Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde vorgeworfen, nach dem Malern der Wohnung einer Nachbarin Bargeld in Höhe von 60,00 € einfach an sich genommen und die ältere Dame beim Rausgehen geschubst zu haben. Unser Mandant sollte deshalb wegen Körperverletzung und Diebstahls verurteilt werden und eine Geldstrafe von 1.200,00 € zahlen.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Untreue

13. April 2022: Strafverfahren wegen Untreue im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unsere Mandantin hatte eine ältere Frau regelmäßig bei der Erledigung von Aufgaben im Haushalt unterstützt und war für diese einkaufen gegangen. Sie geriet in das Visier der Ermittlungsbehörden, als auf dem Konto der älteren Dame hohe Bargeldabhebungen zu sehen waren, die durch einen Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angezeigt worden waren. Unserer Mandantin wurde daraufhin vorgeworfen, das Geld ohne die Erlaubnis der älteren Dame abgehoben und behalten zu haben.

Mit einer Vorladung als Beschuldigte wegen Untreue wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seinem Schriftsatz auf die widersprüchlichen Angaben der älteren Dame, die selbst eingeräumt hatte, unserer Mandantin Geld als Dankeschön für ihre Tätigkeit gegeben zu haben. Darüber hinaus ergab sich aus der Ermittlungsakte nicht, dass unsere Mandantin die Abhebungen vorgenommen hatte. Anhand der Kontoauszüge arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zudem heraus, dass die ältere Dame ihren gesamten Lebensunterhalt mit Bargeld bestritten und deshalb selbst höhere Bargeldbeträge abgehoben haben musste. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass eine Verurteilung unserer Mandantin wegen Untreue nicht oder nur schwer gelingen würde und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Geldfälschung

05. April 2022: Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschung mangels Tatnachweis eingestellt

Das Hauptzollamt in Köln war auf eine Briefsendung aufmerksam geworden, die einen falschen 50 Euroschein enthielt und an unseren Mandanten adressiert war. Nachdem sich die Ermittlungsbehörden versichert hatten, dass unser Mandant an der Empfängeradresse lebte, wurde die Wohnung unseres Mandanten durchsucht. Die Behörden fanden dabei weitere Briefumschläge mit der Adresse unseres Mandanten. Bereits bei der Dursuchung wurde unser Mandant zu dem Tatvorwurf befragt. Dabei räumte unser Mandant ein, das Falschgeld bestellt zu haben und es nur habe ansehen zu wollen.

Mit dem Protokoll der Durchsuchung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der ihn darüber aufklärte, dass es sich bei den Tatvorwürfen rund um das Inverkehrbringen von Falschgeld um Verbrechen handelt, die mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe geahndet werden. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich nach dem Gespräch mit unserem Mandanten umgehend als Verteidiger an und erhielt Einsicht in die Ermittlungsakte. Er verfasste einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Absicht unseres Mandanten, das Falschgeld tatsächlich zur Zahlung zu verwenden, anzweifelte. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant vor seinen Angaben zur Sache nicht über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden war und seine Aussage deshalb nicht verwertbar sein würde. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

30. März 2022: Verfahren wegen Diebstahls trotz einschlägiger Vorbelastungen im Ermittlungsverfahren ohne Geldauflage eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Supermarkt der Firma Real in Mainz diverse Waren im Wert von etwa 150,00 € gestohlen zu haben. Sie hatte den Vorwurf bereits vor Ort gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt und angegeben, an Kleptomanie zu leiden. Da sie bereits mehrfach wegen Diebstahls auffällig gewesen war und Angst davor hatte, ins Gefängnis zu kommen, wandte sie sich mit der Vorladung als Beschuldigte an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger unserer Mandantin an und wertete in einem Gespräch mit ihr die Ermittlungsakte aus. Danach wandte er sich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Mainz und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Geringfügigkeit mit oder ohne die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die angespannte gesundheitliche und persönliche Situation unserer Mandantin zur Tatzeit. Die Staatsanwaltschaft war schließlich dazu bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Steuerhinterziehung

