Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung / Betrug

14. Februar 2013 Einstellung ohne Auflage bei Fälschung Studentenausweises als BVG Ticket

Unser Mandant hatte einen Studentenausweis gefälscht und mit diesem die Berliner Verkehrsbetriebe genutzt. Bei einer Kontrolle fiel die Fälschung auf und es wurde deshalb gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug eingeleitet. Nach der Beauftragung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten bereut. Da er nicht vorbestraft war, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren ohne Auflage mit Verfügung vom 14. Februar 2013 ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl

12. Februar 2013 Freispruch bei Vorwurf Schrottdiebstahl

Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl, weil er von der Polizei festgestellt wurde, wie er einen Einkaufswagen mit 150 Metern Kupferkabel der Deutschen Bahn schob. Er wurde gemeinsam mit einem Bekannten verhaftet. Der Bekannte hatte unmittelbar am Tatort gegenüber der Polizei angegeben, dass er gemeinsam mit unserem Mandanten die Kabelrolle auf dem nahgelegenen Bahngelände gestohlen habe. Unser Mandant hatte sich dagegen auf sein Schweigerecht berufen. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn soll ein Schaden von ca. 3.500,00 - entstanden sein.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten räumte der Bekannte den Tatvorwurf in Bezug auf sich ein, bestritt aber, dass unser Mandant an der Tat beteiligt gewesen sei. Deshalb wurden zahlreiche mittelbare Tatzeugen gehört, die aber nicht bestätigen konnten, dass unser Mandant auf dem Bahngelände gewesen sei. Rechtsanwalt Dietrich befragte dann die am Tatort anwesenden Polizeibeamten. Diese konnten sich nicht mehr erinnern, ob der Bekannte am Tatort über sein Schweigerecht belehrt worden sei. Ein Polizeibeamter räumte schließlich auch ein, dass eine Belehrung am Tatort wohl nicht stattgefunden habe. Rechtsanwalt Dietrich widersprach deshalb der Verwertung der Aussage des Bekannten. Weiterhin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant den Bekannten erst getroffen habe, nachdem dieser den Schrott auf dem Bahngelände entwendet hatte.

Da die am Tatort abgegeben Erklärung des Bekannten aufgrund der mangelnden Belehrung nicht verwertet werden durfte, konnte die Einlassung unseres Mandanten durch das Gericht nicht widerlegt werden. Unser Mandant wurde deshalb auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Bekannte erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Gnadengesucht

06. Februar 2013 Umwandlung zahlreicher rechtskräftiger Freiheitsstrafen ohne Bewährung in Freiheitsstrafen mit Bewährung durch Gnadengesuch und nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Unsere Mandantin wurde u. a. wegen wiederholten Betrugs und Diebstahls durch das Amtsgericht Bühl (Baden-Württemberg) mehrfach rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als zwei Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafen konnten schließlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil unsere Mandantin mehrfach vorbestraft und zudem ohne Arbeitsplatz und Wohnung und durch immense Schulden belastet war. Im März 2012 erhielt unsere Mandantin eine Ladung zum Antritt der Freiheitstrafen. Daraufhin wandte sie sich telefonisch an Rechtsanwalt Dietrich, da dieser auf das Gnadenrecht spezialisiert ist. Da in Gnadensachen wegen der drohenden Strafvollstreckung Eile geboten ist, fertigte Rechtsanwalt Dietrich zeitnah ein ausführliches Gnadengesuch, um eine vorläufige Einstellung der Vollstreckung der rechtkräftig ausgeurteilten Freiheitsstrafen zu erreichen. Zudem nahm er persönlich Kontakt zur Gnadenstelle sowie dem Rechtspfleger bei der für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft auf, damit dieser auf die Anwendung von Zwangsmitteln verzichten möge. Mit diesem Engagement konnte Rechtsanwalt Dietrich bewirken, dass die Strafvollstreckung vorläufig eingestellt worden ist und unsere Mandantin die mehrjährige Haftstrafe zunächst nicht antreten musste. Rechtsanwalt Dietrich gewann für unsere Mandantin dadurch mehrere Monate Zeit, um die persönlichen Verhältnisse unserer Mandantin zu ordnen. Er nahm unmittelbar Kontakt zum neuen Arbeitgeber unserer Mandantin auf und konnte erreichen, dass unsere Mandantin einen festen Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle erhielt. Außerdem vermittelte Herr Dietrich zwischen unserer Mandantin und ihrem Arbeitgeber, wodurch unserer Mandantin ein Arbeitgeberdarlehen ausbezahlt worden ist. Mit diesem Geld konnte unsere Mandantin einen Teil der Schulden tilgen, die Gegenstand ihrer strafrechtlichen Verurteilungen waren. Während dieser mehrmonatigen Maßnahmen stand Rechtsanwalt Dietrich in ständigem Kontakt zur Staatsanwaltschaft und der Gnadenstelle. Aufgrund der regelmäßigen Tilgungen konnte in Absprache mit der Gnadenstelle eine Entscheidung in der Gnadensache für mehr als ein halbes Jahr hinausgezögert werden. Zu diesem Zeitpunkt waren die persönlichen Verhältnisse unserer Mandantin geordnet. In der Zwischenzeit hatte die Staatsanwaltschaft die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe beantragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte auf dieses Ziel hingearbeitet, denn im Beschluss über die Gesamtstrafe muss auch eine Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zu Bewährung erfolgen. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft bis zuletzt eine Aussetzung zur Bewährung im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung abgelehnt, doch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht in der mündlichen Anhörung vor dem Amtsgericht Bühl davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Bewährungsvoraussetzungen nunmehr erfüllte. Das Amtsgericht Bühl schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und setzte die Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung aus. Auf diese Weise verhinderte Rechtsanwalt Dietrich, dass unsere Mandantin trotz rechtskräftiger Freiheitsstrafen ohne Bewährung und einer fälligen Ladung zum Strafantritt nicht ins Gefängnis musste und nun weiter für ihre Familie sorgen kann.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Unfallflucht

