Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlungen gemäß § 183 StGB

29. Juli 2020: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlung ermittelt. Unser Mandant soll sich abends in seinem Auto in der Nähe eines Spielplatzes an seinem Genital bis zum Samenerguss manipuliert haben. Bei diesem Vorgang wurde er von zwei Zeugen, die sich in unmittelbarer Nähe in ihrer Wohnung befunden haben, beobachtet. Die beiden Zeugen informierten umgehend die Polizei Leipzig und gaben dabei das Kennzeichen des wegfahrenden Autos durch. Durch eine Halterabfrage konnte schließlich unser Mandant identifiziert und ein Verfahren gegen ihn wegen exhibitionistischer Handlungen gemäß § 183 StGB eingeleitet werden.

Nachdem unser Mandant eine Anhörungsvorladung erhalten hatte, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt und beauftragte ihn mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, beantragte er in seinem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Insbesondere ging er dabei auf den Umstand ein, dass der Tatbestand des § 183 StGB nicht erfüllt worden sei. So konnte keiner der beiden Zeugen angeben, dass es unserem Mandanten gerade darauf ankam, gerade sie mit seinen Handlungen zu belästigen. Auch weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Zeugen zur Entkräftigung des Tatvorwurfs nutzen, wodurch die Staatsanwaltschaft Leipzig das Verfahren gegen unseren Mandanten antragsgemäß einstellen musste.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Speed und Crystal-Meth

27. Juli 2020: : Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg war gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt worden. Unser Mandant soll zusammen mit einem Freund auf dem Weg zu einem Festival in der Müritz gewesen sein, als Polizeibeamte sie zum Zweck einer Fahrzeugkontrolle angehalten hatten. Im Rahmen dieser Kontrolle konnten in einem Rucksack im Auto mehrere Tütchen mit betäubungsmittelsuspektem Inhalt aufgefunden werden. Insgesamt konnten Speed und Crystal-Meth in einem Umfang von ca. 70 Gramm sichergestellt werden.

Wegen des Verdachts, dass weitere Betäubungsmittel in den Wohnungen der Beschuldigten aufgefunden werden könnten, wurde bei unserem Mandanten von der Polizei Berlin eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Diese blieb jedoch erfolglos. Unverzüglich wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich diese davon überzeugen, dass das aufgefundene Speed und Crystal-Meth nicht unserem Mandanten zuzuordnen sei. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht geklärt werden, wem der Rucksack gehörte. Der Rucksack hätte dem Beifahrer oder einer unbekannten dritten Person gehören können. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellte schließlich das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Juli 2020: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in der Hauptverhandlung

Vom Hauptzollamt Berlin war gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs geführt worden. Unser Mandant soll in Berlin-Alt-Hohenschönhausen in einem rückwirkenden Antrag für Arbeitslosengeld wahrheitswidrig angegeben haben, keine weitere Nebentätigkeit in dem Antragszeitraum ausgeübt zu haben. Dadurch, dass unser Mandant dennoch eine Nebentätigkeit ausgeführt und für den entsprechenden Zeitraum trotzdem Zuwendungen erhalten haben soll, soll er sich in Höhe von fast
2.000,00 € bereichert haben. Auf den Anhörungsbogen des Hauptzollamtes Berlin reagierte unser Mandant nicht, weswegen die Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl beantragte.

Den entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt unser Mandant dann kurze Zeit später und suchte damit umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Dieser legte zunächst Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich setzte dann einen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit zugewendeten Betrags einzustellen. Hierauf ließ sich das Amtsgericht Tiergarten jedoch nicht ein und beraumte einen Hauptverhandlungstermin an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darstellen, dass sich unser Mandant zur Zeit der Arbeitslosenmeldung und Antragstellung in einer schweren psychischen Situation befand. Die Freundin unseres Mandanten hatte sich zu der Zeit von ihm getrennt. Im Hinblick auf diese für unseren Mandanten emotional belastende Situation argumentierte Rechtsanwalt Dietrich mit einem geringen Schuldvorwurf. Das Amtsgericht Tiergarten konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit erhaltenen Betrags ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

23. Juli 2020: Gefährliche Körperverletzung - Verfahrenseinstellung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Pforzheim ermittelt, weil er im Verdacht stand, einer anderen Person körperlichen Schaden zugefügt zu haben. So soll unser Mandant zusammen mit zwei Freunden auf einen anderen Mann eingeschlagen- und getreten haben. Das gesamte Geschehen konnte von zwei Zeugen beobachtet werden, wobei lediglich einer der beiden eine Aussage bei der Polizei machte. Nachdem unserem aus Berlin stammenden Mandanten eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung zugestellt worden war, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Nach eingehendem Studium der Ermittlungsakte, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Pforzheim mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte das nächtliche Geschehen in seinem Schriftsatz richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass es sich um eine wechselseitige Auseinandersetzung gehandelt hatte. Der in einem Restaurant im Vorfeld noch verbale Streit war eskaliert, als der Mann anfing, einen der beiden Freunde unseres Mandanten via Kopfnuss zu attackieren. Die Gruppe um unseren Mandanten hatte sich daraufhin gegen diese Kopfnussattacke in der beschriebenen Form gewehrt. Auch das Verhalten der Zeugin, die nicht ausgesagt hatte, sprach für einen Streit, der nicht durch unseren Mandanten und seine Freunde ausgelöst worden war. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nichts entgegensetzen und musste das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.

21. Juli 2020: Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung

21. Juli 2020: Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung

Die Berliner Polizei ermittelte gegen unsere Mandantin, nachdem diese bei einer Fahrkartenkontrolle auf dem Bahnhof Marzahn keinen Fahrausweis vorlegen konnte. Unsere Mandantin wurde durch die Kontrolleure aufgrund der Schwarzfahrt aufgefordert, die S-Bahn zu verlassen und sich auszuweisen. Auf dem Bahnhof Marzahn hat unsere Mandantin der Kontrolleurin ihre aus Metall bestehende Trinkflasche ins Gesicht geschlagen. Die Kontrolleurin erlitt hierdurch mehrere Verletzungen im Gesicht. An der Flucht wurde unsere Mandantin von weiteren Kontrolleuren gehindert. Aufgrund des Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung, Schwarzfahren und gefährlicher Körperverletzung geführt.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort die Ermittlungsakte anforderte. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er insbesondere darlegte, dass der Einsatz der Trinkflasche nicht dazu gedacht war, zu flüchten. Vielmehr sei unsere Mandantin aufgrund einer bevorstehenden Prüfung sehr angespannt gewesen. Auch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass den Kontrolleuren bereits die Personaldaten unserer Mandantin bekannt waren. Deshalb würde die räuberische Erpressung nicht vorliegen. Eine räuberische Erpressung wird als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht. Aufgrund dieser Einlassung erfolgte nur noch eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Die gefährliche Körperverletzung wird in der Regel mit eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin verweisen. Das Gericht verurteilte deshalb unsere Mandantin lediglich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Diese Strafe taucht zur Freude unserer Mandantin im Führungszeugnis gerade nicht auf

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

25. Juni 2020: Geldstrafe von 75,00 € bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung

Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, in Berlin Spandau eine gefährliche Körperverletzung und Bedrohung begangen zu haben. Im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung soll unser Mandant einen Nachbarn mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung misshandelt haben und ihn danach noch mit dem Leben bedroht haben.

Nach Erhalt der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Im Bundeszentralregister gab es bereits mehrere Einträge, insbesondere wegen Körperverletzung und Diebstahls. Da es eine unbeteiligte Belastungszeugin gab, konnte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht verhindert werden. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich aufgrund seiner Befragung zunächst herausarbeiten, dass keine das Leben gefährdenden Behandlung vorgelegen habe und die Bedrohung nicht erfolgt sei. Deshalb wurde unser Mandant zunächst nur zu einer Geldstrafe von 1.000,00 € wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe gedroht. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Strafe weiter senken. Unser Mandant war in der Zwischenzeit mittels Strafbefehls rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.225,00 € verurteilt worden. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Landgericht Berlin davon überzeugen, unter Einbeziehung der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eine Gesamtgeldstrafe von 1.300,00 € auszuurteilen, so dass für die Körperverletzung nur noch 75,00 € durch unseren Mandanten zu zahlen sind. Da auch die Kosten der Berufung durch die Landeskasse zu tragen sind, war unser Mandant mit diesem Ergebnis äußerst zufrieden.

Fachanwalt Strafrecht: Freiheitsberaubung

24. Juni 2020: Freiheitsberaubung - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Unser Mandant wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beleidigung, Nötigung und Freiheitsberaubung angezeigt. So soll er seiner damaligen Geschäftspartnerin in Zossen damit gedroht haben, sie wegen Diebstahls anzuzeigen, ihr bei einer anderen Gelegenheit die Fahrt vom Firmengelände versperrt und ihr die Möglichkeit genommen haben, einen Konferenzraum zu verlassen. Die Ermittlungen wurden zunächst an die Polizei Berlin für die weitere Ermittlungsführung abgegeben. Nachdem die Ermittlungen angeschlossen waren erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung, mit der er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte.

 Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich unterstrich dabei besonders die Tatsache, dass es im Vorfeld zu wechselseitigen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seiner Geschäftspartnerin hinsichtlich der weiteren Firmenzukunft gekommen war. Insbesondere die Geschäftspartnerin hatte sich dabei fehlverhalten und ihre Kompetenzen in Bezug auf Firmengelder mehrfach überschritten. Als Reaktion auf dieses Fehlverhalten hatte unser Mandant nach seiner Auffassung im Sinne der Firma reagiert und Schritte zur Verdrängung seiner Geschäftspartnerin veranlasst. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das Verhalten unseres Mandanten gegenüber den Aussagen der Geschäftspartnerin darstellen und Zweifel an der Aussage der Geschäftspartnerin säen. Das Verfahren wurde daher von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.