Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

07. Januar 2020: Beleidigung – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

In einer Kaufland-Filiale in Berlin-Reinickendorf soll unsere Mandantin ihre Schwägerin als „Nutte“ und „Schlampe“ beleidigt haben. Die Schwägerin stellte Strafanzeige gegen unsere Mandantin, sodass diese alsbald eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zugestellt wurde. Mit der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich zunächst als Verteidiger anzeigte und Einsicht in die Ermittlungsakte nahm. Problematisch war, dass das Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgrund der belastenden Aussage der Schwägerin bereits eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen unsere Mandantin erlassen hatte. Unserer Mandantin wurde darin untersagt, sich ihrer Schwägerin auf weniger als 50 Meter zu nähern und in irgendeiner Form Kontakt zu ihr aufzunehmen.

Rechtsanwalt Dietrich ließ sich von der einstweiligen Anordnung, die im Nachhinein aufgehoben wurde, nicht irritieren und verfasste einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass zwischen unserer Mandantin und ihrer Schwägerin seit längerem ein Familienstreit besteht. Dieser war Hintergrund der Falschbelastungen gegen unsere Mandantin. Außerdem trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unsere Mandantin ihre Schwägerin keinesfalls beleidigt hat. Vielmehr hat sie lautstark mit einer Freundin telefoniert. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

19. Dezember 2019: Urkundenfälschung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis

Im Zuge seiner Streife in Berlin Prenzlauer-Berg fiel einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Anwohnerparkausweis mit einem vermeintlich manipulierten Gültigkeitsdatum in einem geparkten Auto auf. Das Ordnungsamt stellte wegen Urkundenfälschung eine Strafanzeige bei der Polizei, die als Halter des Fahrzeugs ein Unternehmen ermittelte. Auf Nachfrage der Polizei teilte das Unternehmen die Personalien unseres Mandanten als Nutzer des Fahrzeugs mit. Gleichzeitig leitete das Unternehmen die E-Mail der Polizei an unseren Mandanten weiter, der Rechtsanwalt Dietrich noch am selben Tag in der Kanzlei zum Erstgespräch aufsuchte.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteinsicht. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Vorfall nicht hinreichend dokumentiert hatten. Hierauf stützte Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigung. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unserem Mandanten die Manipulation des Anwohnerparkausweises in einer Hauptverhandlung mit Hilfe der vorhandenen Beweismittel vermutlich nur schwer nachgewiesen werden kann. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

18. Dezember 2019: : Erschleichen von Leistungen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verwechselung

Manchmal unterlaufen auch den Justizbehörden Fehler. Ziemlich ärgerlich sind solche Fehler, wenn gänzlich unschuldige Personen auf einmal als Beschuldigte mit einem Ermittlungsverfahren belegt werden. Dieses Schicksal wiederfuhr auch unserer Mandantin. Sie erhielt von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Schwarzfahrens. Insgesamt soll sie drei Mal die U-Bahnlinie U1 in Berlin ohne gültigen Fahrausweis genutzt haben.

Da unsere Mandantin tatsächlich aber nicht ohne gültigen Fahrausweis gefahren war, wandte sie sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und schilderte ihm die Situation in einem Erstgespräch. Sie konnte durch Zeitkonten ihres Arbeitgebers belegen, dass sie zu den vermeintlichen Tatzeiten häufig bei der Arbeit war. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich sofort als Verteidiger an. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte einsehen konnte, erhielt unsere Mandantin mehrere Schreiben eines von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) beauftragten Inkassounternehmens, in denen sie aufgefordert wurde, jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Rechtsanwalt Dietrich handelte umgehend und machte die BVG in einem Schriftsatz darauf aufmerksam, dass anscheinend eine unbekannte Person die Personalien unserer Mandantin verwendet. Somit konnte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin zunächst vor einer Vollstreckung durch die BVG bewahren. Als Rechtsanwalt Dietrich dann schließlich die Ermittlungsakte bekam, konnte er das Missverständnis endgültig aufklären. Denn aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die beim Schwarzfahren angetroffene Person zwar denselben Namen, nicht aber dieselbe Adresse und Ausweisnummer wie unsere Mandantin hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte sofort die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin bei der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren wurde eingestellt und unsere Mandantin konnte sich freuen, endlich keine Angst mehr vor Schreiben der Polizei oder des Inkassounternehmens haben zu müssen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

16. Dezember 2019: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Auf der Skalitzer Straße in Berlin-Kreuzberg hatte unser Mandant einen Fahrradfahrer übersehen. Es kam zu einer Kollision zwischen seinem Fahrzeug und einem Radfahrer, bei der der Radfahrer verletzt wurde und eine Fingerkuppe verlor. Unser Mandant gab sich noch am Ort als Fahrer zu erkennen und leistete dem Verletzten erste Hilfe. Er hätte wohl nicht damit gerechnet, dass er bereits kurz nach dem Unfall von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten würde. Erschrocken über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich, der sich als Verteidiger anzeigte und Einsicht in die Ermittlungsakte nahm.

Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Schließlich hatte sich unser Mandant nach dem Unfall einwandfrei verhalten und war sehr erschrocken über die Verletzung des Radfahrers. Er war auch bereit, als Wiedergutmachung ein Schmerzensgeld an den Fahrradfahrer zu zahlen. Allerdings stellte die Amtsanwaltschaft Rechtsanwalt Dietrich nur wenige Tage später nicht das Einstellungsschreiben, sondern eine Anklageschrift zu. Angesichts des eingetretenen Schadens war die Amtsanwaltschaft zumindest nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an das Amtsgericht Tiergarten und trug noch einmal alle Argumente vor, die für die Einstellung des Verfahrens gegen unseren bisher unbestraften Mandanten sprachen. Doch auch das Amtsgericht Tiergarten ließ sich nicht überzeugen und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl das Gericht als auch die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Einstellung des Verfahrens für alle Beteiligten der bessere Weg der Verfahrenserledigung ist.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

13. Dezember 2019: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von einem Fahrradfahrer bei der Polizei angezeigt. Er behauptete, unser Mandant, der ein Taxi gefahren sei, habe ihn auf dem Kottbusser Damm aggressiv abgedrängt und ausgebremst, um seinen Unmut über das Befahren der Straße als Radfahrer auszudrücken. Es dauerte nicht lang, da lag im Briefkasten unseres Mandanten eine Vorladung als Beschuldigter wegen Nötigung von der Polizei.

Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich erklärte unserem Mandanten zunächst, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und zeigte sich als Verteidiger an. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Da keine unabhängigen Zeugen geladen waren, die das Geschehen beobachtet haben und unser Mandant den Tatvorwurf bestritten hat, wäre es zu einer Aussage-gegen-Aussage Situation gekommen. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung

11. Dezember 2019: Strafvereitelung – Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage

Die Verlobte unseres Mandanten war beim Einparken in eine Parklücke in Berlin-Mitte an ein anderes Fahrzeug gestoßen und hatte dabei einen Schaden von 1.600,00 € verursacht. Um seine Verlobte zu schützen, sagte unser Mandant gegenüber den alarmierten Polizeibeamten aus, er selbst sei das Fahrzeug gefahren. Geplagt von seinem schlechten Gewissen, stellte unser Mandant allerdings noch am gleichen Tag auf einem anderen Polizeiabschnitt klar, dass tatsächlich seine Verlobte gefahren war. In dem Glauben, damit sei die Sache vom Tisch, verließ er die Polizeidirektion. Er hatte nicht damit gerechnet, nur wenige Tage später eine Vorladung als Beschuldigter wegen Strafvereitelung von der Polizei zu erhalten.

Unser Mandant wandte sich sofort per E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitet Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stütze sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Dieser hatte am Tag des Unfalls erfahren, dass er Vater wird. Aus Freude über dieses Ereignis, konnte unser Mandant keinen klaren Gedanken mehr fassen und hatte sich, um seine Verlobte und das gemeinsame Familienglück zu schützen, unüberlegt in die für ihn ungünstige Situation gebracht. Überzeugt von den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Amt, § 340 StGB

09. Dezember 2019: Vorwurf der Körperverletzung im Amt durch Lehrerin – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Mutter einer Schülerin hatte bei der Polizei Strafanzeige erstattet und unsere Mandantin, eine Lehrerin, der Körperverletzung im Amt beschuldigt. Unsere Mandantin soll ihrer Schülerin verboten haben, während des Unterrichts trotz ihres ersichtlich dringenden Bedürfnisses auf die Toilette gehen zu dürfen, woraufhin die Schülerin dieses schließlich nicht mehr zurückhalten konnte und daraufhin emotional völlig aufgelöst die Schule verlassen musste. Unsere Mandantin wurde beschuldigt, die Schülerin geradezu „gefoltert“ und „misshandelt“ zu haben und dadurch nicht nur gegen zahlreiche Strafgesetze, sondern auch gegen das Grundgesetz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen unsere Mandantin ein.

Aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Das Gesetz sieht für die Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Zudem befürchtete unsere Mandantin erhebliche berufliche Konsequenzen, insbesondere dass sie in Zukunft nicht mehr als Lehrerin arbeiten könnte.  

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und zeigte darin auf, weshalb das Verhalten unserer Mandantin in der konkreten Situation keine Körperverletzung im Amt darstellte. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unsere Mandantin der Schülerin keinen Schaden zufügen wollte und ihr auch nicht ausdrücklich verboten hatte, die Toilette aufzusuchen, sondern vielmehr auf die allgemeine Schulregel hingewiesen hatte, dass die Toiletten grundsätzlich nur in den Pausen aufzusuchen seien. Zudem habe die Schülerin die Zurechtweisung ersichtlich akzeptiert und sich im weiteren Unterrichtsverlauf unauffällig verhalten, sodass in der konkreten Situation allenfalls ein Missverständnis vorgelegen habe. Daneben führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass eine Körperverletzung im Amt auch einen besonderen Bezug zur Dienstausübung voraussetze, welche geradezu einen Missbrauch der Amtsgewalt darstellen müsse, was hier ebenfalls nicht gegeben sei.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.