Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

28. April 2014: Geldstrafe trotz doppelten Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin war bereits 10 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In den beiden letzten Verfahren hatte sie jeweils wegen Diebstahls eine Bewährungsstrafe erhalten. Nach einem erneuten Diebstahl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Gespräch konnte sich Rechtsanwalt Dietrich davon überzeugen, dass unsere Mandantin nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstahlstaten begangen hat. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb unsere Mandantin an eine Psychologin. In einem umfangreichen Schriftsatz an das Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich die Lebensgeschichte unserer Mandantin da. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht überzeugen, lediglich eine Geldstrafe zu verhängen. Typische Folge eines doppelten Bewährungsbruchs wäre die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewesen. Die Verhängung einer Freiheitstrafe ohne Bewährung hätte zu einem Widerruf der Bewährung in den beiden anderen Verfahren geführt. Unsere Mandantin war über das erzielte Ergebnis sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

03. April 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht

Rechtsanwalt Dietrich übernahm in einem Ermittlungsverfahren der Amtsanwaltschaft Berlin die Verteidigung des Beschuldigten. Diesem wurde vorgeworfen, sich nach einem von ihm verschuldeten Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Den Unfall hatte ein Zeuge beobachtet. Der Zeuge hatte den Fahrer des Unfallfahrzeuges wahrgenommen und konnte diesen gegenüber der Polizei beschreiben. Unser Mandant war der Halter des Unfallfahrzeuges. Aufgrund von Hausermittlungen hatte die Polizei herausgefunden, dass die Beschreibung des Zeugen auf unseren Mandanten passen könnte.

Zunächst klärte Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten darüber auf, dass er nicht verpflichtet sei, mit seinem PKW bei der Polizei zu erscheinen. Die Polizei suchte deshalb mehrere Monate vergeblich nach dem Fahrzeug. Im Rahmen einer sogenannten Konfliktverteidigung legte Rechtsanwalt Dietrich gegen alle polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Maßnahmen Rechtsmittel ein. Aufgrund dieser Rechtsmittel verzögerte sich das Verfahren und es konnte mit dem Zeugen erst nach 1 ½ Jahren eine Videogegenüberstellung durchgeführt werden. Der Zeuge konnte in dieser Gegenüberstellung unseren Mandanten nicht als Fahrer identifizieren. Deshalb musste das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten durch die Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

14. März 2014: Bewährung im Berufungsverfahren

Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Unser Mandant hatte vor einem Imbiss den Besitzer des Imbisses mit einem Messer angegriffen und am Hals verletzt. Die Strafe wurde durch das Amtsgericht nicht zu Bewährung ausgesetzt, da unser Mandant bereits zehn Mal - insbesondere auch zu mehrjährigen Freiheitsstrafen ohne Bewährung - verurteilt worden war.

Zum Tatzeitpunkt stand unser Mandant unter Führungsaufsicht.

Im Berufungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Tat bereits mehr als ein Jahr zurückliegen würde und sich die Lebensumstände unseres Mandanten deutlich verbessert hätten. Das Landgericht Berlin hob deshalb das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung ausnahmsweise nochmals zu Bewährung ausgesetzt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Anlagebetrug

07. März 2014: Verfahrenseinstellung bei Anlagebetrug mit Schaden von über 500.000,00 -

Unsere Mandantin war die Geschäftsführerin einer GmbH, welche Finanzprodukte vertrieb. Der Sohn unserer Mandantin schloss im Namen der GmbH über einen Zeitraum von zwei Jahren viele Verträge mit Anlegern. Aufgrund der Verträge überwiesen die Anleger an die GmbH über 500.000,00 - . Die vereinnahmten Gelder wurden nicht entsprechend der Verträge angelegt. Vielmehr verschwand ein Großteil des Geldes auf verschiedenen von unserer Mandantin eröffneten Konten.

In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin berief sich unsere Mandantin auf ihr Schweigerecht.

