Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

11. Juni 2014: Einstellung bei Fälschung eines Abiturzeugnisses

Unsere Mandantin meldete sich telefonisch in unserer Kanzlei, nachdem gegen sie durch die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet worden ist. In diesem Verfahren wurde ihr vorgeworfen, ein Abiturzeugnis gefälscht zu haben . Mit diesem gefälschten Zeugnis hatte sich unsere Mandantin an einer Universität beworben. Mittlerweile war unsere Mandantin Angestellte im öffentlichen Dienst und befürchtete dienstrechtliche Konsequenzen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht.

Im Anschluss daran regte er nach Rücksprache mit unserer Mandantin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Schuld unserer Mandantin nicht als hoch einzustufen wäre und das Strafverfolgungsinteresse durch Geldzahlung beseitigt werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam war mit diesem Vorschlag einverstanden und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert, da erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gedroht haben.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Missbrauch von Schutzbefohlener

09. Juni 2014: Einstellung mangels Tatnachweis

Gegen unseren Mandanten wurde ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen geführt. Ihm wurde vorgeworfen, als Erzieher ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Das Ermittlungsverfahren basierte auf den Angaben des Kindes. Unser Mandant bestritt gegenüber Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs. Er war aber bereits durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar stark psychisch betroffen. Die berufliche Zukunft unseres Mandanten hing von dem Ausgang des Verfahrens ab. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand von objektiven Glaubwürdigkeitskriterien gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin darlegen, dass die Aussagen des Kindes nicht der Wahrheit entsprachen und auch die Mutter des Kindes ein Interesse an der Falschbelastung hatte. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Unfallflucht

03. Juni 2014: Danksagung bei Fahrerflucht

Unserer Mandantin wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin eine Unfallflucht vorgeworfen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem persönlichen Gespräch mit der Amtsanwältin diese überzeugen, das Verfahren einzustellen. Aus einer E-Mail unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:

- Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Sicherheit, die sie mir vermittelt haben, die war eine große Unterstützung für mich.

Sie haben ja so einen Beruf, dem man ambivalent gegenüber ist: Ich wünsche mir natürlich, dass nicht so schnell irgendetwas passiert, das mich wieder zu Ihnen in die Kanzlei führt, doch wenn, wüsste ich sofort, dass ich mich wieder bei Ihnen melden würde.?

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Raub

29. Mai 2014: Freispruch bei Vorwurf schwerer Raub

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren erwachsenen Mandanten angeklagt, gemeinschaftlich mit einem gesondert verfolgten Jugendlichen versucht zu haben, unter Vorhalt eines Messers einen hochpreisigen Mercedes zu rauben. Der gesondert Verfolgte hatte sich gegenüber einem Autoverkäufer als Interessent ausgegeben und eine Probefahrt vereinbart. Bei diesem Treffen versuchte der gesondert Verfolgte, den Autohändler mit einem Messer ins Gesicht zu stechen, um danach das Auto zu entwenden. Der Autohändler konnte aber mit dem Mercedes flüchten. Kurze Zeit später wurde erneut ein Treffen mit dem Autohändler unter anderem Namen vereinbart. Der Verkäufer schöpfte aber Verdacht und alarmierte die Polizei.

Unser Mandant wurde dann von der Polizei dabei beobachtet, wie er gegenüber dem Verkäufer angab, der Kaufinteressent zu sein. Der gesondert Verfolgte wurde auch am Tatort entdeckt und nach einer kurzen Flucht ebenfalls festgenommen. Hier gab er an, dass er als Jugendlicher durch unseren erwachsenen Mandanten gezwungen worden sei, das Fahrzeug zu rauben. Bei dem ersten Versuch habe unser Mandant in unmittelbarer Tatortnähe gestanden und das Geschehen beobachtet. Durch die Polizei konnte eine umfangreiche Kommunikation zwischen unserem Mandanten und dem gesondert Verfolgten über Handys festgestellt werden.

Unser Mandant bestritt, etwas von einem Raub gewusst zu haben. Vielmehr ließ er sich so ein, dass ihm der gesondert Verfolgte lediglich in Aussicht gestellt habe, dass er eine Probefahrt mit dem Mercedes unternehmen könne. Der mittlerweile rechtskräftig verurteilte gesondert Verfolgte blieb vor Gericht weiterhin dabei, dass er nur aufgrund der Drohungen unseres Mandanten die Tat begangen habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte den gesondert Verfolgten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Aufgrund dieser Widersprüche sprach das Gericht unseren Mandanten frei. Gedroht hatte eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

27. Mai 2014: Einstellung in Berufungsinstanz

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, der Geschädigten auf einem Parkplatz aufgelauert und diese dann verprügelt zu haben. Hierbei soll unsere Mandantin die Geschädigte wiederholt ins Gesicht geschlagen und mit Tritten gegen den Kopf getreten haben. Auch soll unsere Mandantin die am Boden liegende Geschädigte an den Haaren gezogen und dann den Kopf auf den Bürgersteig gestoßen haben. Unmittelbar nach der Tat soll zunächst die Gefahr bestanden haben, dass die Geschädigte querschnittsgelähmt sei. Vor dem ersten Termin vor dem Amtsgericht Tiergarten bot der zuständige Richter im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von einem Jahr an. Diese Strafe wurde durch Rechtsanwalt Dietrich abgelehnt.

Im Rahmen einer Konfliktverteidigung stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge und gab unzählige Stellungnahmen ab. Es mussten deshalb 10 Verhandlungstage durchgeführt werden. Das Amtsgericht verurteilte unsere Mandantin auch ohne Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsinstanz konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von lediglich 500,00 - überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung und Betrug

22. Mai 2014: Einstellung bei Schwarzfahren

Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle in Berlin übergab unser Mandant einen Fahrschein, welcher nach Einschätzung des Kontrollpersonals manipuliert gewesen sei. Der Fahrschein sollte doppelt entwertet gewesen sein. Diese Auffassung wurde durch die Berliner Polizei - Landeskriminalamt - geteilt.

Unser Mandant bestritt den Tatvorwurf und gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er diesen Fahrschein mit den erkennbaren Farbspuren an einem Automaten gekauft habe. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb an die zuständige Amtsanwältin.

In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin davon überzeugen, dass man nicht beweisen könne, woher die Farbspuren stammen. Deshalb wurde das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Owi / Geschwindigkeitsüberschreitung

14. Mai 2014: Einstellung mangels Fahrernachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der Bundesautobahn A100 in Berlin die zulässige Geschwindigkeit um 24 km/h überschritten zu haben. Der Halter des Tatfahrzeuges hatte gegenüber der Polizei unseren Mandanten als Fahrer benannt. Ein Abgleich des Blitzfotos mit dem beim Einwohnermeldeamt hinterlegen Foto unseres Mandanten bestätigte nach Auffassung des Polizeipräsidenten Berlin die Angaben des Halters. Deshalb wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, in welchem ein Bußgeld in Höhe von 80,00 - festgesetzt wurde. Dieses Bußgeld hätte zu einem Punkt im Fahreignungsbewertungssytem in Flensburg geführt.

Aufgrund einer Empfehlung seiner Rechtsanwältin meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf verschiedene Mängel im Messvorgang hinweisen. Auch zweifelte er die Qualität des Blitzfotos an. Das Blitzfoto hatte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht die Qualität, um sicher einen Fahrer zu bestimmen. Der in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten vernommene Halter konnte sich nicht mehr zuverlässig an den Vorfall erinnern. Das Gericht schloss sich schließlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein.