Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

14. Mai 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Fahrradfahren – Verfahrenseinstellung

Unserem Mandanten wurde von der Polizei Berlin vorgeworfen, einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben. Während eines regulären Polizeieinsatzes in Berlin-Friedrichshain sei unser Mandant durch schnelles Fahrradfahren auf einem Gehweg negativ aufgefallen.

Ein Polizeibeamter soll daraufhin versucht haben, ihn zu stoppen. Unser Mandant soll den Halteanweisungen des Beamten allerdings nicht Folge geleistet haben, weswegen der Beamte die Fahrt durch einen Griff ans Fahrrad zu stoppen versuchte. Der Beamte soll dabei erheblichen Widerstand unseres Mandanten in Form eines stärkeren Antritts wahrgenommen haben. Am Ende lagen sowohl unser Mandant als auch der Polizeibeamte am Boden, wodurch sich der Beamte an Knien und Händen verletzte. Nach Aufnahme der Daten unseres Mandanten wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später wurde unserem Mandanten eröffnet, dass er Beschuldigter eines Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten ist. Unser Mandant mandatierte daher sofort Rechtsanwalt Dietrich. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete seine Anregung damit, dass der Tatbestand des Wiederstands gegen Vollstreckungsbeamte durch das Verhalten unseres Mandanten nicht erfüllt sei. Das Verhalten unseres Mandanten sei vielmehr als natürliche Reaktion auf ein abruptes Abbremsen zu bewerten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich verschiedene Faktoren an, die die Schwere der Schuld unseres Mandanten abschwächten. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

13. Mai 2020: Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin waren gegen unseren Mandanten Ermittlungen geführt worden, weil vermutet worden war, dass er Tatbeteiligter einer gefährlichen Körperverletzung sei. Hintergrund war, dass die Polizei aufgrund einer Messerattacke nach Berlin-Adlershof gerufen worden war. Der Anrufer soll durch heftiges Klopfen an der Wohnungstür aufgewacht und nach Öffnen der Türe unvermittelt mit einem Messer angegriffen worden sein. Der Anrufer erlitt dabei Schnittverletzungen im Gesicht.

Insgesamt soll der Anrufer und Verletzte zwei Personen erkannt haben. Die während des Angriffs im Hintergrund stehende Person soll sein Nachbar und unser Mandant gewesen sein. Nach dem Angriff verschwanden beide Angreifer. Nachdem die Polizei eingetroffen war, den Verletzten versorgt hatte und die Tatwaffe gesichert worden war, erging ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber der Wohnung unseres Mandanten. Nach Eindringen in die Wohnung unseres Mandanten wurde dieser vorläufig festgenommen. In seiner späteren Zeugenaussage gab der Verletzte an, unseren Mandanten während des Angriffs gesehen zu haben. Auch will er im Rahmen einer Lichtbildvorlage den Angreifer erkannt haben. Umgehend, nachdem unser Mandant wieder entlassen und ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt worden war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete deutlich die Fähigkeit der angegriffenen Person, die Angreifer hinreichend erkennen zu können. Dabei ging Rechtswalt Dietrich auf die aus der Ermittlungsakte hervorgehende Betäubungsmittelaffinität des Angegriffenen sowie dessen Vorerkrankungen ein. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass eine Beteiligung der Person, die während der Lichtbildvorlage erkannt worden sein soll, ausgeschlossen werden konnte. Den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs konnte die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits keine neuen Belastungen entgegensetzen, weswegen sie das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen musste.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

11. Mai 2020: Nötigung durch Kfz – Einstellung des Verfahrens

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, der ihn zu einer Geldstrafe wegen Nötigung verurteilte, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Unser Mandant soll mit seinem Auto auf einen Mann in Berlin-Mahlsdorf losgefahren sein. Einer drohenden Kollision soll der Mann nur noch durch einen seitlichen „Hechtsprung“ ausgewichen sein. Diesem Vorfall soll ein Streitgespräch vorausgegangen sein. Ursache für diesen Konflikt soll gewesen sein, dass der Mann mitten auf der Straße gelaufen war und unserem Mandanten den Weg versperrt hatte. Während dieses Konflikts sollen weiterhin wechselseitige Beleidigungen ausgetauscht worden sein, wobei unserem Mandanten insbesondere Fremdenfeindlichkeit unterstellt wurde.

Das Geschehen konnte außerdem von einer unbeteiligten Belastungszeugin ab dem Zeitpunkt der Zufahrt auf den Mann wiedergegeben werden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Fall an und beantragte zuerst Akteneinsicht. Nach eingehender Durchsicht der Ermittlungsakte setze Rechtsanwalt Dietrich dann einen Schriftsatz auf, der die Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, beinhaltete. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die einseitige Darstellung des vermeintlich geschädigten Manns. Vielmehr hatte dieser die angebliche Eskalation selbst provoziert und zum Nachteil unseres Mandanten wiedergegeben. Vor allem die Hechtsprungsituation konnte Rechtsanwalt Dietrich entkräften. Insgesamt versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Gesamtgeschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtigzustellen. Mit Erfolg. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

08. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld

Unser Mandant in Brandenburg war von seiner Nachbarin bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Sie machte unserem Mandanten zum Vorwurf, dass er seinen Hund nicht richtig kontrolliert habe und sie sich dadurch Verletzungen am Arm zugezogen habe. So soll der Hund unseres Mandanten die Nachbarin in den Arm gebissen haben. Umgekehrt hatte sich unser Mandant bei dem Vorfall durch einen Schlag von der Nachbarin Nasenbluten zugezogen.

Nachdem der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden war, erhielt unser Mandant zunächst die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solcher Ausgleich kam aufgrund beidseitiger Ablehnung wegen des belasteten Nachbarschaftsverhältnisses nicht zustande. Überraschend erhielt unser Mandant dann einen Strafbefehl des Amtsgerichts Schwedt, gegen den er selbst noch Einspruch einlegte. Dann jedoch suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Ermittlungsakte an und verfasste nach gründlicher Analyse des Falls einen Schriftsatz. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren mangels geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich dabei das Beweismaterial in Zweifel. Weder war auf dem Arm der Nachbarin eine Bisswunde erkennbar gewesen noch auf der Jacke. Vielmehr seien etwaige Verletzungen nur dadurch zu erklären, dass die Nachbarin unserem Mandanten ins Gesicht geschlagen hatte. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Tatbestandsmäßigkeit einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer fehlenden Kontrollpflicht von Hunden in Frage. Diesen Einlassungen folgte das Amtsgericht Schwedt und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

07. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens und lediglich Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 €

Gegen unseren Mandanten war von der Polizei Berlin wegen des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden. Unser Mandant hatte in Berlin-Kreuzberg die Fahrertür seines Autos geöffnet. Gegen die geöffnete Fahrertür war dann ein Radfahrer gefahren und hatte sich durch den Aufprall verletzt. Sodann wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eröffnet. Mit der Beschuldigtenvorladung wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. 

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sofort mit der in diesem Fall zuständigen Amtsanwaltschaft Berlin in Kontakt. In einem Gespräch mit der Oberamtsanwältin konnte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweis erreichen. Weil aber auch der Verdacht bestand, dass unser Mandant durch sein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte, wurde der Fall zusätzlich an die Bußgeldstelle abgegeben. Rechtsanwalt Dietrich rief daher bei dem zuständigen Sachbearbeiter an und erörterte mit diesem die bestehende Sachlage. Durch das persönliche Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass gegen unseren Mandanten lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € erhoben wurde. Über diesen insgesamt unproblematischen Ausgang des Verfahrens war unser Mandant erleichtert und Rechtsanwalt Dietrich gegenüber sehr dankbar.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

04. Mai 2020: Kinderpornographie gemäß § 184b StGB - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Aufgrund eines Hinweises einer amerikanischen Behörde zur Bekämpfung von Internetkriminalität wurde unser Mandant verdächtigt, kinderpornographisches Bildmaterial hochgeladen und damit verbreitet zu haben. So soll er entsprechende Bilder in einem sozialen Netzwerk hochgeladen und für jedermann sichtbar gemacht haben. Der Hinweis wurde von der Zentralstelle für Internetkriminalität in Gießen an die zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus, die umgehend die Ermittlungen aufnahm, weitergeleitet. Festgestellt werden konnte im Zuge der Ermittlungen, dass der Account, von dem aus die Bilder hochgeladen worden waren, unserem Mandanten zuzuordnen sei. Um das entsprechende Bildmaterial aufzufinden, wurde ein Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Cottbus beschlossen.

Unser in Brandenburg lebender Mandant war sehr überrascht, als Polizeibeamte dann vor seiner Haustür standen. Bei der Durchsuchung wurden sowohl ein Router als auch ein Laptop sichergestellt. Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung und Beantragung der Akteneinsicht wertete Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich aus. Dabei kamen ihm angesichts der Auswertungsergebnisse von Laptop und Router Zweifel, ob die unserem Mandanten vorgeworfene Handlung von ihm begangen worden war. Vielmehr hätte die Tat auch von einem vorherigen Besitzer begangen worden sein können, da der beschlagnahmte Rechner sehr alt sei. Von daher könne auch ein Fall der Verjährung vorliegen. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Cottbus teilte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken mit. Auch gab er zu bedenken, dass unser Mandant selbst sehr an der Aufklärung interessiert sei, da er ein Konto des entsprechenden sozialen Mediums nicht nutze. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesicht des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen - insbesondere in seinem sozialen Umfeld - war unser Mandant über das Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

30. April 2020: Betrug – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Aufgrund einer in Dresden gestellten Anzeige wurde von der Polizei Dresden gegen unsere in Berlin-Siemensstadt lebende Mandantin wegen Betrugs ermittelt. Unsere Mandantin soll über „eBay“ eine Playstation nach Dresden verkauft haben. Die Playstation wurde allerdings vom Käufer als defekt bewertet. Der Käufer verlangte daraufhin den Kaufpreis zurück, schickte die vermeintlich defekte Playstation an unsere Mandantin zurück und stellte bei der Polizei Dresden Anzeige wegen Betrugs gegen unsere Mandantin.

Nachdem unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks Strafverteidigung in diesem Fall auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden. Inhalt dieses Schriftsatzes war der Antrag, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diesen Antrag mit einer ihm durch vorherige Fälle bekannten Betrugsvariante, deren Opfer unsere Mandantin hier geworden war und die insbesondere bei „eBay“ weit verbreitet ist. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich die Seriennummern der beiden Playstations miteinander verglichen. Diese passten nicht überein. Der Käufer hatte somit eine falsche Playstation zurückgeschickt, das ausgegebene Geld wiederbekommen und eine einwandfreie Playstation erhalten. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz deutlich hin. Auch gab er an, dass von der Polizei Dresden nicht nachgewiesen worden war, dass unsere Mandantin eine defekte Playstation auch tatsächlich verkauft hatte. Die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich hatten Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Verfahren antragsgemäß ein.