Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Besitz und Verbreiten Kinderpornografie

25. März 2020: Ermittlungen wegen Kinderpornografie, § 184b StGB – Einstellung mangels Tatverdachts

Aufgrund einer Anzeige eines Internetportals wegen des Verdachts des Tauschens kinderpornografischer Dateien übernahm die Generalstaatsanwaltschaftw, als Zentralstelle Cybercrime Bayern, die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Auswertung der IP Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Über diesen sollen kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB ins Internet hochgeladen worden sein. Deshalb erfolgte bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung.

Nach der Hausdurchsuchung meldete sich unser aus Bayern kommender Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst Akteneinsicht gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft. Nach Auswertung der Ermittlungsakte legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz dar, dass kein Nachweis besteht, dass durch unseren Mandanten kinderpornografische Dateien gem. § 184b hochgeladen worden sind. Insbesondere konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die IP Adresse durch Manipulation entstanden sei. Aufgrund der Einlassung war ein Tatnachweis nicht möglich und das Strafverfahren wurde eingestellt. Weitere Informationen zum Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie erhalten Sie unter: https://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de/

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

23. März 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung

Im Rahmen einer Postsendungsdurchsuchung im Postermittlungszentrum in Wuppertal war Cannabis sichergestellt worden. In dieses Zentrum gelangen Sendungen, die weder bei Absender noch bei Empfänger zugestellt werden konnten. Im Zuge dieser Durchsuchung stellte sich heraus, dass unser Mandant Adressat des Pakets gewesen sein soll. Wegen des Verdachts des Erwerbs von Cannabis wurde gegen unseren aus Berlin-Lichtenrade stammenden Mandanten daher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingeleitet.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

20. März 2020: Betrug – Einstellung

Gegen unsere Mandantin war ermittelt worden, weil sie von ihrem Arbeitgeber in Berlin-Lichterfelde wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt worden war. So soll sie Rechnungen ihres Arbeitsgebers ausgestellt haben, auf denen sie ihre Kontonummer anstatt die ihres Arbeitsgebers angegeben hatte. Auf diese Weise gelangte das von den Kunden geleistete Honorar auf das Konto unserer Mandantin. Dadurch entstand beim Arbeitsgeber ein Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich.

Nachdem unsere Mandantin die Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei und Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nach seiner Mandatierung beantragte dieser zunächst Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt umfassend. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Berlin ging Rechtsanwalt Dietrich vor allem auf die vielen emotionalen Belastungen unserer Mandantin zum Tatzeitraum ein. Rechtsanwalt Dietrich konnte ebenfalls den Umstand nutzen, dass der Verwaltungsapparat des Arbeitgebers unserer Mandantin nicht sorgfältig geführt worden war. Eine detaillierte Aufarbeitung der einzelnen Betrugshandlungen erschien so nicht mehr möglich. Angesichts dieser Gesamtumstände regte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an. Diese folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin war darüber im Hinblick auf die bereits erfolgte zivilrechtliche Verurteilung natürlich sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

18. März 2020: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten war ermittelt worden, weil er einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB herbeigeführt haben soll. Dazu soll er einen Mülleimer mitten auf eine Straße in Berlin-Schöneberg gestellt haben. Kurze Zeit später kam es zu einer Kollision des Mülleimers mit einem Auto. Der Fahrer des Autos stieg aus und konnte unseren Mandanten sowie seinen Bekannten, der die Kollision ebenfalls beobachtet haben soll, stellen. Zwei weitere Zeugen hatten das Geschehen von der anderen Straßenseite aus beobachtet und dem Fahrer Hinweise auf die vermeintlichen Täter gegeben. Auch hatten sie die Polizei verständigt

