Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

27. August 2020: Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Wegen eines Unterschlagungsvorwurfs wurde gegen unsere Mandantin in Potsdam ermittelt. Unsere Mandantin war als Sachbearbeiterin bei einem Unternehmen für professionelle Küchengerätschaften tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit bearbeitete sie einen Vorgang, bei dem ein Mitarbeiter der gleichen Firma Gerätschaften für den privaten Gebrauch kaufen wollte. Zu diesem Zweck soll er unserer Mandantin Bargeld gegeben haben, welches diese aber nicht an die Firma weitergeleitet haben soll. Stattdessen soll sie das Geld für sich behalten haben. Unsere Mandantin wurde dann vom Käufer der Gerätschaften angezeigt.

Neben dem Anzeigenden wurde unser Mandantin durch eine Zeugin, die ein Verkaufsgespräch zwischen unserer Mandantin und dem Anzeigenden beobachtet haben soll, belastet. Mit einer Vorladung der Polizei Brandenburg suchte unsere Mandantin dann Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte dieser Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gewissenhaft aus. In seinem Schriftsatz zog Rechtsanwalt Dietrich dabei sowohl die Zeugenaussage als auch die Aussage des Anzeigenden in Zweifel. Die Zeugin hatte lediglich gesehen wie sich beide unterhalten haben, jedoch nicht welchen Inhalt die Konversation hatte. Auch erschien fragwürdig, dass der Anzeigende unmittelbar nach Ende dieses Gesprächs auf die Zeugin zuging und ihr detailreich von diesem Gespräch berichtete. Vor dem Hintergrund, dass der Anzeigende von seiner Firma gekündigt worden war und daher versuchte von eigenem Fehlverhalten abzulenken, teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Potsdam seine Bedenken hinsichtlich einer zu erwartenden Verurteilung mit. Zu offensichtlich erschien, dass sich der Anzeigende durch sein Gespräch mit der Zeugin eine für ihn günstige Situation schaffen wollte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg.

Fachanwalt Strafrecht: Erpressung

26. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin wegen des Verdachts der Erpressung ermittelt. Unsere Mandantin soll einer Frau durch Telefonanrufe damit gedroht haben, sie zu verletzen, sollte sie weiterhin die Geldzahlungen unterlassen. Die Frau hatte in Berlin-Tempelhof über einen Zeitraum von ungefähr sechs Jahren immer wieder kleinere bis mittelgroße Geldbeträge im Gesamtwert von fast 100.000,00 € an unsere Mandantin gezahlt. Unsere Mandantin soll gegenüber der Frau angegeben haben, dass durch die Zahlungen Steuerschulden und andere Rechnungen beglichen werden sollen. Eine Rückzahlung wurde dabei stets vereinbart. Unsere Mandantin soll das ihr geliehene Geld allerdings nicht zurückgezahlt haben, weswegen die Frau anfing, weitere Zahlungen einzustellen und Rückzahlungen zu fordern.

Unsere Mandantin soll dann mit der Eintreibung weiterer Gelder durch Drohungen über das Telefon begonnen haben. Nachdem bei unserer Mandantin in Berlin eine Wohnungsdurchsuchung zwecks der Sicherung von Handydaten stattgefunden hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt hinsichtlich etwaiger Entlastungen zugunsten unserer Mandantin aus und beantragte anschließend in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Er zog dabei insbesondere in Zweifel, dass unsere Mandantin in irgendeiner Form mit der Frau in Kontakt getreten war. Die aus dem kriminaltechnischen Bericht hervorgegangen Daten ließen zudem keine Rückschlüsse auf eine Bedrohung unserer Mandantin gegenüber der Frau zu. Auch eine bei der Polizei gemachte Zeugenaussage konnte Rechtsanwalt Dietrich zugunsten unserer Mandantin nutzen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war nicht in der Lage, ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornografischer Schriften

24. August 2020: Besitz von Kinderpornografie – Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war vor dem Amtsgericht angeklagt, zahlreiche kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos besessen zu haben. Aufgrund der großen Menge der sichergestellten Dateien drohte unserem Mandanten eine empfindliche Strafe. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht waren bereit, das Verfahren außerhalb einer Hauptverhandlung zu beenden.

Wegen des sensiblen Tatvorwurfs und der drohenden Strafe, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass es unserem Mandanten nicht auf den Inhalt der betreffenden Bilder und Videos als solchen ankam, sondern er vielmehr eine Sammelleidenschaft entwickelt hatte, die im Vordergrund stand. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte sich unser Mandant bereits in psychologische Behandlung begeben, um an seinem Verhalten zu arbeiten.

Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht schließlich davon überzeugen, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die Schuld unseres Mandanten nicht zu schwer war, sodass das Strafverfahren gegen Zahlung einer höheren Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden konnte. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass das Verfahren auf diese Weise beendet wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

21. August 2020: Besitz von über 170 g Cannabis – Freispruch in der Hauptverhandlung trotz Vorstrafen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben. Der Vorwurf stützte sich dabei auf einen Vorfall am S-Bahnhof Gesundbrunnen, bei dem ein Verdächtiger zunächst von den Sicherheitsmitarbeitern der Deutschen Bahn gestellt worden ist und daraufhin eine Streife der Bundespolizei wegen einer Graffiti Sachbeschädigung herbeigerufen wurde. Der Verdächtigte konnte jedoch vor Eintreffen der Polizei flüchten. Er hinterließ dabei einen Stoffbeutel mit einer Plastikdose, in der sich rund 175g Cannabis befand. Im Zuge der späteren Ermittlungen konnten auf der Kunststoffdose die Fingerabdrücke unseres Mandanten festgestellt werden.

Dieser hatte bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen Sachbeschädigung wegen Graffitis. Infolgedessen beantragte die Staatsanwaltschaft das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht zu eröffnen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung und bat ihn aufgrund der hohen Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe als Pflichtverteidiger aufzutreten. Zunächst wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an das Gericht und beantragte, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Die Fingerabdrücke unseres Mandanten seien nicht ausreichend, um nachzuweisen, dass es sich bei der unbekannten Person um unseren Mandanten handelte. Das Amtsgericht zeigte sich jedoch aufgrund der Vorstrafen unseres Mandanten nicht dazu bereit und eröffnete das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten daraufhin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals darlegen, dass es sich bei der verdächtigten Person nicht um unseren Mandanten handelte. Er wies darauf hin, dass allein die Fingerabdrücke unseres Mandanten auf der aufgefundenen Plastikdose nicht ausreichten, um die Tat nachzuweisen. Nach zwei Verhandlungstagen und zahlreichen Zeugenbefragungen erreichte Rechtsanwalt Dietrich doch noch einen Freispruch unseres Mandanten. Insbesondere konnten die vernommenen Zeugen nicht mehr sicher bestätigen, dass es sich bei unserem Mandanten um die damals festgestellte Person handelt.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / fahrlässige Geldwäsche

20. August 2020: Betrug und fahrlässige Geldwäsche als Finanzagent mit Schaden von fast 50.000 €– Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant wurde durch einen Bekannten gefragt, ob er auf sein Konto Geld überweisen lassen könnte. Der aus Afrika stammende flüchtige Bekannte gab gegenüber unserem Mandanten an, dass er in Deutschland kein Konto eröffnen könne. Mit dem Geld wollte der Bekannte Autos in Deutschland kaufen und diese nach Afrika ausführen. Unser Mandant wollte seinem Bekannten helfen und stellte deshalb seinem Bekannten seine Kontodaten zur Verfügung. Auf das Konto unseres Mandanten gingen dann zwei Überweisungen von insgesamt fast 50.000 € ein. Unser Mandant war überrascht, als er einen Brief von der Polizei erhielt, in welchem ihm als Beschuldigter vorgeworfen wurde, einem anderen bei dessen gewerbsmäßigen Betrug Hilfe geleistet zu haben.

Unser Mandant war sich keiner Schuld bewusst und teilte der Polizei zunächst das Geschehen mit. Entgegen der Erwartung unseres Mandanten wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern er erhielt eine Anklageschrift. In dieser Anklageschrift wurde unserem Mandanten abermals vorgeworfen, einem Unbekannten bei dessen gewerbsmäßigem Betrug Hilfe geleistet zu haben. Es drohte deshalb als Strafe eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und die Anordnung der Einziehung von fast 50.000 €. Mit dieser Anklagschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten mitteilen, dass offenbar im Internet von Betrügern Überweisungen zwischen einem Reisebüro und dessen Kunden abgefangen wurden und die Gelder durch Manipulation auf das Konto unseres Mandanten weitergeleitet wurden. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst gegenüber dem Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen und das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Einlassung unseres Mandanten. Das Hauptverfahren wurde trotzdem eröffnet. In der Gerichtsverhandlung, nach der von Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten abgegebenen Erklärung, erteilte das Gericht einen rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Geldwäsche in Betracht käme. Gerade die hohen Beträge hätten unseren Mandanten misstrauisch machen müssen. Rechtsanwalt Dietrich verwies darauf, dass unser Mandant selbst auf die Ausführungen seines Bekannten vertraut habe. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

