Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

12. Juli 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei missbräuchlicher Verwendung eines polizeilichen Dienstsiegels

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Dienstsiegel der Polizei dazu genutzt zu haben, einen Antrag auf Telekommunikationsbevorrechtigung für zwei Telefonnummern zu stellen. Durch die Bevorrechtigung werden dem Berechtigten Anschlüsse und Übertragungswege vorrangig bereitgestellt sowie Verbindungen ins Mobilfunknetz vorrangig hergestellt. Dies führt beim Berechtigten zu einem deutlich besseren Empfang. Da dies jedoch unautorisiert geschehen sein soll, wurde unser Mandant der Urkundenfälschung verdächtigt. Zusätzlich soll er für den Antrag notwendige Unterschriften gefälscht haben.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. In einem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich dabei herausstellen, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten schwer erbracht werden könne. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht nachvollziehbar hervor, wie unser Mandant den Antrag manipuliert haben soll. Auch bestünden erhebliche Zweifel daran, ob es sich überhaupt um eine Urkunde handeln könne. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Juli 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei fahrlässiger Körperverletzung durch

Gegen unsere Mandantin wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fährlässiger Körperverletzung geführt. Sie war an einer Kreuzung in Berlin-Plänterwald über eine rote Ampel gefahren und hatte dabei ein von der Seite kommendes Auto angefahren. In diesem Auto hatten sich neben dem Fahrer des Wagens auch noch dessen Frau und Kind befunden. Der Fahrer des Wagens soll beim Zusammenprall Kopf-, Nacken- und Handgelenkschmerzen erlitten haben.

Zudem ergab sich an beiden Autos ein entsprechender Sachschaden. Außerdem wurde unsere Mandantin von einem Zeugen belastet, der angab, dass unsere Mandantin eine rote Ampel missachtet hatte, nachdem sie bereits zum Anhalten des Wagens angesetzt hatte. Unsere Mandantin stieg nach dem Unfall sofort aus und erkundigte sich, ob es allen Beteiligten gut gehe. Dies wurde auch allseits bejaht. Umso überraschter war unsere Mandantin, als sie eine Vorladung als Beschuldigte einer fahrlässigen Körperverletzung erhielt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte er Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass der Geschädigte zwar angegeben hatte, verletzt worden zu sein. Jedoch konnten diese Verletzungen nicht mehr als wesentlich bezeichnet werden. Auch ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung ging aus der Akte nicht hervor. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte der Amtsanwaltschaft Berlin dar und beantragte das Verfahren einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war sehr froh und erleichtert angesichts dieses Verfahrensausgangs, da sie bereits mit beruflichen und privaten Konsequenzen gerechnet hatte.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses

05. Juli 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei öffentlichem Geschlechtsverkehr

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft suchte unsere Mandantin Ende 2017 die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde ihr darin vorgeworfen, ein öffentliches Ärgernis erregt zu haben. So soll sie im Frühjahr 2017 in einem Park in Hamburg-Altona-Altstadt zusammen mit einer anderen Person morgens für eine längere Zeit Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Zwischenzeitlich völlig unbekleidet sollen sie den Geschlechtsverkehr vor einem Restaurant vollzogen haben. Ringsherum befinden sich zudem mehrere Wohnhäuser. Die Gäste des Restaurants hatten sich an dem Treiben gestört. Teilweise mussten diese ihren Kindern die Augen zuhalten. Ein Hinweis einer der Kellnerinnen das Verhalten zu beenden, soll bei unserer Mandantin kein Gehör gefunden haben. Daneben belasteten noch zwei weitere Zeugen unsere Mandantin durch ihre Aussagen. Beide konnten von ihren jeweiligen Wohnungen heraus das Geschehen beobachten und fühlten sich dadurch beim Frühstück gestört. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Dieser entnahm Rechtsanwalt Dietrich insbesondere, dass unsere Mandantin und ihr Partner zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert waren und nicht realisiert hatten, wie ihr Liebesspiel auf Außenstehende gewirkt haben muss. In einem umfassenden Schriftsatz arbeitete Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte gezielt heraus. Zusätzlich ging er auf die persönlichen Umstände unserer Mandantin ein, die zu ihrem Verhalten an diesem Tag geführt hatten. Eine wesentliche Rolle spielte dabei der erstmalige Konsum von Alkohol, nach einer Zeit, in der unsere Mandantin vor allem finanzielle und psychische Probleme belastet hatten. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber dem Amtsgericht Hamburg an, das Verfahren gegen eine geringe Geldstrafe einzustellen. Mit Erfolg.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

08. Juli 2019: Verfahrenseinstellung bei Diebstahlsverdacht

Wegen Diebstahlverdachts wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll die Handtasche einer Frau auf einem Supermarktplatz in Berlin-Rudow bei sich im Auto verstaut haben und anschließend weggefahren sein. Auf unseren Mandanten als möglichen Täter war die Polizei Berlin gekommen, weil sie Videomaterial des Supermarktes gesichtet hatten. Darauf war das Auto nebst Nummernschild deutlich erkennbar.