Unser Mandant ließ sich bereits vor Ort zu dem Geschehen ein und gab gegenüber der Polizei an, die Kollision gefilmt zu haben. Dass er den Mülleimer auch auf der Straße platziert haben soll, bestritt er hingegen. Nachdem unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhalten hatte, mandatierte er Rechtsanwalt Dietrich. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dazu zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, dass die beiden Zeugen unseren Mandanten angesichts der späten Stunde mit Sicherheit erkannt haben können. Weiterhin führte er die geringe Schuld unseres Mandanten aus. Rechtsanwalt Dietrich gab zu bedenken, ob und inwiefern ein kleiner Mülleimer als Hindernis im Straßenverkehr zu werten sei und ein Ausweichmanöver durch den Fahrer in der Situation möglich gewesen wäre. Auch das kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber der Polizei unterstrich Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Beleidigung

16 . März 2020: Beleidigung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant staunte nicht schlecht, als er nachts auf dem Heimweg von einem Club in Berlin-Tiergarten von Polizisten angesprochen und mit dem Tatvorwurf der Beleidigung konfrontiert wurde. Ihm wurde vorgeworfen, vor dem Club zwei Türsteher wiederholt beleidigt zu haben, weil er mehrfach abgewiesen worden sei. Dabei soll unser Mandant die Türsteher als „Hurensöhne“ und „Arschlöcher“ bezeichnet haben.

Nach dem Erstgespräch bei Rechtsanwalt Dietrich wertete dieser die Ermittlungsakte aus und merkte schnell, dass die beiden Türsteher im Laufe des Verfahrens widersprüchliche Angaben zu dem Vorgehen gemacht hatten. Insbesondere wurde entgegen der ursprünglichen Anzeige der Vorwurf erhoben, unser Mandant habe rassistische Beleidigungen geäußert. Dies passte nun gar nicht zu unserem Mandanten, der während seiner Studienzeit Auslandsaufenthalte absolviert hatte und sich in der Bezirkspolitik für Integration engagiert. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich diese und weitere Bedenken an dem Tatvorwurf in einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft vorgetragen hatte, stellte diese das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung

13. März 2020: Falsche Verdächtigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant war mit seinem PKW in einen Unfall mit Personenschaden in Berlin Pankow verwickelt. Über seinen dortigen Rechtsanwalt wurde vorgetragen, dass unser Mandant nicht von seiner Spur abgekommen und der Unfall durch den Unfallgegner verursacht worden sei. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kam die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Ergebnis, dass der Sachvortrag unseres Mandanten nichtzutreffend sei. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass unser Mandant bei einem Spurwechsel den Unfallgegner übersehen habe und es deshalb zum Unfall gekommen sei. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.

In diesem Verfahren beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Nach Einsicht in die Verfahrensakte hegte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Zweifel an der Aussagekraft des Sachverständigengutachtens. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass letztlich nicht mehr geklärt werden könne, wie es zu den inhaltlichen Angaben im Schriftsatz des ersten Rechtsanwaltes gekommen sei. Die Einwände von Rechtsanwalt Dietrich konnten durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das wegen falscher Verdächtigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Berlin Pass gefälscht

09. März 2020: Berlin Pass gefälscht – Einstellung des Strafverfahrens

Unsere Mandantin wurde mit einem gefälschten Berlin Pass in der S-Bahn angetroffen. Das Vorzeigen eines gefälschten Berlin Passes wird strafrechtlich als Urkundenfälschung und Betrug verfolgt. Darüber hatte sich unsere Mandantin vorher keine Gedanken gemacht.

Unmittelbar nach der Feststellung meldete sie sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit Ihrer Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Berliner S-Bahn als Strafverteidiger an. So konnte verhindert werden, dass die Polizei Kontakt mit unserer Mandantin aufnahm. Vielmehr bekam Rechtsanwalt Dietrich unmittelbar die Ermittlungsakte, die er mit unserer Mandantin besprach. Im Anschluss wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die zuständige Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem persönlichen Gespräch gegenüber der Amtsanwältin darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Deshalb war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Gedroht eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrug.