Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Körperverletzung

06. März 2020: Fahrerflucht und Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis

Ein Radfahrer rief den Notruf der Berliner Polizei und meinte, er sei gerade durch unsere Mandantin in Berlin Reinickendorf mit dem PKW angefahren worden und danach sei unsere Mandantin geflüchtet. Aufgrund dieser Mitteilung wurden zwei Streifenwagen mit Blaulicht zum vermeintlichen Unfallort geschickt. Die Beamten konnten in der Nähe unsere Mandantin antreffen. Nach rechtlicher Belehrung über den Tatvorwurf der Unfallflucht und der fahrlässigen Körperverletzung machte unsere bereits langjährige Mandantin zunächst keine Angaben, sondern wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und konnte in einem ausführlichen Schriftsatz darlegen, dass es zu keinem Unfall gekommen sei. Die vom Radfahrer behaupteten Verletzungen seien insbesondere nicht objektiv nachprüfbar. Vielmehr habe der Radfahrer unserer Mandantin die Vorfahrt genommen und sie dann auch noch beschimpft. Unsere Mandantin sei zunächst stehengeblieben, habe aber Angst bekommen und sei weitergefahren. Diese Einlassung konnte durch die Amtsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerbehindertenausweis gefälscht

04. März 2020: Schwerbehindertenausweis gefälscht – Einstellung mangels Tatnachweis

Durch das Landeskriminalamt in Berlin (LKA) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde in der Windschutzscheibe des Fahrzeuges unseres Mandanten in Berlin Mitte ein Schwerbehindertenausweis festgestellt, der in einer Parkraumbewirtschaftungszone zum unentgeltlichen Parken berechtigt hätte. Den Mitarbeitern kamen Zweifel an der Echtheit des Schwerbehindertenausweises. Deshalb ließen sie dessen Daten überprüfen. Hier kam heraus, dass der Ausweis tatsächlich gefälscht war. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Anschluss daran gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine Stellungnahme ab, in welcher er rechtliche Bedenken erhob. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, dass es sich bei dem vermeintlichen Schwerbehindertenausweis um eine Urkunde handeln würde, da nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Kopie verwendet worden sei. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Beweisschwierigkeiten hin. Entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich wurde deshalb das Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt. 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Straßenverkehr

02. März 2020: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung

In Berlin Schöneberg kam unser Mandant in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Autofahrer. Beide hatten sich über das Verhalten des jeweils anderen aufgeregt. Unser Mandant soll aus seinem Auto ausgestiegen sein und den anderen Verkehrsteilnehmer, welcher auch bereits sein Auto verlassen hatte, mehrmals in Gesicht geschlagen haben. Hierdurch wurde der andere Verkehrsteilnehmer im Gesicht verletzt. Danach ist unser Mandant wieder in sein Auto gestiegen und weggefahren. Der andere Verkehrsteilnehmer erstatte hierauf Anzeige wegen Körperverletzung. Ohne anwaltliche Beratung machte unser Mandant zunächst aufgrund der polizeilichen Vorladung Angaben zum Tatgeschehen. Erst als er merkte, dass die Polizei ihm nicht glauben würde, brach er die Vernehmung ab und wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr

28. Februar 2020: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr – Einstellung mangels Tatnachweis

Eine Autofahrerin rief die Polizei nach Berlin Treptow und behauptete, unser Mandant hätte einen starken Böller vor ihr fahrendes Auto geworfen. Aufgrund der starken Detonation ging sie von einem Polenböller aus. Die Detonation hatte insbesondere zu Schäden am Fahrzeug der Autofahrerin geführt. Da Polenböller in Deutschland nicht zugelassen sind, wurde zunächst gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.

Unser Mandant hatte gegenüber er Polizei keine Angaben gemacht. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich, dass Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Da die Überreste des Böllers nicht gefunden wurden, konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht belegt werden, dass es sich tatsächlich um einen Polenböller gehandelt habe. Auch sei letztlich nicht sicher geklärt, dass tatsächlich unser Mandant für die Sprengstoffexplosion verantwortlich sei. Insbesondere hätten sich mehrere Personen am Straßenrand aufgehalten. Auch sei bei unserem Mandanten bei der Durchsuchung durch die Polizei weder ein Feuerzeug noch ein Knaller gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB

26. Februar 2020: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin angezeigt, da er sexuelle Privatvideos unsere Mandantin im Internet verbreitet haben soll. Die ehemalige Lebensgefährtin gab an, dass die Videos auf der Internetplattform Snapchat verbreitet werden würden. Durch Ermittlungen der Berliner Polizei konnte der verwendete Account vermeintlich unserem Mandanten zugeordnet werden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB eingeleitet.

Nach erfolgter Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine schriftliche Stellungnahme für unseren Mandanten ab. In dieser wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Schwachstellen im Beweisergebnis der Staatsanwaltschaft hin. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich mit dem zuständigen Staatsanwalt das weitere Vorgehen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass weitere umfangreiche Ermittlungen notwendig seien. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

24. Februar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens

Unser Mandant wurde in der U-Bahn in Berlin mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen. Wenige Wochen später bekam er eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, in der ihm eröffnet wurde, dass ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betruges gegen ihn geführt wurde. Mit der Vorladung der Polizei suchte unser Mandant sogleich Rechtsanwalt Dietrich auf.

Dieser erklärte unserem Mandanten, dass er keinesfalls zu dem Termin bei der Polizei erscheinen muss und beantragte direkt nach dem Gespräch Akteneinsicht. Auch aufgrund des Umstände, dass unser Mandant vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft mit einem aussagekräftigen Schreiben von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen. Für unseren Mandanten war dies sehr bedeutsam, da er trotz seines Bachelorstudiums im Bereich International Business bereits Schwierigkeiten hatte, einen Job zu finden und nun fürchtete, dass seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betruges weiter sinken würden. Darum muss er sich nun keine Sorgen mehr machen.

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung

21. Februar 2020: Beförderungserschleichung – Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihr wurde vorgeworfen, in Berlin innerhalb von sechs Monaten drei Mal die U-Bahn bzw. Tram, jeweils ohne einen gültigen Fahrausweis, genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein, sodass ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt wurde.

Nach erneuter Rücksprache mit unserer Mandantin und nach Auswertung der Ermittlungsakte stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in dem ersten Fall aus Eile vergessen hatte, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten und in den anderen beiden Fällen jeweils über einen gültigen Fahrausweis verfügte, den sie lediglich nicht bei sich geführt hatte. Dennoch wollte das Amtsgericht das Strafverfahren zunächst nicht einstellen, weil unserer Mandantin einschlägig wegen Beförderungserschleichung vorbestraft war. Erst in der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft schließlich von einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit überzeugen. Darüber war unsere Mandantin, die als Studentin ohnehin nicht über viel Geld verfügte, sehr erleichtert.