18. August 2010: Messerstich in den Bauch - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, weil er von der Polizei gesucht wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant dem vermeintlichen Liebhaber seiner Lebensgefährtin gerade mit einem Messer in den Bauch gestochen und schwer verletzt hatte. Als Strafverteidiger wandte sich Rechtsanwalt unverzüglich telefonisch an die Polizei. In dem Gespräch wurde Rechtsanwalt Dietrich klar, dass man unseren Mandanten wohl verhaften wollte. Insbesondere wies die Beamtin darauf hin, dass unser Mandant keinen Wohnsitz habe.

Rechtsanwalt Dietrich bat deshalb unseren Mandanten, sich mit ein paar Kleidungsstücken gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich beim Tagesdienst der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Tiergarten einzufinden. In dem Gespräch mit dem Staatsanwalt legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich unser Mandant dem Verfahren stellen möchte und bereit sei, in Untersuchungshaft zu gehen. Nach einer längeren Besprechung war die Staatanwaltschaft schließlich bereit, keinen Haftantrag zu stellen. Da sich unser Mandant bei der Staatsanwaltschaft eingefunden hatte, konnte die Staatsanwaltschaft nicht mehr von Fluchtgefahr ausgehen. Unser Mandant durfte gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich das Gericht wieder verlassen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde klar, dass es keine Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Lebensgefährtin unseres Mandanten gegeben habe. Unser Mandant hatte diese lediglich vermutet. Aufgrund der schweren Verletzungen verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals mildernde Umstände darlegen. Insbesondere waren mittlerweile fast zwei Jahre vergangen. Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

17. August 2020: Freispruch bei Betrug

Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten des gemeinschaftlichen Betrugs in zehn Fällen an. So soll er sich an den Tathandlungen des Mitangeklagten durch den Weiterverkauf von Handys beteiligt haben. Der Mitangeklagte soll dabei in verschiedenen Shops eines Mobilfunkanbieters im Berliner Raum Mobilfunkverträge abgeschlossen haben, woraufhin er zehn Handys erhalten haben soll. Unser Mandant soll dann die erhaltenen Handys von dem Mitangeklagten ab- und anschließend weiterverkauft haben. Diese Handlungen sollen beide bewusst zusammenwirkend ausgeführt haben.

Dem Mobilfunkanbieter ist dadurch ein Schaden in Höhe des Wertes der Telefone sowie in Höhe der Verbindungskosten ins Ausland in Höhe von über 150.000,00 € entstanden. Aufmerksam wurde die Polizei Berlin erst durch eine Anzeige des Mitangeklagten selbst. Dieser hatte eine immens hohe Rechnung von seinem Mobilfunkanbieter erhalten, dagegen Widerspruch eingelegt und sodann Anzeige bei der Polizei Berlin wegen Leistungskreditbetrugs erstattet. Aufgrund der dann anlaufenden Ermittlungen und der Angaben des Mobilfunkanbieters kam der Mitangeklagte als potentieller Beschuldigter in Frage. Aufgrund seiner Angaben und den Bemühungen seines Verteidigers, wurde unser Mandant dann als Ankäufer der Handys identifiziert. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant bereits Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich noch vor Klageerhebung einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens beantragte. Dabei stützte sich Rechtsanwalt Dietrich in seiner Argumentation auf die Unwissenheit unseres Mandanten bezüglich der rechtswidrigen Beschaffung der Handys. Der Mitangeklagte hatte bei Verkauf der Handys unserem Mandanten die Originalverträge vorgezeigt, sodass unser Mandant keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Tat haben konnte. Das Amtsgericht Tiergarten ließ die Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin dennoch zu. Rechtsanwalt Dietrich konnte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung die Bestellung als Pflichtverteidiger erwirken. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich das Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Er arbeitete dabei erneut gezielt die Gründe heraus, die gegen eine Verurteilung unseres Mandanten sprechen würden. Auch die Angaben des Mitangeklagten in der Hauptverhandlung konnten unseren Mandanten nicht weiter belasten, sodass ihm insgesamt keine Beteiligung an den Taten des Mitangeklagten hinreichend nachgewiesen werden konnte. Das Gericht folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und sprach unseren Mandanten daraufhin frei. Unser Mandant der bereits mehrere Eintragungen in seinem Bundeszentralregister hat, war hierüber natürlich sehr froh.