Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

02. Juni 2022: Vorwurf der einfachen Körperverletzung mittels einem Faustschlag – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll unser Mandant eine andere Person tätlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einem Park zwischen den Hunden aller Beteiligten gewesen sein. Unser Mandant soll der anderen Person mit der Faust gegen den Kehlkopf geschlagen haben, welches bei dieser einen blauen Fleck hinterlassen haben soll.

Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt hatte, nahm er Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich umgehend an die Staatsanwaltschaft. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten trotz hinreichenden Tatverdachts gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25. Mai 2022: Ladendiebstahl - Einstellung des Strafverfahrens bei Bulimie und Essstörungen

Gegen unsere Mandantin lief ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahls, da sie in einem Supermarkt von einem Ladendetektiv dabei erwischt wurde, wie sie diverse Lebensmittel in ihre Tasche gesteckt hatte und anschließend den Laden verlassen wollte, ohne diese vorher zu bezahlen. Noch vor Ort gestand sie gegenüber der Polizei die Tat. Unsere Mandantin wurde in der Vergangenheit bereits einmal ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich wegen Diebstahls verurteilt. In einem darauffolgenden Verfahren wegen Diebstahls konnte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung erwirken, weshalb sich unsere Mandantin auch diesmal wieder an Rechtsanwalt Dietrich wandte.

Rechtsanwalt Dietrich fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Er verwies dabei insbesondere auf den Gesundheitszustand unserer Mandantin, die bereits seit längerer Zeit an Bulimie und an einer Anpassungsstörung litt. Auch absolvierte unsere Mandantin eine Ausbildung, wo sie nur wenig Geld verdiente und ihr keine sichere Zukunftsperspektive geboten werden konnte. Zum Tatzeitpunkt war unsere Mandantin von krankheitsbedingten Essanfällen und Versagensängsten geprägt und sah sich schließlich dazu gedrungen, Lebensmittel zu stehlen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass sich unsere Mandantin nach dem Vorfall umgehend stationär behandeln ließ und sich in psychotherapeutische Behandlung begab. Zudem konnte sich unsere Mandantin zwischenzeitlich ihren langersehnten Berufswunsch erfüllen, da sie eine Anstellung als Erzieherin an einer Grundschule gefunden hatte. Dennoch lehnte das Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens mit Verweis auf die bisherige Verurteilung und Einstellung ab und verurteilte unsere Mandantin in der Hauptverhandlung zunächst wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich jedoch Berufung ein. In der Berufungsinstanz wies Rechtsanwalt Dietrich dann erneut auf die prekäre gesundheitliche Situation unserer Mandantin und die Stabilisierung ihrer Lebensumstände hin und konnte das Landgericht Berlin schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen.

Für unsere Mandantin war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung, da sie befürchtet hatte, die Anstellung an der Grundschule bei einer weiteren Eintragung ins Vorstrafenregister wieder zu verlieren. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

17. Mai 2022: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Diebstahls, da diese ihrem ehemaligen Lebensgefährten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 4.000,00 € aus einem Umschlag unter dessen Bett entwendet haben soll. Als sich unsere Mandantin daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte dieser sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Nach Auswertung der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass kein hinreichender Tatnachweis geführt worden war. Zunächst war nicht bewiesen worden, dass der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin überhaupt so viel Bargeld in einem Umschlag unter seinem Bett besaß. Auch konnte nicht geklärt werden, wann es zu einem Verlust des Geldes gekommen sein sollte. Zudem war es nicht ausgeschlossen, dass eine andere Person das Bargeld gestohlen hat, da unsere Mandantin nicht die einzige Person war, die zu der Wohnung ihres ehemaligen Lebensgefährten Zugang hatte. Außerdem konnte das gegenständliche Bargeld auch nicht bei unserer Mandantin aufgefunden werden. Bei Auswertung der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich vielmehr der Verdacht auf, dass sich der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin mit der Belastung bei dieser für die Trennung rächen wollte, da unsere Mandantin sich unerwartet von diesem getrennt hatte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