25. März 2022: Einstellung des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Geldauflage im Ermittlungsverfahren

Unsere Mandantin war von Deutschland in die Schweiz gezogen. Dies hatte sie dem Bürgeramt gemeldet und war davon ausgegangen, sonst nichts weiter veranlassen zu müssen. Trotz ihres Umzuges wurde unserer Mandantin weiterhin Kindergeld von der Familienkasse gezahlt. Sie ging davon aus, dass diese Zahlungen rechtmäßig waren, bis sie schließlich über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung informiert wurde.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wegen Steuerhinterziehung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und erklärte ihm die Situation. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daraufhin Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft sorgfältig aus. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er darauf hinwies, dass unserer Mandantin sich beim Bürgeramt ausdrücklich danach erkundigt hatte, ob sie weitere Abmeldung vornehmen müsse. Dies hatte das Bürgeramt verneint und ihr mitgeteilt, dass die Abmeldung zentral an alle Behörden weitergegeben werden würde. Unsere Mandantin hatte sich auf dies Auskunft verlassen. Trotz eines Nachsendeauftrages hatte sie die Post der Familienkasse zu der Überzahlung nicht erhalten. Aufgrund der umfangreichen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug in 19 Fällen

21. März 2022: Einstellung des Verfahrens in der Berufungshauptverhandlung gegen Schadenswiedergutmachung und Zahlung einer Geldauflage

Vom Amtsgericht Tiergarten wurde unsere Mandantin wegen Betruges in 19 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte bei einer Online-Plattform diverse Waren bestellt und nicht gezahlt. Zudem ordnete das Gericht an, dass unsere Mandantin den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 6.000,00 € an die Staatskasse zahlen sollte. Zu der Hauptverhandlung war unsere Mandantin mit einer nicht ausschließlich im Strafrecht tätigen Rechtsanwältin gegangen, da sie die Mitwirkung eines Fachanwalts für Strafrecht nicht für notwendig hielt.

Weil sie sich vom Gericht zu hart bestraft fühlte, wandte sich unsere Mandantin mit der Verurteilung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ein und nahm Einsicht in die Verfahrensakte. In einem Schriftsatz an das Landgericht Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Wiedergutmachung des Schadens einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die damals schwierige Lebenssituation unserer Mandantin, die an einer Depression erkrankt war. Dass sich unsere Mandantin in der Zwischenzeit stabilisiert hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Landgericht Berlin mit einem ärztlichen Attest belegen. Dennoch war das Landgericht zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Berufungshauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Taten nur aufgrund ihrer psychischen Verfassung begangen hatte und eine Bestrafung nicht zielgerichtet sein würde. Das Verfahren wurde aufgrund der Überzeugungsarbeit von Rechtsanwalt Dietrich schließlich gegen die Schadenswiedergutmachung und eine Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Entziehung elektrischer Energie

15. März 2022: Starkmagnet am Stromzähler – Einstellung des Strafverfahrens

Während eines Polizeieinsatzes in der Wohnung unseres Mandanten stellten die Polizeibeamten fest, dass an dem Stromzähler ein großer Magnet angebracht war. Der starke Magnet führte dazu, dass sich der Stromzähler nicht mehr drehte und den tatsächlichen Stromverbrauch nicht mehr anzeigte. Aufgrund dessen wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Entziehung elektrischer Energie gemäß § 248c StGB eingeleitet.

Im Laufe der Ermittlungen ergänzte die Staatsanwaltschaft Berlin den Tatvorwurf noch um Betrug gemäß § 263 StGB und Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Anschließend legte er in einem umfangreichen Schriftsatz unter Verweisung auf die juristische Fachliteratur dar, weshalb eine Verurteilung unseres Mandanten hier nicht in Betracht käme und wies auf die schwierige Beweislage hin. In dem konkreten Fall sei ein etwaiges strafbares Verhalten auch aus rechtlichen Gründen schwer nachweisbar. Aufgrund der umfangreichen Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Unser Mandant musste als Gegenleistung lediglich einen geringen Geldbetrag zahlen.