Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Unterschlagung
19. Juli 2022: Vorwurf der Unterschlagung im Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese mit unseren Mandanten und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zur Begründung führte er an, dass unser Mandant nach dem Fund der Geldbörse noch zu einer Auseinandersetzung auf dem Bahnhof gerufen wurde. Hier kam es zu einer Festnahme, bei der sich der Betroffene nicht unerheblich gegen unseren Mandanten gewehrt hatte. Unser Mandant vermutete, die Geldbörse dabei selbst verloren zu haben. Zudem trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass die Kündigung der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand hatte und für rechtswidrig erklärt wurde. Die Amtsanwaltschaft war daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Der Vorteil für unseren Mandanten ist daran, dass er sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen darf und eine öffentlich stattfindende Hauptverhandlung vor dem Strafgericht umgehen konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis
13. Juli 2022: Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz darstellen, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Es war schon nicht geklärt, dass es sich bei dem als Verkäufer vermuteten WhatsApp-Teilnehmer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch darlegen, dass es für den Besitz oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln durch unseren Mandanten keine Beweise gibt. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechenden Anfragen nach „Pilzen“ gestützt wird. Verkaufsgespräche, in denen nur allgemein über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte gesprochen wird, sind jedoch nicht strafbar.
Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Stralsund daher mangels Tatnachweis eingestellt werden
Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl
05. Juli 2022: Einbruchsdiebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich beantragte beim Amtsgericht Tiergarten Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte zunächst darlegen, dass es sich lediglich um einen einfachen Diebstahl handeln kann, da sich die versuchte Tat nur auf eine geringwertige Sache bezog. Rechtsanwalt Dietrich stützte sich in seinem Schriftsatz zudem auf die geringe Schuld unseres Mandanten, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Er wies darauf hin, dass unser Mandant das Firmengelände nicht einmal betreten hatte und die andere Person auch zunächst die alleinige Verantwortung für die Tat übernommen hatte.
Das Amtsgericht Tiergarten konnte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
28. Juni 2022: Nötigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktensicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten beruht, welche sich mit unserem Mandanten zu der Zeit ihrer Anzeige in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder befand. Nach Auswertung ihrer Zeugenaussage drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die ehemalige Lebensgefährtin unseren Mandanten aus Eifersucht und aus Rache falsch belastet hatte, um Auflagen bezüglich des Umgangs mit den Kindern zu erwirken. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
22. Juni 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass schon nicht geklärt war, ob sich tatsächlich Betäubungsmittel in der Wohnung unseres Mandanten befunden haben. Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte bei der Polizei angegeben, sie habe ein weißes Pulver in dessen Wohnung vorgefunden. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass es sich hierbei jedoch auch um Reste von Waschmittel, Medikamenten oder anderen im Haushalt üblicherweise verfügbaren Sachen handeln könne, da das Pulver kriminaltechnisch nicht untersucht worden war. Doch auch wenn es sich bei dem Pulver um Betäubungsmittel handeln sollte, sei ein Besitz unseres Mandanten nicht nachgewiesen, da es zahlreiche andere Personen gab, die Zugang zu der Wohnung unseres Mandanten gehabt hatten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
17. Juni 2022: Strafverfahren wegen Betruges gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte trug Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin alle Bedenken vor und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es nicht geklärt sei, dass unsere Mandantin überhaupt von der Beschäftigung ihres Sohnes wusste. Dieser war lediglich zehn Stunden in der Woche beschäftigt, auch wurde sein Gehalt nur auf sein eigenes Konto überwiesen. Es ist außerdem keinesfalls unüblich, dass junge Erwachsene ihren Eltern derartige Informationen nicht ohne weiteres mitteilen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den stark beeinträchtigten Gesundheitszustand unserer Mandantin im vermeintlichen Tatzeitraum. Darüber hinaus sei auch das Maß der Schuld unserer Mandantin gering, da diese den ausstehenden Betrag umgehend an das Jobcenter zurückgezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das geführte Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldbuße ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
08. Juni 2022: Ermittlungsverfahren wegen Betruges mit gefälschter Fahrkarte eingestellt
Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und regte nach Einsicht der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle kooperativ verhalten hatte und dem Fahrausweisprüfer die umgehende und korrekte Aufnahme seiner Daten ermöglicht hatte. Auch wies er darauf hin, dass der Schaden (60 Cent) vorliegend als gering zu betrachten ist und dass unser Mandant das von der S-Bahn geforderte erhöhte Entgelt ebenfalls bereits gezahlt hat. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren sowie das pädagogische Gespräch im Beisein der Eltern unseres Mandanten für diesen eindrücklich gewesen sind. Die Staatsanwaltschaft Cottbus schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein.