Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

16. Oktober 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Während einer Sonderfahrscheinkontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin-Mitte wurde unserer Mandantin vorgeworfen, ohne Fahrschein gefahren zu sein. Die Kontrolleure der BVG forderten unsere Mandantin, die keine deutsche Staatsbürgerin ist, daher auf, auszusteigen und sich auszuweisen. Jedoch hatte sie an dem Tag ihren Reisepass nicht dabei. Auch befand sich unsere Mandantin in dem Glauben, dass sie sich nicht ausweisen müsse und dass ein Führerschein für eine Identitätsfeststellung nicht ausreiche. Deswegen weigerte sie sich, dem Anliegen der Kontrolleure Folge zu leisten. Da es sich um eine Sonderfahrscheinkontrolle handelte, waren auch Polizeibeamte anwesend. Auch diesen gegenüber verweigerte sich unsere Mandantin. Erst durch Anwendung von körperlicher Gewalt gelang es den Beamten, unserer Mandantin Handfesseln anzulegen, ihre Handtasche zu durchsuchen und eine Identitätsfeststellung vorzunehmen. Unserer Mandantin wurde dann vorgeworfen, Leistungen erschlichen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht hatte, regte er erfolgreich an, zunächst die Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen fallen zu lassen. Denn erst kurz bevor die Kontrollansage verkündet worden war, stieg unsere Mandantin in die Bahn ein. Sie hatte keine Chance, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten. Bezüglich der zweiten Anzeige, wurde Rechtsanwalt Dietrich nach einem Gespräch mit unserer Mandantin schnell klar, dass ein Missverständnis für den Widerstand verantwortlich war. Unsere Mandantin, die durch ihre schwierige Gesamtsituation emotional ohnehin schon stark belastet war, wurde durch die Polizeibeamten behandelt, wie eine Verbrecherin. Außerdem wurde ihr von behördlicher Seite aus mitgeteilt, ein Führerschein reiche nicht aus, um sich adäquat auszuweisen. Rechtsanwalt Dietrich wies in mehreren umfassenden Schreiben auf die Umstände hin, die zum Verhalten unserer Mandantin führten. Rechtsanwalt Dietrich versuchte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung das Verfahren einzustellen. Doch erst in der Hauptverhandlung einigten sich die Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Dietrich darauf das Verfahren einzustellen, nachdem Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin riet, sich bei den Beamten zu entschuldigen. Da ihr das Geschehen ebenfalls sehr Leid tat, entschuldigte sie sich umfassend bei den Polizeibeamten. Das Verfahren wurde dann gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgreich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Betäubungsmittel/ JVA

15. Oktober 2019: Einstellung mangels Tatverdacht bei Übergabe von Betäubungsmitteln

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen der Übergabe von Betäubungsmitteln geführt. Unser Mandant hatte einen Bekannten in der Justizvollzugsanstalt besucht. Nach der Verabschiedung wollte der Bekannte unseres Mandanten in seinen Haftraum zurückkehren. Zuvor wurde er von zwei Justizbeamten durchsucht. Dabei konnte u.a. eingepacktes Heroin in seinem Mund sichergestellt werden. Da sich unser Mandant zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Anstalt befand, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er hätte die Drogen in die Justizvollzugsanstalt gebracht und dem Bekannten übergeben.

Nachdem ihm dieser Vorwurf auch von der Staatsanwaltschaft Berlin gemacht wurde bzw. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste ein Schreiben, in welchem er darauf hinwies, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Bekannte die Drogen bereits vor dem Besuch in Besitz gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

30. September 2019: Freispruch bei Anklage wegen Körperverletzung

Das Amtsgericht Tiergarten erlies auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, eine Körperverletzung begangen zu haben. Im Rahmen einer Kneipenschlägerei soll unser Mandant auf den vermeintlichen Geschädigten dergestalt eingeschlagen haben, dass dieser ohnmächtig wurde und Kieferbrüche erlitten haben soll. Die Brüche waren ärztlich dokumentiert.

Unser Mandant hatte sich nach Anzeigenerstattung zunächst selbst verteidigt. Entgegen seiner Hoffnung wurde das Verfahren nicht eingestellt, vielmehr erhielt er den Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlich Geschädigten und den Belastungszeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln, so dass nicht mehr klar war, wer eine etwaige Auseinandersetzung begonnen hat. Auch konnte nicht mehr ausgeschlossen werde, dass der vermeintlich Geschädigte sich die Verletzungen bei einem Sturz zugezogen habe, welchen er aufgrund seiner Alkoholisierung erlitten habe. Das Amtsgericht schloss sich den Überlegungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Neben der strafrechtlichen Verurteilung hatten unserem Mandanten im Falle einer Verurteilung auch schadensersatzrechtliche Forderungen gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren unter Einfluss von Cannabis

27. September 2019: Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG.

Gegen unseren Mandanten wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mittels eines Drogenschnelltests positiv auf Cannabis getestet wurde. Dieses Ergebnis wurde dann durch eine Blutentnahme noch weiter untermauert. Unserem Mandanten wurde sodann der Vorwurf gemacht, er habe ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr geführt.

Noch vor Ort informierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich über die Geschehnisse. Rechtsanwalt Dietrich riet ihm zunächst dazu, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei zu tätigen. Im Folgenden Verfahren wurde unser Mandant dann mit einem Bußgeld belegt. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend nach seiner Mandatierung Einspruch ein. Noch bevor es zu einer bereits geplanten Hauptverhandlung kommen konnte, regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Es war unberücksichtigt geblieben, dass unser Mandant Schmerzpatient ist. Aufgrund dessen nahm er eine Selbstmedikation mit Cannabis vor, da herkömmliche Therapiemaßnahmen bei ihm nicht anschlugen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung/ schwere sexuelle Nötigung

25. September 2019: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdacht

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine minderjährige Jugendliche in Berlin-Moabit in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Unser Mandant hatte das Mädchen über das Internet kennengelernt. Nach intensivem schriftlichem Kontakt zwischen beiden kam es im November 2016 zum ersten Treffen. Unser Mandant holte seine Bekanntschaft aus einem Randbezirk Berlins ab, ging mit ihr spazieren und anschließend zu ihm nach Hause in Berlin-Moabit. Die Bekanntschaft unseres Mandanten blieb über Nacht. Am nächsten Morgen soll unser Mandant den Beischlaf gegen den Willen und trotz Gegenwehr seiner Bekanntschaft an ihr vollzogen haben. Zudem soll er sie gebissen sowie am Hals gewürgt haben.

Unser Mandant war sehr besorgt, als er die Vorladung als Beschuldigter einer Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhielt. Er suchte dann umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Den Schilderungen unseres Mandanten zufolge handelte es sich um zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dieser fand am Abend und insbesondere auch am Morgen statt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt hatte, erhielt er auch Zugang zu den Aussagen der Bekanntschaft unseres Mandanten. Diese waren sehr umfangreich, an den entscheidenden Stellen, die Vergewaltigung betreffend, jedoch widersprüchlich und insgesamt unglaubwürdig. So konnte die Bekanntschaft nicht beschreiben, wie die Vergewaltigung am Morgen abgelaufen sein soll. Die Widersprüche und falschen Beschuldigungen gegen unseren Mandanten arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz heraus. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kam diesem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung bei einem Semesterticket

23. September 2019: Verfahrenseinstellung bei Fälschung eines Semestertickets

Ende 2016 wurde gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er mit einem gefälschten Semesterticket S-Bahn in Richtung des S-Bahnhofes Ostkreuz gefahren sei.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Das von unserem Mandanten gefälschte Semesterticket war jedoch auf sehr auffällige Weise manipuliert worden, sodass das Bahnpersonal die Fälschung als solche auch sehr gut und direkt erkennen konnte. Dadurch könne unserem Mandanten kein schwerer Schuldvorwurf gemacht werden. Auch hatte das Bahnpersonal vermerkt, dass sich unser Mandant sehr kooperativ verhalten haben soll. Des Weiteren seien die Lebensumstände unseres Mandanten, der sich als Student in einer finanziell schwierigen Lage befinde, unberücksichtigt geblieben. Auf diese Umstände verwies Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Der Anregung wurde jedoch nicht gefolgt, da in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt worden waren. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, der ihn zu einer Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. In der Hauptverhandlung wirkte Rechtsanwalt Dietrich nochmals in einem persönlichen Gespräch sowohl auf das Gericht als auch auf die Staatsanwaltschaft ein. Hierin konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug mit Schaden von über 200.000 Euro

20. September 2019: Betrug und Urkundenfälschung mit Schaden von über 200.000 Euro – Einstellung

Bekannte unseres Mandanten meldeten sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem unser Mandant aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten in Untersuchungshaft genommen worden war. Hintergrund des Haftbefehls war, dass unserem Mandanten vorgeworfen wurde, im Rahmen von vermeintlichen Kreditgewährungen Darlehensnehmer zu schädigen. Durch die Fälschung unterschiedlicher Unterlagen sollten die Darlehensnehmer zur Zahlung von hohen Summen veranlasst werden. Ein Geschädigter sollte insbesondere über 200.000,00 € zahlen. Nachdem gefälschte Kontoauszüge unseres Mandanten durch einen Geschädigten der Bank unseres Mandanten vorgelegt worden sind, erstattete die Bank Strafanzeige. Da unser Mandant ab diesem Zeitpunkt unter keiner bekannten Adresse mehr anzutreffen war, wurde aufgrund des Antrages der Staatsanwaltschaft Berlin der Haftbefehl erlassen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Haftprüfung. In der Haftprüfung bestritt Rechtsanwalt Dietrich zunächst den Tatvorwurf. Auch konnte unser Mandant eine neue Wohnanschrift dem Gericht präsentieren. Das Amtsgericht verschonte daraufhin unseren Mandanten von der weiteren Untersuchungshaft. Noch im Ermittlungsverfahren legte Rechtsanwalt Dietrich schriftlich dar, warum ein Tatnachweis nicht zu erbringen sei. Trotz dieser Ausführungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin das Beweisergebnis in Frage stellen. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflage einzustellen.