Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
13. November 2015: Lediglich Geldstrafe wegen unerlaubten Handel mit Arzneimitteln trotz wiederholten Bewährunsbruchs
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
05. November 2015: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einstellung des Verfahrens
Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres bisher nicht vorbestraften Mandanten handeln würde. Auch konnte Rechtsanwalte Dietrich den zuständigen Richter und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und ohne ein Geständnis die Tataufklärung schwierig bis unmöglich gewesen wäre. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 1.500,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Untreue
27. Oktober 2015: Untreue durch Einbehalten von Milchgeld mit fünfstelliger Schadenssumme - Einstellung in der Hauptverhandlung
Insgesamt soll ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden sein.
Nach Durchsicht sowohl der Akte als auch der Anklageschrift konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Fehler feststellen. Insbesondere listete die Anklageschrift mehrere Tathandlungen auf, die sich zudem gegen verschiedene Rechtsgüter gerichtet haben sollen, und summierte die unterstellten Einzelschäden zu einem Gesamtschaden, ohne die Einzelpositionen kenntlich zu machen, sodass offen blieb, welche Handlung zu welchem Schaden geführt haben sollte. Zudem verhielt sich die Anklageschrift nicht zu dem Umstand, dass unsere Mandantin zeitweilig in Teilzeit arbeitete und damit ihre Kollegin als auch andere Angestellte der Schule Zugriff auf die Milchgeldkasse hatte.
Außerdem stellte Rechtsanwalt Dietrich ein erhebliches Mitverschulden des Arbeitgebers in den Raum, der spätestens im Rahmen der ordnungsgemäßen Erstellung eines Jahresabschlusses auf den Fehlbetrag hätte aufmerksam werden müssen, was den unterstellten Gesamtschaden erheblich gemindert hätte. Aufgrund dieser Ausführungen in der Hauptverhandlung entschied sich das Gericht, auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.
Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue mit einem derart hohen Schaden hätte unsere Mandantin zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe große Schwierigkeiten gehabt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der den Umgang mit Geldern einschließt. Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin jedoch weiterhin als unschuldig und hat auch rasch eine neue Stelle gefunden.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
16. Oktober 2015: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz Bewährungsbruchs
Beim zweiten Vorfall soll unser Mandant ohne Grund den Notrufschalter im öffentlichen Nahverkehr betätigt haben. Trotz Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen, hat sich unser Mandant nicht entfernt und wurde schließlich von der Polizei mitgenommen.
Unser Mandant wurde bereits seit 2005 zehn Mal strafrechtlich, insbesondere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wiederholt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte bereits mehrmals im Gefängnis gesessen. Aktuell stand unser Mandant wegen Körperverletzung unter Bewährung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, den Tatkomplex BVG aufgrund der zu erwartenden Strafe wegen des Kneipenfalles einzustellen. Im Kneipenfall gab Rechtsanwalt Dietrich die Erklärung ab, dass unser Mandant mit dem Baseballschläger niemanden schlagen, sondern nur drohen wollte. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe konnte aufgrund des Vorlebens nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in der letzten Zeit stabilisiert habe. Insbesondere habe er nun eine Festanstellung und eine neue Lebenspartnerin. Das Landgericht war deshalb bereit, die verhängte Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Fachanwalt Strafrecht: Unterhaltspflichtverletzung
12. Oktober 2015: Unterhaltspflichtverletzung - Freispruch
Es erfolgte schließlich aufgrund dieser Auswertung eine Anklage, in welcher unserem Mandanten vorgeworfen wurde, sich seit 2010 seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen.
Im Zwischenverfahren konnte Rechtsanwalt darlegen, dass bereits nach den Ausführungen des Wirtschaftsreferenten fraglich sei, inwieweit unser Mandant von 2010 bis Ende 2012 Einnahmen erzielt habe. Deshalb wurde die Anklage lediglich ab einem Tatzeitraum von Ende 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen. Unser Mandant hatte aber seit Ende 2012 regelmäßige Zahlungen an seine ehemalige Ehefrau oder das Jugendamt gezahlt. In einer zweitägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht, diese Zahlungsvorgänge nachzuvollziehen. Da letztlich nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant umfassende Zahlungen geleistet hatte, wurde er am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Hierüber war der während des gesamten Verfahrens im Gerichtssaal anwesende Ex-Schwiegervater - im Gegensatz zu unserem Mandanten - nicht erfreut.
Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei / Betrug
06. Oktober 2015: Hehlerei und - Schrottfrisierung? - Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Dies wird zumeist als - Schrottfrisierung? bezeichnet.
Im Rahmen einer Durchsuchung der Gewerberäume unseres Mandanten wurde darüber hinaus ein Motorroller gefunden, dessen Motor als gestohlen gemeldet war.
Unser Mandant nahm nach Bekanntwerden des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sogleich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und nahm Akteneinsicht. Aufgrund der zusammengetragenen Beweismittel und Indizien und weil unser Mandant in der Vergangenheit bereits wiederholt von der Polizei mit ähnlichen Delikten in Verbindung gebracht worden war, erschien eine Verurteilung im Falle einer Anklageerhebung wahrscheinlich. Daher schlug Rechtsanwalt Dietrich in einem ausführlichen Schriftsatz und einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Verfahren einverstanden und gewährte zudem absprachegemäß die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Nach Zahlung von sechs niedrigen Monatsraten wurde das Verfahren schließlich eingestellt.
Mit diesem Ergebnis war angesichts des Umfanges der in der Verfahrensakte zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft, die schließlich vier Bände füllten, zunächst nicht zu rechnen gewesen.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
01. Oktober 2015: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Einstellung des Ermittlungsverfahrens trotz Schaden über 3.000,00 Euro.
Aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unsere Mandantin gegenüber der Polizei und dem Tankstellenbetreiber eingeräumt hatte, das Fahrzeug gesteuert zu haben. Außerdem wies ihr Fahrzeug Unfallspuren auf.
Allerdings hatte den Unfallhergang selbst niemand gesehen. Auch gab es keine Videoaufzeichnungen von der Waschanlage. Rechtsanwalt Dietrich konnte so im persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin Zweifel wecken, ob die Bürste tatsächlich durch einen Aufprall beschädigt wurde. Denkbar wäre es auch, dass unsere Mandantin ihr Auto lediglich außerhalb des vorgesehenen Bereichs abgestellt hatte und die Bürste erst im Waschprozess beschädigt worden ist, während der Pkw der Mandantin stillstand. Ein solches Geschehen würde keinen Unfall im Straßenverkehr darstellen, sodass auch ein Entfernen nicht strafbar wäre.
Rechtsanwalt Dietrich schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stimmte diesem Vorschlag zu und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin blieb unbestraft und im Besitz ihrer Fahrerlaubnis und erhielt auch keine Punkt im Verkehrszentralregister.
Da unsere Mandantin ihren Führerschein erst auf Probe hatte, war sie hierüber sehr erleichtert.