschehnissen keine Täuschungsabsicht, sondern unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten zugrunde lagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daraufhin wegen fehlenden Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht

23. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

Gegen unsere bereits in anderer Sache strafrechtlich in Erscheinung getretene Mandantin wurde mit Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 50,00 - verhängt, weil sie über einen Zeitraum von zehn Monaten mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben soll, ohne die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgeführt zu haben. Dadurch soll den Versicherungsträgern ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein. Ohne strafrechtlichen Beistand hätte unsere Mandantin neben der Geldstrafe in Höhe von 7.

000,00 - auch die Verfahrenskosten zu tragen gehabt. Zudem wäre die Verurteilung ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen worden.

Unsere Mandantin beauftragte jedoch Rechtsanwalt Dietrich mit der Mandatsübernahme. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und konnte durch verschiedene Anträge und Maßnahmen die Festsetzung eines frühen Hauptverhandlungstermins verhindern. Tatsächlich gelang es dem Gericht erst sechs Monate nach Erlass des Strafbefehls einen Hauptverhandlungstermin zu vereinbaren. Unsere Mandantin war zwischenzeitlich schwanger geworden und ließ sich eine schwangerschaftsbedingte Verhandlungsunfähigkeit ärztlich attestieren. Rechtsanwalt Dietrich schlug mit Verweis auf das Attest vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das daraufhin erfolgte Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7.000,00 - einzustellen, schlug Rechtsanwalt Dietrich aus und konnte dadurch erreichen, dass das Gericht die Geldauflage um weitere 4.500,00 - reduzierte. Unsere Mandantin muss nun lediglich 2.500,00 - an die Staatskasse zahlen und gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Sozialhilfebetrug

21. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des Sozialhilfebetruges

Unser Mandant beantragte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (?Hartz IV?), obwohl er nebenbei Einkünfte aus einem Gewerbe als DJ erhalten haben soll. Die ihm gewährten Leistungen in Höhe von über 3.300,00 - seien ihm daher zu Unrecht gezahlt worden. Unser Mandant sollte nun die gewährten Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen. Zugleich wurde gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetruges eingeleitet. Unser Mandant und seine Lebensgefährtin erwarteten gerade ihr erstes Kind, so dass die gelegentlichen Einkünfte aus der DJ-Tätigkeit nicht ausreichten, um den Lebensunterhalt der kleinen Familie finanzieren zu können. Unser Mandant fürchtete nun, dass neben der Rückzahlungsforderung im Falle einer Verurteilung auch noch eine erhebliche Geldstrafe auf ihn zukommen würde. In dieser Lage wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt legte Rechtsanwalt Dietrich die Beweggründe unseres Mandanten dar. Dieser hat das Verfahren daraufhin eingestellt. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich zur Erleichterung unseres Mandanten erreichen, dass die an das Jobcenter zurückzuzahlende Summe um die Hälfte reduziert wurde.