12. Mai 2022: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld

Unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, einen gefälschten Impfausweis gebraucht zu haben. Als sie sich bei der Apotheke einen QR Code für einen digitalen Impfausweis abholen wollte, konnte die Apothekerin die Chargennummer der Impfung nicht im System finden. Unsere Mandantin suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

11. Mai 2022: Waren im Wert von 6.000,00 € bestellt und nicht bezahlt – Einstellung des wegen Betruges geführten Strafverfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, gemeinsam mit seinem damaligen Mitbewohner zwei Humidorschränke im Wert von etwa 6.000,00 € bestellt und - wie von vorneherein beabsichtigt – nicht bezahlt zu haben.

Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt und Akteneinsicht erhalten hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Bestellungen ausschließlich von dem ehemaligen Mitbewohner unseres Mandanten getätigt worden waren. Dafür sprachen die bei der Bestellung genutzten Emailadressen und die Personenbeschreibungen der Auslieferer von der die Waren annehmenden Person. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Identität unseres Mandanten missbraucht wurde und der ehemalige Mitbewohner unseres Mandanten ganz bewusst versucht hatte, die Bestellungen unserem Mandanten zuzuschieben. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der ehemalige Mitbewohner unseres Mandanten bereits vorbestraft war und die Verkäufer der Schränke sowie unseren Mandanten bedroht hatte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin war von den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

03. Mai 2022: Grafikkarte im Media Markt eingesteckt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach Einspruch gegen Strafbefehl

Unser Mandant hatte auf einem Messestand der Firma Media Markt in Leipzig eine Grafikkarte an sich genommen, ohne diese zu bezahlen. Dabei war er von einem Sicherheitsmitarbeiter beobachtet. Obwohl unser Mandant sich kooperativ verhielt, die Tat einräumte und eine Vertragsstrafe zahlte, wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Diebstahls wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Leipzig als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach Auswertung der Akte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine höhere Geldauflage einzustellen. Dabei verwies er darauf, dass unser Mandant sich zum Tatzeitpunkt in einer extremen beruflichen Belastungssituation befand und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Da es sich um eine nicht gerade günstige Grafikkarte gehandelt hatte, war die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Sie verfasste vielmehr einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Leipzig unterzeichnete. Der Mandant sollte durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich fristgerecht Einspruch ein und nahm nochmal Einsicht in die Ermittlungsakte. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht und trug alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen erneut vor. Das Amtsgericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen und von einer Hauptverhandlung abzusehen. Unser Mandant war erleichtert, dass das Verfahren trotz des Strafbefehls ohne Verurteilung abgeschlossen werden konnte und er weiterhin nicht vorbestraft ist.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

27. April 2022: Falsche Empfehlungsschreiben beim LaGeSo eingereicht - Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant hatte beim LaGeSo die Erteilung seiner Approbation als Arzt beantragt. Er hatte in Syrien Medizin studiert und war bereits seit einigen Jahren in Deutschland, um hier bei diversen Ärzten zu hospitieren. Im Zuge des Antrags fielen dem LaGeSO Empfehlungsschreiben von Ärzten auf, die nicht unterschrieben waren und Schreibfehler enthielten. Der Antrag auf Erteilung der Approbation wurde daraufhin abgelehnt und ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

In Sorge um seine Zukunft als Arzt in Deutschland kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei Auswertung der Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin bereits den Entwurf eines Strafbefehls gefertigt und diesen dem Amtsgericht übersandt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht zu erlassen und das Verfahren einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass einige der Ärzte bereit waren, die Hospitation seines Mandanten zu bestätigen. Außerdem zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundenqualität der Schreiben an und legte dar, dass eine Verurteilung sowohl beruflich als auch aufenthaltsrechtlich erhebliche Konsequenzen für unseren Mandanten haben würde. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.