Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. September 2020: Diebstahl - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Diebstahlverdachts in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg ermittelte die Berliner Polizei gegen unsere Mandantin. Sie soll dabei in zwei Fällen Kleidungsstücke in der Weise manipuliert haben, dass sie die ursprünglichen Etiketten mit Sonderangebotsetiketten überklebt und sich dadurch die Differenz erspart habe. Dieser Vorfall wurde von Ladendetektiven beobachtet. Im Zuge einer nachfolgenden Durchsuchung durch die Polizei konnten weitere nicht bezahlte Kleidungsstücke in ihrer Tasche und Jacke sichergestellt werden.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung unserer Mandantin übernommen hatte, beantragte er Akteneinsicht und verfasste einen ausführlichen Schriftsatz. In diesem regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte mit der äußerst schwierigen Lebenssituation, in der sich unsere Mandantin aufgrund mehrerer in kurzer Zeit erfolgter Schicksalsschläge befand. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Bemühungen unsere Mandantin hin, ihre psychischen Belastungen aufzuarbeiten und wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Ferner konnte Rechtsanwalt Dietrich angesichts dieser Umstände die geringe Schuld unserer Mandantin gezielt herausarbeiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte daraufhin den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erleichtert, da sie sich nun unbesorgt der Wiedereingliederung in die Gesellschaft widmen kann.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

11. September 2020: Diebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, nachdem sie einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhalten hatte. Ihr wurde vorgeworfen, einen Diebstahl in Berlin-Neukölln begangen zu haben. So soll sie Geldscheine, die im Ausgabeschacht eines Automaten lagen, an sich genommen und behalten haben. Die Geldscheine soll die vorherige Person abgehoben und in dem Schacht vergessen haben. Außerdem soll sie sich nach dem Abhebevorgang zwecks Sortierung ihrer Sachen in unmittelbarer Nähe aufgehalten haben.

Durch eine Anfrage bei dem entsprechenden Geldinstitut wurde unsere Mandantin als Tatverdächtige von der Berliner Polizei ermittelt. Nachdem sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass gegen sie als Beschuldigte eines Diebstahls ermittelt wird, sagte sie gegenüber der Polizei aus und schilderte den für sie harmlos wirkenden Sachverhalt. Laut eigener Aussage handelte es sich um einen zwanzig Euro-Schein, der vergessen wurde und den sie der Ausgabe entnahm, um sie dem rechtmäßigen Eigentümer wiederzugeben. Allerdings wurde der Schein beim Schließen des Ausgabeschlitzes zerrissen. Die halbe Euronote soll unsere Mandantin dann in den Müll geworfen haben, weil ihr der Vorfall unangenehm wurde. Umso erschütterter war unsere Mandantin, als sie einen Strafbefehl erhielt, der sie zu einer Geldstrafe verurteilte. Sie suchte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn, sich des Falls anzunehmen. Dieser erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl, beantragte Akteneinsicht und arbeitete die Ermittlungsakte sorgfältig auf Anhaltspunkte, die unsere Mandantin entlasten könnten, durch. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, ob es sich bei den geschilderten Ereignissen durch unsere Mandantin und der Geschädigten um denselben Vorfall handelt. Die Geschädigte soll eine hinter ihr stehende Person zwar wahrgenommen haben, konnte diese aber nicht näher beschreiben. Unsere Mandantin wiederum soll eine andere Person, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielt, nicht wahrgenommen haben. Auch bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Geschädigte die dem Abhebevorgang folgenden Alarmsignale nicht bemerkt haben will. Ferner wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten, die angesichts von fehlendem Bild- oder Videomaterial und etwaigen Zeugen bestanden, hin. Unter Hinweis auf die sich aus diesen Umständen ergebenden geringen Schuld regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren vorläufig und nach Eingang der entsprechenden Auflage endgültig ein.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungsdiebstahl

09. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Wegen eines Diebstahlverdachts ermittelte die Polizei Berlin gegen unseren Mandanten. Er soll in Berlin-Heinersdorf eine hohe Summe an Bargeld aus der Wohnung seiner Nachbarin entwendet haben, als diese wegen eines Friedhofbesuches abwesend war. Die Nachbarin bemerkte den Verlust ihres Bargeldes nach ihrer Rückkehr sofort. Da außer unserem Mandanten niemand von ihrem Ausflug wusste, unser Mandant als Vertrauensperson als einziger einen Ersatzschlüssel für ihre Wohnung hatte und Einbruchspuren gänzlich fehlten, machte die Nachbarin unseren Mandanten für das Fehlen ihres Geldes verantwortlich und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Unser Mandant, der seine Nachbarin seit mehreren Jahrzehnten kennt, war über die Anschuldigung und die entsprechende Beschuldigtenvorladung dementsprechend enttäuscht, machte jedoch umfassende Aussagen bei der Polizei. Zusätzlich beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte gewissenhaft aus und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis beantragte. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation auf den Umstand, dass unser Mandant keinerlei Kenntnis von dem Bargeld und der Sammelleidenschaft seiner Nachbarin hatte. Weiterhin entkräftete er den Tatvorwurf gegen unseren Mandanten dadurch, dass tatsächliche Feststellungen, wie zum Beispiel aufgefundenes Geld, fehlten. Auch erschien fragwürdig, dass die Nachbarin unseren Mandanten erst einige Zeit, nachdem sie den vermeintlichen Diebstahl entdeckt hatte, anzeigte. Da die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen konnte, stellte sie das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

07. September 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung. Unserem Mandanten wurde dabei vorgeworfen, Polizeibeamte, die wegen einer randalierenden Person in Berlin-Spandau gerufen worden waren, zunächst beleidigt und dann versucht zu haben, diese zu treten. Die Polizeibeamten, denen unser Mandant aufgrund seiner erheblichen Schwankungen aufgefallen sein soll, wollten zunächst eine Personenfeststellung bei diesem durchführen. Im Zuge dieser Feststellung soll unser Mandant dann versucht haben, zwei der Beamten zu schlagen. Auch im Rettungswagen sowie im Krankenhaus soll sich unser Mandant erheblich gewehrt, den anwesenden Personen mit Konsequenzen gedroht und diese vermeintlich beleidigt haben.

Die Polizeibeamten stellten daraufhin Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Mit einer Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in seinem umfänglichen Schriftsatz insbesondere die allgemeinen und zum Tatzeitpunkt vorliegenden physischen sowie psychischen Beschwerden unseres Mandanten heraus. Rechtsanwalt Dietrich ging sowohl auf die psychische Verfassung unseres Mandanten als auch auf die starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ein und verdeutlichte, dass unser Mandant nur aufgrund dieser Umstände die für ihn ungewöhnlichen Handlungen vornahm. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlenden Verletzungen bei den Polizeibeamten hin und konnte so die geringe Schuld unseres Mandanten verdeutlichen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften

03. September 2020: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Bei unserem Mandanten wurde eine Wohnungsdurchsuchung in der Nähe von Recklinghausen durchgeführt, da der Verdacht bestand, dass dieser kinderpornographische Schriften erworben hatte und noch besaß. So soll er auf einer kanadischen Internetseite einige Bild- und Videodateien heruntergeladen haben, die als kinderpornographisch zu bewerten sind.

Unmittelbar nach der Durchsuchung kontaktierte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich in Berlin und bat ihn um die Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Durch die Auswertung des bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellten Computers und Smartphones konnten indes mehrere Dateien aufgefunden werden, die eindeutig als kinderpornographisch zu bewerten waren. Die Staatsanwaltschaft Bochum klagte daher unseren Mandanten wegen des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften an. Umgehend setzte Rechtsanwalt Dietrich dann einen Schriftsatz auf, welcher anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Beweislage stellte sich als nahezu erdrückend dar. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich daher auf den Schuldvorwurf unseres Mandanten. In Anbetracht der Menge der aufgefunden Dateien und der Strafandrohung war dieser als nicht allzu schwerwiegend zu bewerten. Hinzu kam, dass unser Mandant die Dateien besaß und Dritten nicht zugänglich gemacht hat. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich das kooperative Verhalten unserer Mandanten während der Durchsuchung und die psychische Belastung durch den Tatvorwurf bzw. Anklage. Die Staatsanwaltschaft Bochum folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

02. September 2020: Provisionsbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant arbeitete als Filialleiter einer Bank in Berlin Reinickendorf. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten vor, einen Kreditvertrag mit einem Kunden für einen Mitarbeiter in dessen Namen abgeschlossen zu haben. Dadurch würde dem Mitarbeiter eine Provision zufließen und die Bank zu Provisionszahlungen veranlasst. Unser Mandant als Filialleiter hätte darauf keinen Anspruch gehabt. Aufgrund dieses Verhaltens wurde unserem Mandanten Betrug vorgeworfen.

Nachdem unser Mandant von der Bank fristlos gekündigt und gegen ihn ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet wurde, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Einsicht in die Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage anregte. Der Mitarbeiter hatte den Vertragsabschluss zuvor vorbereitet und unserem Mandanten seine persönlichen Informationen übermittelt. Der Vertragsabschluss erfolgte aufgrund einer Erkrankung des Mitarbeiters durch unseren Mandanten.

Da die Staatsanwaltschaft zunächst nicht dazu bereit war, erhob sie Anklage beim Amtsgericht. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten um einen einmaligen Fehltritt unseres Mandanten handelt, den er wahrhaftig bedauert. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass die Konsequenzen des Strafverfahrens bereits zu diesem Zeitpunkt die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister seinen Lebensweg nachhaltig beeinträchtigen würde.

Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich diesen Ausführungen an und stellte das Verfahren, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

31. August 2020: Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldlauflage

Unsere Mandantin soll zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten sieben Azubi-Monatstickets der Berliner Verkehrsbetriebe gefälscht haben. So sollen sie sich an einem Originalticket orientiert und dieses in Gänze mit eigenen Materialien nachgestellt haben. Zusätzlich hatte unsere Mandantin eins der Tickets an eine Bekannte verkauft. Die Bekannte fiel bei einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Lichtenberg durch dieses verkaufte Ticket auf. Nachdem eine Wohnungsdurchsuchung bei der Bekannten angeordnet und durchgeführt worden war, gab sie unsere Mandantin als Verkäuferin an. Belegt wurden diese Aussagen durch Einsichtnahmen in ihr Handy. Darin sind deutliche Angebote und Anfragen bezüglich eines gefälschten Fahrscheins mit unserer Mandantin festgehalten.