Nach Überprüfung der Halteranschrift ergab sich unser Mandant als Halter des Wagens. Dieser wurde sodann von der Polizei Berlin bei sich zu Hause aufgesucht. Im Zuge dessen übergab unser Mandant die Tasche sowie zuvor entnommenes Bargeld an die Polizei. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant dann zu seinem Erstaunen ein Schreiben der Polizei Berlin. Darin wurde er als Beschuldigter eines Diebstahls geführt. Mit diesem Schreiben wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihm um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. In einem ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen am Tattag richtig und regte an das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es fehlte unserem Mandanten schlicht die Absicht, die Tasche zu entwenden und diese für sich zu behalten. Vielmehr steckte er die Tasche ein, um sie der eigentlichen Eigentümerin zurückzugeben und um sie vor anderen Zugriffen zu schützen. Auch das weitere Handeln unseres Mandanten sprach gegen einen Diebstahlsverdacht. So war es für unseren Mandanten reine Gewohnheit, das Geld von der Handtasche zu trennen. Unser Mandant ist Berufskraftfahrer und besitzt einen Personenbeförderungsschein. Daher hatte er es sich über viele Jahre hinweg angewöhnt, Wertgegenstände beim Verlassen seines Fahrzeugs mitzunehmen. So auch in diesem Fall. Dieser Argumentation konnte die Amtsanwaltschaft Berlin folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut. Er hatte bereits befürchtet, seinen Personenbeförderungsschein im Falle einer Verurteilung zu verlieren.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

04. Juli 2019: Verfahrenseinstellung nach Koffer- und Zangenattacke

Weil er mit einem Koffer und einer Zange eine andere Person geschlagen haben soll, wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant soll in Berlin-Lichtenberg zusammen mit seiner Freundin Sperrmüll vor den Müllraum seines Wohnhauses abgestellt haben, obwohl dies nicht gestattet war. Dies beobachtend, meldete sich daraufhin der unmittelbar am Müllraum wohnende Nachbar zu Wort. Dieser beschwerte sich über das Verhalten unseres Mandanten und forderte ihn dazu auf, den Müll zu entfernen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte er ein Foto unseres Mandanten gemacht. Dies soll unseren Mandanten derart provoziert haben, dass er zu der Wohnungstür des Mannes gegangen, geklopft und ihm nach Öffnen der Wohnungstür erst mit einem Koffer für Akkubohrer sowie mit einer Zange auf den Kopf geschlagen haben soll.

Als nächstes kam der Sohn des Nachbarn, der das Geschehen schon vor dem Müllraum beobachtet hatte, hinzu. Auch diesen soll unser Mandant körperlich angegangen haben. Nachdem sich alle Beteiligte wechselseitig bei der Polizei Berlin wegen Körperverletzung angezeigt hatten, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich das Geschehen anders dar. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst aber Akteneinsicht. Hieraus ergingen jedoch lediglich die Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten hervor, die unseren Mandanten belasteten. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen umfangreichen Schriftsatz. Darin wurde zum einen der Sachverhalt klargestellt. Das Geschehen wurde anhand der Zeugenaussagen völlig verzerrt dargestellt. Unser Mandant hatte von seinem Nachbarn lediglich gefordert, die Fotos zu löschen. Darauf hatte der Nachbar sehr aggressiv reagiert und wollte die Wohnungstür in Richtung unseres Mandanten zuschlagen. Hierauf und auch auf die vermeintlichen Verteidigungsversuche des Sohnes hatte unser Mandant schlicht abwehrend reagiert und sich dabei selbst Verletzungen zugezogen. Auch waren dem Geschehen vorausgegangene Beleidigungen des Nachbarn unerwähnt geblieben. Zum anderen regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Den Schilderungen Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren auch ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

02. Juli 2019:: Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung

Mit einer Anklageschrift wegen Ladendiebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Ihr wurde vorgeworfen, über einen Zeitraum von drei Monaten in vier verschiedenen Einkaufsläden Kleidungsstücke entwendet zu haben. Unsere Mandantin wurde bei ihrem dritten Versuch, Kleidung zu entwenden, erwischt.

Nachdem die Polizei hingezogen worden war, gab sie auch noch die vorherigen zwei Taten zu. Kurze Zeit später wurde unsere Mandantin erneut bei dem Versuch, ein Bekleidungsgeschäft ohne vorheriges Bezahlen der Waren zu verlassen, von einem Ladendetektiv gefasst. Insgesamt hatte unsere Mandantin damit Waren im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. Nachdem sie das Mandat an Rechtsanwalt Dietrich erteilt hatte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Daher verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Umstände für die Tat unserer Mandantin näher schilderte. Insbesondere ging Rechtsanwalt Dietrich dabei darauf ein, dass unsere Mandantin seit Jahren unter schweren Depressionen leidet. Die Taten seien daher vor diesem Hintergrund zu bewerten. Auch finanzielle Schäden seien den entsprechenden Filialen nicht entstanden. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Leider ohne Erfolg. Es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Problematisch war nämlich, dass in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingestellt worden waren. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich die Umstände vor, die diesen Taten zu Grunde lagen. Dieses Mal erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Insolvenzverschleppung / Vorenthalten von Arbeitsentgelt

01. Juli 2019: Einstellung gegen Geldauflage in Hauptverhandlung

Von der Staatsanwaltschaft Potsdam wurde unser Mandant wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten und wegen Insolvenzverschleppung angeklagt. Unser Mandant soll die Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter nicht gezahlt und außerdem einen notwendigen Insolvenzantrag nicht gestellt haben.

Hintergrund war, dass unser Mandant eine andere Person dazu überredet hatte, eine Firma für ihn in Potsdam zu gründen. Als Geschäftsführer wurde ebenfalls die andere Person eingetragen. Als sogenannter faktischer Geschäftsführer übernahm unser Mandant allerdings alle Geschäftsführertätigkeiten dieser Firma. Mit der Anklageschrift suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach dessen Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen insbesondere die unseren Mandanten belastenden Zeugenaussagen seiner ehemaligen Mitarbeiter hervor. In einem umfassenden Schriftsatz versuchte Rechtsanwalt Dietrich – zunächst erfolglos – die Staatsanwaltschaft Potsdam von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zu überzeugen. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit dem Wirtschaftsstrafrichter die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten erneut dar. Überzeugt von der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs, stellte das Amtsgericht Potsdam das Verfahren gegen unseren Mandanten gemäß seiner ursprünglichen Anregung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.