Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
01.November 2019: Einfuhr der Droge Khat in nicht geringer Menge – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis
Einige Tage später stand der Zoll nun vor der Wohnung unseres Mandanten und präsentierte ihm einen Durchsuchungsbeschluss. Wegen des schweren Tatvorwurfs und einer drohenden Gefängnisstrafe wandte sich unser Mandant unmittelbar nach der Durchsuchung an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Einsicht in die Ermittlungsakten und beantragte anschließend, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz machte Rechtsanwalt Dietrich den Ermittlungsbehörden klar, dass sich der Tatverdacht gegen unseren Mandanten lediglich auf die Vermutung des Sohnes stützte. In diesem Zusammenhang legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass überhaupt nicht erwiesen sei, dass tatsächlich unser Mandant die Drogen bestellt hat. Vielmehr sei zu berücksichtigen, dass regelmäßig mehrere Personen Zugang zu der Wohnung des Sohnes hatten und entsprechend über die Adressdaten verfügen konnten. Die weiteren bei unserem Mandanten durchgeführten Ermittlungsmaßnehmen hätten ebenfalls nicht zu einer Erhärtung des Tatverdachts gegen ihn geführt. Insgesamt präsentierte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Unklarheiten und bestehende Zweifel an einer etwaigen Tatbegehung durch unseren Mandanten. Aufgrund dessen sei das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Kinderpornografie
30. Oktober 2019: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage
Wegen des sensiblen Tatvorwurfs wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich als Strafverteidiger. Nach Auswertung der Ermittlungsakten verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass die Tatvorwürfe schon längere Zeit zurückliegen würden und auf den Datenträgern unseres Mandanten nur vergleichsweise wenige kinderpornografische Dateien vorhanden waren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es inzwischen zu mehreren Gesetzesänderungen gekommen war und der Besitz vieler der bei unserem Mandanten gefundenen Dateien zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar gewesen war. Daneben legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die strafrechtlichen Ermittlungen für unseren Mandanten eine äußerst große berufliche und persönliche Belastung darstellten, insbesondere weil auch der Arbeitscomputer unseres Mandanten beschlagnahmt wurde. Weil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Schuld unseres Mandanten auch nicht zu groß sei, regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung an. Die Staatsanwaltschaft stimmte diesem Vorschlag zu. Unser Mandant war über dieses Ergebnis sehr froh, da eine Gerichtsverhandlung und eine drohende Verurteilung wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften verhindert werden konnten.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren – Beförderungserschleichung
28. Oktober 2019: 6 Mal Schwarzgefahren – Einstellung in Hauptverhandlung
Nach Einlegung des Einspruchs nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur zuständigen Richterin auf. Diese signalisierte, dass sie sich in einer Verhandlung für eine Einstellung aussprechen würde. In der angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf, dass unser Mandant noch vergleichsweise jung sei und er mittlerweile immer einen Fahrschein benutzen würde. Deshalb war schließlich auch die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Pflichtverteidiger
25. Oktober 2019: Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung
Als die Anzeigenerstatterin zu Boden ging, soll unser Mandant mit einem beschuhten Fuß auf sie eingetreten haben. Im Rahmen der Anzeige hatte die Anzeigenerstatterin auch angegeben, dass unser Mandant versucht hatte, ein Hotel zu überfallen. Dies habe unser Mandant ihr mitgeteilt. Die Anzeigenerstatterin konnte hierbei sogenanntes Täterwissen präsentieren. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wurde bis zur Aussage der Anzeigenerstatterin gegen unbekannt geführt.
Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich auf seinen Antrag zum Pflichtverteidiger bestellt. Es drohte eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin ausführlich befragen. In der Befragung stellten sich viele Ungereimtheiten heraus. Deshalb schloss sich das Schöffengericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
23. Oktober 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren gegen geringe Geldauflage
Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er herausarbeitete, dass die Provokation von den Polizeibeamten ausging. Bei der Auswertung der verschiedenen Zeugenaussagen war Rechtsanwalt Dietrich aufgefallen, dass die Polizei zunächst lautstark eine andere Wohnung aufgesucht und unsere Mandantin sofort des Hauses verwiesen haben soll, als diese die Maßnahme in Frage stellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass unsere Mandantin in Panik geriet, als die Polizei mit der Durchsetzung des Verweises begann und in dieser Angstreaktion lediglich versehentlich einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über die Ampel
21. Oktober 2019: Einstellung bei qualifizierten Rotlichtverstoß in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und nahm Akteneinsicht. Bereits vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass ohne einen Ampelschaltplan eine Verteidigung nicht möglich sei. Deshalb forderte das Gericht einen Ampelschaltplan an. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich anhand des Ampelschaltplanes dar, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant nach einer Rotphase lediglich einige Sekunden zu früh losgefahren sei. Das Gericht bot deshalb an, auf das Fahrverbot zu verzichten. Hiermit war Rechtsanwalt Dietrich nicht einverstanden, Vielmehr konnte er weitere Unsicherheiten in der Vernehmung der Polizeizeugen herausarbeiten. Nach Vernehmung der Polizeizeugen konnte tatsächlich nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant nur wenige Sekunden zu früh losgefahren sei. Deshalb wurde das Verfahren einvernehmlich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
18. Oktober 2019: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung – Einstellung
Zunächst hatte sich unser Mandant selbst gegen die Vorwürfe verteidigt. Insbesondere hatte unser Mandant auch noch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und nochmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Erst mit der Ladung zur Hauptverhandlung meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb kurzfristig Akteneinsicht und fertigte einen Schriftsatz, in welchem er sich mit der rechtlichen Bewertung auseinandersetzte. In der angesetzten Verhandlung vertiefte Rechtsanwalt Dietrich nochmals bereits aufgeworfene tatsächliche und rechtliche Probleme, so dass schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit waren, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.