06. Februar 2013 Einstellung bei Fahrerfluchtin Stralsund

Unser Mandant hatte in einem Kreisverkehr in Stralsund eine Radfahrerin übersehen und angefahren. Obwohl die Radfahrerin stürzte und sich verletzte fuhr unser Mandant ohne anzuhalten weiter. Deshalb wurde gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft Stralsund ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht geführt. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit der Staatsanwaltschaft Stralsund. Die Staatsanwaltschaft Stralsund war schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500,00 - einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

30. Januar 2013 Einstellung mangels Tatnachweis bei Taschendiebstahlsvorwurf

Unser Mandant wurde beschuldigt, in einem Berliner Café einem anderen Gast mehrere hundert Euro aus der Jackentasche gestohlen zu haben. Der Gast behauptete, unseren Mandanten beim Diebstahl erwischt zu haben. Die zum Café gerufene Polizei fand bei unserem Mandanten einen größeren Bargeldbestand, der über den vom anderen Gast genannten Betrag hinausging. Rechtsanwalt Dietrich trug bereits im Ermittlungsverfahren vor, dass unser Mandant keinen Diebstahl begangen habe. Vielmehr stammte der von der Polizei aufgefundene Betrag aus der selbständigen Tätigkeit unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Einlassung nicht wiederlegen und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

17. Januar 2013 Einstellung bei Fahrerflucht in Schwerin

Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Fahrerflucht. Ihm wurde vorgeworfen, mit seinem PKW beim Rückwärtsfahren ein Oldtimermotorrad beschädigt zu haben. Nach Zeugenaussagen hatte sich unser Mandant, obwohl er den Unfall bemerkt hatte, unerlaubt vom Unfallort entfernt (Fahrerflucht). Zunächst wollte sich unser Mandant schriftlich an die Polizei wenden. Auf Ratschlag eines Freundes suchte er aber Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach erfolgter Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der Staatsanwaltschaft Schwerin. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass es der Staatsanwaltschaft aufgrund des damals bestehenden Beweisergebnisses nicht leicht fallen würde, nachzuweisen, dass unser Mandant das Fahrzeug geführt habe. Es standen aber noch weitere Zeugenaussagen aus. Aufgrund der Ungewissheit war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen Schadenswidergutmachung einzustellen. Aufgrund einer begangenen Fahrerflucht hätte die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten bei diesem als Versicherungsnehmer den verauslagten Schadensbetrag auch ohne die Auflage zurückfordern können. Aufgrund der Schadenshöhe hatte ein Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Bußgeldverfahren / Unfall

09. Januar 2013 Verwarnungsgeld statt Geldbuße, Nachschulung und zwei Punkten

Unsere Mandantin hatte mit ihrem PKW einen Verkehrsunfall verursacht. Deshalb hatte sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Ihr wurde im Bußgeldbescheid vorgeworfen, auf der Straße gewendet zu haben und dabei die ihr obliegende besondere Vorsicht außer Acht gelassen zu haben. Deshalb soll es zu dem Unfall gekommen sein. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wurde ein Bußgeld von 100,00 - festgesetzt. Weiterhin hätte unsere Mandantin für diese Ordnungswidrigkeit zwei Punkte in Flensburg erhalten. Da unsere Mandantin sich in der Probezeit befand, hätte eine Nachschulung gedroht. Ohne Nachschulung hätte sie den Führerschein verloren. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung für unsere Mandantin ab, in welcher er ausführte, dass unsere Mandantin beim Anfahren aus einer Parklücke das gegnerische Fahrzeug versehentlich gestreift habe. Weder sei sie gewendet, noch sei sie beim Zusammenstoß rückwärts gefahren. Diese Einlassung konnte in dem Termin nicht widerlegt werden. Insbesondere war ein Unfallzeuge nicht erschienen. Zur Vermeidung einer weiteren Hauptverhandlung wurde durch das Gericht lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 - festgesetzt. Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 - führt nicht zu Punkten in Flensburg.