In einer mehrtägigen Hauptverhandlung befragte Rechtsanwalt Dietrich die Anleger. Insbesondre sollten sie darlegen, welche konkreten Handlungen unsere Mandantin vorgenommen habe. Im Ergebnis wandten sich die Anleger erst mit Beschwerden an unsere Mandantin bezüglich der mangelnden ¬¬Rückzahlung der Beträge. Beim Vertragsabschluss war sie nicht anwesend. Im Rahmen der Beschwerden vertröstete unsere Mandantin regelmäßig die Anleger. Rechtsanwalt Dietrich legte deshalb vor dem Landgericht Berlin dar, dass nicht auszuschließen sei, dass unsere Mandantin auch als Geschäftsführerin keine Kenntnis von der Vertragsgestaltung und Vertragsausführung hatte.

Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, dass Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung von 300,00 - einzustellen. Gedroht hatte eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Trunkenheit im Verkehr

05. März 2014: Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach Trunkenheitsfahrt

Unsere Mandantin wurde aufgrund einer unsicheren Fahrweise und mehrerer Fahrfehler durch die Berliner Polizei im Straßenverkehr angehalten und kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle wurde unsere Mandantin auch auf Alkohol untersucht. Es wurde festgestellt, dass unsere Mandantin unter dem Einfluss von Alkohol gefahren ist. Deshalb wurde bereits durch die Polizei der Führerschein einbehalten und ein Ermittlungsverfahren wegen Alkohol am Steuer eingeleitet.

Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit der zuständigen Amtsanwältin.

Er wies insbesondere darauf hin, dass es aufgrund des Zeitablaufs zwischen der Fahrt und der Blutentnahme nicht mehr sicher geklärt werden könne, welche Alkoholisierung unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt gehabt habe. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Fahrfehler nicht auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen seien. Die Amtsanwältin war zunächst bereit, die Fahrerlaubnis wieder auszuhändigen. Sie bestand aber auf einer Anklage. Nach Anklageerhebung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals gegenüber dem Gericht dar, warum der Nachweis einer Alkoholisierung und etwaiger alkoholbedingten Fahrfehler nicht möglich sei. Das Gericht lehnte deshalb die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Warenkreditbetrug

28. Februar 2014: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf des Warenkreditbetrugs

Unserem Mandaten wurde vorgeworfen, in einem Teppichgeschäft einen hochwertigen Teppich gekauft und mit einer EC-Karte incl. Unterschrift auf dem Kassenbon bezahlt zu haben, obgleich das Bezugskonto nicht die erforderliche Deckung aufwies. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von unserem Mandanten beauftragt worden war, beantragte er Akteneinsicht und empfahl unserem Mandanten, sich nicht weiter zum Tatvorwurf zu äußern.

Im Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen teilte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit, dass mehrere Personen über das betroffene Girokonto verfügungsbefugt waren.

Nach Durchsicht der Verfahrensakte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass die Unterschrift auf dem Kassenbon weder unserem Mandanten noch einem seiner verfügungsbefugten Angehörigen eindeutig zuzuordnen war. Zudem ergab sich aus der Akte nicht, ob unser Mandant Kenntnis von der fehlenden Kontendeckung hatte, weshalb Zweifel an der Täuschungsabsicht unseres Mandanten bestanden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher unter Hinweis auf obige Punkte die Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren eine Woche später antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Verkehrsrecht

20. Februar 2014: Freispruch vom Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unserem Mandant wurde eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zugestellt. Dieser Anklage lag zugrunde, dass unser Mandant bei einer Verkehrskontrolle einen polnischen Führerschein vorgelegt hatte. Da unserem Mandanten wegen Drogenkonsums die deutsche Fahrerlaubnis in Deutschland in der Vergangenheit entzogen worden war, wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach der Anklageerhebung wurde Rechtsanwalt Dietrich beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits in einem Vorgespräch den zuständigen Richter davon zu überzeugen, dass Deutschland aufgrund von europarechtlichen Vorgaben verpflichtet sei, die polnische Fahrerlaubnis anzuerkennen. Der Richter teilte diese Auffassung nicht. Es wurden dann an zwei Tagen Gerichtsverhandlungen durchgeführt, in welchen Rechtsanwalt Dietrich entsprechende Entscheidungen vorlegte. Am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich das Gericht überzeugen und unser Mandant wurde freigesprochen.