Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

18. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der Fälschung eines Prüfungszeugnisses

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich dann bei einer Logistikfirma auf eine Stelle als Speditionsleiter beworben und sich dabei als - Geprüfter Technischer Betriebswirt? ausgegeben. Nach Verdachtsanfrage durch die Logistikfirma teilte die Industrie- und Handelskammer mit, dass unser Mandat bei ihr weder den Abschluss zum - Geprüften Technischen Betriebswirt? abgelegt habe noch ein entsprechendes Zeugnis auf seinen Namen ausgestellt worden sei. In der Folge wurde gegen unseren Mandanten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf Beschluss des Amtsgerichts seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant steht noch am Anfang seines Berufsweges. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft in einem Schriftsatz davon überzeugen, dass der weitere Werdegang unseres Mandanten durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt wäre. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin von der Erhebung einer Anklage abgesehen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betrug

17. Juli 2014: Einstellung bei Warenbetrug

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen hochwertige Elektronikartikel über die Plattform ebay versteigert und diese nach Zahlungseingang nicht ausgeliefert zu haben. Dieses Verhalten ist als Warenbetrug strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Übernahme des Mandats Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er konnte in einem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass den Geschehnissen keine Täuschungsabsicht, sondern unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten zugrunde lagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daraufhin wegen fehlenden Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Btm

14. Juli 2014: Einstellung bei Verstoß gegen das BtMG - illegaler Besitz von Drogen (MDMA)

Unser Mandant wurde von einer Anwohnerin dabei beobachtet, wie er zwei Päckchen MDMA (Methamphetamine) vor herbeieilenden Polizeibeamten in einem nahen Grünstreifen versteckt haben soll. Nachdem die Polizisten darauf aufmerksam gemacht worden waren, fanden sie im Grünstreifen tatsächlich zwei Päckchen mit kristallinem Pulver. Das Landkriminalamt stellte fest, dass es sich dabei um MDMA handelte. MDMA ist derzeit eine der beliebtesten - Partydrogen? und in der Szene - nach Speed - die am zweithäufigsten konsumierte Droge. Bereits der Besitz von MDMA wird jedoch mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, nahm dieser Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf. Rechtsanwalt Dietrich zog zunächst die Angaben der siebzigjährigen Anwohnerin aufgrund deren hohen Alters in Zweifel. Außerdem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf mehrere Abschnitte der Ermittlungsakte glaubhaft darlegen, dass unser Mandant auf dem Grünstreifen keine Drogen abgelegt hatte, sondern lediglich seine Brille suchte. Darüber hinaus äußerte er begründete Zweifel darüber, dass es sich bei den vom Landeskriminalamt untersuchten Päckchen überhaupt um jene handelte, die die Polizisten auf dem Grünstreifen auffanden, da die Anwohnerin den MDMA-Päckchen eine andere Farbe zugeschrieben hatte. Nach alldem war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Schwarzfahren

10. Juli 2014: Einstellung bei Schwarzfahren

Unser bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Mandant ist in Berlin zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt worden. Deshalb wurde gegen Ihn durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungserschleichung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war hierzu aber nicht bereit und erhob vor dem Jugendgericht Anklage wegen Leistungserschleichung. Rechtsanwalt Dietrich nahm abermals Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin und zum zuständigen Richter auf. Er konnte darlegen, dass sich unser Mandant mittlerweile in Ausbildung befinden würde uns somit nicht zu befürchten sei, dass er zukünftig noch schwarzfahren würde. Deshalb wurde das strafrechtliche Verfahren gegen Zahlung von 200,00 - eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: OWi / Rote Ampel

09. Juli 2014: Einstellung bei Rot über die Ampel

Ein Polizeibeamter in Berlin hatte einen Lieferwagen des Arbeitgebers unseres Mandanten beobachtet, wie dieser bei Rot über die Ampel gefahren ist. Der Arbeitgeber hatte unseren Mandanten als Fahrer angegeben. Unser Mandant wurde deshalb als Beschuldigter angeschrieben. Es wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, über das Internet zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Ihm wurde hierzu ein Passwort übermittelt. Nach Zustellung des Bußgeldbescheides wandte sich unsere Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund des Bußgeldbescheides sollte unser Mandant 228,50 - zahlen, einen Monat seinen Führerschein abgeben und vier Punkte in Flensburg erhalten. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. In der Ermittlungsakte befand sich die Mitteilung, dass angeblich unser Mandant über das Internet den Tatvorwurf eingeräumt habe. Rechtsanwalt Dietrich gab zunächst eine kurze schriftliche Stellungnahme ab. In dieser wies er darauf hin, dass unser Mandant den Tatvorwurf bestreitet. Auch teilte er mit, dass unser Mandant keine Angaben zum Tatvorwurf über das Internet gemacht habe. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde der Polizeibeamte als Zeuge gehört. Aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs konnte er nicht mehr sicher den Fahrer beschreiben. Auch konnte das Gericht nicht nachweisen, dass unser Mandant die Angaben im Internet gemacht hatte. Es war nicht auszuschließen, dass ein Dritter das Anhörungsschreiben der Berliner Polizei unterschlagen hatte und mit dem übersandten Passwort die Angaben im Internet getätigt hat. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da er als Berufskraftfahrer auf seinen Führerschein angewiesen ist.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

07. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle in eine Schlägerei mit einem Fahrkartenkontrolleur geraten zu sein. Dabei soll unser Mandant den Fahrausweiskontrolleur geschubst und ihm Schläge auf die Brust und einen Fußtritt in Kniehöhe versetzt haben.

Nachdem unser Mandant Herrn Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, nahm dieser Akteneinsicht und analysierte die Zeugenaussagen.

Nach diesen hatte der Fahrkartenkontrolleur unseren Mandanten provoziert, indem er sich nicht damit begnügte, den Fahrausweis vorgezeigt zu bekommen, sondern auch verlangte, unser Mandant möge ihm den Ausweis aushändigen. Als unser Mandant dies verweigerte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der unser Mandant den Kontrolleur geschlagen und getreten haben soll. Da unser Mandant hierzu den beschuhten Fuß eingesetzt haben soll, nahm die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung an.

Rechtsanwalt Dietrich teilte der Staatsanwaltschaft seine Ergebnisse des Aktenstudiums mit und konnte darlegen, dass sich das genaue Geschehen nicht rekonstruieren ließe. Zugleich arbeitete er für unseren Mandanten vorteilhafte Zeugenaussagen heraus, die bis dahin keine Beachtung der Staatsanwaltschaft gefunden hatten.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an den Weißen Ring einstellte. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

4. Juli 2014: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei Urkundenfälschung

Unsere Mandantin wurde am S-Bahnhof Springpfuhl von Fahrkartenkontrolleuren der S-Bahn-Berlin GmbH kontrolliert. Dabei wurde ihr vorgeworfen, sie habe ihren Fahrausweis mit einem Stück Klebestreifen manipuliert. Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin durch. Unsere Mandantin wandte sich an Herrn Rechtsanwalt Dietrich.

Herr Dietrich nahm sofort Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf und beantragte, dass das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung eines geringen Geldbetrags einzustellen sei.

In einem Schreiben verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass sich unsere Mandantin bei der Kontrolle kooperativ verhalten habe und unsere Mandantin nicht vorbestraft sei. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, wie stark das Strafverfahren unsere Mandantin psychisch belastete.

Die Amtsanwaltschaft stellt daraufhin das Verfahren wegen Urkundenfälschung endgültig ein. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandantin nicht bestraft wird und auch keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt.

Aus einem Brief unserer Mandantin an Herrn Rechtsanwalt Dietrich: - ? und möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mir alles gut und verständlich erklärt haben und auch, dass sie sehr menschlich geblieben sind. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen und Sie als freundlichen, kompetenten Anwalt in Erinnerung behalten. Vielen Dank.?